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Natursaxe® ist Mitglied im Landesverband Nachhaltiges Sachsen e.V.!

Heute erreichte mich die Nachricht: Der Vorstand des Landesverbandes Nachhaltiges Sachsen e.V. hat meinem Aufnahmeantrag zugestimmt! Darüber freue ich mich sehr und bin voller Erwartung auf eine konstruktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit!

Brandschutz mit Künstlicher Intelligenz im Nationalpark Sächsische Schweiz

Vorbeugender Brandschutz und schnelleres Löschen, aber modern! Das wird jetzt im Nationalpark Sächsische Schweiz geübt, wie folgender PM zu entnehmen ist:

Feuerwehr übt mit Rangern der Nationalpark- und Forstverwaltung den Einsatz mit Wärmebilddrohne

Künstliche Intelligenz für den Brandschutz? Was vielen lange sicherlich unvorstellbar erschien, könnte bald ein wichtiger Bestandteil für die Lageerkundung und Einsatzplanung der Feuerwehr werden.

Gemeinsam mit Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr Sebnitz und der Stadtverwaltung Sebnitz testete die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst den Einsatz von Drohnen zur Lageerkundung und Lokalisierung von Brandstellen im schwer zugänglichen bewaldeten Gebiet. Nicht zuletzt beim großen Waldbrand 2022 wurde das Auffinden von Brandstellen durch den Einsatz von Drohnen unterstützt.

Flankiert wird der Drohneneinsatz nunmehr durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Das Dresdner StartUp-Unternehmen „TRID Systems“ befindet sich dazu gegenwärtig in der Entwicklung einer Drohnensoftware mit automatischer Wärmequellenerkennung. Hierbei kann zudem bereits beim Überflug klassifiziert werden, ob es sich um einen Brand handelt und wie groß dieser bereits ist. Darüber hinaus kann das System anhand von äußeren Einflussfaktoren die voraussichtliche Ausbreitungsrichtung und Geschwindigkeit berechnen.

Gemeinsam mit der Ortsfeuerwehr Sebnitz wurde Anfang März die Bildübertragung und Auswertung in den Einsatzleitwagen getestet. Dabei wurde anhand eines vorgegebenen Rasters ein Waldstück systematisch überflogen und auf mögliche Brandstellen kontrolliert.

Für zukünftige Brandereignisse könnte das System für die Feuerwehr einen erheblichen Mehrwert im Rahmen der Einsatzführung und Lageerkundung bringen.

Bildunterschrift:

Foto: A. Nowak

Vertreter von Stadtverwaltung und Feuerwehr gemeinsam mit Rangern der Nationalpark- und Forstverwaltung und dem Team des StartUp-Unternehmens „TRID-Systems“

I. A des Pressesprechers

Nadja Rademacher

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit-Netzwerk

Assistant Desk Officer Public Relation-Network

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STAATSBETRIEB SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

Postanschrift: An der Elbe 4 | 01814 Bad Schandau

Tel.: +49 35022 900-625 | Fax: +49 35022 900-729

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Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer erhalten Jahresmarken für 2024

In diesen Tagen erhalten aktive Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer – kurz: ZNL – in Sachsen Post vom Staatsbetrieb Sachsenforst – kurz: SBS . Jedenfalls diejenigen von ihnen, die einen Gestattungsvertrag oder die neue Lizenzvereinbarung für organisierte Naturveranstaltungen im Staatswald mit SBS abgeschlossen haben. Darin enthalten ist die Jahresmarke für 2024, die ab sofort die Lizenzkarte zieren soll. So weist der Lizenzinhaber (m/w/d) nach, seiner gesetzlichen Pflicht gem. § 11 SächsWaldG nachgekommen zu sein. Man kann trefflich streiten, ob eine solche Pflicht für einige Wenige noch zeitgemäß ist, während sich Millionen Andere unangemeldet auf das freie – auch gebührenfreie – Betretungsrecht des Waldes berufen können. Sei es, wie es sei: eher legen Hähne Eier, als dass in Sachsen alle Waldnutzer vom Gesetzgeber gleich behandelt werden.

