Schlagwort: Sächsische Schweiz

In den Felsen der Nationalparkregion Sächsische Schweiz beginnt die Brutzeit 2023

Zum Beginn der Brutzeit in den Felsrevieren der Sächsischen Schweiz gaben der Landesverband Sachsen des Deutschen Alpenvereins, der Sächsische Bergsteigerbund, die Schutzgemeinschaft Sächsische Schweiz e.V. und die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz folgende gemeinsame Pressemitteilung heraus:

In den Felsen der Nationalparkregion Sächsische Schweiz beginnt die Brutzeit 2023

Arbeitsgruppe Horstschutz stimmt temporäre Horstschutzzonen für Kletterer und Wanderer ab und wird selbst aktiv

Zum Schutz brütender Wanderfalken am Pfaffenstein haben in einem gemeinsamen Arbeitseinsatz Mitte Februar Vertreter der Bergsportverbände, Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung (NLPV) und weitere Ehrenamtliche die Zugänge zu drei Felskanten abseits des Wanderwegs in der Nähe des Klettergipfels Zwillinge vorübergehend bis 30.06.2023 abgesperrt. Dazu wurden natürliche Barrieren mit Totholz errichtet und Absperrseile mit Hinweisschildern angebracht. Dem gingen intensive Abstimmungen mit der Eigentümerin des Pfaffensteins, der Schutzgemeinschaft Sächsische Schweiz e. V. und der Unteren Naturschutzbehörde voraus.

Bereits Anfang Januar traf sich die AG Horstschutz, bestehend aus Vertretern der Bergsport­verbände, Mitarbeitern der Nationalparkverwaltung und weiteren Ehrenamtlichen, in Bad Schandau, um die Horstschutz-Aktivitäten für die Brut- und Klettersaison 2023 zu besprechen. Im Elbsandsteingebirge brüten mit Schwarzstorch, Uhu und Wanderfalke drei störungsempfindliche Vogelarten. Um diese in ihrer Balz- und Brutzeit zu schützen, werden alljährlich einige Klettergipfel und deren Zugangswege zeitweilig gesperrt.

Diese regelmäßigen temporären Sperrungen reichen je nach Vogelart vom 15.01. bzw. 15.02. bis in den Frühling oder in den Sommer hinein. In dieser Zeit balzen die Vögel, legen Eier und ziehen ihre Jungvögel auf. Nur wenn Brutplätze nachweislich besetzt sind, werden die temporären Sperrungen mit Augenmaß zeitlich verlängert bzw. wenn nötig räumlich ausgeweitet. Regelmäßig gesperrte Gipfel sind in der Bergsportkonzeption festgelegt worden und auch in den Kletterführern aufgeführt.

Das Verhalten der in den Felsen brütenden Vögel und ihre Brutplatzwahl ist von vielen Faktoren abhängig und daher nicht vorhersehbar. Deshalb kann es auch zu weiteren, stets jedoch zeitlich und räumlich begrenzten Sperrungen von anderen Klettergipfeln kommen. Diese sog. flexiblen temporären Sperrungen sind nicht in den Kletterführern vermerkt, son­dern sie werden über die Homepage der Nationalparkverwaltung und die Vereinsmedien der Bergsportverbände sowie die Sozialen Medien veröffentlicht und im Gelände ausgeschildert.

Die AG Horstschutz analysierte gemeinsam die Brutverluste bei den Wanderfalken in der Sächsischen Schweiz in den letzten zehn Jahren (siehe Grafik). Dabei zeigte sich, dass es bei vier Brutrevieren zu mehr als vier Brutverlusten in diesem Zeitraum kam. Beim Brutrevier Wehlen und im Polenztal sind die Brutverluste mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Fressfeinde wie beispielsweise en Uhu zurückzuführen. In den touristisch stark besuchten Schrammsteinen, wo es neben anderen Stellen letztes Jahr am Kletterfelsen Saurier aus ungeklärter Ursache einen Brutabbruch gab, könnten auch menschliche Störungen eine Rolle spielen. Am Pfaffenstein werden die hohen Brutverluste höchstwahrscheinlich durch Besucher auf Aussichten oberhalb der Brutplätze an der SO-Ecke verursacht. Auch dadurch werden die Wanderfalken bei ihrer Brut gestört.

