In diesen Tagen erhalten aktive Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer – kurz: ZNL – in Sachsen Post vom Staatsbetrieb Sachsenforst – kurz: SBS . Jedenfalls diejenigen von ihnen, die einen Gestattungsvertrag oder die neue Lizenzvereinbarung für organisierte Naturveranstaltungen im Staatswald mit SBS abgeschlossen haben. Darin enthalten ist die Jahresmarke für 2024, die ab sofort die Lizenzkarte zieren soll. So weist der Lizenzinhaber (m/w/d) nach, seiner gesetzlichen Pflicht gem. § 11 SächsWaldG nachgekommen zu sein. Man kann trefflich streiten, ob eine solche Pflicht für einige Wenige noch zeitgemäß ist, während sich Millionen Andere unangemeldet auf das freie – auch gebührenfreie – Betretungsrecht des Waldes berufen können. Sei es, wie es sei: eher legen Hähne Eier, als dass in Sachsen alle Waldnutzer vom Gesetzgeber gleich behandelt werden.
Die Sache hat aber auch etwas Gutes. Wer Touren auf Sachsenforstflächen führt und seine Lizenzkarte mit gültiger Jahresmarke
– als Nationalparkführer auch die Plakette mit gültiger Jahresmarke –
vorweisen kann, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Das unterscheidet seriöse Anbieter von den schwarzen oder grauen Schafen, die es leider auch gibt. Wie viele Anbieter sich im Schwarz- oder Grautourismus tummeln, entscheidet letztendlich die zahlende Kundschaft.