Die Sache hat aber auch etwas Gutes. Wer Touren auf Sachsenforstflächen führt und seine Lizenzkarte mit gültiger Jahresmarke

– als Nationalparkführer auch die Plakette mit gültiger Jahresmarke –

vorweisen kann, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Das unterscheidet seriöse Anbieter von den schwarzen oder grauen Schafen, die es leider auch gibt. Wie viele Anbieter sich im Schwarz- oder Grautourismus tummeln, entscheidet letztendlich die zahlende Kundschaft.

Wanderweg Eulentilke im Nationalpark Sächsische Schweiz wieder passierbar

Winterzeit ist Reparaturzeit für Wanderwege. Während der Weg durch die Schwedenlöcher noch in Arbeit ist, konnte der Wanderweg durch die Eulentilke wieder freigegeben werden. Dazu veröffentlichte die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz folgende Pressemitteilung:

„Die Eulentilke ist nach umfangreicheren Sägearbeiten wieder passierbar und die Baumsturzgefahr ist reduziert. Eine Spezialfirma für Forstarbeiten und Maschinenservice aus Dohma konnte dank einer speziell gesicherten Maschine auf 450 Metern Länge rund 150 sturzgefährdete Bäume entlang des Wanderwegs kontrolliert fällen und ablegen. Bereits umgestürzte Bäume wurden vom Weg geräumt.

Wanderer nutzen den gekennzeichneten Wanderweg gerne, um nach einem Start im Kirnitzschtal vom Nassen Grund auf kurzem Wege hoch in Richtung Wilde Hölle und Carolaaussicht zu gelangen. Viele dürften diesen Abschnitt noch als unspektakulären dunklen Weg durch einförmigen Fichtenwald in Erinnerung haben. Doch die langanhaltenden Trockenjahre ab 2018 und der anschließende Borkenkäferbefall haben auch diese Fichten zum Absterben gebracht. Immer häufiger brachen sie um und machten neben vielen anderen auch diesen Wanderweg unpassierbar.

Jetzt nach dem Freisägen bietet sich ein hellerer Landschaftseindruck und die Felsen an den Hangschultern sind erkennbar.

Kleinere Windbrüche entfernen Waldarbeiter und Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst nahezu täglich von den Wanderwegen. Für größere Maßnahmen, wie sie jetzt in der Eulentilke durchgeführt wurden, musste die Verwaltung ein naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren durchlaufen. Die Arbeiten mussten so geplant und durchgeführt werden, dass beim Freischneiden alle Naturschutzbelange berücksichtigt wurden. Nachdem die Befreiung vorlag, konnten die Arbeiten beauftragt und jetzt noch vor Beginn der Brutzeit abgeschlossen werden.

Dieses Vorgehen ist auch mit der „Arbeitsgruppe Wege“ abgestimmt. Mit den dort vertretenen Bergsport-, Naturschutz- und Tourismusverbänden sowie den Vertretern von Kommunen wird die Passierbarkeit wichtiger, gekennzeichneter und nicht gekennzeichneter Wanderwege besprochen. So ist beispielsweise in diesem Jahr der Weg durch das Goldbachgründel westlich des Kleinsteins freigeschnitten worden. Ebenso setzen die Sachsenforstmitarbeiter der Nationalpark- und Forstverwaltung das Freischneiden von Zugängen zu Kletterfelsen fort, teilweise unterstützt von ehrenamtlichen Helfern aus den Reihen der Bergsportverbände.

Der Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung Uwe Borrmeister: „Wir sind sehr froh, dass wir dank der eingesetzten Spezialmaschine, in der der Arbeiter weitgehend gegen Baumstürze geschützt ist, nicht mehr passierbare Wege freischneiden können. Doch werden abgestorbene und umsturzgefährdete Bäume langfristig eine waldtypische Gefahr bleiben, auf die sich die Besucher im Nationalpark, wie in allen Wäldern einstellen müssen. Das gilt vor allem, wenn Wind, Schnee oder auch Regen die Bruchgefahr erhöhen. Besucher sollten den Wald dann meiden. Das Begehen von Wegen im Wald geschieht immer auf eigene Gefahr. Durch regelmäßige Entnahme einzelner Bäume entlang von Wegen wird die Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst das Risiko zumindest verringern.“

Hintergrund:

Mit einem umfangreichen Arbeitsprogramm hat die Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst seit dem Frühjahr 2021 rund 110 Wege freigeschnitten, viele davon wiederholt, einzelne bis zu zehnmal.

