Kategorie: Nationalpark

Neuer grenzüberschreitender Wanderweg in der Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz

Angekündigt war er schon länger, jetzt werden Nägel mit Köpfen gemacht: Die Nationalparkverwaltungen für die Sächsische und die Böhmische Schweiz haben nach umfangreichen Umweltverträglichkeitsprüfungen heute darüber informiert, dass ein neuer, grenzüberschreitender Wanderweg eingerichtet wird. Hier ist die Medieninformation im Wortlaut:


Nationalparkverwaltungen in der Sächsisch- Böhmischen Schweiz bereiten neue grenzüberschreitende Wanderroute vor

Die Nationalparkverwaltungen Böhmische und Sächsische Schweiz bereiten eine neue grenzüberschreitende Wanderroute im Bereich der Gemeinden Hřensko und Schmilka vor. Damit erweitern sich die Möglichkeiten für Wanderer, die beide Nationalparks besuchen möchten. Auf tschechischer Seite führt die Route durch das sich dynamisch regenerierende Brandgebiet von 2022, auf sächsischer Seite durch bemerkenswerte Buchenbestände des markanten Basaltberges Großer Winterberg. Dank dieser Verbindung erhalten Besucher unter anderem die Möglichkeit, im Rahmen einer grenzübergreifenden Wanderung zwei bedeutende Lehr- und Erlebnisbereiche zu besuchen, die natürliche Prozesse in der Landschaft der Nationalparks anschaulich vermitteln: auf sächsischer Seite der Erlebnispfad „Weg zur Wildnis“, auf tschechischer Seite die Aussichtsplattform „Phoenix“ bei Mezná.

Im Jahr 2023 hatten die Umweltministerien der Tschechischen Republik und des Freistaates Sachsen gemeinsam mit den beiden Nationalparkverwaltungen den Vertretern der Kommunen und Tourismusakteuren zugesagt, das Thema weiterer grenzüberschreitender Routen in der Böhmisch-Sächsischen Schweiz in einer Weise aufzugreifen, die mit dem Naturschutz in Einklang steht.

Die Nationalparkverwaltungen begannen daraufhin, Möglichkeiten für eine neue grenzüberschreitende Wegeverbindung sowohl in den Landschaftsschutzgebieten Elbsandsteingebirge und Sächsische Schweiz als auch direkt in den Nationalparken zu prüfen. Aus der detaillierten Bewertung mehrerer Varianten konnte eine Route erarbeitet werden, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Unversehrtheit der Ruhebereiche der Nationalparks hat und reizvolle neue Naturerlebnisse ermöglicht.

Petr Hladík, Umweltminister der Tschechischen Republik: „Ich freue mich sehr, dass es den Nationalparkverwaltungen Böhmische und Sächsische Schweiz gelungen ist, eine Lösung für eine zusätzliche Verbindung beider Schutzgebiete über einen Wanderweg zu finden. Und ich freue mich besonders darüber, dass der Wanderweg ein Resultat unserer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie des Austauschs unter beiden Umweltministern ist. Den Besuchern bietet sich nun die Möglichkeit, beide Seiten der Grenze frei zu besuchen. Es wird ihnen ermöglicht, die Landschafts- und Naturwerte, die wir hier für unsere und zukünftige Generationen bewahren, intensiver und zugleich sensibel kennenzulernen. Auch das gehört zum Auftrag der Nationalparks – und ich bin froh, dass er auf diese Weise erfüllt wird. Es ist zugleich faszinierend, wie sich das Gebiet nach dem Brand im Jahr 2022 erholt. Gerade das ermöglicht der tschechische Teil der Strecke.”

 „Die neue grenzübergreifende Wanderroute ist gerade im Jubiläumsjahr beider Nationalparks ein gutes Beispiel dafür, wie die jeweiligen Parkverwaltungen im engen Austausch mit den Kommunen und den Akteuren aus dem Tourismus nach Lösungen im Interesse aller Beteiligten suchen. So ist es gelungen, die grenzübergreifenden Wanderwegverbindungen für Einwohner und Gäste weiter zu verbessern. Die neue Wegstrecke ist so ausgewählt, dass sie auch für Gebietskenner neue Erlebnisse bietet und negative Auswirkungen auf die Natur beider Nationalparks vermeidet.“ sagt Georg-Ludwig von Breitenbuch, Umweltminister des Freistaates Sachsen.

