Kategorie: Besucherinformationen Sachsenforst

Wanderweg von Kurort Rathen zur Bastei wieder freigegeben

Zum aktuellen Stand der Schadensbeseitigung nach dem Sturmereignis vom 31.07.2026 veröffentlichte die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz heute folgende Presseinformation:

Nach umfangreichen Freischneidearbeiten – Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst und Kurort Rathen geben den Basteiweg wieder frei

Die Spezialisten der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst haben unterstützt durch die Gemeindeverwaltung von Kurort Rathen den wichtigen Wanderweg „Basteiweg“ im Nationalpark auf 1,2 km Länge freigesägt.

Die untere Forstbehörde im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat kurzfristig die Allgemeinverfügung zur Waldsperrung so angepasst, dass der Basteiweg, der als wichtigster Wanderweg den Kurort Rathen auf aussichtsreicher, aber steiler Strecke mit der Basteibrücke und der Basteiaussicht verbindet, wieder frei bewandert werden kann.

Unter Beteiligung von Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch, der Staatsministerin für Tourismus Barbara Klepsch, Landrat Michael Geisler und Bürgermeister Roman Rolof entfernten um 13 Uhr der Waldarbeiter Lucas Hänsel und der Mitarbeiter der Nationalparkwacht Frank Kowalzik zusammen mit zwei Mitarbeitenden der Gemeinde Kurort Rathen, die alle intensiv an der Beseitigung der umfangreichen Schäden beteiligt waren, das Baugitter, das für die Absperrung des Wanderwegs genutzt wurde.

Viele komplizierte Baumbrüche waren trotz der Schnelligkeit der Arbeiten unter Beachtung aller Sicherheitsanforderungen zu beseitigen. Forstmaschinen konnten auf dem bekannten schmalen Wanderweg nicht eingesetzt werden. Alles musste von Hand bewegt werden. Auch im Bereich des Zugangs zur Basteibrücke und der Ferdinandaussicht waren schwere Ast- und Baumbrüche zu beseitigen.

Seit Montag waren vier Forstwirte und ein Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung unter federführender Anleitung des Nationalpark-Revierförsters Frank Wagner alleine an diesem Weg im Einsatz, der durch die Steilheit des Geländes und die hohen Temperaturen besonders herausfordernd war.

Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst ist froh, diesen wichtigen Wanderweg zwischen dem Kurort Rathen und der Bastei, der im Jahr von vielen Tausend Menschen begangen wird, so schnell nach dem Unwetter wieder freigeben zu können. Damit steht er symbolisch für die weiteren Aufräumarbeiten, die in vollem Gange sind und weiter vorangetrieben werden. Dabei werden neben Mitarbeitern der Nationalpark- und Forstverwaltung und der Maschinenstation von Sachsenforst auch regionale Forstunternehmen sowie Spezialfirmen eingesetzt.

Die weiteren Entwicklungen zum Arbeitsfortschritt und zur Wiederöffnung weiterer Wanderwege können Sie im Ticker unter folgendem Link verfolgen: Sturmschädenbehebung im Rathener Gebiet.

BU:

Fotos: Hp. Mayr

Bild 1: Bastei nun auch von Rathen wieder erreichbar: Unter Beteiligung von Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch und der Staatsministerin für Tourismus Barbara Klepsch wurde der Basteiweg offiziell wieder für Besucher freigegeben.

Bild 2: Parallel zur Eröffnung gehen die Arbeiten zum Freischneiden weiter – wie beispielsweise hier am Füllhölzelweg, direkt am Ortsrand von Kurort Rathen.

i. A. des Pressesprechers

Nadja Rademacher

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit-Netzwerk

Assistant Desk Officer Public Relation-Network“

Besucherinformation im Nationalparkrevier Hinterhermsdorf am 06.08.2026

„Im Nationalpark-Revier Hinterhermsdorf muss der Bammelweg bis auf Weiteres gesperrt werden. Grund hierfür sind Baumstürze nach dem Unwetter am 4.8. sowie die damit einhergehende Instabilität weiterer Bäume und Gefahr weiterer Baumstürze. Die Umleitung erfolgt über Heidelbachweg und Kalkstraße wie in der angehängten Karte eingezeichnet.

