Schlagwort: Nationalpark Sächsische Schweiz

Bürgertreff mit der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz am 15.04.2026

Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz lud ein und etwa 70 Interessierte kamen ins Walderlebniszentrum Leupoldishain. Auf dem Programm standen:

  • Rückblick auf das vergangene Jahr 2025
  • Ausblick und Planung 2026
  • Offene Gesprächsrunde: Fragen & Diskussion
  • ab 19:00 Uhr Imbiss mit der Gelegenheit für Gespräche mit Förstern und Rangern.

Der Leiter der NLPFV, Uwe Borrmeister, begann mit einem Überblick über die Themen, die Verantwortlichen für einzelne Sachgebiete trugen ihre Berichte vor. Dabei wurde transparent und offen über Erreichtes und aus Sicht der Verwaltung Kritisches gesprochen. Während der Pause und im Anschluss an den offiziellen Teil bestand die Möglichkeit für vertiefende Gespräche mit der Leitung der NLPFV, mit Rangern und Revierförstern und natürlich auch zum Netzwerken mit anderen interessierten Teilnehmer*innen.

Offenheit und Sachbezogenheit der Veranstaltung und die Nahbarkeit der Verantwortlichen waren wohltuend und könnten beispielgebend auch für die Lösung politischer Probleme sein. Der Blick über den eigenen Verantwortungsbereich hinaus auf gemeinsame Themen mit dem angrenzenden Nationalpark Böhmische Schweiz machten einmal mehr die Vorteile ganzheitliche Lösungsansätze für praktischen Naturschutz deutlich.

Fazit: Ein sehr gelungenes, unbedingt empfehlenswertes Gesprächsformat.

Freiübernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz von Anfang Februar bis Mitte Juni untersagt

Wie bereits im Beitrag vom 03.12.2025 angekündigt, ist die geplante Neuregelung des Freiübernachtens (Boofen) im Nationalpark Sächsische Schweiz zum 01.02.2026 in Kraft getreten. Darüber informiert die Nationalpark- und Forstverwaltung wie folgt:

„Am ersten Februar trat das zeitweise Verbot des Freiübernachtens im Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz wieder in Kraft. Bis zum 15. Juni ist zum Schutz der Natur das so genannte „Boofen“ untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten, ist 2022 probeweise in Kraft getreten und gilt seit diesem Jahr auf zunächst unbestimmte Zeit. Mit einer entsprechenden Bekanntmachung hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft am 18.12.2025 die für den Nationalpark Sächsische Schweiz geltende Bergsportkonzeption im Abschnitt Freiübernachten überarbeitet.

Außerhalb dieses Zeitraums, also vom 16. Juni bis 31. Januar eines jeden Jahres, ist das Freiübernachten im Nationalpark nur an den 58 offiziell zugelassenen Stellen sowie nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Felskletterns erlaubt. Damit wird die Tradition der sächsischen Bergsteiger anerkannt. Voraussetzung ist ein besonders rücksichtsvolles Verhalten, insbesondere das Vermeiden von Lärm und Licht sowie von Müll und das Unterlassen von jeglichem offenen Feuer (inklusive Gaskocher, Fackeln, Kerzen) sowie von jeglichem Ausbau der Freiübernachtungsstellen.

Wir bitten alle Besucher des Nationalparks Sächsische Schweiz, sich an diese geltenden Regeln zu halten, damit das traditionelle Boofen für die Bergsteiger langfristig erhalten bleiben kann.

Nähere Informationen zum Freiübernachten in der Nationalparkregion sowie die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt sind auf der Website der Nationalpark- und Forstverwaltung abrufbar: https://nationalpark-saechsische-schweiz.de/freiuebernachten-boofen

BU:

Foto: Hp. Mayr

Um den Schutz wertvoller Lebensräume und bedrohter Tierarten während der Brut- und Setzzeit im Nationalpark Sächsische Schweiz zu gewährleisten, ist seit dem ersten Februar bis zum 15. Juni das Freiübernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz nicht erlaubt. Besucher werden auf den Schildern in den offiziellen Freiübernachtungsstellen über den Sperrzeitraum informiert.

