Naturregionen und Naturräume in Sachsen

Im Bundesnaturschutzgesetz und im Sächsischen Naturschutzgesetz sind folgende geschützte Landschaften und Landschaftsbestandteile festgelegt:

Nationalparke (NLP) – Großräumige, naturnahe Gebiete ●Naturschutzgebiete (NSG) – Erhaltung und Entwicklung der Natur ●Naturparke (NP) – Großräumige Gebiete für Natur, Tourismus und Erholung ●Biosphärenreservate (BR) – Großräumige Kulturlandschaften ●Landschaftsschutzgebiete (LSG) – Erhaltung und Entwicklung der Landschaft ●EU- Schutzgebietssystem “Natura 2000” nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutzrichtlinie (SPA) ●Naturdenkmäler (ND) und geschützte Landschaftsbestandteile ●Naturwaldzellen (NWZ)

Insgesamt bestehen z.Z. 217 Naturschutzgebiete unterschiedlicher Art (ohne Natura 2000- Gebiete) mit einer Fläche von 62.871 Hektar. Das entspricht 3,41% der Landfläche. Weiterhin bestehen 347 Natura 2000- Schutzgebiete mit einer Fläche von 292.777 Hektar. Das entspricht 15,9% der Landesfläche, die jedoch nicht kumuliert werden dürfen, da es zahlreiche Flächenüberschneidungen mit NSG gibt. Berücksichtigt werden müssen schließlich noch 8 Naturwaldzellen mit 303 Hektar (0,06% der Landfläche).

Weitere Informationen siehe: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/q/ei /- eventuell auf Gastzugang klicken!