Kategorie: Waldbetretungsverbot

Medieninformation zur Beseitigung der Sturmschäden in der Sächsischen Schweiz

Der Staatsbetrieb Sachsenforst veröffentlichte soeben folgende Medieninformation zur Beseitigung der Sturmschäden in der Sächsischen Schweiz:

Medieninformation
8/2026
Staatsbetrieb Sachsenforst, Geschäftsleitung


Beseitigung der Sturmschäden in der Sächsischen Schweiz


Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz hat mit den
Aufräumarbeiten begonnen


Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst
hat in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen die Aufarbeitung der
massiven Schäden begonnen, die das Sturmereignis am vergangenen Freitag
zwischen Kurort Rathen und dem Polenztal hinterlassen hat.
Vordringlich wird an der Schadholzbeseitigung nach folgenden Prioritäten
gearbeitet:

  • Sicherung von Gebäuden, öffentlicher Infrastruktur und Zugängen wie
    beispielsweise der Felsenbühne, dem Kiosk Wanderrast am Amselsee
    und der Walthersdorfer Mühle
  • Freischneiden wichtiger Rettungs- und Erschließungswege für das
    Schadgebiet zur Befahrbarkeit durch Forstfahrzeuge wie Harvester
    und Forwarder, das teilweise erforderlich ist, um an die Schadensorte
    im Umfeld der beschädigten Gebäude heranzukommen
  • Wichtige Wanderwege zwischen Bastei und Rathen, die kurzfristig
    freigeräumt werden können wie Basteiweg und Schwedenlöcher
    Die Beseitigung von Sturmschäden zählen auch für erfahrene Waldarbeiter zu
    den gefährlichsten Arbeiten, so dass erhöhte Sicherheitsanforderungen
    einzuhalten sind.
    Einerseits droht Gefahr von oben durch noch hängende Bäume oder große
    Äste, bei denen nicht eingeschätzt werden kann, wann sie herabstürzen.
  • Ihre Ansprechperson
    Lars Richter
    Durchwahl
    Telefon +49 3501 542-166
    Lars.Richter@
    sachsenforst.sachsen.de
    Graupa,
  1. August 2026
    Hausanschrift:
    Staatsbetrieb Sachsenforst
    Geschäftsleitung
    Bonnewitzer Str. 34
    01796 Pirna OT Graupa
    www.sachsenforst.de
    Verkehrsverbindung:
    Buslinie G (Pirna-Graupa)
    Buslinie 83 (Pillnitz-Graupa)
  2. Seite 2 von 2
    Andererseits können die Stämme der übereinander geworfenen Bäume unter großer
    Spannung stehen und beim Durchsägen unkontrolliert mit großer Wucht aufreißen. Dies
    bedeutet eine erhebliche Verletzungsgefahr für die Waldarbeiter.
    Deswegen wird dem Einsatz von Forstmaschinen – wo immer möglich – der Vorzug
    gegeben. Da die engen Wege im Rathener Ortsgebiet die Zufahrt großer
    Forstmaschinen nicht zulassen, führt die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische
    Schweiz geeignete Maschinen durch das betroffene Sturmschadensgebiet an die
    Schwerpunkte am Ortstrand heran.
    Forstminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: „Mit dem schnellen Beginn der
    Aufräumarbeiten durch die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von
    Sachsenforst wollen wir die Menschen bei Rathen zügig unterstützen. Die
    Sturmholzaufbereitung in solch einer unübersichtlichen Lage erfordert die höchste
    Konzentration der ausführenden Waldarbeiter. Besucher bitte ich deshalb, die
    Absperrungen zu ihrer eigenen Sicherheit zu berücksichtigen und die Waldarbeiter bei
    ihrer gefährlichen Tätigkeit zu achten.“
    Die betroffenen Waldbereiche sind durch die Allgemeinverfügung des Landratsamtes
    Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 3. August bis Ende August gesperrt
    (https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html).
    Der Bereich mit den betroffenen Wanderwegen kann auf einer Karte unter folgendem
    Link eingesehen werden: https://nationalpark-saechsische-schweiz.de/karte
    Zu betonen ist dabei, dass im Basteigebiet vom großen Basteiparkplatz her sowohl die
    Basteiaussicht, das Basteirestaurant als auch die ein wenig abseits liegende
    Pavillonaussicht weiterhin wie bisher erreichbar und geöffnet sind. Auch alle
    Wanderwege in Richtung Norden zum beliebten Steinernen Tisch, zum Uttewalder
    Felsentor oder nach Stadt Wehlen sind offen. Für den Malerweg ist eine attraktive
    Umleitung eingerichtet. Leidglich in Richtung Rathen ist derzeit noch kein Abstieg
    möglich, bis alle sicherheitsrelevanten Bäume und Starkäste entfernt sind.
    Gesperrt sind demnach aktuell die Wanderwege Schwedenlöcher, Amselgrund und der
    Basteiweg (Aufstieg von Rathen zur Bastei) sowie Teile des Polenztalweges und weitere
    Wegeabschnitte in der Umgebung des Schadgebietes. Aktuelle Sperrrungen und
    etwaige Umleitungen sind hier zu finden: https://nationalpark-saechsische-
    schweiz.de/wegeservice
    Die Dauer der Aufräumarbeiten ist aufgrund der notwendigen Sicherheitsanforderungen
    und schwierigen Geländesituation derzeit nicht abschätzbar.

