Kategorie: Rechtliches

EU-Kommission veröffentlicht Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses für den Datenschutzrahmen EU-USA

Das Thema Datenschutz ist ein sehr sensibles, speziell wenn es um die Datenverarbeitung durch US- Konzerne geht. Zu Recht, wie der Europäische Gerichtshof im sogenannten „Schrems-II-Urteil“ von 2020 befand. Darin wurde klargestellt, dass die Datenverarbeitung in den USA nicht in allen Punkten den in der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) geregelten Standards entspricht. Das machte die Verwendung von Produkten aus den USA wie z.B. Microsoft 365 oder Google Workspace zu einem Balanceakt. Verboten waren diese Produkte nicht; sie wurden offiziell verkauft und sind aus vielen Unternehmen und Privathaushalten nicht mehr wegzudenken. Vor allem die Verwendung in Unternehmen, Behörden und öffentlichen Verwaltungen wurde jedoch seit „Schrems-II“ immer wieder kritisiert. Das Urteil sorgte für Unsicherheit, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen die genannten Produkte eventuell doch DSGVO-konform genutzt werden könnten.

Dieser Unsicherheit könnte bald die Sachgrundlage verloren gehen. Am 13. Dezember 2022 veröffentlichte die EU- Kommission den hierzulande kaum öffentlich diskutierten Entwurf zur Annahme eines Angemessenheitsbeschlusses für einen sicheren Datenverkehr mit den USA. Dem ging die Unterzeichnung eines entsprechenden Dekretes durch US- Präsident Biden und diesbezüglich von US-Generalstaatsanwalt Merrick Garland erlassenen Verordnungen voraus. Mit diesen beiden Instrumenten ist die grundsätzliche Einigung, die EU- Kommissionspräsidentin von der Leyen und US-Präsident Biden im März 2022 verkündet haben, in US-Recht umgesetzt worden.

Der Entwurf wird nun dem Europäischen Datenschutzausschuss vorgelegt. Sollte dieser nach Prüfung zur Entscheidung kommen, dass die Datenverarbeitung in den USA nunmehr ein angemessenes Schutzniveau für aus der EU übermittelte Daten hat, können sich europäische Unternehmen auf die damit verbundenen Garantien bei der Nutzung von US- Software- und -Cloudprodukten verlassen. Sobald der Angemessenheitsbeschluss angenommen worden ist, können europäische Unternehmen personenbezogene Daten an teilnehmende Unternehmen in den Vereinigten Staaten übermitteln, ohne zusätzliche Datenschutzgarantien einführen zu müssen.

In Anbetracht der neuen Entwicklung macht es Sinn, die Nutzung von Google Workspace Business neu zu bewerten und ggf. eine zuvor getroffene Entscheidung zu revidieren.

(Quelle und Details siehe: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_7631 )

Aktualisierung von Datenschutzerklärung und AGB

Nach dem im Beitrag vom 29.01.2023 beschriebenen Abschied von Google Workspace ergab sich die Notwendigkeit, Datenschutzerklärung und Teilnahmebedingungen (AGB) wie folgt zu aktualisieren:

  • Die Beschreibung der Nutzung von Google Workspace wurde entfernt.
  • Videkonferenzen und -meetings werden mit Opentalk durchgeführt, sobald die angekündigte produktive Version verfügbar ist. Der Hinweis darauf ist nun in der Datenschutzerklärung enthalten.
  • Bis Opentalk uneingeschränkt nutzbar ist, kommt das Produkt Zoom X One Pro by Deutsche Telekom zum Einsatz. Die Datenschutzerklärung wurde entsprechend ergänzt.
  • Datenschutzerklärung und Teilnahmebedingungen (AGB) wurden in einem Dokument und auf einer Webseite zusammengefasst. Damit entfällt die Notwendigkeit, bei Anmeldung zu einer Veranstaltung jedem Dokument einzeln zuzustimmen. In einem weiteren Schritt wird das neue, intergrierte Dokument als opt-in-Zustimmung in den Veranstaltungskalender integriert. Damit ist dessen Nutzung unkomplizierter möglich.
  • Sonstige Inhalte beider Dokumente bleiben unverändert gültig.