Pressesprecher

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Hanspeter.mayr@sachsenforst.sachsen.dewww.nationalpark-saechsische-schweiz.de „

Update am 04.02.2026: Bergsteiger legen Widerspruch gegen Boofverbot ein. (Quelle: Sächsische Zeitung, Ausgabe Pirna vom 04.02.2026.

Winterfahrplan 2025/26 für die Sächsische Schweiz veröffentlicht

Tourismusverband Sächsische Schweiz (TVSSW) und Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (RVSOE) veröffentlichten heute den neuen Fahrplan für die Wintersaison 2025-2026. Darin enthalten sind Busverbindungen und die Kirnitzschtalbahn. Das Angebot wurde teilweise deutlich erweitert, vor allem linkselbisch im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz. Vielen Dank an TVSSW und RVSOE!

Zum Winterangebot bitte hier entlang: https://app-share.mailbox.org/appsuite/api/share/030df6560f13192c39f1e4df13194d81a8cafd52ba9751ab/1/8/MjY4Ng .

Hinweis: Nicht enthalten sind Fahrpläne der S-Bahn Dresden (S 1) und der Nationalparkbahn (U 28). Der Winterfahrplan für diese Verkehrsmittel wird demnächst vom Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) veröffentlicht.

Erinnerung an die Sächsisch-Böhmische Wanderwoche vom 05.-11.10.2025

Eins gleich vorweg: Soviel Regen und Wind hatten wir während einer sächsisch-böhmischen Wanderwoche in einem Monat Oktober noch nie! Für die äußeren Umstände waren die gute Laune der Teilnehmenden und der Teamgeist jedoch sensationell. Kein Gemurre und Gemaule, wenn es mal wieder hieß: Heute kann es regnen. Wozu gibt es schließlich dem Wetter angepasste Bekleidung?

Fernsichten waren in dieser Woche rar. Aber es gab (fast) immer irgendwo leckeren Kuchen und Kaffee dazu und das wog das Fernsichtdefizit mehr als auf. Auch grenzüberschreitende Schmugglerpfade durch schulterhohen Farn abseits des Massentourismus begeisterten die Teilnehmenden aus 5 deutschen Bundesländern und wirkten sich motivierend aus.

Ich bedanke mich bei herzlich bei der kleinen, aber feinen Gruppe der Tour durch die Sächsisch-Böhmische Schweiz für die erlebnisreiche Woche und bestätigen gern, dass auch ein TourGuide flexibel sein kann und muss.

Neue grenzüberschreitende Wanderroute in den Nationalparks Sächsische und Böhmische Schweiz getestet

Wie bereits im Beitrag vom 09.09.2025 berichtet (https://natursaxe.de/2025/09/09/neuer-grenzueberschreitender-wanderweg-in-der-nationalparkregion-saechsisch-boehmische-schweiz/), bereiten die Nationalparkverwaltungen Sächsische und Böhmische Schweiz gemeinsam eine neue grenzüberschreitende Wanderroute zwischen Schmilka und Hřensko (deutsch: Herrnskretschen) vor. Die Arbeiten am Weg gehen voran und über einen ersten Test informierte die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz mit der nachfolgenden Medieninformation vom heutigen Tag. Bedauerlich ist jedoch, dass zu dieser Veranstaltung langjährig engagierte, lizenzierte und freiberuflich oder gewerblich tätige Nationalpark- und Wanderführer offenbar nicht erwünscht waren.

Viel Zuspruch für grenzüberschreitende Wanderroute in den Nationalparken

Testwanderung in der Bauphase mit Interessensvertretern aus beiden Ländern

Bürgermeister und weitere Akteure der Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz testeten vorgestern auf Einladung der Nationalparkverwaltungen Böhmische und Sächsische Schweiz eine neue zusätzliche grenzüberschreitende Wanderroute in den Nationalparken zwischen den Gemeinden Hřensko und Schmilka. Die rund 40-köpfige Wandergruppe, mit Vertretern der Kommunen, Bergsport- und Tourismusverbänden, erlebte hautnah den Bau des Weges. Er erschließt die unmittelbaren grenznahen Gebiete und verbindet die neuen Walderlebnisbereiche auf den Waldbrandflächen 2022 mit der Aussichtsplattform „Phoenix“ bei Mezná auf tschechischer Seite und dem Erlebnispfad „Weg zur Wildnis“ oberhalb Schmilka auf sächsischer Seite.

