Kategorie: Nationalpark

Wanderweg von Kurort Rathen zur Bastei wieder freigegeben

Zum aktuellen Stand der Schadensbeseitigung nach dem Sturmereignis vom 31.07.2026 veröffentlichte die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz heute folgende Presseinformation:

Nach umfangreichen Freischneidearbeiten – Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst und Kurort Rathen geben den Basteiweg wieder frei

Die Spezialisten der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst haben unterstützt durch die Gemeindeverwaltung von Kurort Rathen den wichtigen Wanderweg „Basteiweg“ im Nationalpark auf 1,2 km Länge freigesägt.

Die untere Forstbehörde im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat kurzfristig die Allgemeinverfügung zur Waldsperrung so angepasst, dass der Basteiweg, der als wichtigster Wanderweg den Kurort Rathen auf aussichtsreicher, aber steiler Strecke mit der Basteibrücke und der Basteiaussicht verbindet, wieder frei bewandert werden kann.

Unter Beteiligung von Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch, der Staatsministerin für Tourismus Barbara Klepsch, Landrat Michael Geisler und Bürgermeister Roman Rolof entfernten um 13 Uhr der Waldarbeiter Lucas Hänsel und der Mitarbeiter der Nationalparkwacht Frank Kowalzik zusammen mit zwei Mitarbeitenden der Gemeinde Kurort Rathen, die alle intensiv an der Beseitigung der umfangreichen Schäden beteiligt waren, das Baugitter, das für die Absperrung des Wanderwegs genutzt wurde.

Viele komplizierte Baumbrüche waren trotz der Schnelligkeit der Arbeiten unter Beachtung aller Sicherheitsanforderungen zu beseitigen. Forstmaschinen konnten auf dem bekannten schmalen Wanderweg nicht eingesetzt werden. Alles musste von Hand bewegt werden. Auch im Bereich des Zugangs zur Basteibrücke und der Ferdinandaussicht waren schwere Ast- und Baumbrüche zu beseitigen.

Seit Montag waren vier Forstwirte und ein Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung unter federführender Anleitung des Nationalpark-Revierförsters Frank Wagner alleine an diesem Weg im Einsatz, der durch die Steilheit des Geländes und die hohen Temperaturen besonders herausfordernd war.

Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst ist froh, diesen wichtigen Wanderweg zwischen dem Kurort Rathen und der Bastei, der im Jahr von vielen Tausend Menschen begangen wird, so schnell nach dem Unwetter wieder freigeben zu können. Damit steht er symbolisch für die weiteren Aufräumarbeiten, die in vollem Gange sind und weiter vorangetrieben werden. Dabei werden neben Mitarbeitern der Nationalpark- und Forstverwaltung und der Maschinenstation von Sachsenforst auch regionale Forstunternehmen sowie Spezialfirmen eingesetzt.

Die weiteren Entwicklungen zum Arbeitsfortschritt und zur Wiederöffnung weiterer Wanderwege können Sie im Ticker unter folgendem Link verfolgen: Sturmschädenbehebung im Rathener Gebiet.

BU:

Fotos: Hp. Mayr

Bild 1: Bastei nun auch von Rathen wieder erreichbar: Unter Beteiligung von Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch und der Staatsministerin für Tourismus Barbara Klepsch wurde der Basteiweg offiziell wieder für Besucher freigegeben.

Bild 2: Parallel zur Eröffnung gehen die Arbeiten zum Freischneiden weiter – wie beispielsweise hier am Füllhölzelweg, direkt am Ortsrand von Kurort Rathen.

i. A. des Pressesprechers

Nadja Rademacher

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit-Netzwerk

Assistant Desk Officer Public Relation-Network“

Besucherinformation im Nationalparkrevier Hinterhermsdorf am 06.08.2026

„Im Nationalpark-Revier Hinterhermsdorf muss der Bammelweg bis auf Weiteres gesperrt werden. Grund hierfür sind Baumstürze nach dem Unwetter am 4.8. sowie die damit einhergehende Instabilität weiterer Bäume und Gefahr weiterer Baumstürze. Die Umleitung erfolgt über Heidelbachweg und Kalkstraße wie in der angehängten Karte eingezeichnet.