Ein offenes Wort zum Thema Datenschutz

Im Beitrag vom 17.01.2023 (siehe hier: https://natursaxe.de/index.php/2023/01/17/tourenprogramm-2023-um-neue-touren-ergaenzt/ ) habe ich darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Google- Produkten sehr einfach und intuitiv möglich ist, weshalb das Tourenprogramm in einen Google- Kalender umgeswitcht wurde. Jeder Nutzer eines Smartphones oder Tablets mit Android- Betriebssystem verfügt über einen Google- Account und ist mehr oder weniger mit dem Google- Universum vertraut. Google macht es seinen Nutzern leicht, die hauseigenen Produkte zu verwenden. Das ist ein großer Vorteil gegenüber der Konkurrenz. Es gibt also Gründe für weltweit etwa 3 Milliarden Nutzerinnen und Nutzer, Google zu vertrauen. Hinzu kommen inzwischen tausende Anwender aus dem Unternehmensbereich, die ihre Daten in der Google Cloud hosten und mit der Kollaborationssoftware Google Workspace arbeiten. So wie ich bis vor ein paar Tagen. Google- Produkte zu nutzen, hat durchaus Vorteile. Aber eben nicht nur. Es gibt keine technische Lösung, die nur Vorteile hat.

In den letzten zwei Jahren habe ich mich intensiv mit Google Workspace beschäftigt. Und zwar sowohl mit der Business- Variante als auch – seit Markteinführung in Deutschland – mit Google Workspace Individual. Die Gewöhnung an das jeweils neue Produkt fiel leicht- Stichwort: intuitive Nutzung. Für mich steht fest: der Cloudlösung gehört die Zukunft und Google ist der kompetenteste Pionier auf diesem Weg. Auch das Preis-Leistungs-Verhältnis ist in Ordnung und die Tools von Google Workspace funktionieren wie sie sollen. Wo Google qualitäts- und effiziensmäßig jetzt schon ist, müssen andere Anbieter erst noch hin. Und trotzdem hat Google auch Nachteile.

Der größte Vor- ist zugleich der größte Nachteil: die zerklüftete Produktstruktur. Wer sich mal die Mühe gemacht hat, Googles Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen durchzulesen, weiss wovon die Rede ist. Abgesehen davon, dass nur die Rechtstexte in englischer Sprache verbindlich sind – und nicht die deutsche Übersetzung – ist schwer bis gar nicht nachvollziehbar, welche Wege die Daten googleintern und eventuell auch -extern gehen. Da wird z.B. ein Begriff wie „Prozessor“ verwendet, der im deutschen Sprachgebrauch anders interpretierbar ist, als in Googles Datenschutzerklärung. Ebenfalls schwierig ist weiterhin, dass sich Google nicht ohne „Wenn und Aber“ zur Einhaltung der EU-DSGVO verpflichtet und die Anwendung von US-Recht in der EU und für Kunden aus der EU nicht rechtsverbindlich und nachprüfbar ausschließt. Das führt schließlich zum zweiten großen Nachteil: dem Mangel an Akzeptanz.

Während der Coronazeit feierten Videokonferenzssysteme einen ungeahnten Aufstieg. Auch Google hat mit Meet ein leicht zu handhabendes und qualitativ sehr gutes Instrument im Angebot. Google Meet funktionierte bis auf wenige Ausnahmen bei Videomeetings auch mit mehr als 15 Teilnehmenden ohne nennenswerte Probleme. Lediglich bei einem Teilnehmer kamen die Audiosequenzen verhackstückt an. Das kann aber auch an mangelnder Leitungsqualität gelegen haben. Alles in allem war ich mit Google Meet (und Google Workspace) eigentlich ziemlich zufrieden. Wenn da nicht diese unterschwellige Ablehnung gewesen wäre: Muss es unbedingt Google sein? Googles Ruf als Datenkrake ist inzwischen legendär und es gibt immer mehr Menschen, denen Googles Geschäftsmodell nicht gefällt: die Monetarisierung von Kundendaten. Mir gefällt dieses Modell auch nicht. Es führt dazu, dass Menschen gläsern werden; manche früher, manche später. Es führt dazu, dass nicht nur staatliche Stellen extralegal Wissen über Menschen anhäufen, sondern auch private Unternehmen, die sich jeglicher demokratischer Kontrolle entziehen können. Das ist nicht akzeptabel.

