Neuer grenzüberschreitender Wanderweg in der Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz

Angekündigt war er schon länger, jetzt werden Nägel mit Köpfen gemacht: Die Nationalparkverwaltungen für die Sächsische und die Böhmische Schweiz haben nach umfangreichen Umweltverträglichkeitsprüfungen heute darüber informiert, dass ein neuer, grenzüberschreitender Wanderweg eingerichtet wird. Hier ist die Medieninformation im Wortlaut:


Nationalparkverwaltungen in der Sächsisch- Böhmischen Schweiz bereiten neue grenzüberschreitende Wanderroute vor

Die Nationalparkverwaltungen Böhmische und Sächsische Schweiz bereiten eine neue grenzüberschreitende Wanderroute im Bereich der Gemeinden Hřensko und Schmilka vor. Damit erweitern sich die Möglichkeiten für Wanderer, die beide Nationalparks besuchen möchten. Auf tschechischer Seite führt die Route durch das sich dynamisch regenerierende Brandgebiet von 2022, auf sächsischer Seite durch bemerkenswerte Buchenbestände des markanten Basaltberges Großer Winterberg. Dank dieser Verbindung erhalten Besucher unter anderem die Möglichkeit, im Rahmen einer grenzübergreifenden Wanderung zwei bedeutende Lehr- und Erlebnisbereiche zu besuchen, die natürliche Prozesse in der Landschaft der Nationalparks anschaulich vermitteln: auf sächsischer Seite der Erlebnispfad „Weg zur Wildnis“, auf tschechischer Seite die Aussichtsplattform „Phoenix“ bei Mezná.

Im Jahr 2023 hatten die Umweltministerien der Tschechischen Republik und des Freistaates Sachsen gemeinsam mit den beiden Nationalparkverwaltungen den Vertretern der Kommunen und Tourismusakteuren zugesagt, das Thema weiterer grenzüberschreitender Routen in der Böhmisch-Sächsischen Schweiz in einer Weise aufzugreifen, die mit dem Naturschutz in Einklang steht.

Die Nationalparkverwaltungen begannen daraufhin, Möglichkeiten für eine neue grenzüberschreitende Wegeverbindung sowohl in den Landschaftsschutzgebieten Elbsandsteingebirge und Sächsische Schweiz als auch direkt in den Nationalparken zu prüfen. Aus der detaillierten Bewertung mehrerer Varianten konnte eine Route erarbeitet werden, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Unversehrtheit der Ruhebereiche der Nationalparks hat und reizvolle neue Naturerlebnisse ermöglicht.

Petr Hladík, Umweltminister der Tschechischen Republik: „Ich freue mich sehr, dass es den Nationalparkverwaltungen Böhmische und Sächsische Schweiz gelungen ist, eine Lösung für eine zusätzliche Verbindung beider Schutzgebiete über einen Wanderweg zu finden. Und ich freue mich besonders darüber, dass der Wanderweg ein Resultat unserer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie des Austauschs unter beiden Umweltministern ist. Den Besuchern bietet sich nun die Möglichkeit, beide Seiten der Grenze frei zu besuchen. Es wird ihnen ermöglicht, die Landschafts- und Naturwerte, die wir hier für unsere und zukünftige Generationen bewahren, intensiver und zugleich sensibel kennenzulernen. Auch das gehört zum Auftrag der Nationalparks – und ich bin froh, dass er auf diese Weise erfüllt wird. Es ist zugleich faszinierend, wie sich das Gebiet nach dem Brand im Jahr 2022 erholt. Gerade das ermöglicht der tschechische Teil der Strecke.”

 „Die neue grenzübergreifende Wanderroute ist gerade im Jubiläumsjahr beider Nationalparks ein gutes Beispiel dafür, wie die jeweiligen Parkverwaltungen im engen Austausch mit den Kommunen und den Akteuren aus dem Tourismus nach Lösungen im Interesse aller Beteiligten suchen. So ist es gelungen, die grenzübergreifenden Wanderwegverbindungen für Einwohner und Gäste weiter zu verbessern. Die neue Wegstrecke ist so ausgewählt, dass sie auch für Gebietskenner neue Erlebnisse bietet und negative Auswirkungen auf die Natur beider Nationalparks vermeidet.“ sagt Georg-Ludwig von Breitenbuch, Umweltminister des Freistaates Sachsen.

