Kategorie: Vogelschutz

Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz auch 2024 zeitweilig untersagt

In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren DAV-Landesverband Sachsen, BUND-Landesverband Sachsen und Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz über eine Maßnahme zum Schutz von Tieren während der Brut- und Setzzeit:

Boofen im Nationalpark wieder zeitweise untersagt

Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind (ist) zum Schutz der Natur auch im Jahr 2024 das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten („Boofen“), ist 2022 in Kraft getreten und gilt seitdem jährlich zunächst bis einschließlich 2025.

Die Nationalpark- und Forstverwaltung vom Sachsenforst erhofft sich gemeinsam mit den Naturschutz-, Tourismus- und Bergsportverbänden eine Verringerung von Störungen durch nächtliche Anwesenheit von Besuchern während der für alle Tierarten wichtigen Brut- und Setzzeit.

Ob die jetzt gültige temporäre Sperrung zum gewünschten Erfolg führt, wird während der Laufzeit dieser Regelung bis 2025 geprüft. Dazu werden in einer gemeinsamen Projektgruppe mit Vertretern der Bergsport- und Naturschutzverbände entsprechende Kriterien diskutiert. Außerdem wird diese Projektgruppe mögliche längerfristige Maßnahmen erarbeiten, die nach Ablauf der jetzt geltenden Regelung ab 2026 das Boofen auf ein naturverträgliches Maß zurückführen könnten.

Nach der derzeitigen Regelung können einzelne Boofen auch über Mitte Juni hinaus gesperrt bleiben, wenn dies aus Gründen des Artenschutzes notwendig ist — z.B. wenn in der Nähe einer Boofe die Brut eines Wanderfalkenpaares witterungsbedingt länger andauert. In den Jahren 2022 und 2023 war dies nicht notwendig.

In konstruktiven Gesprächen hatten Vertreter der Bergsport- und Naturschutzverbände sowie des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz mit den Naturschutzbehörden das temporäre Boof-Verbot als gemeinsame Lösung erarbeitet, um das in den Jahren 2020/2021 festgestellte ausufernde Freiübernachten im Nationalpark einzudämmen und die Auswirkungen des Boofens auf ein naturverträgliches Maß zurückzuführen.

Die deutliche Aufstockung der Nationalparkwacht im Jahr 2022 führte zu einer höheren Präsenz der Ranger auf der Fläche. Seither kann die Nationalparkverwaltung die Einhaltung der Vorschriften besser kontrollieren. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Ahndung des illegalen Freiübernachtens außerhalb der zugelassenen Boofen, das nach bisherigen Schätzungen ungefähr die Hälfte der jährlichen Übernachtungen im Nationalpark ausmacht. Gerade von diesen illegalen Übernachtungsstellen gehen besondere Störwirkungen aus.

Hintergrundinformation:

Das Übernachten in der Natur – egal ob im Zelt oder im Freien – ist auch bisher schon ganzjährig im Nationalpark grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 offiziellen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht.

Doch soziale Medien und Apps bewerben und erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und regen immer mehr Menschen an, im Nationalpark unabhängig vom Klettersport zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr die vorgesehenen zugelassenen Boofen, sondern übernachten mit Schlafsäcken oder Hängematten illegal im gesamten Nationalpark. Dabei sind die Plateau- und Rifflagen besonders beliebt. Eine großflächige Beunruhigung sensibler Bereiche ist die Folge. Deshalb soll mit dem zeitweisen Boofenverbot unter anderem eine Verringerung der nächtlichen Störungen für die Tierwelt im Nationalpark gewährleistet werden.

Foto: Hp. Mayr

In den Freiübernachtungsstellen im Nationalpark wird auf das Verbot zum Boofen vom 01. Februar bis zum 15. Juni higewiesen.