Eine aktuelle Übersicht über bestehende Einschränkungen finden Sie auf unserer Wegeservice-Seite.

Mit freundlichen Grüßen

Amrei Voigt

Mitarbeiterin Digitales Besuchermanagement

_______________________________________________________________________________________________

STAATSBETRIEB SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

An der Elbe 4 | 01814 Bad Schandau

Tel.: +49 (0)35022 900-638 | Mobil: +49 (0)173 9616687

Amrei.Voigt@sachsenforst.sachsen.de | www.sachsenforst.de  I www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

Medieninformation zur Beseitigung der Sturmschäden in der Sächsischen Schweiz

Der Staatsbetrieb Sachsenforst veröffentlichte soeben folgende Medieninformation zur Beseitigung der Sturmschäden in der Sächsischen Schweiz:

Medieninformation
8/2026
Staatsbetrieb Sachsenforst, Geschäftsleitung


Beseitigung der Sturmschäden in der Sächsischen Schweiz


Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz hat mit den
Aufräumarbeiten begonnen


Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst
hat in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen die Aufarbeitung der
massiven Schäden begonnen, die das Sturmereignis am vergangenen Freitag
zwischen Kurort Rathen und dem Polenztal hinterlassen hat.
Vordringlich wird an der Schadholzbeseitigung nach folgenden Prioritäten
gearbeitet:

  • Sicherung von Gebäuden, öffentlicher Infrastruktur und Zugängen wie
    beispielsweise der Felsenbühne, dem Kiosk Wanderrast am Amselsee
    und der Walthersdorfer Mühle
  • Freischneiden wichtiger Rettungs- und Erschließungswege für das
    Schadgebiet zur Befahrbarkeit durch Forstfahrzeuge wie Harvester
    und Forwarder, das teilweise erforderlich ist, um an die Schadensorte
    im Umfeld der beschädigten Gebäude heranzukommen
  • Wichtige Wanderwege zwischen Bastei und Rathen, die kurzfristig
    freigeräumt werden können wie Basteiweg und Schwedenlöcher
    Die Beseitigung von Sturmschäden zählen auch für erfahrene Waldarbeiter zu
    den gefährlichsten Arbeiten, so dass erhöhte Sicherheitsanforderungen
    einzuhalten sind.
    Einerseits droht Gefahr von oben durch noch hängende Bäume oder große
    Äste, bei denen nicht eingeschätzt werden kann, wann sie herabstürzen.
  • Ihre Ansprechperson
    Lars Richter
    Durchwahl
    Telefon +49 3501 542-166
    Lars.Richter@
    sachsenforst.sachsen.de
    Graupa,
  1. August 2026
    Hausanschrift:
    Staatsbetrieb Sachsenforst
    Geschäftsleitung
    Bonnewitzer Str. 34
    01796 Pirna OT Graupa
    www.sachsenforst.de
    Verkehrsverbindung:
    Buslinie G (Pirna-Graupa)
    Buslinie 83 (Pillnitz-Graupa)
  2. Seite 2 von 2
    Andererseits können die Stämme der übereinander geworfenen Bäume unter großer
    Spannung stehen und beim Durchsägen unkontrolliert mit großer Wucht aufreißen. Dies
    bedeutet eine erhebliche Verletzungsgefahr für die Waldarbeiter.
    Deswegen wird dem Einsatz von Forstmaschinen – wo immer möglich – der Vorzug
    gegeben. Da die engen Wege im Rathener Ortsgebiet die Zufahrt großer
    Forstmaschinen nicht zulassen, führt die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische
    Schweiz geeignete Maschinen durch das betroffene Sturmschadensgebiet an die
    Schwerpunkte am Ortstrand heran.
    Forstminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: „Mit dem schnellen Beginn der
    Aufräumarbeiten durch die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von
    Sachsenforst wollen wir die Menschen bei Rathen zügig unterstützen. Die
    Sturmholzaufbereitung in solch einer unübersichtlichen Lage erfordert die höchste
    Konzentration der ausführenden Waldarbeiter. Besucher bitte ich deshalb, die
    Absperrungen zu ihrer eigenen Sicherheit zu berücksichtigen und die Waldarbeiter bei
    ihrer gefährlichen Tätigkeit zu achten.“
    Die betroffenen Waldbereiche sind durch die Allgemeinverfügung des Landratsamtes
    Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 3. August bis Ende August gesperrt
    (https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html).
    Der Bereich mit den betroffenen Wanderwegen kann auf einer Karte unter folgendem
    Link eingesehen werden: https://nationalpark-saechsische-schweiz.de/karte
    Zu betonen ist dabei, dass im Basteigebiet vom großen Basteiparkplatz her sowohl die
    Basteiaussicht, das Basteirestaurant als auch die ein wenig abseits liegende
    Pavillonaussicht weiterhin wie bisher erreichbar und geöffnet sind. Auch alle
    Wanderwege in Richtung Norden zum beliebten Steinernen Tisch, zum Uttewalder
    Felsentor oder nach Stadt Wehlen sind offen. Für den Malerweg ist eine attraktive
    Umleitung eingerichtet. Leidglich in Richtung Rathen ist derzeit noch kein Abstieg
    möglich, bis alle sicherheitsrelevanten Bäume und Starkäste entfernt sind.
    Gesperrt sind demnach aktuell die Wanderwege Schwedenlöcher, Amselgrund und der
    Basteiweg (Aufstieg von Rathen zur Bastei) sowie Teile des Polenztalweges und weitere
    Wegeabschnitte in der Umgebung des Schadgebietes. Aktuelle Sperrrungen und
    etwaige Umleitungen sind hier zu finden: https://nationalpark-saechsische-
    schweiz.de/wegeservice
    Die Dauer der Aufräumarbeiten ist aufgrund der notwendigen Sicherheitsanforderungen
    und schwierigen Geländesituation derzeit nicht abschätzbar.