„Die Kernzonen der Nationalparke Böhmische und Sächsische Schweiz liegen im entlegeneren Grenzbereich. Sie bilden ein Gegengewicht zu touristisch gut erschlossenen und intensiv genutzten Bereichen der Nationalparke. Gerade in den Kernzonen soll die Natur möglichst wenig vom Menschen gestört werden. Die neue Route erhält deren Integrität, auf tschechischer Seite verläuft sie teilweise am Rand der Kernzone. Vor ihrer Einrichtung haben wir die Auswirkungen einer höheren Besucherfrequenz sorgfältig geprüft. Nach der Eröffnung des Weges werden wir ein weiteres Monitoring einleiten, um ungewünschten Entwicklungen vorzubeugen“, erklärt Petr Kříž, Direktor der Verwaltung des Nationalparks Böhmische Schweiz.

Nationalparkleiter Uwe Borrmeister:
„Wir haben uns auch deshalb für die Einrichtung der neuen Route entschieden, weil sie auf anschauliche Weise Naturerleben mit Wissensvermittlung verbindet. Sie trägt dazu bei, das Verständnis für die Nationalparks zu vertiefen. Die Route unterstützt auch die Belebung des Großen Winterbergs als traditionelles Ausflugsziel und verbindet touristisch bedeutsame Orte mit einer attraktiven erlebnisreichen Wegeführung durch die Nationalparks außerhalb der Kernzonen“

Der überwiegende Teil des neu angelegten Wanderweges, der mit einer örtlichen Markierung versehen wird, führt über das Gebiet des tschechischen Nationalparks. Er verbindet den bestehenden gelb markierten Grenzweg am Hang des Großen Winterbergs über den Berg Roháč ins Tal der Suchá Bělá, wo er auf die rot markierte Route von Hřensko zum Abzweig „Tři prameny“ und zum Beginn des Weges Mlýnská cesta stößt. In Zukunft planen die Verwaltungen, die Markierung auf den historischen Promenadenweg oberhalb der Täler der Elbe und der Kamenice zu verlegen. Dieser erfüllt wegen der vom Waldbrand geschädigten Bäume derzeit jedoch nicht den Anforderungen an die Verkehrssicherheit der Besucher. Der neu markierte Abschnitt wird etwa 2,3 km lang sein. Die Distanz zwischen den Lehr- und Erlebnisbereichen „Weg zur Wildnis“ und „Phoenix“ beträgt rund 8 km. In den Orten Schmilka und Hřensko bestehen gute Anschlüsse an das Netz des öffentlichen Nahverkehrs.

„Ein wesentlicher Vorteil für Besucher beider Nationalparks besteht auch darin, dass sie künftig von einem Gebiet ins andere wechseln können, ohne den bisher notwendigen Umweg entlang der stark befahrenen internationalen Straße gehen zu müssen. Ich bin überzeugt, dass die neue Route den Besucherinnen und Besuchern ein angenehmes und zugleich lehrreiches Erlebnis in dieser schönen, aber auch sensiblen Natur vermittelt“, resümiert Petr Kříž.

Derzeit finden im tschechischen Teil Arbeiten zum Ausbau des Weges statt. Die Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz wendet dafür 540.000 CZK auf. Im Herbst werden die Nationalparkverwaltungen die neue Route Vertretern der Kommunen und Tourismusverbände vorstellen. Für die Öffentlichkeit wird sie nach Abschluss der Arbeiten und Markierungen zugänglich sein. Die feierliche Eröffnung ist zu Beginn der touristischen Saison im Frühjahr 2026 vorgesehen.

Fotos: T. Salov

Foto 1:

Zwei Bauarbeiter (1. und 2. v. l.) der Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz bewältigen die aufwendigen Wegesicherungs- und Bauarbeiten an der neuen Wegstrecke. Damit sollen Erosionsschäden an steileren Passagen vermieden werden. Petr Kříž, Direktor der Verwaltung des Nationalparks Böhmische Schweiz (3. v. l.) und Uwe Borrmeister, Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst freuen sich, dass eine neue Route für einen grenzübergreifenden Wanderweg gefunden werden konnte.

Foto 2:

Die Bauarbeiter der Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz nutzten starkes Holz von Borkenkäferfichten, um die Wegstrecke zu stabilisieren. Damit sollen Erosionsschäden vermieden werden, wenn künftig Besucher die steileren Passagen der neuen grenzübergreifenden Wanderroute benutzen.