Nach dem Dürrejahr 2018 sind im Nationalpark Sächsische Schweiz auf rund 2000 Hektar Fichtenwälder abgestorben. Viele der damals durch Borkenkäfer abgestorbenen Bäume brachen seither um. Entsprechend des Schutzzwecks des Nationalparks wächst von alleine ein neuer vielfältiger Wald heran. Viele abgestorbene Bäume stehen aber noch, die jederzeit ohne Vorwarnung umstürzen können oder deren Kronen abbrechen können. Für Waldarbeiter besteht beim Fällen und Beräumen ein extremer Gefährdungsmoment. Während sie in Kniehöhe mit der Motorsäge an den morschen Stämmen sägen, reichen manchmal bereits die dadurch verursachten Erschütterungen, damit die Stämme in 3 bis 5 Metern Höhe abbrechen. Deshalb ist das Arbeiten in diesen Bereichen wegen nicht herzustellender Sicherheit nicht möglich.

Auch Besucher müssen sich auf diese Gefahren einstellen. Sie sollten unpassierbare Wege umgehen und sich keinesfalls in diesem Gefahrenbereich länger aufhalten oder sich zur Rast niederlassen. Besonders bei Wind müssen sie mit verstärkten Brüchen rechnen. Wenn Wege dadurch vorübergehend unpassierbar werden, weist die Nationalpark- und Forstverwaltung mit Warnschildern an den Zugängen darauf hin. Die Wege sind zwar nicht gesperrt, sollten jedoch unbedingt gemieden werden.

Neben den Bemühungen zum Freischneiden der Wanderwege sorgt die Verwaltung mit der turnusmäßigen Reparatur der Wege und Steiganlagen wie in den Schwedenlöchern dafür, dass Einheimische und Besucher das Gebiet auf allen 400 Kilometern des markierten Wanderwegenetzes erleben können.

Bildunterschriften:

Foto 1:

Hp. Mayr

Nach dem Fällen der bruchgefährdeten Fichten ist der Felscharakter der Eulentilke besser zu erkennen. Die schon nachgewachsenen jungen Buchen und auch Fichten erhalten nun mehr Licht.

Foto 2:

Hp. Mayr

Die Eulentilke ist der Verbindungsweg vom Nassen Grund zur Wilden Hölle und weiter zum Carolafelsen und Großer Winterberg. Eine Fachfirma aus Dohma hat rund 150 bruchgefährdete Fichten vorsorglich gefällt, die nach Dürre und Borkenkäferbefall abgestorben sind. Jetzt ist der Wanderweg wieder passierbar.

Hanspeter Mayr

Pressesprecher

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STAATSBETRIEB SACHSENFORST | STATE ENTERPRISE SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz  | National Park- and Forest Administration   

Leiter Stabstelle, Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher | Head of executive department, public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.dewww.nationalpark-saechsische-schweiz.de  „

Ich bin kein Hotel!

In den letzten Wochen erreichen mich in zunehmender Häufigkeit Buchungsanfragen in englischer Sprache. Gesucht werden meist luxuriöse Unterkünfte mit Pool und diversen anderen Annehmlichkeiten. Die kann ich leider nicht anbieten. Denn ich bin kein Hotel, keine Unterkunftsvermittlung und keine Touristinformation. Ich bin Tourenveranstalter und -guide! Ich plane, organisiere und führe Exkursionen, Wanderungen, Trekkingtouren und Wanderreisen. Also (fast) alles, was mit Natur, Erlebnis und Wandern zu tun hat. Meine Führungs- und Vertragssprache ist deutsch.

Menschen, die gern in anderen Sprachen geführt werden möchten, können dennoch gern mit mir Kontakt aufnehmen. Ich bin gut vernetzt und kenne Partner (m/w/d), die auch in anderen Sprachen führen. Und wer wirklich nur eine Unterkunft sucht, dem empfehle ich, beim regionalen Tourismusverband oder einem der Unterkunftsportale, z.B. wimdu.de, booking.com oder hrs.de zu recherchieren.

Den Portalen, die mich falsch gelistet haben, rate ich zur Aktualisierung ihres Angebotes.