Die Bergsportverbände und die Nationalparkverwaltung haben daher gemeinsam entschieden, am Pfaffenstein und in den Schrammsteinen zusätzliche Lenkungsmaßnahmen – also flexible temporäre Sperrungen – zum besseren Schutz der Felsbrüter zu ergreifen. Neben einzelnen Kletterfelsen werden also auch einzelne Felsaussichten oberhalb des Klettergipfels Zwillinge auf dem Pfaffensteingipfel zunächst ab 15.02.23 temporär gesperrt und entsprechend mit Hinweisschildern versehen. Außerdem hat die AG Horstschutz beschlossen, im Nationalparkgebiet im Schmilkaer Gebiet den Wurzelkopf und die Gipfelgruppe an den Poblätzschwänden vom 15.02.23 – 15.04.23 zu sperren, da dort in den letzten Jahren regelmäßig gebalzt und anschließend erfolgreich gebrütet wurde. Schließlich sind noch der Klettergipfel Heini am Lilienstein vom 15.02.23 – 15.04.23 und die Forstgrabenwand im Brand vom 15.01.23 – 15.08.23 temporär gesperrt. Ganz aktuell gibt es Brutvorbereitungen in der Nordseite des Hohen Torsteins in den Schrammsteinen, im Bereich des Hinteren Pechofenhorns und der Gipfel Bärfangkegel und Bärfangwarte im Kleinen Zschand und in der Südwand des Großen Lorenzsteins im Wildensteiner Gebiet, die eine flexible Sperrung dieser Felsen zunächst bis zum 15.04.23 erforderlich machen.

Zu den zusätzlichen flexiblen Sperrungen erläutert Lutz Zybell vom DAV-Landesverband Sachsen: „Auch hier wird genau wie bei den regelmäßig gesperrten Gipfeln nach der Anwesenheit der Vögel und dem Brutgeschehen geschaut. Wenn die Brutplätze nicht oder nicht mehr besetzt sind, werden die Sperrungen ab Mitte April zeitnah wieder aufgehoben. Sollten die Wanderfalken jedoch die Brut aufnehmen, wird die temporäre Sperrung der entsprechenden Klettergipfel und deren Zugänge bis Ende Juni verlängert.“

Hanspeter Mayr von der Nationalparkverwaltung dankt allen Beteiligten des Arbeitseinsatzes am Pfaffenstein: „Seit vielen Jahren besteht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Berg­sportverbänden und Nationalpark zum Schutz der in den Felsen brütenden Vogelarten. Außerdem unterstützt uns der Sächsische Bergsteiger­bund aktiv bei der Bewachung von Wanderfalkenhorsten. Bei den temporären Sperrungen für die Felsbrüter gilt sowohl vom räumlichen als auch vom zeitlichen Umfang her das Motto: „So viel wie nötig und so wenig wie möglich.“ Dafür, dass dieses Konzept auch weiterhin Bestand haben kann, bitten wir neben den Bergsportlern auch die Wanderer auf dem Pfaffenstein, die wenigen Einschrän­kungen durch die Horstschutzzonen zum Wohle der Felsbrüter zu akzeptieren und auch andere Kletterer und Wanderer, die von den Sperrungen nichts wissen, darauf hinzuweisen.“

