Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, BUND und DAV Sachsen evaluierten die seit 2022 geltende Übergangsregelung zum Boofen und informierten darüber in folgender gemeinsamer Pressemitteilung:
„Nationalpark und Verbände ziehen Bilanz des Boofenverbots
Boofen im Nationalpark auch künftig nur für Kletternde erlaubt
Seit der Einführung der Übergangsregelung zum Boofen 2022 ziehen Nationalparkverwaltung, die beteiligten Bergsport- und Naturschutzverbände gemeinsam Bilanz. Zwar hat die Zahl der Freiübernachtungen erheblich abgenommen, doch musste die Nationalparkwacht über 100 Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, weil Besucher versuchten, während der Boofensperrungen im Nationalpark zu übernachten. Auffällig war dabei, dass weniger Freiübernachtende aus dem Raum Dresden und Sächsische Schweiz angetroffen wurden, sondern die meisten Verstöße von Menschen gemacht wurden, die weiter entfernt wohnten, so dass sie die Informationen zum Boofenverbot wohl nicht erhalten haben.
Kürzlich trafen sich die Verbände mit der Nationalparkverwaltung zur detaillierteren Auswertung. Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen auf die Tierwelt gestalten sich schwierig, da auch die Wissenschaft hierzu wenig greifbare Ansatzpunkte bietet. Die Projektgruppe Boofen stellte fest, dass es schwierig bis unmöglich ist, ökologisch begründete Indikatoren zu messen, die Rückschlüsse auf die Entwicklung von Flora und Fauna im Zusammenhang mit dem Boofverbot zulassen. Eine Analyse der Wanderfalkenpopulation der letzten 10 Jahre hatte z.B. ergeben, dass Gebiete mit zugelassenen Boofen zu den erfolgreichsten Brutrevieren in der Sächsischen Schweiz zählen. Es konnte kein unmittelbarer Zusammenhang des temporären Boofverbots mit den sehr guten Wanderfalken-Brutzahlen in den letzten beiden Jahren festgestellt werden. Nach intensiver Diskussion wurde festgestellt, dass es auch langfristig nicht möglich ist, die Entwicklung der Felsbrüter speziell in Hinblick auf Boofregelungen auszuwerten, da eine Vielzahl anderer Ursachen wie z.B. natürliche Fressfeinde und das Wetter den Bruterfolg der Felsbrüter signifikant beeinflussen können.
Das zeitweise Boofenverbot wurde unter anderem zur Verringerung der Störungen für die Tierwelt im Nationalpark erlassen. Befristet bis 2025 soll das Verbot des Freiübernachtens jeweils vom 1. Februar bis 15. Juni gelten. In der übrigen Zeit des Jahres ist das Übernachten in den zugelassenen 58 Freiübernachtungsstellen weiterhin erlaubt, allerdings wie bisher nur in Verbindung mit dem Klettersport.
Die Nationalparkverwaltung hat das zeitweise Verbot mit Naturschutz- und Bergsportverbänden, sowie Kommunen und dem Tourismusverband abgestimmt und für drei Jahre eingeführt. Alle Beteiligten werden den Erfolg der Maßnahme überprüfen und eine langfristige Regelung ab 2026 erarbeiten.
Nationalparkleiter Uwe Borrmeister: „Ich bin dankbar, dass die neuen Regeln von den meisten Besuchern respektiert wurden. Es war nachts deutlich ruhiger im Nationalpark. Die Gäste waren überwiegend gut informiert und die Nationalparkwacht traf auf viel Verständnis für das Verbot. Allerdings sind die 100 Fälle, in denen die Nationalparkwacht während der Zeit des Boofenverbots Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten musste, deutlich zu hoch. Hier müssen wir künftig versuchen, besser zu informieren.“
Lutz Zybell vom DAV-Landesverband Sachsen ergänzt: „Wir freuen uns, dass unsere Informationskampagne zum temporären Boofenverbot im Nationalpark die hiesige Bevölkerung erreicht hat und das derzeit geltende Verbot von ihr beachtet wird. Gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung und den Naturschutzverbänden werden wir überlegen, wie wir Besucher von weiter her noch besser erreichen und auf die bis einschließlich 2025 geltende Regelung im Frühjahr hinweisen können.“
Mit der temporären Sperrung konnte auf jeden Fall ein deutliches Zeichen gegen das ausufernde Freiübernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz gesetzt werden. Auch an den Feiertagswochenenden im Mai und Juni war eine deutliche Beruhigung der sensiblen Natur im Nationalparkgebiet zu spüren.
Hintergrund:
Das Übernachten in der Natur – ob im Freien oder im Zelt – ist auch bisher schon im Nationalpark grundsätzlich ganzjährig untersagt. Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 zugelassenen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettersport geschieht. Damit wird die Tradition der Bergsteiger berücksichtigt. Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist der einzige Nationalpark in Deutschland, in dem diese eingeschränkte Form der Freiübernachtung erlaubt ist. Doch Internet und Apps erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und machen es für immer mehr Nichtkletterer attraktiv, im Nationalpark zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr nur die zugelassenen Boofen, sondern übernachten illegal im gesamten Nationalpark. Eine großflächige Einschränkung der Lebensräume der Wildtiere ist die Folge.
Bildunterschrift:
Foto: Archiv Nationalparkverwaltung
Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind zum Schutz der Natur alle Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz gesperrt. Das Übernachten in der Natur – ob im Freien oder im Zelt – ist im Nationalpark grundsätzlich ganzjährig untersagt. Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 zugelassenen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettersport geschieht. Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist der einzige Nationalpark in Deutschland, in dem diese eingeschränkte Form der Freiübernachtung erlaubt ist.
i. A. des Pressesprechers
Stellvertretend für alle Beteiligten:
Nadja Rademacher
Nadja Rademacher
Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit-Netzwerk
Assistant Desk Officer Public Relation-Network
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STAATSBETRIEB SACHSENFORST
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