Wie erkannt man einen seriösen Tourenanbieter?

Das ist zugegebenermaßen nicht leicht zu beantworten. Denn die Tätigkeit als freiberuflicher oder gewerblicher Tourveranstalter oder -guide, Wanderführer – oder wie auch immer sich manche Anbieter nennen – ist kein staatlich anerkannter Beruf. Jeder (m/w/d) kann sich nennen wie er/sie/es will und frei die eigenen Dienstleistungen anbieten. Die grundgesetzlich verbriefte Berufs- und Gewerbefreiheit macht es möglich.

Um es deutlich vorweg zu nehmen: die meisten Anbieter freiberuflich und gewerblich geführter Touren sind seriös ausgebildet, professionell eingestellt, hoch motiviert und für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert. Das ist gut so und diesen Anbietern kann man in der Regel vertrauen.

Doch es gibt auch die anderen, die „Grauen“. Sie tummeln sich im sogenannten „Grautourismus“:

  • Anbieter, die gern etwas dazuverdienen wollen und für irgendetwas um die 3,50 € pro Person besondere Erlebnisse versprechen,
  • sogenannte „Freetourguides“, die offiziell keinen Teilnehmerpreis verlangen, aber hinter dem Rücken die Hand weit offenhalten (Zahlen die eigentlich auch Einkommenssteuer?),
  • Beherbergungsbetriebe, die ihren Gästen Aufenthaltspauschalen anbieten und sie dann auf schludrig geplanten Touren mit ihrem Betriebselektriker oder einem Laienschauspieler „beglücken“,
  • selbsternannte Reiseveranstalter, die für ihre Pauschalangebote bei der Buchung keine Reisepreis- Sicherungsscheine aushändigen, weil sie aufgrund mangelnder Bonität keinen Anbieter gefunden, keine Ahnung von ihren gesetzlichen Pflichten haben oder weil sie einfach nur Kosten sparen wollen,
  • Vereine, die ihre Reiseausschreibungen an eine unbestimmte Öffentlichkeit adressieren und glauben, das Reiserecht gemäß BGB beträfe sie nicht.
  • All diese Beispiele und noch viele mehr gibt es und habe ich schon erlebt.

Was es leider nicht gibt, ist ein einheitliches Gütesiegel für alle Arten von Tourveranstaltern und – guides. Was es aber gibt, sind regionale Zertifizierungen als „Natur- und Landschaftsführer (m/w/d)“ oder als Wanderführer (m/w/d) in seriösen Gebirgs-, Wander- und Naturfreundevereinen. Seriöse Touroperatoren und -guides ohne Vereins- oder Verbandsanbindung findet man auch im Internet. Eine eigene Internetseite mit Impressum, Teilnahmebedingungen (AGB), Datenschutzerklärung und buchbaren Tourangeboten zu betreiben und aktuell zu halten gehört inzwischen zum guten geschäftlichen Ton. Das allein ist zwar auch noch keine Qualitätsgarantie, aber eine Möglichkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.

Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz auch 2024 zeitweilig untersagt

In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren DAV-Landesverband Sachsen, BUND-Landesverband Sachsen und Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz über eine Maßnahme zum Schutz von Tieren während der Brut- und Setzzeit:

Boofen im Nationalpark wieder zeitweise untersagt

Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind (ist) zum Schutz der Natur auch im Jahr 2024 das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten („Boofen“), ist 2022 in Kraft getreten und gilt seitdem jährlich zunächst bis einschließlich 2025.

Die Nationalpark- und Forstverwaltung vom Sachsenforst erhofft sich gemeinsam mit den Naturschutz-, Tourismus- und Bergsportverbänden eine Verringerung von Störungen durch nächtliche Anwesenheit von Besuchern während der für alle Tierarten wichtigen Brut- und Setzzeit.

Ob die jetzt gültige temporäre Sperrung zum gewünschten Erfolg führt, wird während der Laufzeit dieser Regelung bis 2025 geprüft. Dazu werden in einer gemeinsamen Projektgruppe mit Vertretern der Bergsport- und Naturschutzverbände entsprechende Kriterien diskutiert. Außerdem wird diese Projektgruppe mögliche längerfristige Maßnahmen erarbeiten, die nach Ablauf der jetzt geltenden Regelung ab 2026 das Boofen auf ein naturverträgliches Maß zurückführen könnten.