Die Probewanderung der Nationalparke hat mich davon überzeugt, dass das neue Wanderangebot den Besucherinnen und Besuchern ein angenehmes und zugleich spannendes Erlebnis in dieser faszinierenden Natur bereiten wird“, freut sich Thomas Kunack als Bürgermeister der Stadt Bad Schandau, stellvertretender Vorsitzender des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz und Vorsitzender des Förderverein Nationalparkfreunde Sächsische Schweiz. „Die zukünftige Tour verbindet touristisch bedeutsame Orte und wird sicherlich die Belebung des Großen Winterbergs als traditionelles Ausflugsziel fördern. Es ist eine attraktive abwechslungsreiche Wegeführung durch die Nationalparks außerhalb der Kernzonen. Für Besucher beider Nationalparks ist es ein großer Gewinn, dass sie künftig von einem Gebiet ins andere wechseln können, ohne den bislang erforderlichen Umweg entlang der stark befahrenen internationalen Straße gehen zu müssen.

Petr Kříž und Uwe Borrmeister, die Leiter der beiden Nationalparke, freuten sich über die vielen positiven Rückmeldungen und den Zuspruch für das gemeinsame Projekt.

Der neu entstehende Wanderweg ergänzt das Wegenetz in einem häufig besuchten Gebiet sehr gut. Er bietet den Besucherinnen und Besuchern eine Verbindung der Nationalparkgebiete auf beiden Seiten der Grenze. Der neue Weg ist im Wesentlichen eine Erlebnisroute. Nach einem anspruchsvolleren Aufstieg werden die Besucher mit einer schönen Aussicht auf die bekannten Sandsteingipfel am gegenüberliegenden Elbufer belohnt,“ beschreibt Pavel Přílepek, stellvertretender Vorsitzender des Klubs der tschechischen Touristen, und ergänzt: „In einer Zeit, in der es noch mehrere Einschränkungen im Wegenetz infolge der Borkenkäfersituation und des Großbrandes gibt, ist die Entstehung eines neuen Wanderweges eine hervorragende Nachricht für Besucher und Touristen.

Aktuell finden im tschechischen Nationalpark unweit der Grenze im Hangbereich noch die schwierigsten Arbeiten statt: Zwei Waldarbeiter legen eine Serpentinenstrecke mit einigen Stufenabschnitten im Wald an. Für Bau und Befestigung nutzen sie überwiegend heimisches Borkenkäferholz aus der Nationalparkregion. Danach folgen weitere Wegarbeiten und später die Markierungen.

Sven-Erik Hitzer, Unternehmer und Inhaber des Biorefugiums Schmilka sowie Mitglied im Vorstand des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz bringt seine Begeisterung zum Ausdruck: „Vom großartigen Ereignis habe ich bereits aus mehreren Richtungen erfahren. Es erfüllt uns mit Vorfreude, dass es einen neuen grenzüberschreitenden Wanderweg geben wird. Gerade als Gebietskenner ist es beglückend hier gemeinsam neue Sichtachsen und Naturerlebnisse zu entdecken. Sehr gern war ich bei dieser Probewanderung mit dabei und sage nochmals Dankeschön für dieses besondere Vorhaben!“.

Die im Aufbau befindliche Route schützt die Kernzonen der Nationalparke Böhmische und Sächsische Schweiz und ermöglicht sensibles Naturerleben. Auf tschechischer Seite verläuft der Weg teilweise am Rand der Kernzone und bietet besondere Panoramablicke auf beliebte Sächsische Steine wie Kaiserkrone, Zschirnsteine und Zirkelstein.

Aus meiner Sicht als Unternehmer in der Böhmischen Schweiz nehme ich den neuen grenzüberschreitenden Wanderweg als einen entgegenkommenden Schritt zur Verbindung von vier Schutzgebieten, zwei Ländern und zwei Nationalparken innerhalb einer Landschaft wahr. Diese Landschaft gehört als Elbsandsteingebirge zu den größten Sandsteingebieten Europas,“ ergänzt Roman Pluháček, Eigentümer und Betreiber des Resorts Mezná im gleichnamigen Ortsteil der Gemeinde Hřensko.