Update Waldsperrungen im Nationalpark Sächsische Schweiz

Nach dem Sturmereignis im Gebiet um den Kurort Rathen am 31.07.2026 besteht ein großes Informationsbedürfnis. Die Nationalpark- und Forstverwaltung informierte heute ihre Lizenzpartnerinnen und -partner über häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema „Wegesperrungen“. Dazu wurde eine laufend aktualisierte Informationsseite und ein FAQ-Bereich eingerichtet – siehe hier: https://nationalpark-saechsische-schweiz.de/faq-zur-situation-in-rathen .

Es wird darauf hingewiesen, dass nur die auf der o.g. Informationsseite gekennzeichneten Waldgebiete gesperrt sind. Alle anderen Bereiche des Nationalparks und die linkselbischen Gebiete der Sächsischen Schweiz sind erreichbar und nicht gesperrt.

(Foto: U. Borrmeister)

Waldsperrung in der Sächsischen Schweiz ab 01.08.2026

Aufgrund akuter Lebensgefahr nach einem schweren Sturmereignis am 31.07.2026 veröffentlichte die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz folgende Eilmeldung:

Eilmeldung Waldsperrung

Akute Lebensgefahr durch Sturmschäden: Waldgebiete im Nationalpark Sächsische Schweiz zwischen Bastei, Rathen, Hohnstein und dem Polenztal sind wegen schweren Sturmschäden ab 01.08.2026 für Waldbesucher gesperrt

Ein schweres lokales Sturmereignis hat am späten Nachmittag des 31.07.2026 im Bereich des Nationalparkrevieres Hohnstein massive Schäden an Waldbäumen verursacht. Durch extreme Sturmböen wurden viele Bäume entwurzelt, umgeknickt oder in Mitleidenschaft gezogen. Um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, gilt ab sofort ein striktes Betretungsverbot für die betroffenen Waldgebiete rund um den Amselgrund zwischen Bastei, Rathen, Hohnstein und dem Polenztal. Eine genaue Einschätzung des Gesamtausmaßes ist derzeit noch nicht möglich, da viele Waldwege durch umgestürzte Bäume komplett blockiert sind. Neben entwurzelten und gebrochenen Bäumen stellen auch angebrochene, lose Äste in den Baumkronen sowie stark geneigte und instabile Bäume eine unberechenbare Gefahr dar. Es besteht akute Lebensgefahr.

Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst appelliert in Abstimmung mit dem Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge und den örtlichen Gemeinden an die Bevölkerung, die Sperrungen unbedingt zu respektieren und bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, das betroffene Gebiet zu meiden und eingerichtete Absperrbänder oder Warnhinweise vor Ort strikt zu beachten.

Die vollständige Beseitigung der Gefahrenstellen wird aufgrund des großen Schadensumfangs einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald die Wege sicher beräumt sind und keine akute Gefahr mehr besteht, wird über die Aufhebung der Waldsperrung informiert.

Pressekontakt:

Sachsenforst I Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

Nadja Rademacher

E-Mail: nadja.rademacher@sachsenforst.sachsen.de

Foto: Schwere Sturmschäden am Amselsee im Nationalparkrevier Hohnstein (Autor: Uwe Borrmeister)

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Borrmeister

Leiter Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

_______________________________________________________________________

STAATSBETRIEB SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

An der Elbe 4 | 01814 Bad Schandau

Tel.: +49 (0)35022 900-600 | Fax: + 49 (0)35022 900-729

Uwe.Borrmeister@sachsenforst.sachsen.de | www.sachsenforst.de  I www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

i. A. Maren Pussak

Leitung FB 3 Naturerleben & Besuchermanagement

_______________________________________________________________________________________________

STAATSBETRIEB SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

An der Elbe 4 | 01814 Bad Schandau

Tel.: +49 (0)35022 900-637 | Fax: + 49 (0)35022 900-729

Maren.Pussak@sachsenforst.sachsen.de | www.sachsenforst.de  I www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

Einschränkung des Waldbetretungsrechts im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Auf Grund der aktuellen Trockenheit, Hitze und extremen Waldbrandgefahr erlässt das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ab sofort bis auf Widerruf folgende Allgemeinverfügung:

„Anhaltende Trockenheit und heiße Temperaturen bestimmen die aktuelle Wetterlage im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Dadurch besteht in der Region eine extrem hohe Waldbrandgefahr, da eine schnelle Entzündung der bodennahen Vegetation begünstigt wird.

Das Landratsamt als untere Forstbehörde verfügt deshalb bis auf Widerruf folgende Maßgaben zur Betretung der Wälder für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:

Das Verlassen der Waldwege ist ab sofort in der Zeit von 0:00 bis 24:00 Uhr untersagt. Die Nutzung von Biwakplätzen, Zeltplätzen, Lagerplätzen, Forststeig- und Trekkinghütten, das Lagern insbesondere mit mitgebrachten Sitz- oder Liegegelegenheiten sowie das Übernachten sind nicht erlaubt.

Das Mitführen von feuergefährlichen Gegenständen und Geräten sowie feuergefährlichen Stoffen ist untersagt.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro belangt werden. Überdies können die Forstschutzbeauftragten und die Vollzugspolizeibediensteten Platzverweise aussprechen.

Wegen der trockenen Witterung bei zugleich hohen Temperaturen besteht aktuell im Gebiet des Landkreises eine hohe Waldbrandgefahr, was vor allem im Zusammenhang mit den naturräumlichen Gegebenheiten steht. Parallel dazu wird derzeit ein hohes Besucheraufkommen festgestellt. Da die Mehrzahl aller Waldbrände von Waldbesuchern ausgehen, ergibt sich daraus ein besonders hohes Waldbrandrisiko. Waldbrände sind mit besonderen Gefahren für Leib und Leben von Personen verbunden. Die Bekämpfung von Waldbränden gestaltet sich aufgrund regionaler topografischer Besonderheiten und besonders zur Nachtzeit oft schwierig.

