Neuregelung zum Boofen in der Sächsischen Schweiz ab 2026 geplant

Das Freiübernachten („Boofen“) gehört untrennbar zur Tradition des Bergsteigens in der Sächsischen Schweiz. In den Anfangsjahren des Freikletterns suchten sich Kletterer wettergeschützte Stellen unter Felsüberhängen zum Übernachten in der freien Natur. Diese Tradition gehört inzwischen zum immateriellen Kulturerbe „Bergsteigen in Sachsen“. Verantwortungsvoll ausgeübt gibt es keine belegbaren Konflikte mit dem Schutzziel des Nationalparks Sächsische Schweiz. Davon zeugen auch die 58 legalen Boofen, die in Abstimmung zwischen Nationalparkverwaltung und Bergsportverbänden von Kletterern in Ausübung ihres Sports genutzt werden können.

Leider hat sich im Laufe der Zeit parallel ein ausufernder Partytourismus in den und um die Boofen entwickelt, der nichts mit dem Klettern zu tun hat und das Schutzziel des Nationalparks gefährdet. Vermüllung, Fäkalien und Partygeräusche bis tief in die Nacht veranlassten die Nationalparkverwaltung 2022 zu einer temporären Boofensperrung während der Brut- und Setzzeit zwischen 01.02. bis 15.06. des Jahres. Die Sperrung war bis zum Jahr 2025 befristet. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) legte nun im Oktober 2025 einen Entwurf für die Regelung des Boofens ab 2026 vor. Darin ist eine unbefristete, jährliche Boofensperrung vom 01.02. bis 15.06. vorgesehen.

Die Bergsportverbände in Sachsen haben dazu Stellung genommen und eine entsprechende Mitgliederinformation veröffentlicht, die hier nachgelesen werden kann: https://www.alpenverein-sachsen.de/Naturschutz/Boofen .

Zum Thema eine Stellungnahme in eigener Sache: Ich habe in der Vergangenheit vollständig auf die Nutzung von Boofen zu touristischen Zwecken verzichtet und werde das auch in Zukunft tun. Um das Erlebnis von Übernachtungen im Wald zu ermöglichen, nutze ich als lizenzierter Partner die legalen Übernachtungsmöglichkeiten der grenzüberschreitenden Trekkingroute „Forststeig Elbsandstein“ für geführte, mehrtägige NaturErlebnisWanderungen.