Eine aktuelle Übersicht über bestehende Einschränkungen finden Sie auf unserer Wegeservice-Seite.

Mit freundlichen Grüßen

Amrei Voigt

Mitarbeiterin Digitales Besuchermanagement

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STAATSBETRIEB SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

An der Elbe 4 | 01814 Bad Schandau

Tel.: +49 (0)35022 900-638 | Mobil: +49 (0)173 9616687

Amrei.Voigt@sachsenforst.sachsen.de | www.sachsenforst.de  I www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

Medieninformation zur Beseitigung der Sturmschäden in der Sächsischen Schweiz

Der Staatsbetrieb Sachsenforst veröffentlichte soeben folgende Medieninformation zur Beseitigung der Sturmschäden in der Sächsischen Schweiz:

Medieninformation
8/2026
Staatsbetrieb Sachsenforst, Geschäftsleitung


Beseitigung der Sturmschäden in der Sächsischen Schweiz


Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz hat mit den
Aufräumarbeiten begonnen


Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst
hat in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen die Aufarbeitung der
massiven Schäden begonnen, die das Sturmereignis am vergangenen Freitag
zwischen Kurort Rathen und dem Polenztal hinterlassen hat.
Vordringlich wird an der Schadholzbeseitigung nach folgenden Prioritäten
gearbeitet:

  • Sicherung von Gebäuden, öffentlicher Infrastruktur und Zugängen wie
    beispielsweise der Felsenbühne, dem Kiosk Wanderrast am Amselsee
    und der Walthersdorfer Mühle
  • Freischneiden wichtiger Rettungs- und Erschließungswege für das
    Schadgebiet zur Befahrbarkeit durch Forstfahrzeuge wie Harvester
    und Forwarder, das teilweise erforderlich ist, um an die Schadensorte
    im Umfeld der beschädigten Gebäude heranzukommen
  • Wichtige Wanderwege zwischen Bastei und Rathen, die kurzfristig
    freigeräumt werden können wie Basteiweg und Schwedenlöcher
    Die Beseitigung von Sturmschäden zählen auch für erfahrene Waldarbeiter zu
    den gefährlichsten Arbeiten, so dass erhöhte Sicherheitsanforderungen
    einzuhalten sind.
    Einerseits droht Gefahr von oben durch noch hängende Bäume oder große
    Äste, bei denen nicht eingeschätzt werden kann, wann sie herabstürzen.
  • Ihre Ansprechperson
    Lars Richter
    Durchwahl
    Telefon +49 3501 542-166
    Lars.Richter@
    sachsenforst.sachsen.de
    Graupa,
  1. August 2026
    Hausanschrift:
    Staatsbetrieb Sachsenforst
    Geschäftsleitung
    Bonnewitzer Str. 34
    01796 Pirna OT Graupa
    www.sachsenforst.de
    Verkehrsverbindung:
    Buslinie G (Pirna-Graupa)
    Buslinie 83 (Pillnitz-Graupa)
  2. Seite 2 von 2
    Andererseits können die Stämme der übereinander geworfenen Bäume unter großer
    Spannung stehen und beim Durchsägen unkontrolliert mit großer Wucht aufreißen. Dies
    bedeutet eine erhebliche Verletzungsgefahr für die Waldarbeiter.
    Deswegen wird dem Einsatz von Forstmaschinen – wo immer möglich – der Vorzug
    gegeben. Da die engen Wege im Rathener Ortsgebiet die Zufahrt großer
    Forstmaschinen nicht zulassen, führt die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische
    Schweiz geeignete Maschinen durch das betroffene Sturmschadensgebiet an die
    Schwerpunkte am Ortstrand heran.
    Forstminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: „Mit dem schnellen Beginn der
    Aufräumarbeiten durch die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von
    Sachsenforst wollen wir die Menschen bei Rathen zügig unterstützen. Die
    Sturmholzaufbereitung in solch einer unübersichtlichen Lage erfordert die höchste
    Konzentration der ausführenden Waldarbeiter. Besucher bitte ich deshalb, die
    Absperrungen zu ihrer eigenen Sicherheit zu berücksichtigen und die Waldarbeiter bei
    ihrer gefährlichen Tätigkeit zu achten.“
    Die betroffenen Waldbereiche sind durch die Allgemeinverfügung des Landratsamtes
    Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 3. August bis Ende August gesperrt
    (https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html).
    Der Bereich mit den betroffenen Wanderwegen kann auf einer Karte unter folgendem
    Link eingesehen werden: https://nationalpark-saechsische-schweiz.de/karte
    Zu betonen ist dabei, dass im Basteigebiet vom großen Basteiparkplatz her sowohl die
    Basteiaussicht, das Basteirestaurant als auch die ein wenig abseits liegende
    Pavillonaussicht weiterhin wie bisher erreichbar und geöffnet sind. Auch alle
    Wanderwege in Richtung Norden zum beliebten Steinernen Tisch, zum Uttewalder
    Felsentor oder nach Stadt Wehlen sind offen. Für den Malerweg ist eine attraktive
    Umleitung eingerichtet. Leidglich in Richtung Rathen ist derzeit noch kein Abstieg
    möglich, bis alle sicherheitsrelevanten Bäume und Starkäste entfernt sind.
    Gesperrt sind demnach aktuell die Wanderwege Schwedenlöcher, Amselgrund und der
    Basteiweg (Aufstieg von Rathen zur Bastei) sowie Teile des Polenztalweges und weitere
    Wegeabschnitte in der Umgebung des Schadgebietes. Aktuelle Sperrrungen und
    etwaige Umleitungen sind hier zu finden: https://nationalpark-saechsische-
    schweiz.de/wegeservice
    Die Dauer der Aufräumarbeiten ist aufgrund der notwendigen Sicherheitsanforderungen
    und schwierigen Geländesituation derzeit nicht abschätzbar.