Update Waldsperrungen im Nationalpark Sächsische Schweiz

Nach dem Sturmereignis im Gebiet um den Kurort Rathen am 31.07.2026 besteht ein großes Informationsbedürfnis. Die Nationalpark- und Forstverwaltung informierte heute ihre Lizenzpartnerinnen und -partner über häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema „Wegesperrungen“. Dazu wurde eine laufend aktualisierte Informationsseite und ein FAQ-Bereich eingerichtet – siehe hier: https://nationalpark-saechsische-schweiz.de/faq-zur-situation-in-rathen .

Es wird darauf hingewiesen, dass nur die auf der o.g. Informationsseite gekennzeichneten Waldgebiete gesperrt sind. Alle anderen Bereiche des Nationalparks und die linkselbischen Gebiete der Sächsischen Schweiz sind erreichbar und nicht gesperrt.

(Foto: U. Borrmeister)

Waldsperrung in der Sächsischen Schweiz ab 01.08.2026

Aufgrund akuter Lebensgefahr nach einem schweren Sturmereignis am 31.07.2026 veröffentlichte die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz folgende Eilmeldung:

Eilmeldung Waldsperrung

Akute Lebensgefahr durch Sturmschäden: Waldgebiete im Nationalpark Sächsische Schweiz zwischen Bastei, Rathen, Hohnstein und dem Polenztal sind wegen schweren Sturmschäden ab 01.08.2026 für Waldbesucher gesperrt

Ein schweres lokales Sturmereignis hat am späten Nachmittag des 31.07.2026 im Bereich des Nationalparkrevieres Hohnstein massive Schäden an Waldbäumen verursacht. Durch extreme Sturmböen wurden viele Bäume entwurzelt, umgeknickt oder in Mitleidenschaft gezogen. Um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, gilt ab sofort ein striktes Betretungsverbot für die betroffenen Waldgebiete rund um den Amselgrund zwischen Bastei, Rathen, Hohnstein und dem Polenztal. Eine genaue Einschätzung des Gesamtausmaßes ist derzeit noch nicht möglich, da viele Waldwege durch umgestürzte Bäume komplett blockiert sind. Neben entwurzelten und gebrochenen Bäumen stellen auch angebrochene, lose Äste in den Baumkronen sowie stark geneigte und instabile Bäume eine unberechenbare Gefahr dar. Es besteht akute Lebensgefahr.

Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst appelliert in Abstimmung mit dem Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge und den örtlichen Gemeinden an die Bevölkerung, die Sperrungen unbedingt zu respektieren und bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, das betroffene Gebiet zu meiden und eingerichtete Absperrbänder oder Warnhinweise vor Ort strikt zu beachten.