„Die Kernzonen der Nationalparke Böhmische und Sächsische Schweiz liegen im entlegeneren Grenzbereich. Sie bilden ein Gegengewicht zu touristisch gut erschlossenen und intensiv genutzten Bereichen der Nationalparke. Gerade in den Kernzonen soll die Natur möglichst wenig vom Menschen gestört werden. Die neue Route erhält deren Integrität, auf tschechischer Seite verläuft sie teilweise am Rand der Kernzone. Vor ihrer Einrichtung haben wir die Auswirkungen einer höheren Besucherfrequenz sorgfältig geprüft. Nach der Eröffnung des Weges werden wir ein weiteres Monitoring einleiten, um ungewünschten Entwicklungen vorzubeugen“, erklärt Petr Kříž, Direktor der Verwaltung des Nationalparks Böhmische Schweiz.

Nationalparkleiter Uwe Borrmeister:
„Wir haben uns auch deshalb für die Einrichtung der neuen Route entschieden, weil sie auf anschauliche Weise Naturerleben mit Wissensvermittlung verbindet. Sie trägt dazu bei, das Verständnis für die Nationalparks zu vertiefen. Die Route unterstützt auch die Belebung des Großen Winterbergs als traditionelles Ausflugsziel und verbindet touristisch bedeutsame Orte mit einer attraktiven erlebnisreichen Wegeführung durch die Nationalparks außerhalb der Kernzonen“

Der überwiegende Teil des neu angelegten Wanderweges, der mit einer örtlichen Markierung versehen wird, führt über das Gebiet des tschechischen Nationalparks. Er verbindet den bestehenden gelb markierten Grenzweg am Hang des Großen Winterbergs über den Berg Roháč ins Tal der Suchá Bělá, wo er auf die rot markierte Route von Hřensko zum Abzweig „Tři prameny“ und zum Beginn des Weges Mlýnská cesta stößt. In Zukunft planen die Verwaltungen, die Markierung auf den historischen Promenadenweg oberhalb der Täler der Elbe und der Kamenice zu verlegen. Dieser erfüllt wegen der vom Waldbrand geschädigten Bäume derzeit jedoch nicht den Anforderungen an die Verkehrssicherheit der Besucher. Der neu markierte Abschnitt wird etwa 2,3 km lang sein. Die Distanz zwischen den Lehr- und Erlebnisbereichen „Weg zur Wildnis“ und „Phoenix“ beträgt rund 8 km. In den Orten Schmilka und Hřensko bestehen gute Anschlüsse an das Netz des öffentlichen Nahverkehrs.

„Ein wesentlicher Vorteil für Besucher beider Nationalparks besteht auch darin, dass sie künftig von einem Gebiet ins andere wechseln können, ohne den bisher notwendigen Umweg entlang der stark befahrenen internationalen Straße gehen zu müssen. Ich bin überzeugt, dass die neue Route den Besucherinnen und Besuchern ein angenehmes und zugleich lehrreiches Erlebnis in dieser schönen, aber auch sensiblen Natur vermittelt“, resümiert Petr Kříž.

Derzeit finden im tschechischen Teil Arbeiten zum Ausbau des Weges statt. Die Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz wendet dafür 540.000 CZK auf. Im Herbst werden die Nationalparkverwaltungen die neue Route Vertretern der Kommunen und Tourismusverbände vorstellen. Für die Öffentlichkeit wird sie nach Abschluss der Arbeiten und Markierungen zugänglich sein. Die feierliche Eröffnung ist zu Beginn der touristischen Saison im Frühjahr 2026 vorgesehen.

Fotos: T. Salov

Foto 1:

Zwei Bauarbeiter (1. und 2. v. l.) der Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz bewältigen die aufwendigen Wegesicherungs- und Bauarbeiten an der neuen Wegstrecke. Damit sollen Erosionsschäden an steileren Passagen vermieden werden. Petr Kříž, Direktor der Verwaltung des Nationalparks Böhmische Schweiz (3. v. l.) und Uwe Borrmeister, Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst freuen sich, dass eine neue Route für einen grenzübergreifenden Wanderweg gefunden werden konnte.