Waldsperrung in der Sächsischen Schweiz ab 01.08.2026

Aufgrund akuter Lebensgefahr nach einem schweren Sturmereignis am 31.07.2026 veröffentlichte die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz folgende Eilmeldung:

Eilmeldung Waldsperrung

Akute Lebensgefahr durch Sturmschäden: Waldgebiete im Nationalpark Sächsische Schweiz zwischen Bastei, Rathen, Hohnstein und dem Polenztal sind wegen schweren Sturmschäden ab 01.08.2026 für Waldbesucher gesperrt

Ein schweres lokales Sturmereignis hat am späten Nachmittag des 31.07.2026 im Bereich des Nationalparkrevieres Hohnstein massive Schäden an Waldbäumen verursacht. Durch extreme Sturmböen wurden viele Bäume entwurzelt, umgeknickt oder in Mitleidenschaft gezogen. Um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, gilt ab sofort ein striktes Betretungsverbot für die betroffenen Waldgebiete rund um den Amselgrund zwischen Bastei, Rathen, Hohnstein und dem Polenztal. Eine genaue Einschätzung des Gesamtausmaßes ist derzeit noch nicht möglich, da viele Waldwege durch umgestürzte Bäume komplett blockiert sind. Neben entwurzelten und gebrochenen Bäumen stellen auch angebrochene, lose Äste in den Baumkronen sowie stark geneigte und instabile Bäume eine unberechenbare Gefahr dar. Es besteht akute Lebensgefahr.

Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst appelliert in Abstimmung mit dem Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge und den örtlichen Gemeinden an die Bevölkerung, die Sperrungen unbedingt zu respektieren und bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, das betroffene Gebiet zu meiden und eingerichtete Absperrbänder oder Warnhinweise vor Ort strikt zu beachten.