Die Gebote und Verbote gelten solange, bis sich die Wetterlage umstellt, die Waldbrandgefahr sich verringert und die Sperrung seitens des Landratsamtes offiziell widerrufen wird.

Die Allgemeinverfügung kann unter dem Link https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html abgerufen werden.“

Die Pilzsaison hat begonnen!

Es ist warm und hat geregnet, also ideale Voraussetzungen für das Pilzwachstum. Was dabei zu beachten ist, hat die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz in folgender Medieninformation zusammengefasst:

Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst weist auf Gebote zum Sammeln von Pilzen in der Nationalparkregion hin

Die Witterung dieser Tage – erst Regen, dann Wärme – bietet gute Voraussetzungen für das Pilzwachstum. Pilzsammler sind daher bereits jetzt in den Wäldern der Nationalparkregion Sächsische Schweiz unterwegs. Sowohl im Nationalpark als auch im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz ist das Sammeln von Pilzen unter Bedingungen erlaubt. Die Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst informiert über die damit verbundenen Ge- und Verbote und kontrolliert deren Einhaltung.

Zulässige Handlungen und Verbote im Nationalpark Sächsische Schweiz sind durch die Verordnung für die Nationalparkregion geregelt. Demnach gilt im Nationalpark ein Wegegebot (§ 6 Abs. 2 Nr. 16, 17). Dies vorausgesetzt ist die schonende Entnahme von Pilzen für den persönlichen Bedarf zulässig (§ 8 Abs. 1 Nr. 13). Besucher dürfen Pilze also nur unmittelbar entlang der Wege sammeln, das heißt ohne die Wege zu verlassen. Eine Entnahme von Pilzen für den gewerblichen Zweck ist verboten.

Im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz gelten die Vorgaben des Sächsischen Waldgesetzes. Die Entnahme von Pilzen für den persönlichen Bedarf unterliegt der sogenannten „Handstrauß-Regel“ (§ 14 Abs. 1). Erlaubt sind ca. 2 Kilogramm Pilze pro Person. Die Entnahme für den gewerblichen Gebrauch ist auch hier verboten.

Bei aktuellen Kontrollen haben Rangerinnen und Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung festgestellt, dass Kraftfahrzeuge vielfach falsch geparkt werden, zum Beispiel entlang der Basteistraße. Durch das Falschparken sind teilweise Rettungs- und Einsatzwege blockiert. „Auch das Wegegebot im Nationalpark wird oft missachtet“, sagt Alexander Nowak, Leiter der Nationalparkwacht der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen an dafür nicht zugelassenen Plätzen in der Nationalparkregion und das Verlassen der Wege im Nationalpark Sächsische Schweiz stellen bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeiten dar.

„Wir bitten Besucherinnen und Besucher der Nationalparkregion sich im Sinne eines naturverträglichen Naturgenusses über die Regelungen für die Schutzgebiete zu informieren und diese zu berücksichtigen. Und wir wünschen allen viel Freude beim Pilze sammeln“, so Uwe Borrmeister, Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst.

Mehr Informationen:

Die Verordnung für die Nationalparkregion ist online unter REVOSax Landesrecht Sachsen – VO Nationalparkregion Sächsische Schweiz verfügbar.

Das Sächsische Waldgesetz steht ebenfalls im Internet unter REVOSax Landesrecht Sachsen – SächsWaldG zur Einsicht bereit.

i. A. des Pressesprechers

Kati Partzsch

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit | Administrator Public Relations

STAATSBETRIEB SACHSENFORST | STATE ENTERPRISE SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz | National Park- and Forest Administration Saxon Switzerland

An der Elbe 4 | 01814 Bad Schandau, Deutschland / Germany


Tel.: +49 (0) 35022-900-617 | Mobil: +49 (0) 174-253-2357
Kati.Partzsch@smekul.sachsen.de | www.sachsenforst.de | www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

