Kategorie: Naturschutz

Brandschutz mit Künstlicher Intelligenz im Nationalpark Sächsische Schweiz

Vorbeugender Brandschutz und schnelleres Löschen, aber modern! Das wird jetzt im Nationalpark Sächsische Schweiz geübt, wie folgender PM zu entnehmen ist:

Feuerwehr übt mit Rangern der Nationalpark- und Forstverwaltung den Einsatz mit Wärmebilddrohne

Künstliche Intelligenz für den Brandschutz? Was vielen lange sicherlich unvorstellbar erschien, könnte bald ein wichtiger Bestandteil für die Lageerkundung und Einsatzplanung der Feuerwehr werden.

Gemeinsam mit Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr Sebnitz und der Stadtverwaltung Sebnitz testete die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst den Einsatz von Drohnen zur Lageerkundung und Lokalisierung von Brandstellen im schwer zugänglichen bewaldeten Gebiet. Nicht zuletzt beim großen Waldbrand 2022 wurde das Auffinden von Brandstellen durch den Einsatz von Drohnen unterstützt.

Flankiert wird der Drohneneinsatz nunmehr durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Das Dresdner StartUp-Unternehmen „TRID Systems“ befindet sich dazu gegenwärtig in der Entwicklung einer Drohnensoftware mit automatischer Wärmequellenerkennung. Hierbei kann zudem bereits beim Überflug klassifiziert werden, ob es sich um einen Brand handelt und wie groß dieser bereits ist. Darüber hinaus kann das System anhand von äußeren Einflussfaktoren die voraussichtliche Ausbreitungsrichtung und Geschwindigkeit berechnen.

Gemeinsam mit der Ortsfeuerwehr Sebnitz wurde Anfang März die Bildübertragung und Auswertung in den Einsatzleitwagen getestet. Dabei wurde anhand eines vorgegebenen Rasters ein Waldstück systematisch überflogen und auf mögliche Brandstellen kontrolliert.

Für zukünftige Brandereignisse könnte das System für die Feuerwehr einen erheblichen Mehrwert im Rahmen der Einsatzführung und Lageerkundung bringen.

Bildunterschrift:

Foto: A. Nowak

Vertreter von Stadtverwaltung und Feuerwehr gemeinsam mit Rangern der Nationalpark- und Forstverwaltung und dem Team des StartUp-Unternehmens „TRID-Systems“

I. A des Pressesprechers

Nadja Rademacher

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit-Netzwerk

Assistant Desk Officer Public Relation-Network

______________________________________________________________________________

STAATSBETRIEB SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

Postanschrift: An der Elbe 4 | 01814 Bad Schandau

Tel.: +49 35022 900-625 | Fax: +49 35022 900-729

Nadja.Rademacher@smekul.sachsen.de | www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

Drittes Gesprächsforum zur Entwicklung der Nationalparkregion Sächsische Schweiz auf der Burg Hohnstein

Das Interesse an der weiteren Entwicklung der Sächsischen Schweiz als Naturraum und nachhaltiges Tourismusziel ist ungebrochen. Das zeigte sich erneut im nunmehr dritten Gesprächsforum, wie Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz und Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in nachfolgender Pressemitteilung informieren:

Landratsamt und Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz informieren zum Gesprächsforum zur Entwicklung der Nationalparkregion auf der Burg Hohnstein am 6. März 2024

Landrat Michael Geisler und der Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst (NLPFV) Uwe Borrmeister begrüßten am 6. März 2024 über 80 Teilnehmer zum bereits dritten Gesprächsforum zum Thema Entwicklung der Nationalparkregion, diesmal auf der Burg Hohnstein. Als Gäste nahmen auch der Sächsische Innenminister Armin Schuster sowie die Präsidentin der Landesdirektion, Regina Kraushaar, teil.

Mit dem regionalen Schwerpunkt der Vorderen Sächsischen Schweiz diskutierten Bürger, Touristiker, Vertreter von Behörden und Institutionen sowie weitere interessierte Gäste mit Experten zu den Themen Waldbrandschutzmaßnahmen, Tourismusentwicklung, Wege und Waldentwicklung im Nationalpark und im Landschaftsschutzgebiet.

In zwei jeweils 45-minütigen Gesprächsrunden fand ein reger Austausch an den unterschiedlichen Thementischen statt, bei denen einerseits Bedenken und kritische Aspekte angesprochen, aber auch konstruktive Lösungsvorschläge zur Disposition gestellt wurden.