Im Ergebnis eines mehrjährigen Experiments und Denkprozesses habe ich mich entschlossen, den im Beitrag vom 17.01.2023 avisierten Googlekalender nicht für das Tourenprogramm zu nutzen und auch die Nutzung von Google Workspace einzustellen. Es bleibt auf dieser Webseite also bei der Verwendung des Veranstaltungskalenders von Datefix, der DSGVO- konform genutzt werden kann.

GAFAM adé- AGB und Datenschutzerklärung aktualisiert

Er brachte das Faß endgültig zum Überlaufen, der Herr Musk. Erst drohte er der Ukraine, Starlink in Rechnung zu stellen oder den Dienst abzuschalten. Dann übernahm er Twitter und feuerte sozusagen als erste Amtshandlung Teile des Managements und der Belegschaft. Hochtechnologie nach Gutsherrenart. Wie vertrauenswürdig kann ein Produkt sein, das einem Menschen mit derart auffälligen Sozialdefiziten gehört?

Wenn ich Twitter nicht schon vor Jahren abgewählt hätte, wäre jetzt der Zeitpunkt gekommen. Aber es geht nicht nur um Twitter. Fünf Internetgiganten beherrschen den größten Teil des Marktes: GAFAM – (nach Umbenennung von Facebook zu Meta = GAMAM). Alphabet (Google), Amazon, Apple, Meta Plattforms (ehemals Facebook mit verbundenen Unternehmen Instagram und WhatsApp) und Microsoft bilden inzwischen ein Oligopol und monetarisieren Milliarden gesammelter Nutzerdaten. Und täglich werden es mehr. Wenn es nur ein Geschäft auf Gegenseitigkeit wäre, könnte man sich vielleicht noch irgendwie damit arrangieren. Aber der riesige, weltweite Datenpool weckt auch noch andere Begehrlichkeiten. Seit den Enthüllungen von Edward Snowden kann Jeder (m/w/d) wissen, der es wissen will, dass gewisse Behörden diesen Datenschatz systematisch auswerten. Da hört der Spaß endgültig auf, lustig zu sein.

Jeder Mensch kann frei entscheiden, welche Internetdienste er nutzt und wem die eigenen Daten anvertraut werden. Bei einem Unternehmen geht es aber nicht nur um eigene, sondern auch um personenbezogene Daten von Kunden, Partnern und Interessenten (wie immer sind alle m/w/d gemeint). Ich habe mich deshalb zu einer kritischen Datenschutz- Folgenabschätzung entschlossen und folgende Entscheidungen getroffen:

  • Die Nutzung der sogenannten sozialen Netzwerke Facebook, Instagram und WhatsApp wurde am 01.12.2022 eingestellt. Ehemals bestehende Accounts sind geschlossen und alle dort gespeicherten Daten, soweit als Nutzer möglich, gelöscht.
  • Der Ticket- und Gutscheinverkauf über die Vermarktungsplattform Bookingkit ist eingestellt. Bereits bezahlte Tickets und Gutscheine behalten bis zum aufgedruckten Termin ihre Gültigkeit. Die Datenschutzerklärung von Bookingkit lässt den Schluß zu, dass Veranstaltungs- und Kundendaten auch an GAFAM- Unternehmen weitergeleitet bzw. ihnen zugänglich gemacht werden. Weiterhin teilt Bookingkit Veranstaltungs- und Kundendaten im Zuge eines mehrstufigen Vermittlungsverhältnisses mit Dritten. Mit diesen Dritten besteht in der Regel kein eigenes Vertragsverhältnis und kein eigener Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung.
  • Microsoft Office 365 wird nicht genutzt.
  • Dienste von Apple und Amazon Datenbank (AWS) werden nicht genutzt.
  • Für die Bewerbung eigener Veranstaltungen (Touren) und die Anmeldefunktion für Kunden wird ab sofort der Veranstaltungskalender Datefix von Pool Online, Internetservice Michael Loy, Heckenweg 3, D-86720 Nördlingen, Telefon: 09081/6415, info@datefix.de, Ust-ID: DE 192146504 genutzt. Der Veranstaltungskalender wurde in die eigene Webseite eingebunden. Er enthält keine Zahlungsfunktion. Zahlungen werden direkt zwischen Kunden und Natursaxe abgewickelt. Mit dem Dienstleister besteht ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung.
  • Die Teilnahmebedingungen (AGB) und die Datenschutzerklärung wurden entsprechend aktualisiert.