Foto 2:

Die Bauarbeiter der Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz nutzten starkes Holz von Borkenkäferfichten, um die Wegstrecke zu stabilisieren. Damit sollen Erosionsschäden vermieden werden, wenn künftig Besucher die steileren Passagen der neuen grenzübergreifenden Wanderroute benutzen.

Pressesprecher

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Nationalpark Sächsische Schweiz ist rechtskonform

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden: Der Nationalpark und das ihn umgebende Landschaftsschutzgebiet sind im Wesentlichen rechtskonform. Die Behauptung, der Nationalpark hätte aus naturschutzfachlichen Gründen niemals gegründet werden dürfen, ist damit höchstrichterlich widerlegt. Auch der Bürgerinitiative „Naturpark Sächsische Schweiz“ ist mit dem Urteil des OVG die sachliche Handlungsgrundlage verloren gegangen. Das Gericht hat mit seinem Urteil zugleich eine Revision ausgeschlossen.

Das OVG hat weiter festgestellt, dass die Landesdirektion und die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz des Staatsbetriebes Sachsenforst für das gesamte Gebiet des Nationalparks und des Landschaftsschutzgebietes zuständig sind. Allerdings wurden einzelne Teile der Nationalparkverordnung für ungültig erklärt. Das betrifft die Einstufung als Natura-2000-Schutzgebiet. Hier erkannte das Gericht einen Formfehler. Auch der konkrete Grenzverlauf auf einzelnen Flurstücken ist betroffen. Diese Flächen können entweder ausgegliedert oder der Grenzverlauf durch eine Änderungsverordnung korrigiert werden. Mit dem Urteil besteht nun Rechtssicherheit und eine sachliche Basis für Gespräche zwischen den Konfliktparteien.

(Quelle: Sächsische Zeitung, Ausgabe vom 04.09.2025)

Gemeinde Lohmen klagt gegen Nationalpark Sächsische Schweiz

Nein, neu ist diese Information nicht. Die Klage wurde bereits 2003 eingereicht und ruhte seitdem beim Oberverwaltungsgericht Bautzen. Über den aktuellen Sachstand informiert die Sächsische Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Der Artikel befindet sich jedoch hinter der Bezahlschranke. Frei lesbar ist eine Information auf dem Portal diesachsen.de (https://www.diesachsen.de/justiz/gemeinde-klagt-gegen-nationalpark-saechsische-schweiz-3049148?utm_source=Mastodon&utm_medium=dpa&utm_content=textlink ). Im Text steht jedoch nicht, dass und warum die Klage auch vom Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterstützt wird. Diese Information ist im Artikel der Sächsischen Zeitung enthalten.

Nun wird zeitnah ein Urteil erwartet. Wie es ausfällt, ist offen. Wird es zur Stärkung des gesetzlich geregelten Naturschutzes in Form einer Bestätigung des Status quo beitragen oder die Partikularinteressen der Klägerin und ihrer Unterstützer bestätigen und den Nationalpark Sächsische Schweiz in seiner gegenwärtigen Form und Struktur in Frage stellen?

Auf jeden Fall haben Kritiker und Gegner des Nationalparks mediale Aufmerksamkeit für ihr Anliegen. Das dürfte auch der Bürgerinitiative für die Umwandlung des Nationalparks in einen geringer geschützten und finanzierten Naturpark gefallen.

Die übergroße Mehrheit meiner Gäste in der Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz kommt wegen und nicht trotz der beiden grenzüberschreitenden Nationalparks hierher in den Urlaub. Nationalparkurlaub ist europa- und weltweit längst zu einer Marke des sanften, nachhaltigen Naturtourismus geworden. Nur hier lässt sich – wenn auch in unterschiedlichem Umfang – unberührte Natur erleben, die sich weitgehend und im Idealfall völlig ohne menschliche Einflüsse präsentiert und entwickelt. Davon profitieren auch zahlreiche Menschen, die in der Region leben. Der Nationalpark ist längst mehr als ein streng geschütztes Stück Natur. Der Nationalpark hat sich seit 1990 zu einem Wirtschaftsfaktor von regionaler, überregionaler und internationaler Bedeutung entwickelt. Es ist zu hoffen, dass die Bautzener Richter das in ihrem Urteil zu würdigen wissen.

Die Pilzsaison hat begonnen!