Pressesprecher

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Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz  | National Park- and Forest Administration   

Leiter Stabstelle, Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher | Head of executive department, public relations and press officer

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In den Felsen der Nationalparkregion Sächsische Schweiz beginnt die Brutzeit 2023

Zum Beginn der Brutzeit in den Felsrevieren der Sächsischen Schweiz gaben der Landesverband Sachsen des Deutschen Alpenvereins, der Sächsische Bergsteigerbund, die Schutzgemeinschaft Sächsische Schweiz e.V. und die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz folgende gemeinsame Pressemitteilung heraus:

In den Felsen der Nationalparkregion Sächsische Schweiz beginnt die Brutzeit 2023

Arbeitsgruppe Horstschutz stimmt temporäre Horstschutzzonen für Kletterer und Wanderer ab und wird selbst aktiv

Zum Schutz brütender Wanderfalken am Pfaffenstein haben in einem gemeinsamen Arbeitseinsatz Mitte Februar Vertreter der Bergsportverbände, Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung (NLPV) und weitere Ehrenamtliche die Zugänge zu drei Felskanten abseits des Wanderwegs in der Nähe des Klettergipfels Zwillinge vorübergehend bis 30.06.2023 abgesperrt. Dazu wurden natürliche Barrieren mit Totholz errichtet und Absperrseile mit Hinweisschildern angebracht. Dem gingen intensive Abstimmungen mit der Eigentümerin des Pfaffensteins, der Schutzgemeinschaft Sächsische Schweiz e. V. und der Unteren Naturschutzbehörde voraus.

Bereits Anfang Januar traf sich die AG Horstschutz, bestehend aus Vertretern der Bergsport­verbände, Mitarbeitern der Nationalparkverwaltung und weiteren Ehrenamtlichen, in Bad Schandau, um die Horstschutz-Aktivitäten für die Brut- und Klettersaison 2023 zu besprechen. Im Elbsandsteingebirge brüten mit Schwarzstorch, Uhu und Wanderfalke drei störungsempfindliche Vogelarten. Um diese in ihrer Balz- und Brutzeit zu schützen, werden alljährlich einige Klettergipfel und deren Zugangswege zeitweilig gesperrt.

Diese regelmäßigen temporären Sperrungen reichen je nach Vogelart vom 15.01. bzw. 15.02. bis in den Frühling oder in den Sommer hinein. In dieser Zeit balzen die Vögel, legen Eier und ziehen ihre Jungvögel auf. Nur wenn Brutplätze nachweislich besetzt sind, werden die temporären Sperrungen mit Augenmaß zeitlich verlängert bzw. wenn nötig räumlich ausgeweitet. Regelmäßig gesperrte Gipfel sind in der Bergsportkonzeption festgelegt worden und auch in den Kletterführern aufgeführt.

Das Verhalten der in den Felsen brütenden Vögel und ihre Brutplatzwahl ist von vielen Faktoren abhängig und daher nicht vorhersehbar. Deshalb kann es auch zu weiteren, stets jedoch zeitlich und räumlich begrenzten Sperrungen von anderen Klettergipfeln kommen. Diese sog. flexiblen temporären Sperrungen sind nicht in den Kletterführern vermerkt, son­dern sie werden über die Homepage der Nationalparkverwaltung und die Vereinsmedien der Bergsportverbände sowie die Sozialen Medien veröffentlicht und im Gelände ausgeschildert.

Die AG Horstschutz analysierte gemeinsam die Brutverluste bei den Wanderfalken in der Sächsischen Schweiz in den letzten zehn Jahren (siehe Grafik). Dabei zeigte sich, dass es bei vier Brutrevieren zu mehr als vier Brutverlusten in diesem Zeitraum kam. Beim Brutrevier Wehlen und im Polenztal sind die Brutverluste mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Fressfeinde wie beispielsweise en Uhu zurückzuführen. In den touristisch stark besuchten Schrammsteinen, wo es neben anderen Stellen letztes Jahr am Kletterfelsen Saurier aus ungeklärter Ursache einen Brutabbruch gab, könnten auch menschliche Störungen eine Rolle spielen. Am Pfaffenstein werden die hohen Brutverluste höchstwahrscheinlich durch Besucher auf Aussichten oberhalb der Brutplätze an der SO-Ecke verursacht. Auch dadurch werden die Wanderfalken bei ihrer Brut gestört.

