Schlagwort: Boofensperrung

Freiübernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz von Anfang Februar bis Mitte Juni untersagt

Wie bereits im Beitrag vom 03.12.2025 angekündigt, ist die geplante Neuregelung des Freiübernachtens (Boofen) im Nationalpark Sächsische Schweiz zum 01.02.2026 in Kraft getreten. Darüber informiert die Nationalpark- und Forstverwaltung wie folgt:

„Am ersten Februar trat das zeitweise Verbot des Freiübernachtens im Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz wieder in Kraft. Bis zum 15. Juni ist zum Schutz der Natur das so genannte „Boofen“ untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten, ist 2022 probeweise in Kraft getreten und gilt seit diesem Jahr auf zunächst unbestimmte Zeit. Mit einer entsprechenden Bekanntmachung hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft am 18.12.2025 die für den Nationalpark Sächsische Schweiz geltende Bergsportkonzeption im Abschnitt Freiübernachten überarbeitet.

Außerhalb dieses Zeitraums, also vom 16. Juni bis 31. Januar eines jeden Jahres, ist das Freiübernachten im Nationalpark nur an den 58 offiziell zugelassenen Stellen sowie nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Felskletterns erlaubt. Damit wird die Tradition der sächsischen Bergsteiger anerkannt. Voraussetzung ist ein besonders rücksichtsvolles Verhalten, insbesondere das Vermeiden von Lärm und Licht sowie von Müll und das Unterlassen von jeglichem offenen Feuer (inklusive Gaskocher, Fackeln, Kerzen) sowie von jeglichem Ausbau der Freiübernachtungsstellen.

Wir bitten alle Besucher des Nationalparks Sächsische Schweiz, sich an diese geltenden Regeln zu halten, damit das traditionelle Boofen für die Bergsteiger langfristig erhalten bleiben kann.

Nähere Informationen zum Freiübernachten in der Nationalparkregion sowie die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt sind auf der Website der Nationalpark- und Forstverwaltung abrufbar: https://nationalpark-saechsische-schweiz.de/freiuebernachten-boofen

BU:

Foto: Hp. Mayr

Um den Schutz wertvoller Lebensräume und bedrohter Tierarten während der Brut- und Setzzeit im Nationalpark Sächsische Schweiz zu gewährleisten, ist seit dem ersten Februar bis zum 15. Juni das Freiübernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz nicht erlaubt. Besucher werden auf den Schildern in den offiziellen Freiübernachtungsstellen über den Sperrzeitraum informiert.

Pressesprecher

________________________________________________________________________________________
STAATSBETRIEB SACHSENFORST | STATE ENTERPRISE SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz  | National Park- and Forest Administration   

Leiter Stabstelle, Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher | Head of executive department, public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@sachsenforst.sachsen.dewww.nationalpark-saechsische-schweiz.de „

Update am 04.02.2026: Bergsteiger legen Widerspruch gegen Boofverbot ein. (Quelle: Sächsische Zeitung, Ausgabe Pirna vom 04.02.2026.

Neuregelung zum Boofen in der Sächsischen Schweiz ab 2026 geplant

Das Freiübernachten („Boofen“) gehört untrennbar zur Tradition des Bergsteigens in der Sächsischen Schweiz. In den Anfangsjahren des Freikletterns suchten sich Kletterer wettergeschützte Stellen unter Felsüberhängen zum Übernachten in der freien Natur. Diese Tradition gehört inzwischen zum immateriellen Kulturerbe „Bergsteigen in Sachsen“. Verantwortungsvoll ausgeübt gibt es keine belegbaren Konflikte mit dem Schutzziel des Nationalparks Sächsische Schweiz. Davon zeugen auch die 58 legalen Boofen, die in Abstimmung zwischen Nationalparkverwaltung und Bergsportverbänden von Kletterern in Ausübung ihres Sports genutzt werden können.

Leider hat sich im Laufe der Zeit parallel ein ausufernder Partytourismus in den und um die Boofen entwickelt, der nichts mit dem Klettern zu tun hat und das Schutzziel des Nationalparks gefährdet. Vermüllung, Fäkalien und Partygeräusche bis tief in die Nacht veranlassten die Nationalparkverwaltung 2022 zu einer temporären Boofensperrung während der Brut- und Setzzeit zwischen 01.02. bis 15.06. des Jahres. Die Sperrung war bis zum Jahr 2025 befristet. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) legte nun im Oktober 2025 einen Entwurf für die Regelung des Boofens ab 2026 vor. Darin ist eine unbefristete, jährliche Boofensperrung vom 01.02. bis 15.06. vorgesehen.

Die Bergsportverbände in Sachsen haben dazu Stellung genommen und eine entsprechende Mitgliederinformation veröffentlicht, die hier nachgelesen werden kann: https://www.alpenverein-sachsen.de/Naturschutz/Boofen .

Zum Thema eine Stellungnahme in eigener Sache: Ich habe in der Vergangenheit vollständig auf die Nutzung von Boofen zu touristischen Zwecken verzichtet und werde das auch in Zukunft tun. Um das Erlebnis von Übernachtungen im Wald zu ermöglichen, nutze ich als lizenzierter Partner die legalen Übernachtungsmöglichkeiten der grenzüberschreitenden Trekkingroute „Forststeig Elbsandstein“ für geführte, mehrtägige NaturErlebnisWanderungen.