Es ist warm und hat geregnet, also ideale Voraussetzungen für das Pilzwachstum. Was dabei zu beachten ist, hat die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz in folgender Medieninformation zusammengefasst:

Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst weist auf Gebote zum Sammeln von Pilzen in der Nationalparkregion hin

Die Witterung dieser Tage – erst Regen, dann Wärme – bietet gute Voraussetzungen für das Pilzwachstum. Pilzsammler sind daher bereits jetzt in den Wäldern der Nationalparkregion Sächsische Schweiz unterwegs. Sowohl im Nationalpark als auch im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz ist das Sammeln von Pilzen unter Bedingungen erlaubt. Die Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst informiert über die damit verbundenen Ge- und Verbote und kontrolliert deren Einhaltung.

Zulässige Handlungen und Verbote im Nationalpark Sächsische Schweiz sind durch die Verordnung für die Nationalparkregion geregelt. Demnach gilt im Nationalpark ein Wegegebot (§ 6 Abs. 2 Nr. 16, 17). Dies vorausgesetzt ist die schonende Entnahme von Pilzen für den persönlichen Bedarf zulässig (§ 8 Abs. 1 Nr. 13). Besucher dürfen Pilze also nur unmittelbar entlang der Wege sammeln, das heißt ohne die Wege zu verlassen. Eine Entnahme von Pilzen für den gewerblichen Zweck ist verboten.

Im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz gelten die Vorgaben des Sächsischen Waldgesetzes. Die Entnahme von Pilzen für den persönlichen Bedarf unterliegt der sogenannten „Handstrauß-Regel“ (§ 14 Abs. 1). Erlaubt sind ca. 2 Kilogramm Pilze pro Person. Die Entnahme für den gewerblichen Gebrauch ist auch hier verboten.

Bei aktuellen Kontrollen haben Rangerinnen und Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung festgestellt, dass Kraftfahrzeuge vielfach falsch geparkt werden, zum Beispiel entlang der Basteistraße. Durch das Falschparken sind teilweise Rettungs- und Einsatzwege blockiert. „Auch das Wegegebot im Nationalpark wird oft missachtet“, sagt Alexander Nowak, Leiter der Nationalparkwacht der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen an dafür nicht zugelassenen Plätzen in der Nationalparkregion und das Verlassen der Wege im Nationalpark Sächsische Schweiz stellen bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeiten dar.

„Wir bitten Besucherinnen und Besucher der Nationalparkregion sich im Sinne eines naturverträglichen Naturgenusses über die Regelungen für die Schutzgebiete zu informieren und diese zu berücksichtigen. Und wir wünschen allen viel Freude beim Pilze sammeln“, so Uwe Borrmeister, Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst.

Mehr Informationen:

Die Verordnung für die Nationalparkregion ist online unter REVOSax Landesrecht Sachsen – VO Nationalparkregion Sächsische Schweiz verfügbar.

Das Sächsische Waldgesetz steht ebenfalls im Internet unter REVOSax Landesrecht Sachsen – SächsWaldG zur Einsicht bereit.

i. A. des Pressesprechers

Kati Partzsch

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit | Administrator Public Relations

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Nationalpark- und Forstverwaltung kontrolliert gemeinsam mit der Polizei die Einhaltung des Feuerverbots in den Wäldern der Nationalparkregion

Über die jüngste gemeinsame Kontrollaktion zum vorbeugenden Brandschutz informierte die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz mit folgender Medieninformation:

„In den Abend- und Nachtstunden des vergangenen Samstags waren die Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst erneut mit Polizisten der Polizeidirektion Dresden, mit der Hubschrauberstaffel Dresden und mit Beamten der tschechischen Polizei auf Kontrollgängen durch die Nationalparkregion Sächsische Schweiz unterwegs. Gemeinsam prüften sie die Einhaltung des im Sächsischen Wald ganzjährig geltenden Feuerverbots zum Schutz vor Waldbränden. Parallel dazu fand ein solcher Kontrollgang von Polizei und Rangern im Nationalpark Böhmische Schweiz statt.

In der Nationalparkregion Sächsische Schweiz erhielten die 11 Ranger und 24 Polizisten – vier davon aus Tschechien – auf ihrer Streife am Boden Unterstützung durch einen mit Wärmebildtechnik ausgestatteten Helikopter. Im Kontrollzeitraum stellten sie keine illegalen Feuerstellen fest. Die Einsatzkräfte informierten die Besucherinnen und Besucher im Gebiet über das Feuerverbot im Wald: Offenes Feuer, Rauchen, Grillen und die Nutzung von Campingkochern sind demnach zu jeder Zeit im Wald verboten.