Nach der derzeitigen Regelung können einzelne Boofen auch über Mitte Juni hinaus gesperrt bleiben, wenn dies aus Gründen des Artenschutzes notwendig ist — z.B. wenn in der Nähe einer Boofe die Brut eines Wanderfalkenpaares witterungsbedingt länger andauert. In den Jahren 2022 und 2023 war dies nicht notwendig.

In konstruktiven Gesprächen hatten Vertreter der Bergsport- und Naturschutzverbände sowie des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz mit den Naturschutzbehörden das temporäre Boof-Verbot als gemeinsame Lösung erarbeitet, um das in den Jahren 2020/2021 festgestellte ausufernde Freiübernachten im Nationalpark einzudämmen und die Auswirkungen des Boofens auf ein naturverträgliches Maß zurückzuführen.

Die deutliche Aufstockung der Nationalparkwacht im Jahr 2022 führte zu einer höheren Präsenz der Ranger auf der Fläche. Seither kann die Nationalparkverwaltung die Einhaltung der Vorschriften besser kontrollieren. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Ahndung des illegalen Freiübernachtens außerhalb der zugelassenen Boofen, das nach bisherigen Schätzungen ungefähr die Hälfte der jährlichen Übernachtungen im Nationalpark ausmacht. Gerade von diesen illegalen Übernachtungsstellen gehen besondere Störwirkungen aus.

Hintergrundinformation:

Das Übernachten in der Natur – egal ob im Zelt oder im Freien – ist auch bisher schon ganzjährig im Nationalpark grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 offiziellen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht.

Doch soziale Medien und Apps bewerben und erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und regen immer mehr Menschen an, im Nationalpark unabhängig vom Klettersport zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr die vorgesehenen zugelassenen Boofen, sondern übernachten mit Schlafsäcken oder Hängematten illegal im gesamten Nationalpark. Dabei sind die Plateau- und Rifflagen besonders beliebt. Eine großflächige Beunruhigung sensibler Bereiche ist die Folge. Deshalb soll mit dem zeitweisen Boofenverbot unter anderem eine Verringerung der nächtlichen Störungen für die Tierwelt im Nationalpark gewährleistet werden.

Foto: Hp. Mayr

In den Freiübernachtungsstellen im Nationalpark wird auf das Verbot zum Boofen vom 01. Februar bis zum 15. Juni higewiesen.

Pressesprecher

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Neues und Bewährtes im Tourenprogramm 2024, Teil 4

Forstsetzung des Beitrages vom 05.01.2024 und Schluss

Nachdem in den Beiträgen 1 bis 3 Neues im Tourenprogramm 2024 vorgestellt wurde, folgt nun das Bewährte. Dazu gehören seit 2020 geführte Touren auf dem Forststeig Elbsandstein. In den letzten Jahren zeichnet sich ein deutlicher Trend in Richtung grenzüberschreitende Touren ab. Die Böhmische Schweiz lockt offenbar inzwischen mindestens genauso stark, wie die Sächsische. Und das nicht nur wegen des guten böhmischen Biers und wanderfreundlicher Gaststättenpreise. Es ist ruhiger dort, verträumter, geheimnisvoller und nicht so überlaufen. Man steht sich nicht gegenseitig auf den Füßen. Die Teilnehmenden staunen immer wieder über Möglichkeiten jenseits der Grenze, die ihnen bis dato unbekannt waren und für die kaum auf der sächsischen Seite des Elbsandsteingebirges geworben wird. Das trifft übrigens auf Unverständnis, ist es doch ein einziges, zusammengehörendes Gebirge, das lediglich durch eine Verwaltungs- und eine Sprachgrenze getrennt wird.

