Nationalpark Sächsische Schweiz ist rechtskonform

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden: Der Nationalpark und das ihn umgebende Landschaftsschutzgebiet sind im Wesentlichen rechtskonform. Die Behauptung, der Nationalpark hätte aus naturschutzfachlichen Gründen niemals gegründet werden dürfen, ist damit höchstrichterlich widerlegt. Auch der Bürgerinitiative „Naturpark Sächsische Schweiz“ ist mit dem Urteil des OVG die sachliche Handlungsgrundlage verloren gegangen. Das Gericht hat mit seinem Urteil zugleich eine Revision ausgeschlossen.

Das OVG hat weiter festgestellt, dass die Landesdirektion und die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz des Staatsbetriebes Sachsenforst für das gesamte Gebiet des Nationalparks und des Landschaftsschutzgebietes zuständig sind. Allerdings wurden einzelne Teile der Nationalparkverordnung für ungültig erklärt. Das betrifft die Einstufung als Natura-2000-Schutzgebiet. Hier erkannte das Gericht einen Formfehler. Auch der konkrete Grenzverlauf auf einzelnen Flurstücken ist betroffen. Diese Flächen können entweder ausgegliedert oder der Grenzverlauf durch eine Änderungsverordnung korrigiert werden. Mit dem Urteil besteht nun Rechtssicherheit und eine sachliche Basis für Gespräche zwischen den Konfliktparteien.

(Quelle: Sächsische Zeitung, Ausgabe vom 04.09.2025)