Kontrollgänge der Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung mit der Polizei finden seit mehreren Jahren mehrmals jährlich statt. „Die Regelmäßigkeit der Maßnahme fördert unsere Routine. Wir sind der sächsischen und tschechischen Polizei sehr dankbar für das gemeinsame professionelle Vorgehen. Unser Dank gilt weiterhin dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung Sebnitz für seine Unterstützung der Maßnahme sowie der Dolmetscherin, die zu einer reibungslosen Kommunikation beigetragen hat, und unseren Rangerinnen und Rangern für ihren Einsatz zum Schutz der Wälder der Nationalparkregion Sächsische Schweiz“, sagt Uwe Borrmeister, Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst.

Er dankt vor allem auch den Besucherinnen und Besuchern der Nationalparkregion für ihr umsichtiges Verhalten.

i. A. des Pressesprechers

Kati Partzsch

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Erinnerung an die Sächsisch-Böhmische Wanderwoche 22.-28.06.2025

Unglaublich, wie schnell eine Woche vergeht! Darin waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 6 deutschen Bundesländern einig. Wir hatten Wetterglück ohne Starkregen und Gewitter und auch die Temperaturen hielten sich im wanderverträglichen Rahmen. Als es mal etwas heißer wurde, verschwanden wir in den kühlen Wehlener Gründen und bei nahezu idealer Fernsicht erlebten wir GebirgsPanoramen aus der Perspektive des Schmilkaer Felsenkessels und des Goldsteins. Biobier und -kuchen gab es in Schmilka und in Ostrov und Schneeberg überzeugte uns die original böhmische Gastronomie. Auf dem „Weg zur Wildnis“ erlebten wir die erstaunliche Regenerationskraft der Natur, am Hohen Schneeberg wurden wir Zaunzeugen einer tschechischen Hochzeit und am Zehrbornbiwak bestaunten wir die neue futuristische Unterkunft.

Abwechslungs- und erlebnisreich war sie, diese sächsisch-böhmische Wanderwoche! Danke an alle Teilnehmenden: Ihr wart ein super Team und dürft gerne wiederkommen!;-)

Allein auf der Bastei!

Dieser spontane Freudenschrei lag mir gestern früh kurz vor 8 Uhr auf der Zunge. Wann schafft man es schon mal, ungestört den Genuis Loci dieser faszinierenden Natur- und Kulturlandschaft zu genießen? Gestern war so ein Tag. Romantisch war schon die Überfahrt auf der Rathener Fähre. Die Elbe dampfte und das Basteimassiv war mehr zu ahnen als zu sehen.

Geplant war ein Dreh für eine ZDF- Reportage und ich natürlich viel zu früh vor Ort. Diese Verfrühung habe ich genossen, wie lange nichts anderes mehr. Auf der neuen Aussichtsplattform begegnete mir ein einziger Mensch, versunken in die Betrachtung der romantischen Felsenlandschaft der Sächsisch-Böhmischen Schweiz. Ein moderner Wanderer über dem Nebelmeer: Caspar David Friedrich hätte es sicher gefallen, seine Kunst in die Realität zurück zu spiegeln.

Leider dauern solche magischen Momente nicht lange. Dann beginnt wie auf ein unsicht- und hörbares Kommando hin der Zustrom der Vielen, die es zu diesem schönen Ort zieht. Etwa 1,5 Millionen Besucher sollen es pro Jahr sein, so schätzt man. Genau gezählt hat das vermutlich niemand. Denn der Eintritt ist frei und kostenlos.

Für den Naturschutz ist das grenzwertig. Der Nutzungsdruck ist enorm und nur kompensierbar, wenn sich möglichst alle Besucher (m/w/d) an die wenigen Regeln des Nationalparks halten – und in besonders sensiblen Naturräumen in geringer Anzahl unterwegs sind. Das geht nur mit geduldiger Überzeugungsarbeit, Respekt vor unseren natürlichen Lebensgrundlagen und guten alternativen Angeboten. Letztere gibt es z.B. auf geführten Touren durch professionelle Nationalparkführer (m/w/d) in kleinen Gruppen und abseits der Hotspots des Massentourismus. Man könnte es auch Plan B für eine Symbiose aus Naturschutz und nachhaltigem Tourismus nennen.