Pressesprecher

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Erinnerung an die Wanderwoche Sächsisch-Böhmische Schweiz vom 31.08.-06.09.2025

Jede geführte Wanderreise ist anders und jede Gruppe ist es auch. Wie wird das Wetter, wie schnell findet sich die Gruppe, wie pünktlich sind die öffentlichen Verkehrsmittel, wie gefallen die Touren und wie schmeckt das Essen in fünf verschiedenen Restaurants? Fragen über Fragen, die möglichst schnell beantwortet werden müssen. Das sollte idealerweise schon am Begrüßungsabend und spätestens im Verlauf der ersten Tour geklärt sein. Die Teilnehmenden dankten es mit einer reifen Gruppen- und Individualleistung auf jeder Tour. Wandern ist übrigens keine tierisch ernste Angelegenheit, sondern etwas das Spaß macht. Jedenfalls wenn man die Summe der Lachanfälle nicht ignoriert.;-).

Wir waren auf dem höchsten Berg im Nationalpark Sächsische Schweiz und auf dem höchsten Berg im tschechischen Teil des Elbsandsteingebirges. Die Bastei erlebten wir im Regen und die Schmilksche Mühle gleich zwei Mal mit leckerem Kuchen und Kaffee. Dass sich SEV- Busse verspäten können, muss kein Nachteil sein und eine Tour auf Schmugglerpfaden durch schulterhohes Farnkraut zwischen Deutschland und Tschechien wurde zu einer ganz neuen Naturerfahrung.

Danke an alle Teilnehmenden aus vier deutschen Bundesländern und Südtirol für die schöne gemeinsame Zeit und die lobenden Worte! Kommt gut, stau- und verspätungsfrei wieder nach Hause und gern jederzeit wieder in die Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz!

Nationalpark Sächsische Schweiz ist rechtskonform

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden: Der Nationalpark und das ihn umgebende Landschaftsschutzgebiet sind im Wesentlichen rechtskonform. Die Behauptung, der Nationalpark hätte aus naturschutzfachlichen Gründen niemals gegründet werden dürfen, ist damit höchstrichterlich widerlegt. Auch der Bürgerinitiative „Naturpark Sächsische Schweiz“ ist mit dem Urteil des OVG die sachliche Handlungsgrundlage verloren gegangen. Das Gericht hat mit seinem Urteil zugleich eine Revision ausgeschlossen.

Das OVG hat weiter festgestellt, dass die Landesdirektion und die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz des Staatsbetriebes Sachsenforst für das gesamte Gebiet des Nationalparks und des Landschaftsschutzgebietes zuständig sind. Allerdings wurden einzelne Teile der Nationalparkverordnung für ungültig erklärt. Das betrifft die Einstufung als Natura-2000-Schutzgebiet. Hier erkannte das Gericht einen Formfehler. Auch der konkrete Grenzverlauf auf einzelnen Flurstücken ist betroffen. Diese Flächen können entweder ausgegliedert oder der Grenzverlauf durch eine Änderungsverordnung korrigiert werden. Mit dem Urteil besteht nun Rechtssicherheit und eine sachliche Basis für Gespräche zwischen den Konfliktparteien.

(Quelle: Sächsische Zeitung, Ausgabe vom 04.09.2025)

Gemeinde Lohmen klagt gegen Nationalpark Sächsische Schweiz

Nein, neu ist diese Information nicht. Die Klage wurde bereits 2003 eingereicht und ruhte seitdem beim Oberverwaltungsgericht Bautzen. Über den aktuellen Sachstand informiert die Sächsische Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Der Artikel befindet sich jedoch hinter der Bezahlschranke. Frei lesbar ist eine Information auf dem Portal diesachsen.de (https://www.diesachsen.de/justiz/gemeinde-klagt-gegen-nationalpark-saechsische-schweiz-3049148?utm_source=Mastodon&utm_medium=dpa&utm_content=textlink ). Im Text steht jedoch nicht, dass und warum die Klage auch vom Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterstützt wird. Diese Information ist im Artikel der Sächsischen Zeitung enthalten.

Nun wird zeitnah ein Urteil erwartet. Wie es ausfällt, ist offen. Wird es zur Stärkung des gesetzlich geregelten Naturschutzes in Form einer Bestätigung des Status quo beitragen oder die Partikularinteressen der Klägerin und ihrer Unterstützer bestätigen und den Nationalpark Sächsische Schweiz in seiner gegenwärtigen Form und Struktur in Frage stellen?

