UNESCO- Welterbestätten

Die UNESCO verleiht den Titel Welterbe (Weltkulturerbe und Weltnaturerbe) an Stätten, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität weltbedeutend sind und von den Staaten, in denen sie liegen, für den Titel vorgeschlagen werden. Der Titel beruht auf der mit Stand 2016 von 193 Staaten und Gebieten ratifizierten bzw. angenommenen Welterbekonvention von 1972. Im Jahr 1978 wurde die Welterbeliste mit zwölf Welterbestätten eröffnet.

Die UNESCO führt eine Liste des Welterbes, auf der alle Welterbestätten verzeichnet sind.[1][2] Mit Stand 2018 umfasst diese Liste 1092 Stätten in 167 Ländern.[3] Davon sind 845 als Weltkulturerbe und 209 als Weltnaturerbe gelistet, weitere 38 Stätten werden als gemischte Kultur- und Naturerbestätte geführt.[4] 37 dieser Stätten sind grenzüberschreitend oder transnational, das heißt zwei oder mehr Staaten zugeordnet.

Der Liste des Welterbes liegt die Convention concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage (deutsch: Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, kurz: Welterbekonvention) zugrunde.[5][6] Es wurde am 16. November 1972 auf der 17. Generalkonferenz der UNESCO in Paris verabschiedet und trat am 17. Dezember 1975 in Kraft. Leitidee der Welterbekonvention ist die „Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen“. Siehe auch: Liste des UNESCO-Welterbes

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/UNESCO-Welterbe)

Von Jkan997https://traveler.sharemap.org/UNESCO_World_Heritage_Sites, CC BY-SA 4.0, Link