Diese Entscheidungen haben Konsequenzen für die Nutzung sozialer Netzwerke. Natursaxe ist jetzt im Vediversum unter natursaxe@digitalcourage.social unterwegs. Eine eigene Nextcloud befindet sich im Aufbau und für die Suche im Internet wird ab sofort die Metasuchmaschine metager favorisiert. Es ist gar nicht so schwer, konsequent zu sein. Und verzichten muss man dabei auf (fast) nichts.;-)

Datenschutzerklärung aktualisiert und ergänzt

Während der Covid-19-Pandemie haben sich Videokonferenzssysteme als sehr nützlich erwiesen, um mit Kooperationspartnern, Kunden und anderen interessierten Menschen (für alle Genannten und Ungenannten gilt ausdrücklich die männliche/weibliche/diverse Ansprache = m/w/d) in Kontakt zu bleiben oder zu kommen. Die lange Zeit im Heimatbüro erwies sich zudem als nützlich, diverse Systeme ausgiebig zu testen. Als besonders benutzerfreundlich hat sich bis jetzt die Anwendung von Zoom Videosystems Inc. herausgestellt. Mit diesem System wird deshalb zunächst befristet für ein Jahr gearbeitet. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Datenschutzerklärung um entsprechende Hinweise für die Verwendung von Zoom zu ergänzen. Sie finden diese Hinweise stets aktuell in der Datenschutzerklärung auf dieser und den verbundenen Webseiten https://saechsisch-boehmische-schweiz.tours und https://kammtouren.de.

Sollten Sie Zoom nicht nutzen wollen oder können, informieren Sie uns bitte vor Beginn eines geplanten Zoom- Meetings oder -Webinars, spätestens jedoch nach Erhalt der Einwahldaten darüber. Wir werden Ihnen in diesem Fall eine andere geeignete Kommunikationsmöglichkeit vorschlagen. Einen Anspruch auf den Inhalt des geplanten und durchgeführten Zoom- Meetings oder -Webinars können Sie in diesem Fall aber nicht geltend machen.

Gästeführungen ab 15.05.2020 wieder möglich

Die Sächsische Staatsregierung hat am 12.05.2020 weitere Lockerungen von Coronabeschränkungen beschlossen. Grundlage ist die neue Corona-Schutz-Verordnung, die am 15.05.2020 in Kraft tritt. Um die Ausbreitung des Virus Sars-COV-2 weiter einzudämmen, bleibt der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auch weiterhin bestehen.

In der Verordnung erwähnt wird die Möglichkeit von Gästeführungen. Damit sind ab 15.05.2020 auch touristische Natur- und Landschaftsführungen, Nationalparkführungen, naturkundliche Wanderungen und Trekkingtouren wieder möglich. Unklar bleibt, welche konkreten Hygiene- und Schutzbestimmungen im Outdoorbereich einzuhalten sind. Eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckung im Outdoorbereich und eine Teilnehmerbeschränkung bei Gästeführungen enthält die Verordnung nicht. Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern ist zwar allgemein vorgeschrieben, in Wald- und Schutzgebieten auf schmalen Wegen und Pfaden und bei zufälligen Gruppenbegegnungen im Gegenverkehr jedoch nur schwer durchzusetzen. Unklar bleibt auch, ob für die in diesem Beitrag beispielhaft genannten Touren im Outdoorbereich ein Hygienekonzept zwingend erforderlich und welche Behörde zuständig ist, wenn diese Touren über mehrere kommunale und Landkreisgrenzen verlaufen. Es besteht also weiterhin Klärungsbedarf.