Kirnitzschtalstraße in der Sächsischen Schweiz vorfristig wieder freigegeben

Schneller als geplant ist die Verbindungsstraße zwischen Bad Schandau und Hinterhermsdorf wieder für den Fahrzeugverkehr freigegeben worden – ein kleines Hoffnungszeichen für Bewohner und Gäste der Region. Es gibt sie also doch noch, die guten Nachrichten! Vielleicht klappt es ja bei der Elbbrücke in Bad Schandau ebenfalls! Hier ist die PM der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz:

Temporäre Sperrung der Kirnitzschtalstraße aufgehoben

Die Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst konnte ihre Arbeiten zur Beräumung gefällter Borkenkäferfichten im Kirnitzschtal schon jetzt und damit eine Woche früher als geplant abschließen. Die damit verbundene temporäre Sperrung der Kirnitzschtalstraße ist daher ab sofort aufgehoben.

Um Hochwasservorgaben gerecht zu werden, war es nötig geworden, die bereits im Rahmen einer früheren Maßnahme gefällten Fichten durch den Fluss zur Straße zu bewegen, hier zu häckseln und anschließend abzutransportieren. Im Verlauf dieser Arbeiten gab es einige technische Probleme, die jedoch erfolgreich bewältigt werden konnten. „Wir danken unseren Kollegen von der Arbeitsgruppe Betrieb/Dienstleistungen und der Maschinenstation Königstein sowie den beauftragten Firmen für ihre umsichtige und zügige Arbeit und vor allem auch für den Extraaufwand, den sie zur täglichen Vor- und Nachbereitung geleistet haben“, sagt Sascha Schlehahn, Leiter des Fachbereiches Wald- und Flächenmanagement der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz.

Die Nationalpark- und Forstverwaltung hatte die Maßnahme bewusst für die Zeit nach der Hauptsaison geplant. Für die Arbeiten musste die Kirnitzschtalstraße temporär gesperrt und jeden Tag von den Waldarbeitern gereinigt werden. Denn die Sperrung wurde auf ein tägliches Zeitfenster begrenzt, um Einschränkungen für Anwohnende und Gäste zu minimieren.

BU:

Foto: Hp. Mayr

Mitarbeitende der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst und beauftragter Firmen bewegen gefällte Borkenkäferfichten über die Kirnitzsch zur Straße, um sie dort zu häckseln und anschließend abzutransportieren.

i. A. des Pressesprechers

Kati Partzsch

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit | Administrator Public Relations

STAATSBETRIEB SACHSENFORST | STATE ENTERPRISE SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz | National Park- and Forest Administration Saxon Switzerland

An der Elbe 4 | 01814 Bad Schandau, Deutschland / Germany


Tel.: +49 (0) 35022-900-617 | Mobil: +49 (0) 174-253-2357
Kati.Partzsch@smekul.sachsen.de | www.sachsenforst.de | www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

Waldtoiletten im Nationalpark Sächsische Schweiz gehen in Betrieb

Mit folgender Pressemitteilung informiert die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz über die neueste „Attraktion“ in der Region:

„Am heutigen Freitag, den 15.11.2024 konnte die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst drei neue Waldtoiletten auf den Wanderparkplätzen Neumannmühle und Nasser Grund im Kirnitzschtal sowie am Lilienstein eröffnen und hofft damit künftig die negativen Auswirkungen von Fäkalien im Gelände sowie den Anblick vieler Taschentücher im Schutzgebiet reduzieren zu können. Die umweltfreundlichen Trockentrenntoiletten funktionieren ohne Wasserspülung oder Chemie und sind trotzdem hygienisch und nahezu geruchsfrei.

