Kategorie: Waldbrand

Erneut illegales Lagerfeuer im Nationalpark Sächsische Schweiz – schnelles Eingreifen verhinderte Ausbreitung

Schon wieder waren Ignoranten – oder Ignorantinnen oder wer auch immer – zündelnd unterwegs. Was ist eigentlich daran so schwer zu verstehen: Im Wald ist offenes Feuer immer verboten! Steht so im Gesetz und gilt überall. Trotzdem wird geltendes Recht immer wieder gebrochen. Heute brannte es wieder und die Nationalparkverwaltung veröffentlichte dazu folgende Pressemitteilung:

Erneut illegales Lagerfeuer im Nationalpark am Malerweg – schnelles Eingreifen verhindert die Ausbreitung

Ein illegales Lagerfeuer im Nationalpark am Malerweg zwischen Ostrau und dem Campingplatz Ostrauer Mühle konnte heute kurz nach dem Mittag durch schnelles Eingreifen des Campingplatzbetreibers, der Nationalparkwacht und der Freiwilligen Feuerwehr Bad Schandau schnell gelöscht werden.

Zwei Malerwegwanderer hatten das noch glimmende Feuer entdeckt, den Campingplatz informiert und so das schnelle Eingreifen ermöglicht. Nach ersten Löschversuchen mit zwei Feuerlöschern war weiteres Löschwasser erforderlich, so dass Feuerwehr und Nationalparkwacht zur Hilfe gerufen wurden.

Da Löschwasserrucksäcke und Hacken zur Standardausrüstung der Nationalparkwacht gehören, konnten zwei Ranger das Feuer weiter bekämpfen aber weitere 80 Liter aus den Rückentragen der Feuerwehr waren erforderlich, bis die Temperatur de Feuerstelle, die die mitgebrachte Wärmebildkamera anzeigte, nur noch 40° C betrug. Auch am morgigen Tag wird die Nationalparkwacht die Feuerstelle nachkontrollieren.

Die Nationalparkverwaltung verurteilt aufs schärfste, dass trotz des weithin bekannten Feuerverbots und der langandauernden Trockenheit mit Waldbrandgefahrenstufe 3, die am heutigen Tag herrschte, ein Feuer entzündet wurde.

Die Polizei hat den Sachverhalt aufgenommen und Ermittlungen eingeleitet. Ordnungswidrigkeiten wie diese können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Noch am vergangenen Freitagabend hat die Nationalparkverwaltung mit Unterstützung der Polizeidirektion Dresden und einem Polizeihubschrauber ein positives Fazit ziehen können, da trotz Wärmebildtechnik kein illegales Feuer festgestellt werden musste. Alle nächtlichen Besucher hatten sich an das Feuerverbot gehalten. Zwar hielt dieser positive Trend auch am Sonnabend und Sonntag an, doch an dem Abend von Montag auf Dienstag musste die Nationalparkwacht wieder ein Lagerfeuer auf der Carolaaussicht feststellen. Die Verursacher waren verschwunden.

Die hohe Waldbrandgefahr wird auch im Nationalpark Sächsische Schweiz anhalten. Der DWD hat für Sonnabend die Waldbrandgefahrenstufe 4 vorausgesagt.

Bildunterschrift:

Foto: D. Greksch

Mit zwei Feuerlöschern und insgesamt 130 Litern Löschwasser, die Nationalparkwacht und die Freiwillige Feuerwehr Bad Schandau auf dem Rücken zur Einsatzstelle brachten, konnte ein Ausbreiten der illegalen Feuerstelle verhindert werden. Typisch: die nicht ausreichend abgelöschte Glut hat sich in den Untergrund ausgebreitet und musste aufwendig aufgegraben werden. Die Nationalparkverwaltung verurteilt  illegale Feuer wie diese aufs Schärfste. Bei Waldbrandgefahrenstufe 3 muss hier von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Pressesprecher
_________________________________________________________________________________________
STAATSBETRIEB SACHSENFORST, NATIONALPARKVERWALTUNG SÄCHSISCHE SCHWEIZ 

STATE ENTERPRISE SACHSENFORST; NATIONAL PARK ADMINISTRATION  

Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit/Pressesprecher | Head of public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.de; www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

Freiwillige Feuerwehr Ottendorf löscht Waldbrand im Nationalpark Sächsische Schweiz

Es hat erneut gebrannt im Nationalpark Sächsische Schweiz. Und wieder gab es ein illegales Lagerfeuer. Dazu veröffentlichte die Nationalparkverwaltung folgende Pressemitteilung und den erneuten Aufruf, Feuer im Wald zu unterlassen:

Feuerwehr Ottendorf löscht illegales Lagerfeuer im Nationalpark Sächsische Schweiz

Aufmerksame Wanderer meldeten den Schwelbrand

Am vergangenen Freitag, den 30. Juni meldeten Wanderer eine Brandstelle am Arnstein im Nationalpark Sächsische Schweiz an die Feuerwehr, die die Entwicklung zu einem größeren Waldbrand Dank ihrem schnellen Eingreifen verhindern konnte.

Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Ottendorf hackten die illegale Feuerstelle auf und löschten den Schwelbrand unter Einsatz von etwa 100 Litern Wasser aus speziellen Löschrucksäcken, die sie durch unwegsames Gelände zu Fuß zum Einsatzort getragen hatten.

Die Brandfläche von etwa vier Quadratmetern ging eindeutig von einem illegalen Lagerfeuer aus. Typisch für solche Situationen, hatte sich der Brand bis zum Eintreffen der Feuerwehr bereits bis in die tieferen Bodenschichten vorgearbeitet. So entstandene Glutnester können sich im Boden fortbewegen und erneut aufflammen. Ein vermeintlich gelöschtes Lagerfeuer kann auf diese Art auch Tage oder Wochen später noch einen verheerenden Waldbrand auslösen.

Die Wälder sind durch die anhaltende Hitze und Trockenheit auch in diesem Jahr ausgetrocknet und besonders anfällig für Waldbrände. Am Wochenende steigen die Waldbrandgefahren wieder bis zur Stufe vier, der Stufe, die auch bei Ausbruch des Waldbrandes im Juli 2022 herrschte.

Ebenfalls typischerweise und um nicht entdeckt zu werden haben sich die Verursacher an eine schwer zugängliche Stelle im Nationalpark zurückgezogen. Für die Feuerwehr Ottendorf bedeuteten die Löscharbeiten deshalb große körperliche Herausforderung, um das Löschwasser zur Feuerstelle zu bringen.

Uwe Borrmeister, der Leiter der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz und des Forstbezirks Neustadt bei Sachsenforst: „Großer Dank gilt unseren aufmerksamen Besuchern des Nationalparks, die den Schwelbrand entdeckten und sofort meldeten sowie selbstverständlich den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Ottendorf, die zur Stelle waren, um die Konsequenzen des rücksichtslosen Verhaltens anderer so gering wie möglich zu halten.

Wir kritisieren das nach wie vor illegale und leichtfertige Handeln mancher Menschen aufs schärfste und appellieren dringend an alle Besucherinnen und Besucher der Nationalparkregion wie auch von Wäldern insgesamt, das Entzünden von Feuer ausnahmslos zu unterlassen.

Nur gemeinsam können wir sicherstellen, dass sich Großbrandereignisse wie im Sommer 2022 nicht wiederholen. Wird kein Feuer entzündet, schützen wir unseren Wald vor Bränden.“

Die Freiwillige Feuerwehr Ottendorf ist als erste Feuerwehr Deutschlands Nationalparkpartner geworden und hat in diesem Jahr bereits zwei gemeinsame Übungen mit der Nationalparkwacht maßgeblich unterstützt.

Ende Juli 2022 waren Flächen auf einem Umgriff von 113 Hektar dem bisher größten bekannten Waldbrand im Nationalpark Sächsische Schweiz zum Opfer gefallen.

Das Entzünden von Feuer ist in sämtlichen Wäldern Deutschlands gesetzlich untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Campingkocher und das Rauchen.

Trotz hohem Risiko für Mensch, Natur und Sachgüter gibt es noch immer Menschen, die sich nicht an diese Regel halten und unsere Wälder gefährden.

Die Nationalparkwacht wird schwerpunktmäßig das Einhalten des Feuerverbots kontrollieren und Verstöße konsequent anzeigen.

Bitte melden Sie Feuer- und Rauchentwicklung umgehend der Feuerwehr (Telefon: 112). Bitte entzünden Sie im Wald kein Feuer und weisen sie uninformierte Besucher auf das Rauch- und Feuerverbot hin.

Natur und Menschen danken es Ihnen.

Bildunterschriften

Foto1: FFW Ottendorf

Illegal und gefährlich: Am 30. Juni 2023 meldeten Wanderer im Nationalpark Sächsische Schweiz ein schwelendes Lagerfeuer.