Die Liste aller gesperrten Klettergipfel in der Sächsischen Schweiz wird auf den Internet­seiten des DAV-Landesverbandes Sachsen und der Nationalparkverwaltung regelmäßig aktualisiert. Wir bitten alle Kletter- und Wanderfreunde, sich im Vorfeld ihrer Aktivitäten über die jeweils aktuellen Gipfelsperrungen über eine der genannten Möglichkeiten zu informieren und sich an die Einschränkungen zu halten. Man findet die aktuelle Sperrungsliste z.B. auf der Homepage der NLPV unter folgendem Link: bit.ly/3RZLLe6

Für weitere Informationen und Rückfragen zum Thema Felsbrüter in der Sächsischen Schweiz stehen Ihnen Hanspeter Mayr (E-Mail: hanspeter.mayr@smekul.sachsen.de) von der Nationalparkverwaltung und Lutz Zybell (E-Mail: lz@alpenverein-sachsen.de) vom DAV-Landesverband Sachsen als Ansprechpartner zur Verfügung.

stv. für die AG Horstschutz:

Hanspeter Mayr

Pressesprecher
_________________________________________________________________________________________
STAATSBETRIEB SACHSENFORST, NATIONALPARKVERWALTUNG SÄCHSISCHE SCHWEIZ 

STATE ENTERPRISE SACHSENFORST; NATIONAL PARK ADMINISTRATION  

Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit/Pressesprecher | Head of public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.de; www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

(Fotos: AG Horstschutz, DAV  – Lutz Zybell)

Auch Wanderer, Touristiker und Eventveranstalter werden gebeten, die zum Schutz seltener Vogelarten getroffenen Sperrungen zu respektieren!

Tourenprogramm für Winterhalbjahr 2022/2023 online

Nachdem kürzlich die Teilnahmebedingungen (AGB) und die Datenschutzerklärung auf den neuesten Stand gebracht wurden, ist heute pünktlich zum Nikolaustag auch das Tourenprogramm für das Winterhalbjahr 2022/2023 online gegangen. Da die Tage kürzer sind und die Wetter- und Wegebedingungen schwer vorherzusehen, besteht das Programm bis zum 31.03.2023 nur aus 8 verschiedenen Touren. Von Montag bis Sonntag gibt es jeweils eine Tagestour für maximal 6 Stunden. Die Touren finden an den ausgeschriebenen Terminen statt, wenn sich mindestens 4 Teilnehmer (m/w/d) rechtzeitig dafür angemeldet haben. Rechtzeitig bedeutet: für Touren an Werktagen bis zum Vorabend, für Touren an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 7 Tage vor der Tour. Wer sich nicht anmeldet und einfach am Treffpunkt erscheint, riskiert also dort umsonst zu warten. Das wäre doch schade! Also: bitte rechtzeitig anmelden!

Ein Höhepunkt wird die geplante naturkundliche Wanderwoche in Mallorca vom 4. bis 11. März 2023 sein. Bis 2018 fanden die Frühlingswanderungen auf der größten Baleareninsel regelmäßig statt. Dann gingen nacheinander AirBerlin, Germania und Thomas Cook inkl. Condor in Insolvenz. Covid19 schloss sich 2020 nahtlos an. Nach der Zwangspause soll nun der Neustart dieser beliebten Wanderwochen beginnen. Besonders erfreulich ist die wieder aufgenommene Kooperation mit Club Blaues Meer Reisen (CBM). CBM stellt für die Frühlingswanderwoche 2023 Sonderkonditionen für Alleinreisende und Paare zur Verfügung, von denen man in der Hauptsaison vermutlich nur träumen kann. Vorausgesetzt, man meldet sich bis 31.12.2022 an. Dann kann man von 15% Rabatt auf Einzelzimmer und Halbpension profitieren. Ab 01.01. bis 31.01.2023 gibt es immerhin noch 10% Nachlass auf den Listenpreis. Schnell sein lohnt sich also, denn es sind nur 8 Teilnehmer (m/w/d) möglich.