Auf jeden Fall haben Kritiker und Gegner des Nationalparks mediale Aufmerksamkeit für ihr Anliegen. Das dürfte auch der Bürgerinitiative für die Umwandlung des Nationalparks in einen geringer geschützten und finanzierten Naturpark gefallen.

Die übergroße Mehrheit meiner Gäste in der Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz kommt wegen und nicht trotz der beiden grenzüberschreitenden Nationalparks hierher in den Urlaub. Nationalparkurlaub ist europa- und weltweit längst zu einer Marke des sanften, nachhaltigen Naturtourismus geworden. Nur hier lässt sich – wenn auch in unterschiedlichem Umfang – unberührte Natur erleben, die sich weitgehend und im Idealfall völlig ohne menschliche Einflüsse präsentiert und entwickelt. Davon profitieren auch zahlreiche Menschen, die in der Region leben. Der Nationalpark ist längst mehr als ein streng geschütztes Stück Natur. Der Nationalpark hat sich seit 1990 zu einem Wirtschaftsfaktor von regionaler, überregionaler und internationaler Bedeutung entwickelt. Es ist zu hoffen, dass die Bautzener Richter das in ihrem Urteil zu würdigen wissen.

Nationalparkregion Sächsische Schweiz: Sachsen hat „Deutschlands schönsten Wanderweg 2025“

Nun ist es sozusagen amtlich: Sachsen hat wieder einmal Deutschlands schönsten Wanderweg! Das Publikum der Fachzeitschrift „Wandermagazin“ hat gewählt und so geht der Titel nach der Kür des Malerweges vor 18 Jahren erneut nach Sachsen:

„Gemeinsame Medieninformation von: Stadtverwaltung Bad Schandau, Gemeindeverwaltung Reinhardtsdorf-Schöna, Tourismusverband Sächsische Schweiz e. V. und Staatsbetrieb Sachsenforst – Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

Sachsen hat „Deutschlands schönsten Wanderweg 2025“

Der Caspar-David-Friedrich-Weg in der Sächsischen Schweiz hat im jährlichen Publikumswettbewerb des Wandermagazins den Titel „Deutschlands schönster Wanderweg“ gewonnen.

„Deutschlands schönster Wanderweg 2025“: Diesen Titel darf seit heute der Caspar-David-Friedrich-Weg in der Sächsischen Schweiz tragen. Aus einem Publikumswettbewerb des Wandermagazins ging der Weg zwischen Krippen und Schöna als Gewinner hervor. Damit geht nach 18 Jahren Pause der Titel erneut nach Sachsen. Zuletzt hatte im Jahr 2007 der Malerweg Elbsandsteingebirge in der Kategorie Mehrtagestouren gewonnen.

„Sachsen ist ein Wanderland – und eine besondere Preziose ist die Sächsische Schweiz. Das zeigt die nunmehr zweite Prämierung als Deutschlands schönster Wanderweg für eine Route durch die Nationalparkregion“, sagt Sachsens Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch. „Wie der Malerweg Elbsandsteingebirge steht auch der Caspar-David-Friedrich-Weg für die einmalige Verbindung von Natur und Kunst in der wildromantischen Felsenwelt.“

Landrat Michael Geisler, Vorsitzender des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz (TVSSW), ergänzt: „Der Titel ist ein schöner Lohn für die gemeinschaftlichen Anstrengungen zur Neugestaltung des Weges zum Caspar-David-Friedrich-Jubiläum im vergangenen Jahr. Mit neuen Schautafeln, neuen Aussichten und neuer Wegeführung ist die Route wieder ein Wanderhighlight in der Region.“

Daniel Thomann, stellvertretender Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz, sagt: „Der Caspar-David-Friedrich-Weg lenkt den Blick auf die landschaftliche Schönheit der linken Elbseite mit ihrer Weite, den Tafelbergen und den ruhigen Wegen. Gleichzeitig bietet er eindrucksvolle Ausblicke über die Elbe hinweg auf den Nationalpark. Die Auszeichnung ist ein Gewinn für die Region und ein schöner Lohn der tollen Zusammenarbeit der Kommunen und unserer Verwaltung. Er lädt Besucher ein, auch weniger bekannte Ecken der Nationalparkregion zu entdecken und die Nationalparkregion aus einer ganz anderen Perspektive zu entdecken.“

