Kategorie: Videokonferenzen

Wie finden, was man sucht?

Das Tourenprogramm 2024 ist das bisher umfangreichste der letzten 15 Jahre. Es beinhaltet 71 Touren und sonstige Veranstaltungen, darunter erstmals 11 VideoSprechstunden. Sie sind ein zeitgemäßes Angebot, sich über die Tour(en) der Wahl näher zu informieren, bevor man sich anmeldet.

Mit insgesamt 16 WanderWochen und 3 WanderWochenden wurde das Angebot an Mehrtagestouren deutlich erweitert. Diese Touren waren in den letzten Jahren am stärksten nachgefragt und sind für Teilnehmende und Veranstalter gleichermaßen attraktiv.

Weiter im Angebot sind insgesamt 46 Tagestouren, darunter neu 27 KammTouren. Diese Touren eignen sich für flexible, anspruchsvolle und konditionsstarke Wanderer (m/w/d), die nicht zwingend an feste Essenszeiten in Hotels oder anderen Unterkünften gebunden sind. Alle geplanten KammTouren finden in Tschechien statt.

Wie findet man nun, was man sucht?

Ganz einfach: durch Selektieren im Veranstaltungskalender nach gewünschten Kriterien, z.B. Terminen (Wunschzeitraum im Kalender einstellen) , Aktivitäten (Rubrik einstellen), Land (Deutschland oder Tschechien einstellen), Region (Gebirgsregion einstellen) oder nach Ort (Wunschort einstellen)! Zum Schluss den grünen Button „suchen“ anklicken und fertig ist die selbst zusammengestellte Übersicht! Das ist kein Hexenwerk. Probieren Sie/probiert es aus; es funktioniert schneller und einfacher als auf manch überfrachteter Portalseite!;-)

Google Cloud und Workspace mit Angemessenheitsbeschluss in der EU DSGVO- konform nutzbar

In den letzten Jahren gab es viele Irritationen und widersprüchliche Aussagen, ob Produkte von Google DSGVO- konform genutzt werden können. Speziell mit den aufkommenden Videokonferenzen während und nach der Coronazeit geriet z.B. Google Meet als nutzerfreundliche Lösung im Rahmen von Google Workspace in den Blick vieler Nutzer von Android- Smartphones. Schließlich hatten sie bereits einen aktiven Google- Account und der nächste Schritt zu Meet war ein kleiner. Doch immer wieder gab es Äußerungen, dass Google nicht DSGVO- konform nutzbar sei. Das führte zu Verunsicherung und Ablehnung einer an sich an sich sehr nutzerfreundlichen Lösung.

Weniger im Fokus war und ist der Angemessenheitsbeschluss zur internationalen Datenübermittlung nach Art. 45 der DSGVO. Danach kann die EU- Kommission feststellen, dass ein Drittland oder eine internationale Organisation ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet. Wird eine Datenübermittlung von einem Angemessenheitsbeschluss umfasst, bedarf es keiner weiteren Schutzmaßnahme. Eine aktuelle Übersicht über die verabschiedeten Angemessenheitsbeschlüsse stellt die Europäische Kommission bereit. Am 10. Juli 2023 nahm die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework an, der unmittelbar in Kraft getreten ist. Damit hat die Europäische Kommission entschieden, dass nunmehr auch die USA ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten, die aus der EU an Unternehmen und Organisationen in den USA übermittelt werden. Voraussetzung ist, dass diese Unternehmen und Organisationen unter dem EU-US DPF zertifiziert und in der DPF-Liste aufgeführt sind. Mit dem Angemessenheitsbeschluss zum EU-US DPF ändert sich die rechtliche Bewertung in Bezug auf internationale Übermittlungen personenbezogener Daten an die USA: Datenübermittlungen aus der EU an die USA können – im Rahmen des Anwendungsbereichs des Angemessenheitsbeschlusses – an zertifizierte Unternehmen und Organisationen stattfinden, ohne dass zusätzliche Übermittlungsinstrumente nach Art. 46 DSGVO erforderlich sind oder durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt werden müssen.

Gemäß dem EU-U.S. Data Privacy Framework ist das Unternehmen Google LLC zertifiziert und in der Liste aufgeführt. Damit können Google Cloud und Workspace in der EU DSGVO- konform genutzt werden. Wir werden deshalb einen neuen Anlauf in Richtung Google Workspace unternehmen. Schade um die viele Grübel- und Recherchezeit und um die abgebrochenen Versuche – siehe frühere Beiträge zu diesem Thema hier und hier.

Datenschutzerklärung aktualisiert und ergänzt

Während der Covid-19-Pandemie haben sich Videokonferenzssysteme als sehr nützlich erwiesen, um mit Kooperationspartnern, Kunden und anderen interessierten Menschen (für alle Genannten und Ungenannten gilt ausdrücklich die männliche/weibliche/diverse Ansprache = m/w/d) in Kontakt zu bleiben oder zu kommen. Die lange Zeit im Heimatbüro erwies sich zudem als nützlich, diverse Systeme ausgiebig zu testen. Als besonders benutzerfreundlich hat sich bis jetzt die Anwendung von Zoom Videosystems Inc. herausgestellt. Mit diesem System wird deshalb zunächst befristet für ein Jahr gearbeitet. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Datenschutzerklärung um entsprechende Hinweise für die Verwendung von Zoom zu ergänzen. Sie finden diese Hinweise stets aktuell in der Datenschutzerklärung auf dieser und den verbundenen Webseiten https://saechsisch-boehmische-schweiz.tours und https://kammtouren.de.

Sollten Sie Zoom nicht nutzen wollen oder können, informieren Sie uns bitte vor Beginn eines geplanten Zoom- Meetings oder -Webinars, spätestens jedoch nach Erhalt der Einwahldaten darüber. Wir werden Ihnen in diesem Fall eine andere geeignete Kommunikationsmöglichkeit vorschlagen. Einen Anspruch auf den Inhalt des geplanten und durchgeführten Zoom- Meetings oder -Webinars können Sie in diesem Fall aber nicht geltend machen.