Die vollständige Beseitigung der Gefahrenstellen wird aufgrund des großen Schadensumfangs einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald die Wege sicher beräumt sind und keine akute Gefahr mehr besteht, wird über die Aufhebung der Waldsperrung informiert.

Pressekontakt:

Sachsenforst I Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

Nadja Rademacher

E-Mail: nadja.rademacher@sachsenforst.sachsen.de

Foto: Schwere Sturmschäden am Amselsee im Nationalparkrevier Hohnstein (Autor: Uwe Borrmeister)

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Borrmeister

Leiter Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

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STAATSBETRIEB SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

An der Elbe 4 | 01814 Bad Schandau

Tel.: +49 (0)35022 900-600 | Fax: + 49 (0)35022 900-729

Uwe.Borrmeister@sachsenforst.sachsen.de | www.sachsenforst.de  I www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

i. A. Maren Pussak

Leitung FB 3 Naturerleben & Besuchermanagement

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STAATSBETRIEB SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

An der Elbe 4 | 01814 Bad Schandau

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Maren.Pussak@sachsenforst.sachsen.de | www.sachsenforst.de  I www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

Waldbrandgefahr in der Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz

Alle Jahre wieder: Sobald die Sonne scheint und es wärmer wird, steigt auch die Waldbrandgefahr. Damit es nicht wieder Ausmaße annimmt wie 2022, handelt die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz gemeinsam mit deutscher und tschechischer Polizei vorbeugend. Genaueres enthält die folgende Pressemitteilung:

Hohe Waldbrandgefahr in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz – am Pfingstwochenende wieder Waldbrandgefahrenstufe 3!

Die vorhergesagten hohen Temperaturen führen in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz wieder zu einer hohen Waldbrandgefahr, so dass der DWD am Pfingstwochenende hier und in großen Teilen Ost- und Nordsachsens die Waldbrandgefahrenstufe 3, teilweise sogar Stufe 4 vorhersagt.

Die humusarmen Sandböden können ohnehin kaum Wasser speichern. Die Nadelstreu auf den Felsriffen verrottet nur sehr langsam und liegt trocken auf der Bodenoberfläche. Jeder Funke, ob von einem illegalen Lagerfeuer, einer Zigarette oder einem falsch bedienten Kocher kann zu einem großen Brand führen.

Erst Christi Himmelfahrt unterstützten wieder 25 Einsatzkräfte der Polizeidirektion Dresden die Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung im Nationalpark und im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz bei den Gebietskontrollen. Der Polizeihubschrauber war dieses Mal nicht im Einsatz, aber erneut unterstützten auch 3 Polizeibeamte der tschechischen Polizei auf sächsischer Seite. Auch in der Böhmischen Schweiz war die Polizei in den Schutzgebieten unterwegs, 5 sächsische Polizisten waren zur Unterstützung im Nachbarland. Schwerpunktmäßig informierten und kontrollierten sie das Feuer- und Rauchverbot im Wald. Erfreulich war die Bilanz, dass es an Himmelfahrt im gesamten Elbsandsteingebirge keine illegalen Feuerstellen gab festgestellt.

Dies änderte sich leider zum vergangenen Dienstag, als die Kameraden der Waltersdorfer Feuerwehr zu illegalen Boofern bei Rathen ausrücken mussten. Der Rathener Fährmann hatte den Feuerschein entdeckt und gemeldet. Die jungen Männer aus Solingen hatten den Tipp zum Boofen von ihren Freunden erhalten und sich nicht weiter um die Regeln gekümmert. Sie mussten ihre Nacht dann außerhalb des Nationalparks verbringen und werden eine Rechnung für den Feuerwehreinsatz erhalten.