Waldbrandschutzmaßnahmen

Großes Interesse bestand nicht nur beim Thema „Waldbrandschutzmaßnahmen“, wobei dies nach den Bränden im Nationalpark in den letzten Jahren noch immer sehr kontrovers diskutiert wurde. In 90 Prozent aller Waldbrände ist der Mensch der Verursacher, sei es durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder schuldhaft durch Brandstiftung. Dank der höheren Zahl von Rangern der Nationalparkwacht können die Besucher besser informiert, Ordnungswidrigkeiten, wie illegales Feuer öfter entdeckt und auch strafrechtlich relevante Verstöße konsequenter verfolgt werden. Durch gemeinsame Übungen zwischen den Freiwilligen Feuerwehren und den Rangern wurden im vergangenen Jahr sieben illegale Lagerfeuer entdeckt und frühzeitig in Zusammenarbeit gelöscht. Für den schnellen Erstangriff stehen jetzt sieben Zisternen mit einem Gesamtvolumen von 500.000 Litern Löschwasser zur Verfügung.

Durch das Sächsische Innenministerium wurde mittlerweile die Rechtsgrundlage geschaffen, dass die Landkreise Brandverhütungsschauen im Wald vornehmen dürfen. Außerdem stellt der Freistaat neue Waldbrandbekämpfungstechnik zur Verfügung. „Ich bin sehr froh, dass das erste Fahrzeug bereits Ende dieses Monats ausgeliefert wird und im Laufe des Jahres weitere hinzukommen sollen“, so Landrat Geisler.

Tourismusentwicklung

Ina Kische, stellvertretende Geschäftsführerin des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz, stellte die Einbindung des Nationalparks in die abgestimmte Entwicklung des Tourismusleitbildes Sächsische Schweiz vor. Dieser unterstützt beispielsweise die Entwicklung der „Gästekarte mobil“ und die Bemühungen zur Etablierung der Nationalparkregion als nachhaltiges Reiseziel. Nicht zuletzt ermöglicht der Status Nationalpark die Teilnahme an erheblichen Werbebudgets.

Teilnehmer des Gesprächsforums stellten vor allem Fragen zu den touristischen Projekten, mit denen in und um Hohnstein die Entwicklung vorangetrieben werden sollte. Häufig waren es die naturschutzrechtlichen Regelungen zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets, vereinzelt auch des Nationalparks, die diesen entgegenstanden.

Waldentwicklung und Wegekonzept

Sowohl Uwe Borrmeister als auch Andreas Knaak von der Nationalpark- und Forstverwaltung wünschen sich, dass sich Wald und Landschaftsschutz sinnvoll ergänzen. Wichtig sei aber auch ein vorausschauender Ausbau von Wanderwegen und Stiegen, um den Tourismus in der Nationalparkregion mit Augenmaß zu lenken.

Deutlich wurde auch die wiederholte Forderung nach grenzüberschreitenden Wegen. Wichtig sind diese in erster Linie für den Rettungsdienst, aber auch in der touristischen Nutzung, um Wanderziele länderverbindend attraktiv zu machen.

Resümee

Im Rückblick auf die beiden im Jahr 2023 stattgefundenen Gesprächsrunden stellte Landrat Michael Geisler fest, dass nach den Waldbränden im Jahr 2022 und dem in der Folge erstellten Handlungskonzept mit Empfehlungen der Expertenkommission bereits eine Menge passiert ist: „Zwischenzeitlich hat der Landkreis ein Konzept zur überörtlichen Hilfe erstellt, welches die Feuerwehrkameraden vor Ort strukturiert unterstützt. Auch die Netzwerkarbeit zwischen der Nationalpark- und Forstverwaltung und der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde wurde deutlich intensiviert.“

Dennoch besteht in etlichen Punkten noch dringender Handlungsbedarf. So prägten auch diese Veranstaltung wieder die Diskussionen zum Thema Erosion und Sicherheit: Auf der einen Seite steht das Naturerlebnis, andererseits ist auch die Sicherheit vor dem Hintergrund der in der Sächsischen Schweiz bestehenden Veränderungen und Gefahren durch Erosion ein wichtiger Faktor. Ganz konkret im Fall der ungeklärten Zukunft der „Amselfallbaude“ ist dringend eine Entscheidung herbeizuführen. Gleiches gilt auch für die derzeit gesperrte Felsenburg Neurathen.