Auf dem Forststeig Elbsandstein wollen wir in diesem Jahr an drei Wochenenden unter dem Motto „2 Tage im Wald – ForststeigTrekking!“ – auf siedlungsfernen Wegen und Pfaden abseits der Zivilisation unterwegs sein. Wir übernachten in einer spartanisch eingerichteten Selbstversorgerhütte im Wald. Strom und Trinkwasser gibt es dort nicht; alles was wir brauchen, müssen wir selbst mitbringen. Wir genießen die Ruhe und die natürlichen Geräusche des Waldes und erleben für kurze Zeit, dass es auch noch ein Leben ohne Zivilisationslärm, Alltagshektik und Termine gibt. Übrigens: dort existiert das wahrscheinlich größte, grenzüberschreitende Funkloch Sachsens und Böhmens!;-)

Folgende Termine sind geplant:

  • Samstag, 22. Juni 2024 bis Sonntag, 23. Juni 2024
  • Samstag, 29. Juni 2024 bis Sonntag, 30. Juni 2024 und
  • Samstag, 24. August 2024 bis Sonntag, 25. August 2024.

Anmeldeschluss ist jeweils 30 Tage vor Tourenbeginn. Nutzen Sie/nutzt bitte die Anmeldefunktion des Veranstaltungskalenders. Das geht schnell und einfach.

Weiterhin geplant sind Tagestouren

Während der Wanderwochen sind wir zusätzlich auf der grenzüberschreitenden „SchmugglerRoute“ und der großen „SchneebergRoute“ unterwegs.

Bewährt haben sich auch folgende Touren:

Termine und Anmeldung für alle Tagestouren siehe Veranstaltungskalender.

Die langjährigen Klassiker „Wild und romantisch: Die Gründe um Stadt Wehlen“ und „Wilde Felsenwelt im Schmilkaer Gebiet und Wege zur Wildnis“ werden im Rahmen der „Wanderreise Sächsisch-Böhmische Schweiz“ by Mediterranatours weiterhin durchgeführt. Als Tagestouren sind sie auch auf Anfrage bis 7 Tage vor Tourenbeginn möglich. Für diese wie für alle anderen geführten Touren gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 5 erwachsenen Personen, die zum Anmeldeschluss erreicht sein muss. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen.

Zusätzliche Tagestouren können im Laufe des Jahres, z.B. als Alternative bei behördlich angeordneten Gebbietssperrungen, höherer Gewalt oder Ausfall von geplanten Touren bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ausgeschrieben werden. Öfter mal und rechtzeitig in den Veranstaltungskalender zu schauen, kann sich also lohnen.

Für größere Gruppen finden wir auch eine gute Lösung. Bitte fragen Sie/fragt Ihre/eure Wunschtour mindestens 30 Tage vor dem Wunschtermin an, damit rechtzeitig kollegiale Unterstützung organisiert werden kann.

Google Cloud und Workspace mit Angemessenheitsbeschluss in der EU DSGVO- konform nutzbar

In den letzten Jahren gab es viele Irritationen und widersprüchliche Aussagen, ob Produkte von Google DSGVO- konform genutzt werden können. Speziell mit den aufkommenden Videokonferenzen während und nach der Coronazeit geriet z.B. Google Meet als nutzerfreundliche Lösung im Rahmen von Google Workspace in den Blick vieler Nutzer von Android- Smartphones. Schließlich hatten sie bereits einen aktiven Google- Account und der nächste Schritt zu Meet war ein kleiner. Doch immer wieder gab es Äußerungen, dass Google nicht DSGVO- konform nutzbar sei. Das führte zu Verunsicherung und Ablehnung einer an sich an sich sehr nutzerfreundlichen Lösung.

Weniger im Fokus war und ist der Angemessenheitsbeschluss zur internationalen Datenübermittlung nach Art. 45 der DSGVO. Danach kann die EU- Kommission feststellen, dass ein Drittland oder eine internationale Organisation ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet. Wird eine Datenübermittlung von einem Angemessenheitsbeschluss umfasst, bedarf es keiner weiteren Schutzmaßnahme. Eine aktuelle Übersicht über die verabschiedeten Angemessenheitsbeschlüsse stellt die Europäische Kommission bereit. Am 10. Juli 2023 nahm die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework an, der unmittelbar in Kraft getreten ist. Damit hat die Europäische Kommission entschieden, dass nunmehr auch die USA ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten, die aus der EU an Unternehmen und Organisationen in den USA übermittelt werden. Voraussetzung ist, dass diese Unternehmen und Organisationen unter dem EU-US DPF zertifiziert und in der DPF-Liste aufgeführt sind. Mit dem Angemessenheitsbeschluss zum EU-US DPF ändert sich die rechtliche Bewertung in Bezug auf internationale Übermittlungen personenbezogener Daten an die USA: Datenübermittlungen aus der EU an die USA können – im Rahmen des Anwendungsbereichs des Angemessenheitsbeschlusses – an zertifizierte Unternehmen und Organisationen stattfinden, ohne dass zusätzliche Übermittlungsinstrumente nach Art. 46 DSGVO erforderlich sind oder durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt werden müssen.