Die InterNationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz und Umgebung – Traumlandschaften zum Erleben und Genießen

Schweizen gibt es viele, zumindest wenn man der „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) Glauben schenken darf. Die Zeitung will vor einiger Zeit herausgefunden haben, dass es in Deutschland und weltweit je nach Lesart 191 bis 233 Gebiete geben soll, die „Schweiz“ im Namen tragen. Allein in Deutschland zählte die NZZ 106 Schweizen. Die meisten wurden in Nordrhein-Westfalen mit 30 gefunden, gefolgt von Niedersachsen mit 18 und Rheinland-Pfalz mit 13. Lediglich 2 Schweizen haben das Saarland, Baden-Württemberg, Berlin und die Hansestadt Bremen. Immerhin noch eine Schweiz gibt es in der Freien und Hansestadt Hamburg.

Sachsen befindet sich mit 6 Schweizen im Mittelfeld, hat aber die wahrscheinlich bekannteste Schweiz Deutschlands vorzuweisen: die Sächsische Schweiz! Und wem verdanken wir das? Natürlich den Schweizern – und zwar 2 waschechten. Die Maler Anton Graff und Adrian Zingg weilten im späten 18. Jahrhundert am kurfürstlichen Hof und der Kunstakademie zu Dresden. Der Legende nach sahen sie in ihrer Wahlheimat östlich von Dresden ein merkwürdiges, flaches Gebirge ohne eigentliche Gipfel, das sie an ihre Herkunftsheimat, das Schweizer Jura erinnerte. Ihrer Schwärmerei mag das geflügelte Wort von einer „sächsischen“ Schweiz entflogen sein. Später griffen es andere Koryphäen auf, verbreiteten es weiter und irgendwann Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts hatte sich der neue Name eingebürgert. Einer der ersten Fremdenführer, der Theologe und Autor Wilhelm Leberecht Götzinger , verwendete den Namen schließlich in seinen Werken. Wer wollte da noch widersprechen? Und als nahezu zeitgleich Maler der Romantik wie Caspar David Friedrich („Der Wanderer über dem Nebelmeer“) und Ludwig Richter („Überfahrt am Schreckenstein“) sowie Tonkünstler wie Carl Maria von Weber („Der Freischütz“) und Richard Wagner („Lohengrin“) die romantische Felsenlandschaft in ihren Werken verewigten, war etwas Neues und Einzigartiges entstanden: die Sächsische Schweiz. Mit der Betriebsaufnahme der Sächsisch-Böhmischen Eisenbahn und der Sächsisch-Böhmischen Dampfschifffahrt trugen erstmals massentaugliche Verkehrsmittel dazu bei, Menschen aus den Städten der Umgebung in größerer Zahl den Besuch der romantischen Felsenlandschaft zu ermöglichen. Neugierige erkundeten die Region, Kletterer entdeckten die Felsenwelt für ihren Sport und unternehmungslustige Wanderer eroberten die abenteuerlichen Wege, Pfade und Stiegen. Heute besuchen ca. 3 bis 6 Millionen Menschen aus aller Welt jährlich die Sächsisch-Böhmische Schweiz – und längst nicht alle können gezählt werden.

Seit 1990 befindet sich auf dem Gebiet der Sächsischen Schweiz der gleichnamige Nationalpark. Er grenzt an den 10 Jahre später eingerichteten Nationalpark Böhmische Schweiz auf dem Terretorium der Tschechischen Republik. Beide Nationalparks feiern in diesem Jahr Geburtstag: der Nationalpark Sächsische Schweiz wird 35 Jahre alt, der Nationalpark Böhmische Schweiz 25 Jahre.

Beide Parks und die umliegenden, großflächigen Landschaftsschutzgebiete bilden die InterNationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz. Im Norden und Osten grenzt die Region auf beiden Seiten der Grenze an das Lausitzer Gebirge, im Osten und Süden an das Böhmische Mittelgebirge und das Osterzgebirge, im Westen an die Erlebnisregion Dresden und nordwestlich an das Westlausitzer Hügel- und Bergland. Die landschaftliche, geologische, naturräumliche und kulturhistorische sowie die Vielfalt der Arten und Lebensräume von Tieren und Pflanzen bilden einen unermesslichen Schatz, den es zu schützen und zu erhalten gilt – gemäß den geflügelten Worten: Nur was man kennt, das lernt man schätzen! Und nur was man schätzt, das schützt man auch!