Die feierliche Eröffnung der neuen grenzüberschreitenden Wanderroute ist zu Beginn der touristischen Saison im Frühjahr 2026 vorgesehen.

BU:

Foto1 : N. Rademacher

Die beiden Nationalparkleiter Uwe Borrmeister und Petr Kříž freuen sich über das gelungene gemeinsame Projekt, dass bei der Testwanderung auf viel Zuspruch der eingeladenen Interessenvertreter gestoßen ist.

Foto 2: N. Rademacher

Bei der Gruppe der Interessenvertreter der Kommunen, Bergsport- und Tourismusverbände herrschte gute Stimmung nachdem sie probeweise die Trasse der neuen grenzübergreifenden Wegeverbindung gewandert sind.

Foto 3: M. Pussak

Die Gruppe der Interessenvertreter der Kommunen, Bergsport- und Tourismusverbände konnte die auf tschechischer Seite noch erforderlichen Bauarbeiten zur Befestigung der hangaufwärts führenden Wanderroute besichtigen.

Pressesprecher

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Nationalpark Sächsische Schweiz ist rechtskonform

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden: Der Nationalpark und das ihn umgebende Landschaftsschutzgebiet sind im Wesentlichen rechtskonform. Die Behauptung, der Nationalpark hätte aus naturschutzfachlichen Gründen niemals gegründet werden dürfen, ist damit höchstrichterlich widerlegt. Auch der Bürgerinitiative „Naturpark Sächsische Schweiz“ ist mit dem Urteil des OVG die sachliche Handlungsgrundlage verloren gegangen. Das Gericht hat mit seinem Urteil zugleich eine Revision ausgeschlossen.

Das OVG hat weiter festgestellt, dass die Landesdirektion und die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz des Staatsbetriebes Sachsenforst für das gesamte Gebiet des Nationalparks und des Landschaftsschutzgebietes zuständig sind. Allerdings wurden einzelne Teile der Nationalparkverordnung für ungültig erklärt. Das betrifft die Einstufung als Natura-2000-Schutzgebiet. Hier erkannte das Gericht einen Formfehler. Auch der konkrete Grenzverlauf auf einzelnen Flurstücken ist betroffen. Diese Flächen können entweder ausgegliedert oder der Grenzverlauf durch eine Änderungsverordnung korrigiert werden. Mit dem Urteil besteht nun Rechtssicherheit und eine sachliche Basis für Gespräche zwischen den Konfliktparteien.

(Quelle: Sächsische Zeitung, Ausgabe vom 04.09.2025)

Gemeinde Lohmen klagt gegen Nationalpark Sächsische Schweiz

Nein, neu ist diese Information nicht. Die Klage wurde bereits 2003 eingereicht und ruhte seitdem beim Oberverwaltungsgericht Bautzen. Über den aktuellen Sachstand informiert die Sächsische Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Der Artikel befindet sich jedoch hinter der Bezahlschranke. Frei lesbar ist eine Information auf dem Portal diesachsen.de (https://www.diesachsen.de/justiz/gemeinde-klagt-gegen-nationalpark-saechsische-schweiz-3049148?utm_source=Mastodon&utm_medium=dpa&utm_content=textlink ). Im Text steht jedoch nicht, dass und warum die Klage auch vom Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterstützt wird. Diese Information ist im Artikel der Sächsischen Zeitung enthalten.

Nun wird zeitnah ein Urteil erwartet. Wie es ausfällt, ist offen. Wird es zur Stärkung des gesetzlich geregelten Naturschutzes in Form einer Bestätigung des Status quo beitragen oder die Partikularinteressen der Klägerin und ihrer Unterstützer bestätigen und den Nationalpark Sächsische Schweiz in seiner gegenwärtigen Form und Struktur in Frage stellen?

Auf jeden Fall haben Kritiker und Gegner des Nationalparks mediale Aufmerksamkeit für ihr Anliegen. Das dürfte auch der Bürgerinitiative für die Umwandlung des Nationalparks in einen geringer geschützten und finanzierten Naturpark gefallen.