Den vollständigen Text der Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt finden Sie hier: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236832

Die neue Corona-Verordnung tritt mit Ablauf des 5. Juni 2020 außer Kraft.

Absage aller Veranstaltung bis 30.04.2020

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Covid-19-Pandemie habe ich mich entschlossen, alle Veranstaltungen bis einschließlich 30.04.2020 abzusagen. Die Gesundheit potentieller Teilnehmer*innen und die eigene Gesundheit haben in dieser außerordentlichen Situation oberste Priorität.

Alle bisher gebuchten Tickets und Gutscheine behalten ihre Gültigkeit und können nach Wiederaufnahme des regulären Veranstaltungsbetriebes eingelöst werden. Den neuen Starttermin für die Frühjahrs- und Sommersaison gebe ich rechtzeitig auf dieser Webseite bekannt.

Die Teilnahmebedingungen wurden ergänzt

Die Teilnahmebedingungen (AGB) für Touren wurden in Punkt 1 um die Klarstellung, dass sie für alle Rechtsgeschäfte mit Vertragspartnern gelten und um Punkt 2.1. (Anmeldeschluss) ergänzt:

 2.1. Anmeldeschluß

Anmeldeschluß für Touren unter 24 Stunden Dauer an Wochentagen ist der Vorabend der Tour, für Touren unter 24 Stunden Dauer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen 7 Tage und für Touren über 24 Stunden Dauer 30 Tage vor Tourenbeginn.

Damit besteht Klarheit über Anmeldefristen. Alle Beteiligten haben nun mehr Planungssicherheit für die Wochenend- und Urlaubsplanung.

Wichtige Hinweise zum Veranstaltungskalender für 2020!

Pünktlich zum geplanten Termin und damit rechtzeitig vor Beginn der Hauptsaison für genussvolle Outdooraktivitäten ist er fertig geworden, der neue Veranstaltungskalender! Auf der Partnerseite www.saechsisch-boehmische-schweiz.tours als „Tourenprogramm“ bezeichnet wird die neue Programmstruktur vorgestellt. Dazu hier noch einige wichtige Hinweise:

  • Die bewährten Entdeckertouren in Schmilka und Stadt Wehlen werden auch 2020 fortgeführt, jedoch mit geänderter Ausschreibung. Die Touren finden nicht mehr mit jeder Minimal- Gruppenstärke und nicht mehr ohne Anmeldung statt. Die Anmeldung spätestens bis zum Vorabend der Tour ist ab sofort Teilnahmevoraussetzung. Es wird empfohlen, Tickets im Vorverkauf über diese oder die Partnerwebseite zu buchen. Das schafft für alle Beteiligten Planungssicherheit und macht nervige Telefonnachfragen überflüssig*.
  • Neu ist ab 2020 die Durchführungsgarantie für zahlreiche Touren. Sie wird gewährt, wenn bis zum Anmeldeschluss – bei Touren an Wochentagen ist das in der Regel der Vorabend, bei Touren an Wochenend- und Feiertagen in der Regel 7 Tage vor Tourenbeginn – mindestens 4 Tickets für die jeweilige Tour gebucht wurden. Bei Forststeigtrekking mit Übernachtung und bei den Sächsisch- Böhmischen Wanderwochen ist der Anmeldeschluss 30 Tage vor Tourenbeginn und die Durchführungsgarantie wird gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt mindestens 5 Tickets für die jeweilige Tour gebucht wurden.
  • Die Buchung von Tickets ist erforderlich geworden, weil durch alle Teilnehmenden die gesetzlichen Bestimmungen der EU- Datenschutzgrundverordnung (EU- DSGVO) bereits vor Abschluss und die Teilnahmebedingungen (AGB) mit Abschluss des Dienstleistungsvertrages verbindlich akzeptiert werden müssen. Der Veranstalter ist zudem verpflichtet, den Teilnehmenden bei Pauschalangeboten und verbundenen Reiseleistungen bereits beim Erstkontakt die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen und den Reisepreissicherungsschein (Insolvenzversicherung) zur Verfügung zu stellen. Um den damit verbundenen Bürokratiemehraufwand für alle Beteiligten so weit gesetzlich zulässig zu minimieren, hat sich Natursaxe® entschlossen, seine gesetzlichen Pflichten als Veranstalter ausschließlich auf elektronischem Weg zu erfüllen.