Fit für die kommende Saison: Nationalpark- und Forstverwaltung im Austausch mit Zertifizierten Nationalparkführern

Am 5. Februar 2025 war es wieder soweit. Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz hatte zum jährlichen Treffen mit Zertifizierten Nationalparkführern (m/w/d) eingeladen und sehr viele folgten der Einladung. Krönender Abschluss war die Überreichung der aktuellen Zertifikate*. Zum Treffen veröffentlichte die NPFV folgendeMedieninformation:

„Der Einladung der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst zum jährlichen Informationstreffen folgten am vergangenen Mittwoch 32 von insgesamt 42 Zertifizierten Nationalparkführerinnen und -führern der Region ins NationalparkZentrum Bad Schandau. Zu den Angeboten der Zertifizierten Nationalparkführer gehören individuell buchbare Führungen sowie die bei den Gästen und Einheimischen beliebten „Entdeckertouren“. Zudem führen sie Umweltbildungsveranstaltungen etwa mit den örtlichen Junior Ranger Gruppen durch.

Die Qualifikation zum Zertifizierten Nationalparkführer basiert auf den Kriterien des Bundesweiten Arbeitskreises der staatlich getragenen Bildungsstätten im Natur- und Umweltschutz (BANU). Nach erfolgreicher Absolvierung eines entsprechenden Lehrgangs erhalten Absolventinnen und Absolventen das Zertifikat zum Natur- und Landschaftsführer. In der Nationalparkregion Sächsische Schweiz gilt hierfür die Sonderbezeichnung „Zertifizierter Nationalparkführer“. Auf Grundlage dieser Qualifikation und regelmäßiger Schulungsveranstaltungen übernehmen die Zertifizierten Nationalparkführer Aufgaben der Besucherinformation in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz. Damit unterstützen sie die Nationalpark- und Forstverwaltung in diesem Bereich.

 „Wir schätzen das vielseitige und für Besucherinnen und Besucher interessante Angebot der Zertifizierten Nationalparkführerinnen und -führer“, sagt Uwe Borrmeister, Leiter der Nationalpark- und Forst-verwaltung, „es ist eine Bereicherung und ein Alleinstellungsmerkmal. Auch daher würden wir uns freuen, wenn die touristischen Leistungsträger der Region sowie Privatpersonen diesen Service in der kommenden Saison weiterhin rege nutzen. Interessierte können unsere Zertifizierten Nationalparkführer auch im Rahmen der 19. Tourismusbörse am 22.03.2025 im NationalparkZentrum Bad Schandau kennenlernen, wo sie mit einem Stand vertreten sein werden“.

Das Treffen in dieser Woche diente dem Informationsaustausch für eine lebendige Kooperation auf partnerschaftlicher Basis. Jens Posthoff, Mitarbeiter im Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Nationalpark- und Forst-verwaltung, informierte über erforderliche Gestattungen von Waldbesitzern, die Gebietsentwicklung, Neuigkeiten beim Personal der Nationalpark- und Forstverwaltung sowie über den in Planung befindlichen neuen Qualifizierungskurs zum Zertifizierten Nationalparkführer.

Katrin Weiner nahm als Vertreterin der Landesstiftung für Natur und Umwelt an der Veranstaltung teil. Sie verlieh einigen der anwesenden Nationalparkführerinnen und -führern das Zertifikat und berichtete außerdem über die Fortschreibung der Lehrgänge und der Prüfungsordnung.

Dr. Karolin Tischer, Leiterin des Fachbereiches „Besucherzentren und Umweltbildung“ der Nationalpark- und Forstverwaltung, stellte den Teilnehmenden das Aufgabenspektrum des Fachbereiches vor und warb um eine stärkere Zusammenarbeit mit den Zertifizierten Nationalparkführern im Umweltbildungsbereich. Außerdem erörterten die Vertreter der Verwaltung mit den Nationalparkführern die Möglichkeiten einer Kooperation in der Öffentlichkeitsarbeit. Ziel dessen ist eine authentische und stimmungsvolle Kommunikation der Arbeiten und Aktivitäten der Nationalpark- und Forstverwaltung in der Natur und mit den Menschen.