Die übergroße Mehrheit meiner Gäste in der Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz kommt wegen und nicht trotz der beiden grenzüberschreitenden Nationalparks hierher in den Urlaub. Nationalparkurlaub ist europa- und weltweit längst zu einer Marke des sanften, nachhaltigen Naturtourismus geworden. Nur hier lässt sich – wenn auch in unterschiedlichem Umfang – unberührte Natur erleben, die sich weitgehend und im Idealfall völlig ohne menschliche Einflüsse präsentiert und entwickelt. Davon profitieren auch zahlreiche Menschen, die in der Region leben. Der Nationalpark ist längst mehr als ein streng geschütztes Stück Natur. Der Nationalpark hat sich seit 1990 zu einem Wirtschaftsfaktor von regionaler, überregionaler und internationaler Bedeutung entwickelt. Es ist zu hoffen, dass die Bautzener Richter das in ihrem Urteil zu würdigen wissen.

Die Pilzsaison hat begonnen!

Es ist warm und hat geregnet, also ideale Voraussetzungen für das Pilzwachstum. Was dabei zu beachten ist, hat die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz in folgender Medieninformation zusammengefasst:

Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst weist auf Gebote zum Sammeln von Pilzen in der Nationalparkregion hin

Die Witterung dieser Tage – erst Regen, dann Wärme – bietet gute Voraussetzungen für das Pilzwachstum. Pilzsammler sind daher bereits jetzt in den Wäldern der Nationalparkregion Sächsische Schweiz unterwegs. Sowohl im Nationalpark als auch im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz ist das Sammeln von Pilzen unter Bedingungen erlaubt. Die Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst informiert über die damit verbundenen Ge- und Verbote und kontrolliert deren Einhaltung.

Zulässige Handlungen und Verbote im Nationalpark Sächsische Schweiz sind durch die Verordnung für die Nationalparkregion geregelt. Demnach gilt im Nationalpark ein Wegegebot (§ 6 Abs. 2 Nr. 16, 17). Dies vorausgesetzt ist die schonende Entnahme von Pilzen für den persönlichen Bedarf zulässig (§ 8 Abs. 1 Nr. 13). Besucher dürfen Pilze also nur unmittelbar entlang der Wege sammeln, das heißt ohne die Wege zu verlassen. Eine Entnahme von Pilzen für den gewerblichen Zweck ist verboten.

Im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz gelten die Vorgaben des Sächsischen Waldgesetzes. Die Entnahme von Pilzen für den persönlichen Bedarf unterliegt der sogenannten „Handstrauß-Regel“ (§ 14 Abs. 1). Erlaubt sind ca. 2 Kilogramm Pilze pro Person. Die Entnahme für den gewerblichen Gebrauch ist auch hier verboten.

Bei aktuellen Kontrollen haben Rangerinnen und Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung festgestellt, dass Kraftfahrzeuge vielfach falsch geparkt werden, zum Beispiel entlang der Basteistraße. Durch das Falschparken sind teilweise Rettungs- und Einsatzwege blockiert. „Auch das Wegegebot im Nationalpark wird oft missachtet“, sagt Alexander Nowak, Leiter der Nationalparkwacht der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen an dafür nicht zugelassenen Plätzen in der Nationalparkregion und das Verlassen der Wege im Nationalpark Sächsische Schweiz stellen bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeiten dar.

„Wir bitten Besucherinnen und Besucher der Nationalparkregion sich im Sinne eines naturverträglichen Naturgenusses über die Regelungen für die Schutzgebiete zu informieren und diese zu berücksichtigen. Und wir wünschen allen viel Freude beim Pilze sammeln“, so Uwe Borrmeister, Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst.

Mehr Informationen:

Die Verordnung für die Nationalparkregion ist online unter REVOSax Landesrecht Sachsen – VO Nationalparkregion Sächsische Schweiz verfügbar.

Das Sächsische Waldgesetz steht ebenfalls im Internet unter REVOSax Landesrecht Sachsen – SächsWaldG zur Einsicht bereit.

i. A. des Pressesprechers

Kati Partzsch

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit | Administrator Public Relations

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Nationalpark- und Forstverwaltung kontrolliert gemeinsam mit der Polizei die Einhaltung des Feuerverbots in den Wäldern der Nationalparkregion

Über die jüngste gemeinsame Kontrollaktion zum vorbeugenden Brandschutz informierte die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz mit folgender Medieninformation:

„In den Abend- und Nachtstunden des vergangenen Samstags waren die Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst erneut mit Polizisten der Polizeidirektion Dresden, mit der Hubschrauberstaffel Dresden und mit Beamten der tschechischen Polizei auf Kontrollgängen durch die Nationalparkregion Sächsische Schweiz unterwegs. Gemeinsam prüften sie die Einhaltung des im Sächsischen Wald ganzjährig geltenden Feuerverbots zum Schutz vor Waldbränden. Parallel dazu fand ein solcher Kontrollgang von Polizei und Rangern im Nationalpark Böhmische Schweiz statt.