Uwe Borrmeister, der Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst: „Ich bin sehr dankbar, dass der Rathener Fährmann das Lagerfeuer gemeldet hatte und die Freiwillige Feuerwehr aus Waltersdorf trotz der späten Abendstunden so schnell und konsequent reagiert hat. 90 % aller Waldbrände werden durch Menschen verursacht. Viel zu oft sind die illegalen Lagerfeuer Ausgangspunkt von großen Waldbränden. Dank des Einsatzes unseres ehrenamtlichen Naturschutzhelfers, der bei der Waltersdorfer Feuerwehr engagiert ist, kann die Nationalpark- und Forstverwaltung die Ordnungswidrigkeit zur Anzeige bringen. Für das fahrlässige Handeln der jungen Männer werden wir uns für ein hohes Bußgeld aussprechen.“

Borrmeister weiter: „Gerade erst war ich zur Auswertung an der 100 Hektar großen Waldbrandfläche, die Anfang Mai bei unseren tschechischen Kollegen im Nationalpark Böhmische Schweiz gebrannt hat.

Ich appelliere an alle Waldbesucher mit Blick auf das bevorstehende warme Feiertagswochenende: Genießen Sie gerne den Wald, aber halten Sie unbedingt das Rauch- und Feuerverbot ein.“

Das Feuerverbot gilt in allen Wäldern Sachsens. Waldbesucher, die ein Feuer entdecken, sind aufgerufen – streng genommen verpflichtet – Waldbrände unter der Notrufummer 112 zu melden, damit der Waldbrand schnell bekämpft werden kann. Das gilt auch für Lagerfeuer. Je früher die Bekämpfung startet, umso leichter kann das Feuer gelöscht werden.

Pressesprecher

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STAATSBETRIEB SACHSENFORST | STATE ENTERPRISE SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz  | National Park- and Forest Administration   

Leiter Stabstelle, Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher | Head of executive department, public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@sachsenforst.sachsen.dewww.nationalpark-saechsische-schweiz.de  „

(Fotos: Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz, Pressesprecher)

Erinnerung an die Sächsisch-Böhmische Wanderwoche vom 03.-09.05.2026

Eine solche Zusammensetzung hatten wir bei einer Wanderreise noch nie: Österreich war klar in der Überzahl! 12 wander- und auch sonst sehr lustige Menschen aus Oberösterreich hatten gebucht und nahmen gern die beiden Damen aus Deutschland in ihrer Mitte auf. Das Wetter spielte auch mit, nur der Ruhetag war verregnet. Natürlich durfte auch ein Besuch auf der Bastei nicht fehlen. Es war relativ menschenarm dort oben.;-)

Die mittlerweile üblichen Verspätungen im Zugverkehr wurden mit flotten Sprüchen weggelacht oder einfach ignoriert. Am Ende kamen wir immer dort an, wo wir hinwollten. Sehr gefragt waren Kaffee und Kuchen in verschiedenen sächsischen und böhmischen Varianten. Auch das böhmische Bier und einige Schmugglerwege kamen gut an. Besonders beeindruckend war die oberösterreichisch-sächsisch-badisch-schwäbisch-niedersächsische Verständigung, gewürzt mit einem Schuss Humor der Deutschen aus dem Isergebirge.:-)

Heute ist Abreisetag. Kommt alle gut und sicher nach Hause und gern wieder hierher zurück! Danke für Alles!

Bürgertreff mit der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz am 15.04.2026

Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz lud ein und etwa 70 Interessierte kamen ins Walderlebniszentrum Leupoldishain. Auf dem Programm standen:

  • Rückblick auf das vergangene Jahr 2025
  • Ausblick und Planung 2026
  • Offene Gesprächsrunde: Fragen & Diskussion
  • ab 19:00 Uhr Imbiss mit der Gelegenheit für Gespräche mit Förstern und Rangern.

Der Leiter der NLPFV, Uwe Borrmeister, begann mit einem Überblick über die Themen, die Verantwortlichen für einzelne Sachgebiete trugen ihre Berichte vor. Dabei wurde transparent und offen über Erreichtes und aus Sicht der Verwaltung Kritisches gesprochen. Während der Pause und im Anschluss an den offiziellen Teil bestand die Möglichkeit für vertiefende Gespräche mit der Leitung der NLPFV, mit Rangern und Revierförstern und natürlich auch zum Netzwerken mit anderen interessierten Teilnehmer*innen.