Alle Touren des Winterprogramms werden in den nächsten Beiträgen vorgestellt. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

Waldsperrung in der Sächsischen Schweiz aufgehoben- Forststeig Elbsandstein wieder offen

Der Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Neustadt hat sehr schnell auf die Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Waldbetretungsverbot durch das Landratsamt SOE reagiert. Aufgrund der nach wie vor sehr hohen generellen Waldbrandgefahr wird jedoch dringend an alle Besucher appelliert, kein offenes Feuer im Wald anzuzünden, auch nicht an der Feuerstelle Taubenteich!

Damit sind ab sofort auch alle geplanten Forststeigtouren von Natursaxe® Exkursionen wieder durchführbar.

Quelle: Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Neustadt

Allgemeines Waldbetretungsverbot im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgehoben – Geführte Touren wieder möglich

Vor wenigen Minuten teilte das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auf seiner Facebookseite mit, dass das allgemeine Waldbetretungsverbot im Landkreis ab Sonntag, dem 07.08.2022 aufgehoben ist. Die Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

„Landkreisweites Waldbetretungsverbot aufgehoben – Weiterhin Betretungsverbot für Einsatzgebiet

Ab Sonntag, dem 07.08.2022 wird das Waldbetretungsverbot im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgehoben. Das Verbot war aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr sowie mit Blick auf die Katastrophenlage in der Hinteren Sächsischen Schweiz erlassen worden. Damit sollte die Gefahr weiterer Waldbrände im Landkreis minimiert und die Aufteilung der Einsatzkräfte auf mehrere Brandgeschehen verhindert werden. Diese Ziele sind in der Wirkungszeit der Allgemeinverfügung erreicht worden. Einzelne Einsätze in Waldgebieten des Landkreises konnten schnell unter Kontrolle gebracht werden, so dass sich die Einsatzkräfte insbesondere auf die Lage im Nationalpark konzentrieren konnten.

Auch wenn die sehr geringen Niederschläge der letzten Tage keine nennenswerte Entspannung der Lage in dem vom Waldbrand betroffenen Einsatzgebiet gebracht haben, ist die allgemeine Waldbrandgefahr im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge spürbar gesunken. Am heutigen Sonnabend, 06.08.2022, gelten im Kreisgebiet die Warnstufen 1 und 2, als sehr geringe bis geringe Gefahr. Auch für die kommenden Tage wird lediglich ein Anstieg auf Warnstufe 3, mittlere Gefahr, prognostiziert. Daher wird das seit dem 26.07.2022 geltende ganztägige Waldbetretungsverbot ab morgen aufgehoben.

Lediglich für das Einsatzgebiet in der Hinteren Sächsischen Schweiz gilt weiterhin ein Betretungsverbot des Waldes auf Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG). Die Allgemeinverfügungen können im Wortlaut auf folgender Seite abgerufen werden: www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html

Damit sind ab 07.08.2022 geführte Touren im Nationalpark Sächsische Schweiz mit Ausnahme des aktuellen Einsatzgebietes grundsätzlich wieder möglich. Die dafür vorgesehenen Wege werden ab Montag, dem 08.08.2022 noch einmal testweise begangen. Fällt das Testergebnis positiv aus, sind die Touren zeitnah wieder buchbar. Noch ungeklärt ist die aktuelle Wegesituation in der Böhmischen Schweiz. Auch dort werden auf den geplanten Routen – sofern möglich – Testwanderungen durchgeführt, bevor die Touren wieder gebucht werden können.

