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Waldbrandgefahr in der Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz

Alle Jahre wieder: Sobald die Sonne scheint und es wärmer wird, steigt auch die Waldbrandgefahr. Damit es nicht wieder Ausmaße annimmt wie 2022, handelt die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz gemeinsam mit deutscher und tschechischer Polizei vorbeugend. Genaueres enthält die folgende Pressemitteilung:

Hohe Waldbrandgefahr in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz – am Pfingstwochenende wieder Waldbrandgefahrenstufe 3!

Die vorhergesagten hohen Temperaturen führen in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz wieder zu einer hohen Waldbrandgefahr, so dass der DWD am Pfingstwochenende hier und in großen Teilen Ost- und Nordsachsens die Waldbrandgefahrenstufe 3, teilweise sogar Stufe 4 vorhersagt.

Die humusarmen Sandböden können ohnehin kaum Wasser speichern. Die Nadelstreu auf den Felsriffen verrottet nur sehr langsam und liegt trocken auf der Bodenoberfläche. Jeder Funke, ob von einem illegalen Lagerfeuer, einer Zigarette oder einem falsch bedienten Kocher kann zu einem großen Brand führen.

Erst Christi Himmelfahrt unterstützten wieder 25 Einsatzkräfte der Polizeidirektion Dresden die Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung im Nationalpark und im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz bei den Gebietskontrollen. Der Polizeihubschrauber war dieses Mal nicht im Einsatz, aber erneut unterstützten auch 3 Polizeibeamte der tschechischen Polizei auf sächsischer Seite. Auch in der Böhmischen Schweiz war die Polizei in den Schutzgebieten unterwegs, 5 sächsische Polizisten waren zur Unterstützung im Nachbarland. Schwerpunktmäßig informierten und kontrollierten sie das Feuer- und Rauchverbot im Wald. Erfreulich war die Bilanz, dass es an Himmelfahrt im gesamten Elbsandsteingebirge keine illegalen Feuerstellen gab festgestellt.

Dies änderte sich leider zum vergangenen Dienstag, als die Kameraden der Waltersdorfer Feuerwehr zu illegalen Boofern bei Rathen ausrücken mussten. Der Rathener Fährmann hatte den Feuerschein entdeckt und gemeldet. Die jungen Männer aus Solingen hatten den Tipp zum Boofen von ihren Freunden erhalten und sich nicht weiter um die Regeln gekümmert. Sie mussten ihre Nacht dann außerhalb des Nationalparks verbringen und werden eine Rechnung für den Feuerwehreinsatz erhalten.

Uwe Borrmeister, der Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst: „Ich bin sehr dankbar, dass der Rathener Fährmann das Lagerfeuer gemeldet hatte und die Freiwillige Feuerwehr aus Waltersdorf trotz der späten Abendstunden so schnell und konsequent reagiert hat. 90 % aller Waldbrände werden durch Menschen verursacht. Viel zu oft sind die illegalen Lagerfeuer Ausgangspunkt von großen Waldbränden. Dank des Einsatzes unseres ehrenamtlichen Naturschutzhelfers, der bei der Waltersdorfer Feuerwehr engagiert ist, kann die Nationalpark- und Forstverwaltung die Ordnungswidrigkeit zur Anzeige bringen. Für das fahrlässige Handeln der jungen Männer werden wir uns für ein hohes Bußgeld aussprechen.“

Borrmeister weiter: „Gerade erst war ich zur Auswertung an der 100 Hektar großen Waldbrandfläche, die Anfang Mai bei unseren tschechischen Kollegen im Nationalpark Böhmische Schweiz gebrannt hat.

Ich appelliere an alle Waldbesucher mit Blick auf das bevorstehende warme Feiertagswochenende: Genießen Sie gerne den Wald, aber halten Sie unbedingt das Rauch- und Feuerverbot ein.“

Das Feuerverbot gilt in allen Wäldern Sachsens. Waldbesucher, die ein Feuer entdecken, sind aufgerufen – streng genommen verpflichtet – Waldbrände unter der Notrufummer 112 zu melden, damit der Waldbrand schnell bekämpft werden kann. Das gilt auch für Lagerfeuer. Je früher die Bekämpfung startet, umso leichter kann das Feuer gelöscht werden.