Offenheit und Sachbezogenheit der Veranstaltung und die Nahbarkeit der Verantwortlichen waren wohltuend und könnten beispielgebend auch für die Lösung politischer Probleme sein. Der Blick über den eigenen Verantwortungsbereich hinaus auf gemeinsame Themen mit dem angrenzenden Nationalpark Böhmische Schweiz machten einmal mehr die Vorteile ganzheitliche Lösungsansätze für praktischen Naturschutz deutlich.

Fazit: Ein sehr gelungenes, unbedingt empfehlenswertes Gesprächsformat.

Eurasischer Luchs in der Böhmischen Schweiz nachgewiesen

Am 16.03.2026 veröffentlichte die Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz via Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz eine kleine Sensation: den Nachweis eines Eurasischen Luchses:

An der Grenze zwischen dem Nationalpark Böhmische Schweiz und dem Landschaftsschutzgebiet Lausitzer Gebirge wurde ein Eurasischer Luchs nachgewiesen

16.03.2026: Einen Hinweis auf die Bewegung eines Eurasischen Luchses an der Grenze zwischen dem Landschaftsschutzgebiet Lausitzer Gebirge und dem Nationalpark Böhmische Schweiz lieferten Bewohner einer der umliegenden Gemeinden. Sie begegneten dem Wildtier am Freitag, dem 13. März, kurz vor 22 Uhr auf dem Weg nach Doubice, das an der Grenze beider Schutzgebiete liegt [rund 7km vom Nationalpark Sächsische Schweiz entfernt]. Sie hielten ihr Auto an, damit das Tier die Straße überqueren konnte, und in dieser Situation gelang es ihnen, es im Licht der Scheinwerfer mit der Handykamera zu fotografieren.

Die Fahrerin Vladimíra Visokaiová schildert die Begegnung so: „Wir sahen den Lichtreflex in den Augen eines Tieres, von dem ich zunächst dachte, es könnte ein Fuchs sein, deshalb verlangsamte ich die Fahrt. Als sich die Augen weiter auf die Straße zubewegten, hielt ich ganz an. Es zeigte sich, dass das Tier viel größer war; zunächst duckte es sich in den Graben am Straßenrand, als wolle es sich verstecken. In diesem Moment war uns bereits klar, dass es sich um einen Eurasischen Luchs handelte. Als er sah, dass sich das Auto nicht näherte, trat er auf die Fahrbahn und begann, sie langsam zu überqueren. Es war überwältigend, mit eigenen Augen zu sehen, wie mächtig seine Pfoten sind und wie dicht sein Fell ist. Meine Tochter und mein Sohn fotografierten ihn geistesgegenwärtig.“

Das Foto und eine nähere Beschreibung des Ereignisses stellte die Fahrerin bereits am folgenden Tag der Verwaltung des Nationalparks Böhmische Schweiz zur Verfügung. Diese teilte die Information auch mit den Kolleginnen und Kollegen der Agentur für Natur- und Landschafts-schutz der Tschechischen Republik, auch deshalb, weil die Aufnahme auf der Seite des Landschaftsschutzgebiets Lausitzer Gebirge entstanden war.

Karolína Šůlová, Sprecherin der Agentur für Natur- und Landschaftsschutz der Tschechischen Republik, kommentiert das Ereignis wie folgt: „Der Nachweis des Eurasischen Luchses im Gebiet des Landschaftsschutzgebiets Lausitzer Gebirge ist eine gute Nachricht über den Zustand der natürlichen Umwelt. Wir werden die Situation weiter beobachten, auch um herauszufinden, ob es sich um ein wanderndes Individuum handelt. Oder ob bereits von einem Territorium gesprochen werden kann, in dem sich der Luchs dauerhaft aufhält. Im zweiten Fall wäre dies eine hervorragende Nachricht anlässlich des diesjährigen 50. Jahrestags der Gründung des Landschafts-schutzgebiets Lausitzer Gebirge.“