Uwe Borrmeister, der Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst: „Wir freuen uns über das große Interesse an den neuen Waldtoiletten. Es soll den Wald im Nationalpark und im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz entlasten und die Aufenthaltsqualität für die Besucher des Waldes und der Schutzgebiete verbessern. Wir betrachten den Bau aber auch die Unterhaltung und Pflege der Toiletten als Pilotprojekt und geben unsere Erfahrungen und Unterlagen bei Bedarf gerne an Partner in der Region weiter.“

Die Waltersdorfer Firma Beyer hat mit Erdbau- und Gründungsarbeiten den Einbau der Betonteile vorbereitet. Der Zimmereibetrieb von Stanley Michael aus Ulbersdorf hat den wertigen Holzbau aus heimischer Lärche gefertigt und den Innenausbau bewerkstelligt. Das Sägewerk Ehrlich aus dem Bielatal hat das Holz aus den Wäldern der Sächsischen Schweiz für den Bau gesägt und getrocknet. Mit den drei heute eröffneten Waldtoiletten gibt es nun insgesamt fünf dieser Toiletten auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen des Sachsenforst in der gesamten Sächsischen Schweiz, die alle im gleichen Stil gefertigt sind. Das Toilettengebäude am Lilienstein wurde in einer Größe errichtet, die für Rollstuhlfahrer geeignet ist.

„Goldgrube“ nennt der Hersteller Abareus sinnigerweise die rund 3000 Liter fassenden Behälter, die zugleich unterirdisches Fundament und großvolumiges Depot der Hinterlassenschaften sind. Trockentrenntoilette ist der technische Begriff für das System, das ohne Wasserspülung funktioniert, nahezu geruchsfrei ist und eine umweltfreundliche Entsorgung ermöglicht. Die Trockentrenntoiletten bewähren sich bereits seit zwei Jahren im linkselbischen Gebiet der Sächsischen Schweiz an den Parkplätzen Bielatal und Papststein.

Mit der Betreuung der Waldtoiletten wurde eine einheimische Firma beauftragt. Der Pilotbetrieb z.B. am gebührenpflichtigen Parkplatz des Sachsenforst im Bielatal war erfolgreich. Bis auf wenige Ausnahmen konnte die Sauberkeit der Toiletten Dank der pfleglichen Nutzung durch die Besucher und der Betreuung durch den Auftragnehmer sehr gut gewährleistet werden. Die Entleerung ist in der Pilotphase halbjährig notwendig gewesen und hat durch ein beauftragtes Entsorgungsunternehmen gut funktioniert. Im Laufe des Jahres gab es kaum Reparaturen und Vandalismus.

Es ist erfreulich, dass der Zustand und das Erscheinungsbild der beiden Waldtoiletten nach 16 Monaten noch nahezu neuwertig ist und die Besucher diesen Service offensichtlich sehr wertschätzen. Der Erfolg der Pilotphase an den beiden Waldtoiletten war die Grundlage, die Entscheidung zum Bau der drei neuen Waldtoiletten für Besucher des Nationalparks zu treffen und die Investitionen zu finanzieren. Die neuen Waldtoiletten sind nach dem gleichen Muster gebaut worden, so dass für die ganze Nationalparkregion dieser Besucherservice von Sachsenforst mit einem einheitlichen modernen naturangepassten Erscheinungsbild verbunden ist. Für den Bau der Toilettenhäuser wird beispielgebend eigenes Holz aus der planmäßigen Waldpflege der Forstreviere der Nationalparkregion Sächsische Schweiz genutzt.

BU:

Foto: K. Partzsch

V.l.: Martin Aulitzky hat seitens der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz den Bau der insgesamt drei Waldtoiletten an den Parkplätzen Neumannmühle, Nasser Grund und Lilienstein organisiert, vorbereitet und koordiniert, Zimmerer Stanley Michael hat die drei Toilettengebäude in Einzelanfertigung aus Lärche aus der Nationalparkregion aufgebaut, Alexander Nowak ist Leiter der Nationalparkwacht und zuständig für die Unterhaltung der Wanderparkplätze und künftig auch der Waldtoiletten im Nationalpark.

Hanspeter Mayr

Pressesprecher

________________________________________________________________________________________
STAATSBETRIEB SACHSENFORST | STATE ENTERPRISE SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz  | National Park- and Forest Administration   

Leiter Stabstelle, Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher | Head of executive department, public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.dewww.nationalpark-saechsische-schweiz.de  „

Nationalpark Sächsische Schweiz: Kirnitzschtalstraße zeitweise gesperrt!