Urlaubstipp für Kurzentschlossene

Wer vom 26.09. bis 01.10.2021 Urlaub plant, aber noch nichts Konkretes gebucht hat, sollte sich das folgende Reiseangebot einmal näher ansehen. In diesem Zeitraum veranstaltet der Wanderreiseveranstalter Mediterranatours in Kooperation mit der Zeitschrift „Plus Magazin“ und Natursaxe® Exkursionen eine nicht alltäglich Leserreise für Geniesserinnen und Geniesser in der Sächsischen Schweiz und auf dem Sächsischen Weinwanderweg. Unterkunft und Standquartier ist das Hotel Radisson Park Inn in Dresden- Neustadt. Von hier aus starten wir zu den ca. 4- 6-stündigen Tagestouren

  • „Wilder Mann und Wackerbarth“ durch verlassene und bewirtschaftete Weinberge zwischen Dresden und Radebeul,
  • „Otto und der Teufel“ durch romantische Felsschluchten rund um Stadt Wehlen im Nationalpark Sächsische Schweiz
  • „Wein und Wagner“ durch geschützte Dresdner Elbtalhänge und Weinberge zwischen Dresden- Pillnitz und Graupa,
  • „Sandstein und Schokolade“ zu besonders reizvollen Aussichten auf den Spuren romantischer Maler.

Die Touren haben jeweils eine Streckenlänge von ca. 10 km und verlaufen auf ausgewählten Wegen und Pfaden abseits des Massentourismus.

Der erste Termin vom 12.- 17.09.2021 ist bereits vollständig ausgebucht. Für den Zusatztermin vom 26.09. bis 01.10.2021 sind noch einzelne freie Plätze verfügbar. Sie stehen auch wanderfreudigen Geniesserinnen und Geniessern zur Verfügung, die (noch) keine Leser der Zeitschrift „Plus Magazin“ sind. Zur vollständigen Ausschreibung und Buchung folgen Sie bitte dem Link auf die Seite von Mediterranatours (einfach anklicken!).

Aktuelle Übersicht zum Stand touristischer Angebote in der Sächsischen Schweiz – Stand: 19.07.2021

Der Tourismusverband Sächsische Schweiz stellt in einer aktuellen Mitgliederinformation folgende Übersicht zum Stand touristischer Angebote zur Verfügung:

Ergänzender Hinweis: Die starken Regenfälle der vergangenen Tage können Auswirkungen auf geplante Touren zur Folge haben. Routenänderungen können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Dies geschieht zur Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Dafür bitten wir um Verständnis.

Vielen Dank an den Tourismusverband Sächsische Schweiz für die schnelle Information!

Gästeführungen ab 15.05.2020 wieder möglich

Die Sächsische Staatsregierung hat am 12.05.2020 weitere Lockerungen von Coronabeschränkungen beschlossen. Grundlage ist die neue Corona-Schutz-Verordnung, die am 15.05.2020 in Kraft tritt. Um die Ausbreitung des Virus Sars-COV-2 weiter einzudämmen, bleibt der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auch weiterhin bestehen.

In der Verordnung erwähnt wird die Möglichkeit von Gästeführungen. Damit sind ab 15.05.2020 auch touristische Natur- und Landschaftsführungen, Nationalparkführungen, naturkundliche Wanderungen und Trekkingtouren wieder möglich. Unklar bleibt, welche konkreten Hygiene- und Schutzbestimmungen im Outdoorbereich einzuhalten sind. Eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckung im Outdoorbereich und eine Teilnehmerbeschränkung bei Gästeführungen enthält die Verordnung nicht. Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern ist zwar allgemein vorgeschrieben, in Wald- und Schutzgebieten auf schmalen Wegen und Pfaden und bei zufälligen Gruppenbegegnungen im Gegenverkehr jedoch nur schwer durchzusetzen. Unklar bleibt auch, ob für die in diesem Beitrag beispielhaft genannten Touren im Outdoorbereich ein Hygienekonzept zwingend erforderlich und welche Behörde zuständig ist, wenn diese Touren über mehrere kommunale und Landkreisgrenzen verlaufen. Es besteht also weiterhin Klärungsbedarf.

Den vollständigen Text der Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt finden Sie hier: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236832

Die neue Corona-Verordnung tritt mit Ablauf des 5. Juni 2020 außer Kraft.