(* Telefonkontakt ist selbstverständlich weiterhin möglich. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass wir häufig in Gebieten unterwegs sind, die leider immer noch lückenhaft funktechnisch versorgt sind. Berücksichtigen Sie bitte auch, dass während der Touren die Interessen der Teilnehmenden Vorrang haben und Telefongespräche in der Regel als störend empfunden werden. Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis!)

Tour oder Reise – oder beides?

Das neue Jahr hat Fahrt aufgenommen und das gilt auch für dieses Projekt. Wer die Seiten aufmerksam verfolgt, wird sicher den Wechsel der Domaine und der Seitenbeschreibung bemerkt haben. Zunächst: die Domaines www.natursaxe.reisen und www.natursaxe.de existieren genauso weiter wie die „alte“ Domaine www.natursaxe.com. Daran hat sich nichts geändert. Die Hauptdomaine dieser Seite ist jetzt www.natursaxe.de, die beiden anderen Domaines verweisen auf sie. Natursaxe.de vergrößert den Handlungsspielraum, das ist alles.

Was hat es nun mit „Tour oder Reise“ – der Überschrift – auf sich?

Wer touristische Leistungen anbietet, kommt an der Umsetzung der EU- Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht nicht vorbei. Der Gesetzgeber erweiterte das BGB und führte neue Begriffe ein bzw. präzisierte den Begriff der Pauschalreise. Nachzulesen ist das alles übrigens im § 651 BGB. Diese Zeilen sind lediglich die Selbstreflexion eines Betroffenen und können und sollen auf keinen Fall eine juristische Beratung ersetzen!

Wer im eigenen Namen und für eigene Rechnung Touren anbietet, bietet eine touristische Leistung an. Dauert die Tour nicht länger als 24 Stunden, beinhaltet sie keine weitere touristische Leistung und kostet sie nicht mehr als 500 €, ist das per Gesetz eine Tagesreise. Tagestour = Tagesreise.

Im Umkehrschluss heisst das: dauert die Tour länger als 24 Stunden, beinhaltet sie eine oder mehrere weitere tourististische Leistungen (z.B. Unterkunft, Transport, Verpflegung), dann handelt es sich – von wenigen Ausnahmen abgesehen – entweder um eine Pauschalreise (vereinfacht gesagt: Buchung aller Leistungen aus einer Hand zu einem Pauschalpreis mit einer Rechnung) oder um verbundene Reiseleistungen, z.B. eigene Hauptleistung wie Planung, Organisation und Führung der Tour + vermittelte Fremdleistungen (z.B. für Transport, Unterkunft, Verpflegung mit getrennter Rechnung, aber zum Zweck derselben Tour), nennt das der Gesetzgeber „verbundene Reiseleistung“. Dafür gibt es neue Haftungsregelungen und Aufklärungspflichten für Anbieter und Rechte für Verbraucher.

Eine Tour ist also auch weiterhin eine Tour, aber auch eine Reise, wenn sie touristischen Zwecken dient und man sie selbst unter eigenem Namen veranstaltet. Sie ist hingegen keine Reise, wenn es sich z.B. um eine Lehrwanderung oder eine Exkursion für eine Bildungseinrichtung, einen Verein oder ein Projekt handelt und die Tour im Auftrag für einen Dritten erbracht wird. Dann ist der Dritte der Veranstalter – oder auch nicht; siehe Ausnahmen im Gesetz. Kompliziert! Hoffentlich wissen das Alle im Grau- und Schwarztourismus!

Natursaxe® praktiziert keinen Grau- und erst recht keinen Schwarztourismus. Alle gesetzlichen Pflichten werden eingehalten, darunter auch der Abschluss einer Insolvenzversicherung für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen sowie einer Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter. Das kostet eine Menge Geld und hat Auswirkungen auf den Preis der Touren und Reisen. Deshalb mussten die Preise moderat angepasst werden. Und wenn es der Gesetzgeber tut, dann darf man auch selbst seine Touren „Reisen“ nennen!