Fotografische Nachweise des Eurasischen Luchses im Nationalpark Böhmische Schweiz und seiner Umgebung sind äußerst selten. Dabei werden wildlebende Tiere direkt im Nationalpark Böhmische Schweiz mit erhöhter Intensität unter Einsatz von Fotofallen dokumentiert. Unmittelbar aus dem Gebiet des Nationalparks liegen bislang nur zwei fotografische Nachweise vor: eine nächtliche Fotofallenaufnahme aus dem Jahr 2011 sowie eine von Besucherinnen und Besuchern des Nationalparks aufgenommene Fotografie aus dem Jahr 2020. Im Jahr 2011 handelte es sich vermutlich um ein wanderndes Individuum, im Jahr 2020 um ein Tier, das im Rahmen eines in Polen durchgeführten Wiederansiedlungsprogramms freigelassen worden war. Über die Herkunft des auf dem aktuellen Foto festgehaltenen Luchses lassen sich derzeit noch keine Schlussfolgerungen ziehen.

In der Tschechischen Republik kommen Luchse[1] vor allem in den Gebieten der Beskiden und der Javorníky sowie im Böhmerwald und dessen Umgebung vor. Sporadisch sind Nachweise im Altvatergebirge, im Isergebirge, im Riesengebirge oder im Erzgebirge, wo auf der sächsischen Seite derzeit ein Wiederansiedlungsprogramm läuft. Dank ihres Wanderverhaltens wurden sie beispielsweise auch im Mährischen Karst, in den Gebieten der Böhmisch-Mährischen Höhe, im Brdy-Gebirge oder eben in der Böhmischen Schweiz nachgewiesen.

Der Eurasische Luchs ist in der Landschaft der Tschechischen Republik zahlreichen Gefahren und Hindernissen ausgesetzt. Im vergangenen Jahrzehnt wurden wiederholt Todesfälle infolge von Kollisionen mit Verkehrsmitteln registriert. Wiederholt wurden auch Fälle illegaler Jagd – Wilderei – nachgewiesen. Gerade das gesellschaftliche Problem der Wilderei haben Fachleute bereits in der Vergangenheit als Hemmnis für eine stärkere Ausbreitung dieser Art in unserer Landschaft bezeichnet [2].

Bildunterschrift: Eurasischer Luchs, aufgenommen zwischen dem Nationalpark Böhmische Schweiz und dem Landschaftsschutzgebiet Lausitzer Gebirge. Foto: Lucie Roudná

Anmerkungen: [1] Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
[2] Červený, Koubek, Bufka: Eurasian lynx (Lynx lynx) and its chance for survival in Central Europe: the case of the Czech RepublicQuelle:https://www.researchgate.net/publication/254326923_Eurasian_Lynx_Lynx_Lynx_and_its_Chance_for_Survival_in_Central_Europe_The_Case_of_the_Czech_Republic

i.A. des Pressesprechers

Nadja Rademacher

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Jahrestreffen der Zerifizierten Nationalparkführer*innen Sächsische Schweiz 2026

Es ist mittlerweile eine gut gepflegte Tradition, das alljährliche Treffen der Zertifizierten Nationalparkführer*innen (ZNF) Sächsische Schweiz mit der Nationalpark- und Forstverwaltung. Am 04.02.2026 trafen sich mehr als 30 ZNF im Nationalparkzentrum Bad Schandau mit Jens Posthoff, langjähriger Betreuer und Begleiter der Zertifizierungskurse in der Verwaltung, und Astrid Scharf, Leiterin des Fachbereiches 1. In einem temperamentvoll vorgetragenen Beitrag berichtete Frau Scharf über den außergewöhnlichen Artenreichtum im Bereich des Nationalparks und des Landschaftsschutzgebietes Sächsische Schweiz. Dabei wurde der Blick auch über die Grenze in die angrenzenden tschechischen Landschaftsschutzgebiete und den Nationalpark Böhmische Schweiz gerichtet. Wir lernten dabei, dass nicht nur zahlreiche, ehemals ausgestorbene Vogel-, Käfer- und Fledermausarten wieder heimisch wurden, sondern dass auch der Wolf zurückgekehrt ist. Natur kennt keine Staats,- Verwaltungs- und Sprachgrenzen. Interessant war auch der Nachweis, welchen Artenreichtum massenhaft abgestorbene Fichten beherbergen. Manche Besucher wenden sich beim Anblick der stehenden und liegenden Baumskelette desinteressiert ab. Dabei wäre ein Blick aus Nahdistanz, z.b. unter die verbliebenen Rindenschichten, durchaus lohnend. Totholz birgt Leben.