Die vollständige Beseitigung der Gefahrenstellen wird aufgrund des großen Schadensumfangs einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald die Wege sicher beräumt sind und keine akute Gefahr mehr besteht, wird über die Aufhebung der Waldsperrung informiert.

Pressekontakt:

Sachsenforst I Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

Nadja Rademacher

E-Mail: nadja.rademacher@sachsenforst.sachsen.de

Foto: Schwere Sturmschäden am Amselsee im Nationalparkrevier Hohnstein (Autor: Uwe Borrmeister)

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Borrmeister

Leiter Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

_______________________________________________________________________

STAATSBETRIEB SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

An der Elbe 4 | 01814 Bad Schandau

Tel.: +49 (0)35022 900-600 | Fax: + 49 (0)35022 900-729

Uwe.Borrmeister@sachsenforst.sachsen.de | www.sachsenforst.de  I www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

i. A. Maren Pussak

Leitung FB 3 Naturerleben & Besuchermanagement

_______________________________________________________________________________________________

STAATSBETRIEB SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

An der Elbe 4 | 01814 Bad Schandau

Tel.: +49 (0)35022 900-637 | Fax: + 49 (0)35022 900-729

Maren.Pussak@sachsenforst.sachsen.de | www.sachsenforst.de  I www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

Waldbrand gelöscht – Betretungsverbot im Nationalpark Sächsische Schweiz noch nicht vollständig aufgehoben

Heute Vormittag informierte das Landratsamt Sächsische Schweiz- Osterzgebirge, dass der Waldbrand im Nationalpark gelöscht ist und ab 12:00 Uhr das Waldbetretungsverbot widerrufen wird. Kurz darauf sorgte eine Information der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz für Irritation, wonach das Waldbetretungsverbot in bestimmten Bereichen weiterhin gilt.

Der Tourismusverband Sächsische Schweiz hat sich die Mühe gemacht, beide Informationen sachlich und zeitlich zusammen zu fassen. Daraus ergibt sich folgende Situation:

Betretungsverbot

Der heutige Tag hielt auch für uns einige Überraschungen bereit. Durch den Wechsel der Zuständigkeiten vom Landkreis zur Nationalparkverwaltung gab es Unsicherheiten zu den aktuellen Regeln. Viele Touristiker und Gäste haben uns dazu bereits kontaktiert. Mit dieser Mail haben wir gewartet, bis uns die kompletten Informationen vorlagen:

  1. Seitens des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde der Katastrophenalarm für Bad Schandau und das Waldbetretungsverbot um 12 Uhr aufgehoben. Damit wechselt die Zuständigkeit.
  2. Durch die nun zuständige Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz wurde für ein kleineres Gebiet wieder ein Betretungsverbot erlassen. Umfassende Informationen gibt es auf der Seite der Nationalparkverwaltung:  Nationalpark Sächsische Schweiz (nationalpark-saechsische-schweiz.de) 

Dort gibt es auch eine Karte mit dem betreffenden Gebiet. Wir empfehlen Ihnen, sich auf dieser Seite aktuell zu informieren. Die aktuelle Medieninformation der Nationalparkverwaltung und die Karte finden Sie auch im Anhang dieser Mail. Selbstverständlich werden wir über unsere Internet-Seiten auch die aktuellen Informationen kommunizieren. Über Begehbarkeit und Verlauf des Malerwegs informieren wir zusätzlich auf https://malerweg.link/aktuelles .

Damit steht leider noch nicht die gesamte Hintere Sächsische Schweiz, aber wieder ein größerer Teil mit z.B. den Schrammsteinen, dem Kuhstall (die Gastwirtschaft öffnet auch ab 20.08.22 wieder) zur Verfügung.

Wir sind zunächst froh über diesen Teilerfolg und werden uns weiter für eine schnellstmögliche Öffnung des gesamten Gebietes einsetzen.

(Quelle: Tourismusverband Sächsische Schweiz)

Das Beitragsfoto zeigt die Lage des weiterhin gesperrten Bereiches; vielen Dank an den Rechteinhaber Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz!