Der Landrat bekräftigte nochmals seine Intention zur Fortsetzung der Gespräche: „Ich habe gemerkt, dass zu den auch heute wieder angesprochenen Themen ein ungebrochenes Interesse besteht; ich finde das gut, wichtig und richtig. Ich wünsche mir, dass wir den offenen Dialog fortsetzen und letztendlich gemeinsam Wege finden, die Sie, die Menschen, die hier leben, mittragen können.

Das liegt auch im Interesse des Leiters der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz, Uwe Borrmeister: „Nach dem nunmehr dritten Gesprächsforum in Sebnitz, Bad Schandau und jetzt in Hohnstein haben wir uns sehr über das rege Interesse an der Nationalparkregion gefreut. So konnten viele Hintergründe zu aktuellen Belangen und Wünschen erläutert werden, doch sind jeweils auch viele Fragen offengeblieben. Deshalb ist das dritte Gesprächsforum nicht der Abschluss, sondern der Anfang weiterer Gesprächsrunden im kleineren Rahmen in den Ortschaften im und um den Nationalpark.“

Hintergrund: Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten trägt die Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst den traditionellen Erholungs- und Sportinteressen im Nationalpark und im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz im größtmöglichen Umfang Rechnung, zum Beispiel bei den Vereinbarungen zu den 400 Kilometern Wanderwegen, 700 zugelassenen Kletterfelsen, 100 Kilometern Zugangswegen zu Kletterfelsen, 58 Boofen und 51 Kilometern Radrouten allein im Nationalpark.

Bildunterschrift: Insgesamt gab es vier Themengruppen wobei jeder Teilnehmer sich für zwei entscheiden konnte. Die Ergebnisse wurden zum Ende der Veranstaltung kurz durch die Moderatoren zusammengefasst und in der nächsten Woche auch auf der Internetseite der NLPuFV. veröffentlicht, wie es auch nach den zwei vorher veranstalteten Foren gemacht wurde.

Foto: Jörg Weber, Stabsstelle NLPuFv.

Im Auftrag des Pressesprechers  

Schönes Wochenende

JW

Jörg Weber

Stabsstelle

Staatsbetrieb Sachsenforst

Sachbearbeiter Öffentlichkeitsarbeit/Regionale Kooperationen

Projekte Nationalparkpartner/Fahrtziel Natur

Nationalpark – und Forstverwaltung Sächsische Schweiz An der Elbe 04 / 01814 Bad Schandau

Tel.:      +49-35022 – 900613 /Fax: +49 35022 – 900729 /Mobil +49 173 3796458

joerg.weber@smekul.sachsen.de    www.sachsenforst.de  www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

Schwarzstorch aus der Nationalparkregion Böhmische Schweiz in Senegal nachgewiesen

Schwarzstörche sind extrem selten und stark im Bestand gefährdet. Im Gegensatz zu ihren weißen Artgenossen meiden sie menschliche Nähe und reagieren empfindlich auf Störungen während der Brut- und Aufzuchtzeit.

Die Anzahl der Brutpaare und Aufzuchten ist seit Jahren rückläufig und die Art ist in der grenzüberschreitenden Region vom Aussterben bedroht. Umso erfreulicher ist der Nachweis einer erfolgreichen Aufzucht aus dem Jahr 2022 in der Böhmischen Schweiz, wie in nachfolgender Pressemitteilung beschrieben:

Schwarzstorch aus der Nationalparkregion Böhmische Schweiz erstmals in Afrika nachgewiesen

Aus dem Senegal, aus über 6000 km Entfernung hat die Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz erstmals einen Nachweis über einen in der Böhmischen Schweiz geschlüpften Schwarzstorch erhalten. An der Atlantikküste bei Joal, etwa 90 Kilometer südöstlich von Dakar, konnte ein französischer Ornithologe den Storch so fotografieren, dass auch der Ring und der eingravierte Code erkennbar ist, den der Storch kurz nach seiner Geburt in der Felswand des Elbecanyons von böhmischen Ornithologen erhalten hat. Damit ist das der am weitesten entfernte Ort, an dem bisher ein Schwarzstorch aus der Böhmischen Schweiz nachgewiesen wurde. Derzeit sind der Storch und seine Artgenossen wahrscheinlich auf dem Weg zurück nach Europa.

