Alle Artikel von Ralf

Imbiss am Basteiparkplatz soll Nationalpark-Infostelle werden

Der Imbiss am Wegrand zur Bastei war ein oft und gern genutzter Rastplatz. Nicht nur, weil er direkt am Weg lag. Sondern auch, weil er etwas freundlichere Preise verlangte als die Gastronomie auf der Bastei. Das war einmal, denn der Imbiss schließt für immer. Warum und wie alles zusammenhängt, beschreibt die Nationalparkverwaltung in folgender Pressemitteilung:

Planung für die Zukunft des Kiosks am Basteiparkplatz

Der Kiosk am Basteiparkplatz ist vielen Menschen nicht nur aus der Nationalparkregion ans Herz gewachsen und aktuell Gegenstand von vielen Hinweise und Fragen, da der Pächter altersbedingt den Betrieb einstellen möchte und viele Hintergrundinformationen fehlen, warum eine weitere Verpachtung nicht möglich ist.

Für die Nationalparkverwaltung ist nachvollziehbar, warum viele es bedauern und nicht verstehen, warum das beliebte Rast- und Imbissangebot am Weg zur Bastei nicht erhalten bleiben kann.

Doch die rechtliche Lage, die Medienerschließung und die gebäudetechnische Situation ermöglichen nach Ende des jetzigen Pachtvertrages die Weiterverpachtung als Kiosk nicht.

Zu DDR-Zeiten wurde das Gebäude auf einem staatlichen Grundstück errichtet. 1995 wurde der Pachtvertrag geschlossen, doch enthielt er die Vereinbarung, dass das Gebäude nach Ablaufen des Vertrages rückgebaut, also abgerissen werden soll. Dies will die Nationalparkverwaltung vermeiden.

Aktuell ist das Gebäude nach Aussage des Pächters zwar öffentlich mit Strom versorgt. Öffentliche Anschlüsse für Wasser und Abwasser fehlen jedoch. Der jetzige Betreiber sichert die Ver- und Entsorgung über private Initiative oder privatrechtliche Vereinbarung ab. Soweit uns bekannt ist, steht diese bei einer Wiederverpachtung als Kiosk nicht zur Verfügung. Hierauf hat die Nationalparkverwaltung keinen Einfluss.

Nationalparkleiter Uwe Borrmeister: „Wir haben deshalb gemeinsam mit vielen Institutionen und Partnern in der Region einen Aktionsplan abgestimmt, mit dem zumindest der Erhalt des beliebten und bekannten Gebäudes möglich ist und für Besucher zugänglich bleibt.

Wir wollen das Gebäude renovieren und gemeinsam mit dem Tourismusverband Sächsische Schweiz eine personell besetzte Besucherinformationsstelle einrichten. Dadurch möchten wir den beliebten Standort mit Angeboten für unsere Besucher erhalten und die Information der jährlich 1,5 Millionen Besucher auf der Bastei verbessern.“

Die Nationalparkverwaltung hat bereits eine Bauvoranfrage gestellt. Eine wichtige Aufgabe für den Gebäudeerhalt ist jetzt, die historische Nutzung zu recherchieren und zu dokumentieren. Über Fotos oder Zeitzeugnisse der Kiosknutzung vor 1985 würde sich die Nationalparkverwaltung freuen.

Foto: U. Borrmeister

So kennen viele den beliebten Kiosk am Basteiparkplatz. Die Nationalparkverwaltung hat gemeinsam mit vielen Institutionen und Partnern in der Region einen Aktionsplan abgestimmt, mit dem zumindest der Erhalt des beliebten und bekannten Gebäudes möglich ist und für Besucher zugänglich bleibt.

Pressesprecher
_________________________________________________________________________________________
STAATSBETRIEB SACHSENFORST, NATIONALPARKVERWALTUNG SÄCHSISCHE SCHWEIZ 

STATE ENTERPRISE SACHSENFORST; NATIONAL PARK ADMINISTRATION  

Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit/Pressesprecher | Head of public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.dewww.nationalpark-saechsische-schweiz.de  „