Die Bergsportverbände und die Nationalparkverwaltung haben daher gemeinsam entschieden, am Pfaffenstein und in den Schrammsteinen zusätzliche Lenkungsmaßnahmen – also flexible temporäre Sperrungen – zum besseren Schutz der Felsbrüter zu ergreifen. Neben einzelnen Kletterfelsen werden also auch einzelne Felsaussichten oberhalb des Klettergipfels Zwillinge auf dem Pfaffensteingipfel zunächst ab 15.02.23 temporär gesperrt und entsprechend mit Hinweisschildern versehen. Außerdem hat die AG Horstschutz beschlossen, im Nationalparkgebiet im Schmilkaer Gebiet den Wurzelkopf und die Gipfelgruppe an den Poblätzschwänden vom 15.02.23 – 15.04.23 zu sperren, da dort in den letzten Jahren regelmäßig gebalzt und anschließend erfolgreich gebrütet wurde. Schließlich sind noch der Klettergipfel Heini am Lilienstein vom 15.02.23 – 15.04.23 und die Forstgrabenwand im Brand vom 15.01.23 – 15.08.23 temporär gesperrt. Ganz aktuell gibt es Brutvorbereitungen in der Nordseite des Hohen Torsteins in den Schrammsteinen, im Bereich des Hinteren Pechofenhorns und der Gipfel Bärfangkegel und Bärfangwarte im Kleinen Zschand und in der Südwand des Großen Lorenzsteins im Wildensteiner Gebiet, die eine flexible Sperrung dieser Felsen zunächst bis zum 15.04.23 erforderlich machen.

Zu den zusätzlichen flexiblen Sperrungen erläutert Lutz Zybell vom DAV-Landesverband Sachsen: „Auch hier wird genau wie bei den regelmäßig gesperrten Gipfeln nach der Anwesenheit der Vögel und dem Brutgeschehen geschaut. Wenn die Brutplätze nicht oder nicht mehr besetzt sind, werden die Sperrungen ab Mitte April zeitnah wieder aufgehoben. Sollten die Wanderfalken jedoch die Brut aufnehmen, wird die temporäre Sperrung der entsprechenden Klettergipfel und deren Zugänge bis Ende Juni verlängert.“

Hanspeter Mayr von der Nationalparkverwaltung dankt allen Beteiligten des Arbeitseinsatzes am Pfaffenstein: „Seit vielen Jahren besteht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Berg­sportverbänden und Nationalpark zum Schutz der in den Felsen brütenden Vogelarten. Außerdem unterstützt uns der Sächsische Bergsteiger­bund aktiv bei der Bewachung von Wanderfalkenhorsten. Bei den temporären Sperrungen für die Felsbrüter gilt sowohl vom räumlichen als auch vom zeitlichen Umfang her das Motto: „So viel wie nötig und so wenig wie möglich.“ Dafür, dass dieses Konzept auch weiterhin Bestand haben kann, bitten wir neben den Bergsportlern auch die Wanderer auf dem Pfaffenstein, die wenigen Einschrän­kungen durch die Horstschutzzonen zum Wohle der Felsbrüter zu akzeptieren und auch andere Kletterer und Wanderer, die von den Sperrungen nichts wissen, darauf hinzuweisen.“

Die Liste aller gesperrten Klettergipfel in der Sächsischen Schweiz wird auf den Internet­seiten des DAV-Landesverbandes Sachsen und der Nationalparkverwaltung regelmäßig aktualisiert. Wir bitten alle Kletter- und Wanderfreunde, sich im Vorfeld ihrer Aktivitäten über die jeweils aktuellen Gipfelsperrungen über eine der genannten Möglichkeiten zu informieren und sich an die Einschränkungen zu halten. Man findet die aktuelle Sperrungsliste z.B. auf der Homepage der NLPV unter folgendem Link: bit.ly/3RZLLe6

Für weitere Informationen und Rückfragen zum Thema Felsbrüter in der Sächsischen Schweiz stehen Ihnen Hanspeter Mayr (E-Mail: hanspeter.mayr@smekul.sachsen.de) von der Nationalparkverwaltung und Lutz Zybell (E-Mail: lz@alpenverein-sachsen.de) vom DAV-Landesverband Sachsen als Ansprechpartner zur Verfügung.

stv. für die AG Horstschutz:

Hanspeter Mayr

Pressesprecher
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STAATSBETRIEB SACHSENFORST, NATIONALPARKVERWALTUNG SÄCHSISCHE SCHWEIZ 

STATE ENTERPRISE SACHSENFORST; NATIONAL PARK ADMINISTRATION  

Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit/Pressesprecher | Head of public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.de; www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

(Fotos: AG Horstschutz, DAV  – Lutz Zybell)

Auch Wanderer, Touristiker und Eventveranstalter werden gebeten, die zum Schutz seltener Vogelarten getroffenen Sperrungen zu respektieren!