Der Caspar-David-Friedrich-Weg ist nicht nur eine Reverenz an Caspar David Friedrich (1774 – 1840), er ist auch eng mit Leben und Werk des Jahrhundertkünstlers verbunden. Im Sommer 1813 verbringt der Maler einige Monate im Haus eines Freundes im beschaulichen Fischerdorf Krippen. Es ist eine Flucht aus Dresden, das der französische Diktator Napoleon mit seinen Truppen besetzt hatte. Bei Wanderungen durch die Umgebung sammelt er Motive für seine späteren Werke. Einige, wie der besondere Standort des „Wanderer über dem Nebelmeer“ (ca. 1818), finden sich in dem bekanntesten Gemälde der Deutschen Romantik wieder.

Wandeln auf den Spuren des Meisters, innehalten, wo er innegehalten hat, und vielleicht sogar zeichnen, wo er gezeichnet hat: Dazu lädt der Caspar-David-Friedrich-Weg ein. Der insgesamt etwa 15 Kilometer lange und landschaftlich abwechslungsreiche Wanderweg führt von Krippen entlang der Elbe hinauf nach Schöna mit der Kaiserkrone und anschließend über den Wolfsberg und durch Reinhardtsdorf wieder zurück zum Ausgangspunkt. Es ist eine Route, die der Maler während seines Krippener Exils vermutlich oft genutzt hat. Anhand der damals entstandenen Zeichnungen lassen sich seine Standorte und Motive noch heute finden. Informationstafeln zeigen die jeweils an den entsprechenden Orten entstandenen Naturstudien.

Die grundlegende Neugestaltung und Modernisierung des Caspar-David-Friedrich-Weges war neben der Einrichtung der neuen, multimedialen Ausstellung „CDFriedrich inspiriert“ in Bad Schandau eines der aufwändigsten Jubiläumsprojekte zum 250. Geburtstag des Malers in der Sächsischen Schweiz. Die Stadt Bad Schandau, die Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna, die Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst und der Tourismusverband Sächsische Schweiz (TVSSW) sowie weitere Unterstützer haben das Projekt gemeinsam realisiert.

Die Publikumswahl „Deutschlands schönster Wanderweg“ wird seit 2006 jährlich von der Fachzeitschrift „Wandermagazin“ ausgerichtet. Es ist einer der renommiertesten nationalen Wettbewerbe für Wanderwege.

i. A. des Pressesprechers

Nadja Rademacher

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit-Netzwerk

Assistant Desk Officer Public Relation-Network

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STAATSBETRIEB SACHSENFORST

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Die Pilzsaison hat begonnen!

Es ist warm und hat geregnet, also ideale Voraussetzungen für das Pilzwachstum. Was dabei zu beachten ist, hat die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz in folgender Medieninformation zusammengefasst:

Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst weist auf Gebote zum Sammeln von Pilzen in der Nationalparkregion hin

Die Witterung dieser Tage – erst Regen, dann Wärme – bietet gute Voraussetzungen für das Pilzwachstum. Pilzsammler sind daher bereits jetzt in den Wäldern der Nationalparkregion Sächsische Schweiz unterwegs. Sowohl im Nationalpark als auch im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz ist das Sammeln von Pilzen unter Bedingungen erlaubt. Die Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst informiert über die damit verbundenen Ge- und Verbote und kontrolliert deren Einhaltung.

Zulässige Handlungen und Verbote im Nationalpark Sächsische Schweiz sind durch die Verordnung für die Nationalparkregion geregelt. Demnach gilt im Nationalpark ein Wegegebot (§ 6 Abs. 2 Nr. 16, 17). Dies vorausgesetzt ist die schonende Entnahme von Pilzen für den persönlichen Bedarf zulässig (§ 8 Abs. 1 Nr. 13). Besucher dürfen Pilze also nur unmittelbar entlang der Wege sammeln, das heißt ohne die Wege zu verlassen. Eine Entnahme von Pilzen für den gewerblichen Zweck ist verboten.

Im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz gelten die Vorgaben des Sächsischen Waldgesetzes. Die Entnahme von Pilzen für den persönlichen Bedarf unterliegt der sogenannten „Handstrauß-Regel“ (§ 14 Abs. 1). Erlaubt sind ca. 2 Kilogramm Pilze pro Person. Die Entnahme für den gewerblichen Gebrauch ist auch hier verboten.