Im März beginnt im Elbsandsteingebirge die Brutzeit, bei der freiwillige Ranger und Kletterer helfen, die Horstplätze zu schützen. Petr Kříž, Direktor der Verwaltung des Nationalparks Böhmische Schweiz: „Schwarzstörche, aber auch Wanderfalken oder Kormorane, haben hier vor allem deshalb eine Chance, ihre Jungen aufzuziehen, weil die Besucher ihren Lebensraum respektieren. Die nötige Sicherheit und Ruhe haben die Vögel nur, wenn der Mensch den notwendigen Abstand wahrt. Dann können wir uns nach den Bruterfolgen so wie jetzt gerade gemeinsam an Meldungen über die Lebenswege der hiesigen Jungvögel erfreuen.“

Schwarzstörche gehören zusammen mit Wanderfalken und Uhus zu den besonders geschützten Arten, für die die Verwaltung des Nationalparks Böhmische Schweiz jährlich die Horstschutzgebiete für den Zeitraum vom 1. März bis Ende Juli festlegt. Die Maßnahme gilt für die unmittelbare Umgebung der Horste im Nationalpark Böhmische Schweiz sowie im CHKO Labské pískovce (Landschaftsschutzgebiet Elbsandsteingebirge) und besteht darin, den Zugang für Besucher zu beschränken. Der Horstschutz schränkt die Wanderungen auf markierten Wanderwegen nicht ein.

Hintergrund:

Der im Senegal fotografierte Schwarzstorch schlüpfte im Jahr 2022 zusammen mit zwei weiteren Geschwistern in einem Felsennest in Podskali im národní přírodní rezervaci Kaňon Labe (Nationales Natuschschutzgebiet Elbecanyon). Die extrem scheuen Schwarzstörche nisten normalerweise in Bäumen, aber im Elbsandsteingebirge erlaubt das Gelände auch das Nisten auf Felsvorsprüngen. Dort, wo dies möglich und für die Vögel sicher ist, beringen Ornithologen die Küken. Die Ringe ermöglichen eine weitere Beobachtung der Vögel, denn die Codes können aus größerer Entfernung abgelesen werden.

Schwarzstörche sind Zugvögel. Welche Zugroute die jungen Schwarzstörche nach dem Verlassen des Horstes zu ihren Winterquartieren jeweils nehmen werden, ist genetisch festgelegt. Ihre Eltern bringen ihnen die Route nicht bei. Mitteleuropäische Schwarzstörche ziehen in zwei Richtungen nach Süden: über die Iberische Halbinsel oder über den Balkan. Es ist wahrscheinlich, dass einige Störche in Südeuropa überwintern, wobei viele Nachweise über in der Böhmischen Schweiz beringte Störche aus der französischen Camargue oder Südspanien stammen. Es gab auch Berichte aus dem Nahen Osten, insbesondere aus Israel.

Weitere Informationen: https://www.npcs.cz/prosime-nerusit-hnizdime

Ort im Senegal, an dem der Schwarzstorch von Podskalí aufgenommen wurde: https://mapy.cz/s/jomuzudena

Foto 1: Jean-Marie Dupart

Es ist zwar bekannt, dass Zufvögel weit fliegen, aber wenn ein aktuelles Foto vom 19. Februar 2024 aus dem Senegal einen „persönlich bekannten“ Schwarzstorch aus der Böhmischen Schweiz zeigt, ist die Faszination umso größer und kann sogar berührend sein. Dank der Meldung des französischen Fotografen Jean-Marie Dupart konnte der Storch anhand des weißen Rings mit dem Code 67PP identifiziert werden.

Foto 2: Václav Sojka

Der jüngst im Senegal fotografierte Schwarzstorch ist hier am 23. Juni 2022 noch als eines von drei Küken zu sehen. Die Ornithologen Pavel Benda, Václav Sojka und Václav Šena haben sie auf einem Felsennest bei Podskalí im Nationalen Naturschutzgebiet des Elbecanyonsin der Nähe von Děčín beringt.

Hintergrundinformationen aus dem Nationalpark Sächsische Schweiz:

In der Nationalparkregion Sächsische Schweiz gab es bis vor der Coronazeit vier bis sechs Schwarzstorchhorste pro Jahr. Die Zahl hat sich leider bis auf ein bis zwei Horste im Nationalpark reduziert. Trotz aller Bemühungen zum Schutz gab es auch 2023 nur 2 Bruten aus denen nur ein Jungvogel hervorgegangen ist.

In der Böhmischen Schweiz ist die Anzahl der Schwarzstorchbruten von früher neun auf mittlerweile nur noch drei bis vier pro Jahr zurückgegangen.

Der Rückgang der Bruterfolge ist in Osteuropa wohl länderübergreifend zu verzeichnen. Eindeutige Gründe stehen nicht fest, doch könnten Störungen am Brutplatz, Trockenheit in den Nahrungsgewässern mit Futtermangel oder Probleme in den Winterquartieren eine Ursache sein.