Wie Wanderwege im Nationalpark erhalten werden

Seit 2018 sterben im großen Umfang Fichten im Nationalpark Sächsische Schweiz. Neu ist das nicht. Fichtensterben gab es auch schon 2007 und ff. nach dem Orkan Kyrill. Neu ist nur der Umfang. Etwa die Hälfte der Fichtenmonokulturen haben Buchdrucker & Co. zum Absterben gebracht. Das sieht erstmal gewöhnungsbedürftig aus, hilft aber der Natur bei der Neuordnung des Waldbildes. Die abgestorbenen Bäume sind nicht nur optisch eine Herausforderung, sie stellen auch eine Gefahr für Besucherinnen und Besucher dar. Niemand kann sicher voraussagen, wann die Baumskelette umfallen. Und niemand kann die Masse der abgestorbenenen Bäume beräumen. Das Betreten des Waldes geschieht deshalb immer auf eigene Gefahr. So steht es auch auf allen Informationstafeln an Wegen, die in den Nationalpark hineinführen.

Wie man im Nationalpark Sächsische Schweiz außerdem mit diesem Thema umgeht, darüber informiert folgende Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung:

Nationalparkverwaltung hat alle unpassierbaren Wanderwege freigeschnittenNationalparkverwaltung hat alle unpassierbaren Wanderwege freigeschnitten

Bei neuen Windbrüchen wird ebenfalls schnell gehandelt

Kürzlich konnten Wanderer bei der Planung ihres Ausflugs im Onlineservice der Nationalparkverwaltung feststellen, dass die Forstwirte der Verwaltung und beauftragte Firmen alle unpassierbaren Wanderwege im Nationalpark wieder freigeschnitten hatten. Der Sächsische Bergsteigerbund hat dies in einer eigenen Pressemitteilung gewürdigt.

Nach dem Dürrejahr 2018 sind im Nationalpark Sächsische Schweiz auf rund 2000 Hektar Fichtenwälder abgestorben. Viele der damals durch Borkenkäfer abgestorbenen Bäume brachen seither um. Entsprechend des Schutzzwecks des Nationalparks wächst von alleine ein neuer vielfältiger Wald heran.

Allerdings wurden damals auch viele Wanderwege unpassierbar. Mit einem umfangreichen Arbeitsprogramm hat die Nationalparkverwaltung von Sachsenforst seit dem Frühjahr 2021 rund 110 Wege freigeschnitten, viele davon wiederholt, einzelne bis zu zehnmal.

Leider währte der schöne Zustand des Wanderns ohne Hindernisse nur eine kurze Zeit, denn Starkwinde Anfang Oktober hatten neue Windbrüche zur Folge. In der Eulentilke und im Liebengrund brachen auf insgesamt rund 1.400 Metern zahlreiche abgestorbene Fichten um und blockierten die Wege. Die Nationalparkverwaltung weist mit Warnschildern an den Zugängen auf die vorübergehende Unpassierbarkeit hin.

Während die Waldarbeiter und die Nationalparkwacht einzelne Windbrüche nahezu täglich entfernen, wie beispielswiese in der unteren Kirnitzschklamm, muss die Verwaltung für großflächigere Maßnahmen, wie sie jetzt in der Eulentilke anstehen, zunächst ein naturschutzgesetzliches Befreiungsverfahren durchlaufen. Die Maßnahmen müssen so geplant werden, dass beim Freischneiden alle Naturschutzbelange berücksichtigt werden. Sobald die Befreiungen vorliegen, können diese Arbeiten beauftragt und vor Beginn der nächsten Brutzeit abgeschlossen werden.

Sachsens Umwelt- und Forstminister Wolfram Günther: „Es ist eine sehr gute Nachricht, dass die Besucherinnen und Besucher die wunderbare Natur im Nationalpark jetzt wieder umfänglich erleben können. Auch für das Gastgewerbe in der Region ist das eine wichtige Nachricht. Naturschutz, Naturerleben und nachhaltiger Tourismus, das gehört untrennbar zusammen im Nationalpark. Ich danke der Nationalparkverwaltung, dem Sachsenforst, den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und den beteiligten Forstunternehmen, dass das Freischneiden in diesem Umfang gelungen ist. Das war ein enormer Kraftakt. In den kommenden Jahren wird es eine prioritäre Aufgabe bleiben, die Wander- und Einsatzwege zu sichern. Denn angesichts der historischen Borkenkäferschäden bleibt die Lage dynamisch.“

Neben den Bemühungen zum Freischeiden der Wanderwege sorgt die Verwaltung mit der turnusmäßigen Reparatur der Wege und Steiganlagen wie in den Schwedenlöchern dafür, dass Einheimische und Besucher das Gebiet auf allen 400 Kilometern des Wanderwegenetzes erleben können.