Gemäß dem EU-U.S. Data Privacy Framework ist das Unternehmen Google LLC zertifiziert und in der Liste aufgeführt. Damit können Google Cloud und Workspace in der EU DSGVO- konform genutzt werden. Wir werden deshalb einen neuen Anlauf in Richtung Google Workspace unternehmen. Schade um die viele Grübel- und Recherchezeit und um die abgebrochenen Versuche – siehe frühere Beiträge zu diesem Thema hier und hier.

Neues und Bewährtes im Tourenprogramm, Teil 3

Fortsetzung des Beitrages vom 05.01.2024

Im Beitrag vom 08.01.2024 wurden 4 geführte Wanderwochen vorgestellt, die unter eigenem Namen veranstaltet werden – siehe: https://natursaxe.de/2024/01/08/neues-und-bewaehrtes-im-tourenprogramm-2024-teil-2/ . In diesem Beitrag geht es um geführte Wanderreisen in Kooperation mit anderen Reiseveranstaltern. Diese Reisen finden seit mehr als 5 Jahren statt und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Das ist keine Übertreibung, sondern an den Zahlen durchgeführter Reisen und zufriedener Teilnehmer (m/w/d) messbar. Es könnten noch mehr Teilnehmer sein, wenn mehr Einzelzimmer oder Doppelzimmer zur Alleinbenutzung im wandererfreundlichen Preissegment buchbar wären. Aber das ist ein Thema für sich, auf das noch separat eingegangen wird. Bis dahin gilt: Rechtzeitige Buchung sichert das Einzelzimmer!;-)

Bewährt und ohne Übertreibung inzwischen beliebt sind die geführten Wanderreisen in Kooperation mit dem Reiseveranstalter Mediterranatours aus Dresden. Mediterranatours ist als Gesamtveranstalter zuständig für die Ausschreibung und Vermarktung der Reisen und Natursaxe® kümmert sich um die Organisation und Führung der Touren inkl. Transfers mit ÖPNV vor Ort. Vertragspartner der Teilnehmenden ist Mediterranatours, auch wenn Buchungen über Kooperationspartner oder Anfragen über die Webseiten von Natursaxe® erfolgen. Für die folgenden Wanderreisen gelten deshalb ausschließlich die AGB und Datenschutzbestimmungen von Mediterranatours:

Geführte Wanderreise Sächsische und Böhmische Schweiz zu folgenden Terminen:

  • 28.04.-04.05.2024
  • 19.-25.05.2024
  • 09.-15.06.2024
  • 07.-13.07.2024
  • 01.-07.09.2024 und
  • 29.09.-05.10.2024.

Diese Wanderreise ist besonders geeignet für erlebnisorientierte Wanderer (m/w/d) mit Kondition für tägliche Touren von 12- 18 km Länge und bis zu jeweils 600 auf- und absteigende Höhenmeter auf naturbelassenen und auf markierten Wanderwegen in der der Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz.

Geführte Wanderreise Dresden und Ebsandsteingebirge zu folgenden Terminen:

  • 05.-11.05.2024
  • 16.-22.06.2024
  • 25.-31.08.2024
  • 08.-14.09.2024.

Diese Wanderreise ist besonders geeignet für genussorientierte Wanderer (m/w/d) mit Kondition für tägliche Touren von 10- 13 km Länge und bis zu maximal jeweils 400 auf- und absteigende Höhenmeter auf markierten, befestigten Wegen in der Region Dresden-Elbland und im Elbsandsteingebirge.

Die Teilnehmerzahlen sind limitiert. Anmeldefristen und -schluss entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung auf der Webseite von Mediterranatours.

„Neues und Bewährtes im Tourenprogramm 2024“ wird mit Teil 4 fortgesetzt.