Pressesprecher

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STAATSBETRIEB SACHSENFORST | STATE ENTERPRISE SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz  | National Park- and Forest Administration   

Leiter Stabstelle, Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher | Head of executive department, public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

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Hanspeter.mayr@sachsenforst.sachsen.dewww.nationalpark-saechsische-schweiz.de  „

(Fotos: Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz, Pressesprecher)

Pfingsten 2024: Illegales Lagerfeuer im Nationalpark Sächsische Schweiz wird teuer

Ob es im Jahr 2024 mehr Verständnis für die Einhaltung von Regeln in der grenzüberschreitenden Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz und vielleicht sogar den vollständigen Verzicht auf illegale Feuer und Mißachtung des Wegegebotes gab, war eine spannende Frage. Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz informiert mit folgender Pressemitteilung über ihre Kontrollergebnisse:

Himmelfahrtswochenende und illegales Feuern: Nationalparkverwaltungen und Sächsische und Böhmische Schweiz haben verstärkt kontrolliert

Am langen Himmelfahrtswochende haben die Nationalparkverwaltungen Sächsische und Böhmische Schweiz ihre Kontrollen wegen illegalem Feuern im Wald verstärkt. Die tschechische Polizei und die Polizeidirektion Dresden sowie das Ordnungsamt Sebnitz haben die Kontrollgänge unterstützt.

Unabhängig von der herrschenden Waldbrandgefahrenstufe ist es in allen sächsischen Wäldern und in allen tschechischen Nationalparks verboten, im Wald Feuer zu entzünden oder zu rauchen. Neben den Informationsschildern im Gelände soll mit den Kontrollgängen darauf aufmerksam gemacht und der Entstehung von Waldbränden vorgebeugt werden.

Trotz des Verbots mussten auf sächsischer Seite Ranger zwei illegale Feuerstellen feststellen und löschen sowie den Betreiber eines Einweggrills mit glühender Grillkohle über das Feuerverbot belehren. In allen drei Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Zusätzlich wurden insgesamt 24 Personen im Nationalpark angetroffen, die im Freien übernachten wollten und damit gegen das aktuell geltende Verbot des Freiübernachtens im Nationalpark Sächsische Schweiz verstoßen hätten. Nach aufklärenden Gesprächen haben sie das Schutzgebiet verlassen. Bei morgendlichen Kontrollen wurden weitere acht Personen schlafend auf Riffen und Aussichten festgestellt. Diese Handlungen wurden zur Anzeige gebracht.

Auch in der Böhmischen Schweiz waren Nationalparkranger gemeinsam mit der Polizei unterwegs. Mehrere Besucher mussten auf Verhaltensregeln im Schutzgebieten hingewiesen werden. In zwei Fällen von illegalen Feuern, wurden Bußgelder in einer Höhe von jeweils 400 Euro verhängt.

Tomas Salov, der Pressesprecher der Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz: „In diesem Jahr werden wir noch weitere gemeinsame Begehungen der Ranger mit Polizeieinheiten durchführen. Wir konzentrieren uns dabei auf Zeiten mit zusätzlichen Einschränkungen des Besucherverkehrs bei erhöhter Brandgefahr. Dabei tritt seit diesem Jahr automatisch ein nächtliches Betretungsverbot des Nationalparks Böhmische Schweiz in Kraft (von 22 bis 6 Uhr). Außerdem darf in diesem Fall der Nationalpark nur auf markierten Wanderwege betreten werden.“

Hanspeter Mayr, Pressesprecher der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst: „Auch bei niedrigen Waldbrandgefahrenstufen ist die Brandgefahr in den Wäldern gegeben. Insofern ist die Einhaltung des Feuerverbotes weiterhin und dauerhaft unabdingbar. Wir werden den schweren Waldbrand vom August 2022 nicht vergessen und weiter intensiv gegen illegales Feuern vorgehen. Dabei stimmen wir uns eng mit unseren Kollegen der Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz ab.“

BU:

Foto: Hp. Mayr

Regelmäßig kontrollieren die Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung die Einhaltung des Feuerverbots. Die Polizeidirektion Dresden unterstützt dies nach ihren Möglichkeiten. Grenzübergreifend abgestimmt mit der tschechischen Polizei war dies auch am vergangenen langen Wochenende der Fall.

I. A. des Pressesprechers

Nadja Rademacher

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit-Netzwerk

Assistant Desk Officer Public Relation-Network

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