Foto2: FFW Ottendorf

Kameradinnen und Kameraden der FFW Ottendorf löschten den Schwelbrand mit etwa 100 l Wasser, das sie in speziellen Löschrucksäcken zum Feuer tragen mussten.

Foto 3: FFW Ottendorf

Mit diesem Foto meldeten dankenswerterweise unbekannte Wanderer die noch schwelende Feuerstelle.

Pressesprecher
_________________________________________________________________________________________
STAATSBETRIEB SACHSENFORST, NATIONALPARKVERWALTUNG SÄCHSISCHE SCHWEIZ 

STATE ENTERPRISE SACHSENFORST; NATIONAL PARK ADMINISTRATION  

Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit/Pressesprecher | Head of public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.de; www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

Allgemeines Waldbetretungsverbot im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgehoben – Geführte Touren wieder möglich

Vor wenigen Minuten teilte das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auf seiner Facebookseite mit, dass das allgemeine Waldbetretungsverbot im Landkreis ab Sonntag, dem 07.08.2022 aufgehoben ist. Die Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

„Landkreisweites Waldbetretungsverbot aufgehoben – Weiterhin Betretungsverbot für Einsatzgebiet

Ab Sonntag, dem 07.08.2022 wird das Waldbetretungsverbot im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgehoben. Das Verbot war aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr sowie mit Blick auf die Katastrophenlage in der Hinteren Sächsischen Schweiz erlassen worden. Damit sollte die Gefahr weiterer Waldbrände im Landkreis minimiert und die Aufteilung der Einsatzkräfte auf mehrere Brandgeschehen verhindert werden. Diese Ziele sind in der Wirkungszeit der Allgemeinverfügung erreicht worden. Einzelne Einsätze in Waldgebieten des Landkreises konnten schnell unter Kontrolle gebracht werden, so dass sich die Einsatzkräfte insbesondere auf die Lage im Nationalpark konzentrieren konnten.

Auch wenn die sehr geringen Niederschläge der letzten Tage keine nennenswerte Entspannung der Lage in dem vom Waldbrand betroffenen Einsatzgebiet gebracht haben, ist die allgemeine Waldbrandgefahr im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge spürbar gesunken. Am heutigen Sonnabend, 06.08.2022, gelten im Kreisgebiet die Warnstufen 1 und 2, als sehr geringe bis geringe Gefahr. Auch für die kommenden Tage wird lediglich ein Anstieg auf Warnstufe 3, mittlere Gefahr, prognostiziert. Daher wird das seit dem 26.07.2022 geltende ganztägige Waldbetretungsverbot ab morgen aufgehoben.

Lediglich für das Einsatzgebiet in der Hinteren Sächsischen Schweiz gilt weiterhin ein Betretungsverbot des Waldes auf Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG). Die Allgemeinverfügungen können im Wortlaut auf folgender Seite abgerufen werden: www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html

Damit sind ab 07.08.2022 geführte Touren im Nationalpark Sächsische Schweiz mit Ausnahme des aktuellen Einsatzgebietes grundsätzlich wieder möglich. Die dafür vorgesehenen Wege werden ab Montag, dem 08.08.2022 noch einmal testweise begangen. Fällt das Testergebnis positiv aus, sind die Touren zeitnah wieder buchbar. Noch ungeklärt ist die aktuelle Wegesituation in der Böhmischen Schweiz. Auch dort werden auf den geplanten Routen – sofern möglich – Testwanderungen durchgeführt, bevor die Touren wieder gebucht werden können.

Vorläufig keine geführten Touren in der Sächsisch-Böhmischen Schweiz möglich

Aufgrund der aktuellen Waldbrandsituation und dem in diesem Zusammenhang erlassenen ganztägigen Waldbetretungsverbot im Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge können die ausgeschriebenen Touren derzeit nicht durchgeführt werden. Auch Teile der Böhmischen Schweiz sind weiterhin gesperrt oder nach dem Löschen der Brandherde nicht passierbar. Auch in diesen Gebieten werden deshalb bis auf weiteres keine Touren durchgeführt.

Bereits bezahlte Tickets behalten ihre Gültigkeit und können bei Nichtdurchführbarkeit der jeweiligen Tour von beiden Seiten storniert werden.

Sobald das Waldbetretungsverbot gelockert oder aufgehoben wird, informieren wir an dieser Stelle zeitnah über die Wiederaufnahme geführter Touren. Bis dahin bleiben alle geplanten Touren online auf „Anfrage“, können jedoch nicht gebucht werden.