Weitere Informationen:

Die Angebote und Kontaktdaten der Zertifizierten Nationalparkführer sind auf der Internetseite der Nationalpark- und Forstverwaltung unter Nationalparkführer – Nationalpark Sächsische Schweiz verfügbar.

Informationen zum BANU-Lehrgang „Zertifizierte/r Natur- und Landschaftsführer/in“ hält die Internetseite der BANU unter Zertifizierte/-r Natur- und Landschaftsführer/-in | BANU-Akademien bereit.

BU:

Bildautorin: K. Partzsch

Zum jährlichen Informationstreffen mit der Nationalpark- und Forstverwaltung freuen sich die Zertifizierten Nationalparkführerinnen und -führer auf die kommende Saison und den Austausch mit den Besucherinnen und Besuchern.

Pressesprecher

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*Edit: Das aktuelle Zertifikat – siehe unten – ist erstmals unbefristet. Ich kann es also theoretisch mit ins Grab nehmen.;-)

Grenzüberschreitender Waldbrandschutz in den Nationalparken Sächsische und Böhmische Schweiz

Was vor einiger Zeit öffentlich angedacht wurde, ist nun Realität. Besucher beachten bitte besonders den letzten Absatz:

Freischneiden eines Einsatzweges für den Waldbrandschutz im Hinteren Großen Zschand

Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst stellt im Hinteren Großen Zschand die Passierbarkeit eines Einsatzweges für kleine geländegängige Fahrzeuge und Quads der Feuerwehren her, um die Möglichkeiten der grenzübergreifenden Waldbrandbekämpfung im Einsatzfall zu verbessern. Die Maßnahme ist ein Ergebnis der gemeinsamen Abstimmungen mit der Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz und Vertretern der Feuerwehren auf sächsischer und böhmischer Seite.

Die Maßnahme findet in der Naturzone A des Nationalparks Sächsische Schweiz statt. Um die durchgängige Passierbarkeit der grenzüberschreitenden Einsatzroute für kleine geländegängige Fahrzeuge zu sichern, werden das auf der Route liegende Totholz entfernt und wenige noch stehende abgestorbene Bäume so zu Fall gebracht, dass sie die Strecke nicht blockieren können. Einzelne Spurrillen werden hinterher eingeebnet oder mit geringen Mengen Sandsteinschotter stabilisiert. Zur Bodenschonung und Minimierung von Spuren durch die Arbeitsgeräte kommen bei den Waldarbeiten stellenweise Gummimatten zum Einsatz.

Die Arbeiten wurden in Abstimmung mit der Landesdirektion Sachsen (LDS) so vorbereitet, dass diese die naturschutzfachliche und –rechtliche Zulässigkeit bestätigen konnte. Nationalpark-Förster Ralf Schaller und Waldbrandschutzreferent Dr. Louis Georgi der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst werden die Arbeiten eng begleiten. Die Arbeiten werden noch vor der bevorstehenden Brutzeit und vor der kommenden Waldbrandsaison abgeschlossen sein.

Der Hintere Große Zschand gehört im sensiblen grenznahen Bereich zum größten unzerschnittenen grenzübergreifend zusammenhängenden Ruhebereich der Nationalparke. Beide Nationalparke wollen diesen seltenen Ruhecharakter in den Kernzonen auch für die Zukunft bewahren, weshalb die Einsatzstrecke nicht als zusätzlicher touristischer Weg markiert und geöffnet wird, sondern sowohl auf tschechischer als auch auf deutscher Seite nur für die Feuerwehren für den Notfall im Waldbrandeinsatz passierbar und abgestimmt ist.

BU:

Foto: Sachsenforst, NLPFV

Abstimmungstermin in Tschechien zwischen den Nationalparken und den Feuerwehren zur Nutzbarkeit des Großen Zschand als grenzüberschreitende Einsatzroute für kleine Geländefahrzeuge der Feuerwehren bei Notfällen in der Waldbrandbekämpfung.

I. A. des Pressesprechers

Nadja Rademacher

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit-Netzwerk

Assistant Desk Officer Public Relation-Network

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