Ergänzung in eigener Sache: Durch die anhaltende Sperrung großer Teile des Gebietes zwischen Schmilka, Großem und Kleinem Winterberg, Frienstein, Goldstein und Neumannmühle sind die für kommende Woche geplanten, geführten Touren im Rahmen der Sächsisch-Böhmischen Wanderwoche leider nicht durchführbar. Über die Alternativtouren werden die Teilnehmer (m/w/d) beim Empfang am Sonntagabend im Detail informiert.

Vorankündigung: Mit Natursaxe® Exkursionen unterwegs in Europa

In Zeiten erzwungener Betätigungspausen macht man sich Gedanken, wie es weitergehen soll. Solche Pausen gab es in den letzten 12 Jahren häufig und sie betrafen immer wieder Touren in der Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz:

  • 2010: Hochwasser in einigen Seitentälern der Elbe; mehrwöchige Sperrungen von Teilen des Tourengebietes
  • 2013: Elbehochwasser; mehrwöchige Sperrung von Teilen des Tourengebietes
  • mehrmals Waldbetretungsverbote nach Allgemeinverfügungen wegen Waldbrandgefahr, nach Stürmen oder nach Nassschneefall; großflächige Sperrung von Waldgebieten
  • Kontakt- und Aufenthaltsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie in den Jahren 2020, 2021 und 2022; zeitweilige Verunmöglichung der Gewerbeausübung und starke zeitliche Einschränkung der Saison.
  • 2022: Jahrhundertwaldbrand in der Sächsisch-Böhmischen Schweiz; Waldbetretungsverbot nach Allgemeinverfügung

Weitere Beispiele ließen sich ergänzen. So notwendig die einzelnen Maßnahmen aus Sicht der Behörden waren, so gravierend erwiesen sich ihre Auswirkungen auf das Unternehmen. Man kann es drehen und wenden wie man will: die Konzentration auf eine Region hat eine starke Abhängigkeit zur Folge. Wird die Region in der Hauptsaison über einen längeren Zeitraum stillgelegt, wirkt sich das fatal auf das Unternehmensergebnis aus. Durch eine eventuelle Nebensaison können Umsatzeinbußen nicht ausgeglichen werden, denn eine nennenswerte Alternative ist die Nebensaison in der Sächsisch-Böhmischen Schweiz wetterbedingt nicht.

Wir haben uns deshalb entschlossen, überregional tätig zu werden und das Tourenangebot stärker europäisch auszurichten. Dafür konnten im Vereinsbereich seit mehr als 15 Jahren umfangreiche Erfahrungen gesammelt werden. Geführte Gruppentouren nach Mallorca, in das Böhmische Paradies, auf die Schwäbische Alb, in den Südschwarzwald, ins Urdonautal, in die Alpenregion und in das UNESCO- Biosphärenreservat Pfälzerwald- Nordvogesen – um nur einige Ziele zu nennen – waren stets gut gebucht und verliefen zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten. An diese Erfahrungen soll angeknüpft werden. Zukünftig werden also auch verstärkt Wanderreisen ins Programm aufgenommen. Um den gesetzlichen Verpflichtungen als Touroperator gerecht zu werden, wurde eine Kautionsversicherung zur Absicherung des Reisepreises bei der R+V Versicherung AG abgeschlossen.

Es mag ungewöhnlich sein, mitten in der Saison den Kurs zu ändern. Aber was wäre die Alternative? Weitermachen wie bisher und auf die nächste Allgemeinverfügung warten?

Als erster Schritt in die neue Richtung wurde die Webseite www.saechsisch-boehmische-schweiz.tours mit dem heutigen Tag eingestellt. Die Domaine besteht weiter und verweist auf die Seite www.natursaxe.de. Die eingerichteten E-Mail-Adressen bleiben bis auf weiteres erreichbar. Desweiteren wird das Anmelde- und Buchungssystem umgestellt. Wir wollen weg von mehrstufigen Vermittlungssystemen und Portallösungen. Sie mögen reichweitenstark sein, aber sie sind auch z.T. mit extrem hohen Provisionen belastet. In einer Zeit galoppierender Inflation und massiver Preissteigerungen in vielen Bereichen ist Kosteneinsparung ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft. Bis zur Inbetriebnahme des neuen Anmeldesystems bleibt die Buchungsmöglichkeit über Bookingkit vorerst bestehen; Buchungen sind jedoch nur noch auf Anfrage möglich.

