Wie bereits im Beitrag vom 03.12.2025 angekündigt, ist die geplante Neuregelung des Freiübernachtens (Boofen) im Nationalpark Sächsische Schweiz zum 01.02.2026 in Kraft getreten. Darüber informiert die Nationalpark- und Forstverwaltung wie folgt:
„Am ersten Februar trat das zeitweise Verbot des Freiübernachtens im Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz wieder in Kraft. Bis zum 15. Juni ist zum Schutz der Natur das so genannte „Boofen“ untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten, ist 2022 probeweise in Kraft getreten und gilt seit diesem Jahr auf zunächst unbestimmte Zeit. Mit einer entsprechenden Bekanntmachung hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft am 18.12.2025 die für den Nationalpark Sächsische Schweiz geltende Bergsportkonzeption im Abschnitt Freiübernachten überarbeitet.
Außerhalb dieses Zeitraums, also vom 16. Juni bis 31. Januar eines jeden Jahres, ist das Freiübernachten im Nationalpark nur an den 58 offiziell zugelassenen Stellen sowie nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Felskletterns erlaubt. Damit wird die Tradition der sächsischen Bergsteiger anerkannt. Voraussetzung ist ein besonders rücksichtsvolles Verhalten, insbesondere das Vermeiden von Lärm und Licht sowie von Müll und das Unterlassen von jeglichem offenen Feuer (inklusive Gaskocher, Fackeln, Kerzen) sowie von jeglichem Ausbau der Freiübernachtungsstellen.
Wir bitten alle Besucher des Nationalparks Sächsische Schweiz, sich an diese geltenden Regeln zu halten, damit das traditionelle Boofen für die Bergsteiger langfristig erhalten bleiben kann.
Nähere Informationen zum Freiübernachten in der Nationalparkregion sowie die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt sind auf der Website der Nationalpark- und Forstverwaltung abrufbar: https://nationalpark-saechsische-schweiz.de/freiuebernachten-boofen

BU:
Foto: Hp. Mayr
Um den Schutz wertvoller Lebensräume und bedrohter Tierarten während der Brut- und Setzzeit im Nationalpark Sächsische Schweiz zu gewährleisten, ist seit dem ersten Februar bis zum 15. Juni das Freiübernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz nicht erlaubt. Besucher werden auf den Schildern in den offiziellen Freiübernachtungsstellen über den Sperrzeitraum informiert.
Pressesprecher
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