Tour oder Reise – oder beides?

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Das neue Jahr hat Fahrt aufgenommen und das gilt auch für dieses Projekt. Wer die Seiten aufmerksam verfolgt, wird sicher den Wechsel der Domaine und der Seitenbeschreibung bemerkt haben. Zunächst: die Domaines www.natursaxe.reisen und www.natursaxe.de existieren genauso weiter wie die „alte“ Domaine www.natursaxe.com. Daran hat sich nichts geändert. Die Hauptdomaine dieser Seite ist jetzt www.natursaxe.de, die beiden anderen Domaines verweisen auf sie. Natursaxe.de vergrößert den Handlungsspielraum, das ist alles.

Was hat es nun mit „Tour oder Reise“ – der Überschrift – auf sich?

Wer touristische Leistungen anbietet, kommt an der Umsetzung der EU- Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht nicht vorbei. Der Gesetzgeber erweiterte das BGB und führte neue Begriffe ein bzw. präzisierte den Begriff der Pauschalreise. Nachzulesen ist das alles übrigens im § 651 BGB. Diese Zeilen sind lediglich die Selbstreflexion eines Betroffenen und können und sollen auf keinen Fall eine juristische Beratung ersetzen!

Wer im eigenen Namen und für eigene Rechnung Touren anbietet, bietet eine touristische Leistung an. Dauert die Tour nicht länger als 24 Stunden, beinhaltet sie keine weitere touristische Leistung und kostet sie nicht mehr als 500 €, ist das per Gesetz eine Tagesreise. Tagestour = Tagesreise.

Im Umkehrschluss heisst das: dauert die Tour länger als 24 Stunden, beinhaltet sie eine oder mehrere weitere tourististische Leistungen (z.B. Unterkunft, Transport, Verpflegung), dann handelt es sich – von wenigen Ausnahmen abgesehen – entweder um eine Pauschalreise (vereinfacht gesagt: Buchung aller Leistungen aus einer Hand zu einem Pauschalpreis mit einer Rechnung) oder um verbundene Reiseleistungen, z.B. eigene Hauptleistung wie Planung, Organisation und Führung der Tour + vermittelte Fremdleistungen (z.B. für Transport, Unterkunft, Verpflegung mit getrennter Rechnung, aber zum Zweck derselben Tour), nennt das der Gesetzgeber „verbundene Reiseleistung“. Dafür gibt es neue Haftungsregelungen und Aufklärungspflichten für Anbieter und Rechte für Verbraucher.

Eine Tour ist also auch weiterhin eine Tour, aber auch eine Reise, wenn sie touristischen Zwecken dient und man sie selbst unter eigenem Namen veranstaltet. Sie ist hingegen keine Reise, wenn es sich z.B. um eine Lehrwanderung oder eine Exkursion für eine Bildungseinrichtung, einen Verein oder ein Projekt handelt und die Tour im Auftrag für einen Dritten erbracht wird. Dann ist der Dritte der Veranstalter – oder auch nicht; siehe Ausnahmen im Gesetz. Kompliziert! Hoffentlich wissen das Alle im Grau- und Schwarztourismus!

Natursaxe® praktiziert keinen Grau- und erst recht keinen Schwarztourismus. Alle gesetzlichen Pflichten werden eingehalten, darunter auch der Abschluss einer Insolvenzversicherung für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen sowie einer Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter. Das kostet eine Menge Geld und hat Auswirkungen auf den Preis der Touren und Reisen. Deshalb mussten die Preise moderat angepasst werden. Und wenn es der Gesetzgeber tut, dann darf man auch selbst seine Touren „Reisen“ nennen!