Um die wenigen Bruten nicht zu gefährden, wird im Nationalpark Sächsische Schweiz schon seit einigen Jahren auf das Beringen der Jungvögel verzichtet.

Hanspeter Mayr

Pressesprecher

________________________________________________________________________________________
STAATSBETRIEB SACHSENFORST | STATE ENTERPRISE SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz  | National Park- and Forest Administration   

Leiter Stabstelle, Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher | Head of executive department, public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.dewww.nationalpark-saechsische-schweiz.de  „

Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz auch 2024 zeitweilig untersagt

In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren DAV-Landesverband Sachsen, BUND-Landesverband Sachsen und Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz über eine Maßnahme zum Schutz von Tieren während der Brut- und Setzzeit:

Boofen im Nationalpark wieder zeitweise untersagt

Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind (ist) zum Schutz der Natur auch im Jahr 2024 das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten („Boofen“), ist 2022 in Kraft getreten und gilt seitdem jährlich zunächst bis einschließlich 2025.

Die Nationalpark- und Forstverwaltung vom Sachsenforst erhofft sich gemeinsam mit den Naturschutz-, Tourismus- und Bergsportverbänden eine Verringerung von Störungen durch nächtliche Anwesenheit von Besuchern während der für alle Tierarten wichtigen Brut- und Setzzeit.

Ob die jetzt gültige temporäre Sperrung zum gewünschten Erfolg führt, wird während der Laufzeit dieser Regelung bis 2025 geprüft. Dazu werden in einer gemeinsamen Projektgruppe mit Vertretern der Bergsport- und Naturschutzverbände entsprechende Kriterien diskutiert. Außerdem wird diese Projektgruppe mögliche längerfristige Maßnahmen erarbeiten, die nach Ablauf der jetzt geltenden Regelung ab 2026 das Boofen auf ein naturverträgliches Maß zurückführen könnten.

Nach der derzeitigen Regelung können einzelne Boofen auch über Mitte Juni hinaus gesperrt bleiben, wenn dies aus Gründen des Artenschutzes notwendig ist — z.B. wenn in der Nähe einer Boofe die Brut eines Wanderfalkenpaares witterungsbedingt länger andauert. In den Jahren 2022 und 2023 war dies nicht notwendig.

In konstruktiven Gesprächen hatten Vertreter der Bergsport- und Naturschutzverbände sowie des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz mit den Naturschutzbehörden das temporäre Boof-Verbot als gemeinsame Lösung erarbeitet, um das in den Jahren 2020/2021 festgestellte ausufernde Freiübernachten im Nationalpark einzudämmen und die Auswirkungen des Boofens auf ein naturverträgliches Maß zurückzuführen.

Die deutliche Aufstockung der Nationalparkwacht im Jahr 2022 führte zu einer höheren Präsenz der Ranger auf der Fläche. Seither kann die Nationalparkverwaltung die Einhaltung der Vorschriften besser kontrollieren. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Ahndung des illegalen Freiübernachtens außerhalb der zugelassenen Boofen, das nach bisherigen Schätzungen ungefähr die Hälfte der jährlichen Übernachtungen im Nationalpark ausmacht. Gerade von diesen illegalen Übernachtungsstellen gehen besondere Störwirkungen aus.

Hintergrundinformation:

Das Übernachten in der Natur – egal ob im Zelt oder im Freien – ist auch bisher schon ganzjährig im Nationalpark grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 offiziellen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht.

Doch soziale Medien und Apps bewerben und erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und regen immer mehr Menschen an, im Nationalpark unabhängig vom Klettersport zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr die vorgesehenen zugelassenen Boofen, sondern übernachten mit Schlafsäcken oder Hängematten illegal im gesamten Nationalpark. Dabei sind die Plateau- und Rifflagen besonders beliebt. Eine großflächige Beunruhigung sensibler Bereiche ist die Folge. Deshalb soll mit dem zeitweisen Boofenverbot unter anderem eine Verringerung der nächtlichen Störungen für die Tierwelt im Nationalpark gewährleistet werden.

Foto: Hp. Mayr

In den Freiübernachtungsstellen im Nationalpark wird auf das Verbot zum Boofen vom 01. Februar bis zum 15. Juni higewiesen.

Pressesprecher

________________________________________________________________________________________
STAATSBETRIEB SACHSENFORST | STATE ENTERPRISE SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz  | National Park- and Forest Administration   

Leiter Stabstelle, Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher | Head of executive department, public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.dewww.nationalpark-saechsische-schweiz.de