Im Anschluss an den Vortrag folgte eine mindestens ebenso lebhafte Diskussion über zahlreiche fachliche und organisatorische Themen. Das Fachtreffen gehört zur jährlichen Fortbildungspflicht für Zertifizierte Nationalparkführer*innen. Gäste durch die Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz zu führen ist eben sehr viel mehr, als eine Plakette und eine Lizenzkarte spazieren zu tragen.;-)

Freiübernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz von Anfang Februar bis Mitte Juni untersagt

Wie bereits im Beitrag vom 03.12.2025 angekündigt, ist die geplante Neuregelung des Freiübernachtens (Boofen) im Nationalpark Sächsische Schweiz zum 01.02.2026 in Kraft getreten. Darüber informiert die Nationalpark- und Forstverwaltung wie folgt:

„Am ersten Februar trat das zeitweise Verbot des Freiübernachtens im Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz wieder in Kraft. Bis zum 15. Juni ist zum Schutz der Natur das so genannte „Boofen“ untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten, ist 2022 probeweise in Kraft getreten und gilt seit diesem Jahr auf zunächst unbestimmte Zeit. Mit einer entsprechenden Bekanntmachung hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft am 18.12.2025 die für den Nationalpark Sächsische Schweiz geltende Bergsportkonzeption im Abschnitt Freiübernachten überarbeitet.

Außerhalb dieses Zeitraums, also vom 16. Juni bis 31. Januar eines jeden Jahres, ist das Freiübernachten im Nationalpark nur an den 58 offiziell zugelassenen Stellen sowie nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Felskletterns erlaubt. Damit wird die Tradition der sächsischen Bergsteiger anerkannt. Voraussetzung ist ein besonders rücksichtsvolles Verhalten, insbesondere das Vermeiden von Lärm und Licht sowie von Müll und das Unterlassen von jeglichem offenen Feuer (inklusive Gaskocher, Fackeln, Kerzen) sowie von jeglichem Ausbau der Freiübernachtungsstellen.

Wir bitten alle Besucher des Nationalparks Sächsische Schweiz, sich an diese geltenden Regeln zu halten, damit das traditionelle Boofen für die Bergsteiger langfristig erhalten bleiben kann.

Nähere Informationen zum Freiübernachten in der Nationalparkregion sowie die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt sind auf der Website der Nationalpark- und Forstverwaltung abrufbar: https://nationalpark-saechsische-schweiz.de/freiuebernachten-boofen

BU:

Foto: Hp. Mayr

Um den Schutz wertvoller Lebensräume und bedrohter Tierarten während der Brut- und Setzzeit im Nationalpark Sächsische Schweiz zu gewährleisten, ist seit dem ersten Februar bis zum 15. Juni das Freiübernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz nicht erlaubt. Besucher werden auf den Schildern in den offiziellen Freiübernachtungsstellen über den Sperrzeitraum informiert.

Pressesprecher

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Leiter Stabstelle, Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher | Head of executive department, public relations and press officer

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0173 3796 503

Hanspeter.mayr@sachsenforst.sachsen.dewww.nationalpark-saechsische-schweiz.de „

Update am 04.02.2026: Bergsteiger legen Widerspruch gegen Boofverbot ein. (Quelle: Sächsische Zeitung, Ausgabe Pirna vom 04.02.2026.