Bei aktuellen Kontrollen haben Rangerinnen und Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung festgestellt, dass Kraftfahrzeuge vielfach falsch geparkt werden, zum Beispiel entlang der Basteistraße. Durch das Falschparken sind teilweise Rettungs- und Einsatzwege blockiert. „Auch das Wegegebot im Nationalpark wird oft missachtet“, sagt Alexander Nowak, Leiter der Nationalparkwacht der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen an dafür nicht zugelassenen Plätzen in der Nationalparkregion und das Verlassen der Wege im Nationalpark Sächsische Schweiz stellen bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeiten dar.

„Wir bitten Besucherinnen und Besucher der Nationalparkregion sich im Sinne eines naturverträglichen Naturgenusses über die Regelungen für die Schutzgebiete zu informieren und diese zu berücksichtigen. Und wir wünschen allen viel Freude beim Pilze sammeln“, so Uwe Borrmeister, Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst.

Mehr Informationen:

Die Verordnung für die Nationalparkregion ist online unter REVOSax Landesrecht Sachsen – VO Nationalparkregion Sächsische Schweiz verfügbar.

Das Sächsische Waldgesetz steht ebenfalls im Internet unter REVOSax Landesrecht Sachsen – SächsWaldG zur Einsicht bereit.

i. A. des Pressesprechers

Kati Partzsch

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit | Administrator Public Relations

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Sanfter Tourismus in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz – Eine Reportage im ZDF

Es gibt viele Möglichkeiten, touristische Angebote nachhaltig und schonend für die Natur zu gestalten. Wie das in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz gemacht wird, darüber berichtet die Sendung „Plan B“ des ZDF in einer aktuellen Reportage. Ich hatte die Ehre und das Vergnügen, kurzfristig daran mitzuwirken. Der Film wird am Samstag, dem 02.08.2025 um 17:35 Uhr im ZDF gesendet und ist schon vorab in der Mediathek verfügbar: https://www.zdf.de/video/reportagen/bewusst-unterwegs-100/plan-b-bewusst-unterwegs-110 .

PS: Danke an Luisa Adlkofer vom TV Sächsische Schweiz, das Produktionsteam und alle anderen Mitwirkenden! Und das Lächeln in die Kamera kriege ich auch noch hin.;-)

Nationalpark- und Forstverwaltung kontrolliert gemeinsam mit der Polizei die Einhaltung des Feuerverbots in den Wäldern der Nationalparkregion

Über die jüngste gemeinsame Kontrollaktion zum vorbeugenden Brandschutz informierte die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz mit folgender Medieninformation:

„In den Abend- und Nachtstunden des vergangenen Samstags waren die Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst erneut mit Polizisten der Polizeidirektion Dresden, mit der Hubschrauberstaffel Dresden und mit Beamten der tschechischen Polizei auf Kontrollgängen durch die Nationalparkregion Sächsische Schweiz unterwegs. Gemeinsam prüften sie die Einhaltung des im Sächsischen Wald ganzjährig geltenden Feuerverbots zum Schutz vor Waldbränden. Parallel dazu fand ein solcher Kontrollgang von Polizei und Rangern im Nationalpark Böhmische Schweiz statt.

In der Nationalparkregion Sächsische Schweiz erhielten die 11 Ranger und 24 Polizisten – vier davon aus Tschechien – auf ihrer Streife am Boden Unterstützung durch einen mit Wärmebildtechnik ausgestatteten Helikopter. Im Kontrollzeitraum stellten sie keine illegalen Feuerstellen fest. Die Einsatzkräfte informierten die Besucherinnen und Besucher im Gebiet über das Feuerverbot im Wald: Offenes Feuer, Rauchen, Grillen und die Nutzung von Campingkochern sind demnach zu jeder Zeit im Wald verboten.

Kontrollgänge der Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung mit der Polizei finden seit mehreren Jahren mehrmals jährlich statt. „Die Regelmäßigkeit der Maßnahme fördert unsere Routine. Wir sind der sächsischen und tschechischen Polizei sehr dankbar für das gemeinsame professionelle Vorgehen. Unser Dank gilt weiterhin dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung Sebnitz für seine Unterstützung der Maßnahme sowie der Dolmetscherin, die zu einer reibungslosen Kommunikation beigetragen hat, und unseren Rangerinnen und Rangern für ihren Einsatz zum Schutz der Wälder der Nationalparkregion Sächsische Schweiz“, sagt Uwe Borrmeister, Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst.