In der Nationalparkregion Sächsische Schweiz erhielten die 11 Ranger und 24 Polizisten – vier davon aus Tschechien – auf ihrer Streife am Boden Unterstützung durch einen mit Wärmebildtechnik ausgestatteten Helikopter. Im Kontrollzeitraum stellten sie keine illegalen Feuerstellen fest. Die Einsatzkräfte informierten die Besucherinnen und Besucher im Gebiet über das Feuerverbot im Wald: Offenes Feuer, Rauchen, Grillen und die Nutzung von Campingkochern sind demnach zu jeder Zeit im Wald verboten.

Kontrollgänge der Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung mit der Polizei finden seit mehreren Jahren mehrmals jährlich statt. „Die Regelmäßigkeit der Maßnahme fördert unsere Routine. Wir sind der sächsischen und tschechischen Polizei sehr dankbar für das gemeinsame professionelle Vorgehen. Unser Dank gilt weiterhin dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung Sebnitz für seine Unterstützung der Maßnahme sowie der Dolmetscherin, die zu einer reibungslosen Kommunikation beigetragen hat, und unseren Rangerinnen und Rangern für ihren Einsatz zum Schutz der Wälder der Nationalparkregion Sächsische Schweiz“, sagt Uwe Borrmeister, Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst.

Er dankt vor allem auch den Besucherinnen und Besuchern der Nationalparkregion für ihr umsichtiges Verhalten.

i. A. des Pressesprechers

Kati Partzsch

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit | Administrator Public Relations

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Allein auf der Bastei!

Dieser spontane Freudenschrei lag mir gestern früh kurz vor 8 Uhr auf der Zunge. Wann schafft man es schon mal, ungestört den Genuis Loci dieser faszinierenden Natur- und Kulturlandschaft zu genießen? Gestern war so ein Tag. Romantisch war schon die Überfahrt auf der Rathener Fähre. Die Elbe dampfte und das Basteimassiv war mehr zu ahnen als zu sehen.

Geplant war ein Dreh für eine ZDF- Reportage und ich natürlich viel zu früh vor Ort. Diese Verfrühung habe ich genossen, wie lange nichts anderes mehr. Auf der neuen Aussichtsplattform begegnete mir ein einziger Mensch, versunken in die Betrachtung der romantischen Felsenlandschaft der Sächsisch-Böhmischen Schweiz. Ein moderner Wanderer über dem Nebelmeer: Caspar David Friedrich hätte es sicher gefallen, seine Kunst in die Realität zurück zu spiegeln.

Leider dauern solche magischen Momente nicht lange. Dann beginnt wie auf ein unsicht- und hörbares Kommando hin der Zustrom der Vielen, die es zu diesem schönen Ort zieht. Etwa 1,5 Millionen Besucher sollen es pro Jahr sein, so schätzt man. Genau gezählt hat das vermutlich niemand. Denn der Eintritt ist frei und kostenlos.

Für den Naturschutz ist das grenzwertig. Der Nutzungsdruck ist enorm und nur kompensierbar, wenn sich möglichst alle Besucher (m/w/d) an die wenigen Regeln des Nationalparks halten – und in besonders sensiblen Naturräumen in geringer Anzahl unterwegs sind. Das geht nur mit geduldiger Überzeugungsarbeit, Respekt vor unseren natürlichen Lebensgrundlagen und guten alternativen Angeboten. Letztere gibt es z.B. auf geführten Touren durch professionelle Nationalparkführer (m/w/d) in kleinen Gruppen und abseits der Hotspots des Massentourismus. Man könnte es auch Plan B für eine Symbiose aus Naturschutz und nachhaltigem Tourismus nennen.