Über weitere Schritte informieren wir auf dieser Seite zeitnah.

Allgemeines Waldbetretungsverbot im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgehoben – Geführte Touren wieder möglich

Vor wenigen Minuten teilte das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auf seiner Facebookseite mit, dass das allgemeine Waldbetretungsverbot im Landkreis ab Sonntag, dem 07.08.2022 aufgehoben ist. Die Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

„Landkreisweites Waldbetretungsverbot aufgehoben – Weiterhin Betretungsverbot für Einsatzgebiet

Ab Sonntag, dem 07.08.2022 wird das Waldbetretungsverbot im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgehoben. Das Verbot war aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr sowie mit Blick auf die Katastrophenlage in der Hinteren Sächsischen Schweiz erlassen worden. Damit sollte die Gefahr weiterer Waldbrände im Landkreis minimiert und die Aufteilung der Einsatzkräfte auf mehrere Brandgeschehen verhindert werden. Diese Ziele sind in der Wirkungszeit der Allgemeinverfügung erreicht worden. Einzelne Einsätze in Waldgebieten des Landkreises konnten schnell unter Kontrolle gebracht werden, so dass sich die Einsatzkräfte insbesondere auf die Lage im Nationalpark konzentrieren konnten.

Auch wenn die sehr geringen Niederschläge der letzten Tage keine nennenswerte Entspannung der Lage in dem vom Waldbrand betroffenen Einsatzgebiet gebracht haben, ist die allgemeine Waldbrandgefahr im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge spürbar gesunken. Am heutigen Sonnabend, 06.08.2022, gelten im Kreisgebiet die Warnstufen 1 und 2, als sehr geringe bis geringe Gefahr. Auch für die kommenden Tage wird lediglich ein Anstieg auf Warnstufe 3, mittlere Gefahr, prognostiziert. Daher wird das seit dem 26.07.2022 geltende ganztägige Waldbetretungsverbot ab morgen aufgehoben.

Lediglich für das Einsatzgebiet in der Hinteren Sächsischen Schweiz gilt weiterhin ein Betretungsverbot des Waldes auf Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG). Die Allgemeinverfügungen können im Wortlaut auf folgender Seite abgerufen werden: www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html

Damit sind ab 07.08.2022 geführte Touren im Nationalpark Sächsische Schweiz mit Ausnahme des aktuellen Einsatzgebietes grundsätzlich wieder möglich. Die dafür vorgesehenen Wege werden ab Montag, dem 08.08.2022 noch einmal testweise begangen. Fällt das Testergebnis positiv aus, sind die Touren zeitnah wieder buchbar. Noch ungeklärt ist die aktuelle Wegesituation in der Böhmischen Schweiz. Auch dort werden auf den geplanten Routen – sofern möglich – Testwanderungen durchgeführt, bevor die Touren wieder gebucht werden können.

Vorläufig keine geführten Touren in der Sächsisch-Böhmischen Schweiz möglich

Aufgrund der aktuellen Waldbrandsituation und dem in diesem Zusammenhang erlassenen ganztägigen Waldbetretungsverbot im Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge können die ausgeschriebenen Touren derzeit nicht durchgeführt werden. Auch Teile der Böhmischen Schweiz sind weiterhin gesperrt oder nach dem Löschen der Brandherde nicht passierbar. Auch in diesen Gebieten werden deshalb bis auf weiteres keine Touren durchgeführt.

Bereits bezahlte Tickets behalten ihre Gültigkeit und können bei Nichtdurchführbarkeit der jeweiligen Tour von beiden Seiten storniert werden.

Sobald das Waldbetretungsverbot gelockert oder aufgehoben wird, informieren wir an dieser Stelle zeitnah über die Wiederaufnahme geführter Touren. Bis dahin bleiben alle geplanten Touren online auf „Anfrage“, können jedoch nicht gebucht werden.