Er dankt vor allem auch den Besucherinnen und Besuchern der Nationalparkregion für ihr umsichtiges Verhalten.

i. A. des Pressesprechers

Kati Partzsch

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Waldbrand im Glasergrund (Sächsische Schweiz) gelöscht

So schnell wie die Löschung war auch die Pressemitteilung! Danke an Hanspeter Mayr von der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz:

Nationalparkregion Sächsische Schweiz: Waldbrand im Glasergrund bei der Ottomühle (Bielatal) erfolgreich gelöscht

Am heutigen Montag, den 30.06.2025 entdeckten Forstwirte der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz einen Waldbrand im Glasergrund, einem Nebental des Bielatals im Revier Ottomühle im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz. Die Ursache des Brandes ist derzeit unbekannt. Der Brandgeruch ist den Forstwirten während ihrer Kontrollgänge zur Borkenkäfersuche aufgefallen. Nachdem sie den Brandort gefunden hatten, alarmierten sie umgehend die Rettungsleitstelle.

Die Feuerwehren aus Rosenthal, Bielatal und Königstein waren innerhalb weniger Minuten vor Ort und konnten den Brand erfolgreich löschen. Dank des schnellen Handelns der Einsatzkräfte und der Forstwirte konnte eine potenzielle Katastrophe verhindert werden.

Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst möchte allen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sowie den Forstwirten für ihren engagierten Einsatz danken. Ihr beherztes Handeln hat dazu beigetragen, die Auswirkungen des Brandes zu minimieren.

Angesichts der aktuellen Wetterbedingungen, die durch hohe Temperaturen und trockene Luft geprägt sind, bittet die Verwaltung die Bevölkerung, besondere Achtsamkeit und Vorsicht im Wald walten zu lassen. Bei der bevorstehenden Hitzewelle in den kommenden Tagen appelliert die Nationalpark- und Forstverwaltung dringend, das Feuer- und Rauchverbot in den Wäldern zu beachten und Waldeingänge nicht zuzuparken. Auch das Betreiben von Campingkochern ist im Wald verboten. Die Förster und Ranger werden in den kommenden Tagen die Einhaltung des Feuerverbots besonders intensiv kontrollieren.

Foto: L. Georgi

„Den Waldbrand bekämpfen, solange er noch klein ist“ – dieser Leitsatz der Waldbrandbekämpfung ist Dank des schnellen Handelns der Forstwirte der Nationalpark- und Forstverwaltung und der Feuerwehren Rosenthal, Bielatal und Königstein geglückt. Die Brandursache konnte nicht ermittelt werden. Die Forstwirte fällten den betroffenen Baum aus Sicherheitsgründen. Der Brandort liegt im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz im Glasergrund, einem Nebental des Bielatals.

Hanspeter Mayr

Pressesprecher

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Projekt „Urbanes Wandern“ beendet

Ich habe mich entschlossen, das Wanderprojekt „Urbanes Wandern“ und die zugehörige Webseite nicht weiterzuführen. Die Idee war zwar verlockend, aber die verfügbare Zeit reicht leider nicht für ein drittes Wanderprojekt neben „Natursaxe Tours“ und „Kammtouren.eu„. Zeit ist das einzige Gut, das sich nicht vermehren lässt. Es hat sich deshalb als sinnvoll erwiesen, Prioritäten zu setzen.

Der Trend geht seit Jahren zu mehrtägigen, geführten Wandertouren in kleinen Gruppen, zu Kooperationen mit zuverlässigen Partnern und zu längerfristiger Verbindlichkeit. Solche Touren lassen sich mittel- und langfristig planen und organisieren. Bei Tagestouren ist das kaum noch möglich. Wer es als Anbieter mal versucht hat, kennt das sicher: spätestmögliche Anmeldung (wenn überhaupt), kurzfristige Stornierung oder Nichterscheinen zur vereinbarten Tour (no Show). Vorkasse über Vermittlungsportale wäre eine Lösung zur Kundenbindung, schützt aber auch nicht vor Storni und no Shows und ist insgesamt ein teures Vergnügen für den Tourguide. Ich lege auch weiterhin Wert auf direkten Kundenkontakt. Stammgäste und Empfehlungen sind mir wichtiger als die Stärkung der Portalökonomie.