Die Experten der Nationalparkverwaltung werden ab 2024 in Abstimmung mit der AG Wege verstärktes Augenmerk auf das Freischneiden wichtiger, nicht gekennzeichneter Wanderwege außerhalb der Kernzone legen. Sie setzen ebenso das Freischneiden von Zugängen zu Kletterfelsen fort, teilweise unterstützt von ehrenamtlichen Helfern aus den Reihen der Bergsportverbände.

Abgestorbene und umsturzgefährdete Bäume werden aber langfristig eine waldtypische Gefahr bleiben, auf die sich die Besucher im Nationalpark, wie in allen Wäldern einstellen müssen. Das gilt vor allem, wenn Wind, Schnee oder auch Regen die Bruchgefahr erhöhen. Das Begehen von Wegen im Wald geschieht immer auf eigene Gefahr. Durch regelmäßige Entnahme einzelner Bäume wird die Nationalparkverwaltung das Risiko zumindest verringern.

Noch bis zum Beginn der Vogelbrutzeit laufen umfangreiche Baumfällungen an 18 Wegen mit beiderseitigen Arbeitstiefen von 30 Metern an Einsatzwegen bzw. 15 Metern an Wanderwegen auf einer Länge von ca. 15.000 m. Für alle diese Maßnahmen hat die Landesdirektion Sachsen naturschutzrechtliche Befreiungen erteilt.

Bildunterschrift:

Foto: Hp. Mayr

Eine Fachfirma aus der Sächsischen Schweiz fällt im Auftrag der Nationalparkverwaltung vorsorglich abgestorbene Fichten entlang eines Einsatzweges. Die letzten unpassierbaren Wanderwege haben Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung mit Motorsägen frei geschnitten. Einzelne Windbrüche entfernen sie nahezu täglich um die Wanderwege gut begehbar zu halten. Abgestorbene und umsturzgefährdete Bäume werden aber langfristig eine waldtypische Gefahr bleiben, auf die sich die Besucher im Nationalpark, wie in allen Wäldern einstellen müssen. Das gilt vor allem, wenn Wind, Schnee oder auch Regen die Bruchgefahr erhöhen. Das Begehen von Wegen im Wald geschieht immer auf eigene Gefahr.

Pressesprecher
_________________________________________________________________________________________
STAATSBETRIEB SACHSENFORST, NATIONALPARKVERWALTUNG SÄCHSISCHE SCHWEIZ 

STATE ENTERPRISE SACHSENFORST; NATIONAL PARK ADMINISTRATION  

Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit/Pressesprecher | Head of public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.de; www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

Weitere Waldbrandvorsorge im Nationalpark Sächsische Schweiz

Niemand will, dass der Wald im Nationalpark Sächsische Schweiz wieder brennt. Falls es aber doch passiert, wird in dem wasserarmen Gebiet vor allem eines gebraucht: Wasser, viel Wasser. Dafür hat die Nationalparkverwaltung eine weitere Vorsorge getroffen, wie mit der folgenden Pressemitteilung informiert wird:

Nationalparkverwaltung saniert Feuerlöschteiche

Teich auf dem Großen Winterberg und Hutenteiche bei Lohmen sind nun wieder aufbereitet für die Entnahme von Löschwasser

Während des großen Waldbrandes im August 2022 diente er mit seinen 500 Kubikmeter Wasser als stille Reserve, falls das Feuer dem Gasthaus Großer Winterberg näher gekommen wäre. Eine Dresdner Umweltfirma und eine Bad Schandauer Firma für Haus- und Dienstleistungen haben nun den aufwendigen Auftrag der Nationalparkverwaltung zur Entschlammung des Teichs bearbeitet. Das Laub der umstehenden Bäume sammelt sich in dem Standgewässer an, wird zersetzt und musste in größeren aber regelmäßig Zeitabständen entfernt werden. Somit steht der Löschteich, den Wanderer kurz vor dem Gipfel von der Winterbergstraße aus sehen können, wieder mit seinem gesamten Volumen für Löscheinsätze zur Verfügung.