Wegen der Beräumung von abgestorbenen Fichten im Flußbereich der Kirnitzsch wird die gleichnamige Straße zeitweise gesperrt, wie die Nationalpark- und Forstverwaltung mitteilt:

Hochwasser- und Brandschutzvorsorge an der Kirnitzsch: Beräumung von Borkenkäferfichten durch die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

Durchfahrt Kirnitzschtalstraße frei in den Tagesrandzeiten

Zur Gewährleistung von Hochwasserschutz und Brandschutz müssen Spezialisten der Nationalpark- und Forstverwaltung vom 04.11. bis zum 22.11.2024 in einem aufwendigen Verfahren unterhalb der Ostrauer Mühle bereits gefällte Borkenkäferfichten im Kirnitzschtal von der linken Flussseite zur Straße bewegen und abtransportieren. Schäden am Flussufer und Flussbett müssen beim Transport der schweren und langen Stämme über die Kirnitzsch sowie an Straßenbahnleitung und Straßenkörper vermieden werden. Die hierfür eingesetzten Traktoren, Forstspezialschlepper und Hacker können nur von der Straße aus arbeiten. Deshalb muss die Kirnitzschtalstraße zwischen dem Straßenbahndepot und dem Campingplatz Ostrauer Mühle während der Arbeitszeiten von montags bis freitags in der Zeit von 07:30 bis 16:00 Uhr gesperrt werden. Für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für Besuchende ist in diesem Zeitfenster eine Umleitung über Ottendorf eingerichtet. Von Saupsdorf aus sind alle Ziele oberhalb des Campingplatzes Ostrauer Mühle zu erreichen. Von Bad Schandau aus sind alle Ziele bis Hotel Waldhäusl zu erreichen.

In den Tagesrandzeiten, das heißt bis 07:30 Uhr und ab 16:00 Uhr, sowie an den Wochenenden ist die Straße frei befahrbar. Schulbusse, Fahrzeuge der Ver- und Entsorgung sowie Straßenbahn-Baufahrzeuge der Firmen Eurovia und Albert dürfen den betroffenen Straßenabschnitt auch während der Sperrung befahren. Dabei ist ggf. mit kurzen Wartezeiten zu rechnen.

Die Maßnahme wurde bewusst so geplant, dass sie nach der Hauptsaison stattfindet, und ist mit dem Verkehrsdienstleister RVSOE abgestimmt. Er führt im gleichen Zeitraum Wartungs- und Bauarbeiten an der Kirnitzschtalbahn und den Gleisanlagen durch, so dass der Betrieb der Bahn für längere Zeit eingestellt ist. Damit können die Beeinträchtigungen, die sich mit der Sperrung für das Kirnitzschtal ergeben, minimiert werden.

Zum Schutz der Straße und Straßenbahngleise werden Gummimatten ausgelegt.

Temporäre Sperrung der Kirnitzschtalstraße zwischen dem Straßenbahndepot und dem Campingplatz Ostrauer Mühle:

§	vom 04.11. bis 22.11.2024
§	Mo bis Fr 
§	von 07:30 bis 16:00 Uhr
§	Umleitung über Ottendorf
§	Ziele oberhalb der Sperrung über Saupsdorf, Ziele unterhalb der Sperrung von Bad Schandau aus erreichbar.

BU:

Foto: H. Rößler
Gefällte, vom Borkenkäfer geschädigte Fichten links der Kirnitzsch werden im Sinne des Hochwasser- und Brandschutzes durch die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst in der Zeit vom 04.11. bis 22.11. entfernt. Die dafür erforderliche Straßensperrung wird auf die reine Arbeitszeit minimiert.

Hanspeter Mayr

Pressesprecher

________________________________________________________________________________________
STAATSBETRIEB SACHSENFORST | STATE ENTERPRISE SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz  | National Park- and Forest Administration   

Leiter Stabstelle, Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher | Head of executive department, public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.dewww.nationalpark-saechsische-schweiz.de