Heute Vormittag informierte das Landratsamt Sächsische Schweiz- Osterzgebirge, dass der Waldbrand im Nationalpark gelöscht ist und ab 12:00 Uhr das Waldbetretungsverbot widerrufen wird. Kurz darauf sorgte eine Information der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz für Irritation, wonach das Waldbetretungsverbot in bestimmten Bereichen weiterhin gilt.
Der Tourismusverband Sächsische Schweiz hat sich die Mühe gemacht, beide Informationen sachlich und zeitlich zusammen zu fassen. Daraus ergibt sich folgende Situation:
Betretungsverbot
Der heutige Tag hielt auch für uns einige Überraschungen bereit. Durch den Wechsel der Zuständigkeiten vom Landkreis zur Nationalparkverwaltung gab es Unsicherheiten zu den aktuellen Regeln. Viele Touristiker und Gäste haben uns dazu bereits kontaktiert. Mit dieser Mail haben wir gewartet, bis uns die kompletten Informationen vorlagen:
- Seitens des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde der Katastrophenalarm für Bad Schandau und das Waldbetretungsverbot um 12 Uhr aufgehoben. Damit wechselt die Zuständigkeit.
- Durch die nun zuständige Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz wurde für ein kleineres Gebiet wieder ein Betretungsverbot erlassen. Umfassende Informationen gibt es auf der Seite der Nationalparkverwaltung: Nationalpark Sächsische Schweiz (nationalpark-saechsische-schweiz.de)
Dort gibt es auch eine Karte mit dem betreffenden Gebiet. Wir empfehlen Ihnen, sich auf dieser Seite aktuell zu informieren. Die aktuelle Medieninformation der Nationalparkverwaltung und die Karte finden Sie auch im Anhang dieser Mail. Selbstverständlich werden wir über unsere Internet-Seiten auch die aktuellen Informationen kommunizieren. Über Begehbarkeit und Verlauf des Malerwegs informieren wir zusätzlich auf https://malerweg.link/aktuelles .
Damit steht leider noch nicht die gesamte Hintere Sächsische Schweiz, aber wieder ein größerer Teil mit z.B. den Schrammsteinen, dem Kuhstall (die Gastwirtschaft öffnet auch ab 20.08.22 wieder) zur Verfügung.
Wir sind zunächst froh über diesen Teilerfolg und werden uns weiter für eine schnellstmögliche Öffnung des gesamten Gebietes einsetzen.
(Quelle: Tourismusverband Sächsische Schweiz)
Das Beitragsfoto zeigt die Lage des weiterhin gesperrten Bereiches; vielen Dank an den Rechteinhaber Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz!
Ergänzung in eigener Sache: Durch die anhaltende Sperrung großer Teile des Gebietes zwischen Schmilka, Großem und Kleinem Winterberg, Frienstein, Goldstein und Neumannmühle sind die für kommende Woche geplanten, geführten Touren im Rahmen der Sächsisch-Böhmischen Wanderwoche leider nicht durchführbar. Über die Alternativtouren werden die Teilnehmer (m/w/d) beim Empfang am Sonntagabend im Detail informiert.