Erneut illegales Lagerfeuer im Nationalpark Sächsische Schweiz – schnelles Eingreifen verhinderte Ausbreitung

Schon wieder waren Ignoranten – oder Ignorantinnen oder wer auch immer – zündelnd unterwegs. Was ist eigentlich daran so schwer zu verstehen: Im Wald ist offenes Feuer immer verboten! Steht so im Gesetz und gilt überall. Trotzdem wird geltendes Recht immer wieder gebrochen. Heute brannte es wieder und die Nationalparkverwaltung veröffentlichte dazu folgende Pressemitteilung:

Erneut illegales Lagerfeuer im Nationalpark am Malerweg – schnelles Eingreifen verhindert die Ausbreitung

Ein illegales Lagerfeuer im Nationalpark am Malerweg zwischen Ostrau und dem Campingplatz Ostrauer Mühle konnte heute kurz nach dem Mittag durch schnelles Eingreifen des Campingplatzbetreibers, der Nationalparkwacht und der Freiwilligen Feuerwehr Bad Schandau schnell gelöscht werden.

Zwei Malerwegwanderer hatten das noch glimmende Feuer entdeckt, den Campingplatz informiert und so das schnelle Eingreifen ermöglicht. Nach ersten Löschversuchen mit zwei Feuerlöschern war weiteres Löschwasser erforderlich, so dass Feuerwehr und Nationalparkwacht zur Hilfe gerufen wurden.

Da Löschwasserrucksäcke und Hacken zur Standardausrüstung der Nationalparkwacht gehören, konnten zwei Ranger das Feuer weiter bekämpfen aber weitere 80 Liter aus den Rückentragen der Feuerwehr waren erforderlich, bis die Temperatur de Feuerstelle, die die mitgebrachte Wärmebildkamera anzeigte, nur noch 40° C betrug. Auch am morgigen Tag wird die Nationalparkwacht die Feuerstelle nachkontrollieren.

Die Nationalparkverwaltung verurteilt aufs schärfste, dass trotz des weithin bekannten Feuerverbots und der langandauernden Trockenheit mit Waldbrandgefahrenstufe 3, die am heutigen Tag herrschte, ein Feuer entzündet wurde.

Die Polizei hat den Sachverhalt aufgenommen und Ermittlungen eingeleitet. Ordnungswidrigkeiten wie diese können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Noch am vergangenen Freitagabend hat die Nationalparkverwaltung mit Unterstützung der Polizeidirektion Dresden und einem Polizeihubschrauber ein positives Fazit ziehen können, da trotz Wärmebildtechnik kein illegales Feuer festgestellt werden musste. Alle nächtlichen Besucher hatten sich an das Feuerverbot gehalten. Zwar hielt dieser positive Trend auch am Sonnabend und Sonntag an, doch an dem Abend von Montag auf Dienstag musste die Nationalparkwacht wieder ein Lagerfeuer auf der Carolaaussicht feststellen. Die Verursacher waren verschwunden.

Die hohe Waldbrandgefahr wird auch im Nationalpark Sächsische Schweiz anhalten. Der DWD hat für Sonnabend die Waldbrandgefahrenstufe 4 vorausgesagt.

Bildunterschrift:

Foto: D. Greksch

Mit zwei Feuerlöschern und insgesamt 130 Litern Löschwasser, die Nationalparkwacht und die Freiwillige Feuerwehr Bad Schandau auf dem Rücken zur Einsatzstelle brachten, konnte ein Ausbreiten der illegalen Feuerstelle verhindert werden. Typisch: die nicht ausreichend abgelöschte Glut hat sich in den Untergrund ausgebreitet und musste aufwendig aufgegraben werden. Die Nationalparkverwaltung verurteilt  illegale Feuer wie diese aufs Schärfste. Bei Waldbrandgefahrenstufe 3 muss hier von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Pressesprecher
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