Christina Tscheuschner ist als Betriebsleiterin im Nationalpark für Fragen des Waldes und der dort befindlichen Einrichtungen zuständig: „Mit der Sanierung und Ertüchtigung von Teichen für die Löschwasserentnahme angrenzend und im Nationalpark, schaffen wir einen weiteren Baustein für den vorbeugenden Waldbrandschutz. Gleichzeitig verhindern wir auch, dass die Teiche verlanden, sodass mit der Maßnahme der Lebensraum für Amphibien langfristig gesichert wird.“

Die Arbeiten finden jetzt im Herbst statt, da sich die meisten Amphibien aktuell noch außerhalb der Teiche an Land aufhalten. Die Entnahme des Schlamms und des nur teilweise zersetzen Laubes ist mühsam. Zum größten Teil ist Handarbeit erforderlich und nur teilweise kann eine Absaugvorrichtung genutzt werden, auch um die abdichtende Plane nicht zu verletzen, die die Nationalparkverwaltung vor einigen Jahren hat einbauen lassen.

Für die Arbeiten waren rund drei Wochen Arbeitszeit erforderlich. Eine kleine Quelle und die winterlichen Niederschläge werden den Teich bis zur nächsten Waldbrandsaison langsam wieder füllen.

Ebenfalls zur Verbesserung der Löschwasserverfügbarkeit hat die Nationalparkverwaltung den untersten der Hutenteiche bei Lohmen nördlich der Zufahrt zur Bastei entschlammen lassen. Die beauftragte Fachfirma aus Ehrenberg hat gleichzeitig die Möglichkeit für die Feuerwehren verbessert, im Brandfall das Wasser zu entnehmen.

BU: Foto: M. Aulitzky

Mit der Teichentschlammung steht wieder ein größeres Volumen für Löschwasser zur Verfügung. Gleichzeitig verhindert die Nationalparkverwaltung damit, dass die Teiche langfristig verlanden und  Lebensraum für Amphibien verloren geht. Nur teilweise konnte für die Arbeiten eine Absaugvorrichtung genutzt werden. Aufgrund des hohen Laubanteils musste eine Bad Schandauer Firma für Haus- und Dienstleistungen den Schlamm mit viel Handarbeit aus dem Teich schaufeln.

Hanspeter Mayr

Pressesprecher“

Abschluss der Sommersaison 2023 – Wanderung zur Porta Bohemica

Es ist inzwischen zu einer schönen Tradition geworden, die letzte Wanderung der Sommersaison im Böhmischen Mittelgebirge zu veranstalten. Ebenfalls traditionell ist die letzte Saisonfahrt des Wanderexpress „Bohemica“ (RE20) zwischen Dresden und Litoměřice (deutsch Leitmeritz) am 31.10. eines jeden Jahres. Mit diesem Zug gelangt man umsteigefrei direkt ins malerische Böhmische Mittelgebirge und pünktlich zum Abendessen wieder zurück nach Hause. So lassen sich gleich mehrere Traditionen wunderbar miteinander verbinden.

In diesem Jahr führte die Tour vom Bahnhof Sebuzin (deutsch Sebusein) vorbei am einzigen Fachwerkglockenturm Nordböhmens in Cirkvice (deutsch Zirkwitz)

mit Blick auf das weithin sichtbare Dubitzer Kirchlein zur Heiligen Barbara (tschechisch U Svate Barbory), zur Porta Bohemica, zur Burgruine Kamyk (deutsch Kameiken), zum Naturschutzgebiet Radobyl (deutsch Radebeule) und zum Tagesziel Litoměřice. Dort erwartete uns in der Bischöflichen Brauerei zum Heiligen Stefan (tschechisch Biskupský pivovar U sv. Štěpána) ein typisch böhmischer Brauhausgulasch und für alle, die es mögen, hausgebrautes böhmisches Bier. Den Abschluss bildete ein kleiner Rundgang durch die pittoresken Gassen der alten Königsstadt. Gut, dass der nicht zu sehr ausgedehnt wurde, denn der „Bohemica“ startete nicht wie im Fahrplan angegeben 16:10 Uhr zur Rückfahrt, sondern bereits 15:56 Uhr. Einen professionellen Touroperator erschüttert sowas jedoch nicht; er plant Risiken und Katastrophen vorbeugend mit ein.

Schön wars, das Wetter und die Hangwälder herrlich herbstlich und Wanderung, Fahrt und Einkehr Balsam für die Seele.

Auszeichnung für Nationalpark-Kurzfilm

“So geht Nationalpark” gewinnt beim Art&Tur Film Festival

Der launisch-beherzte Rabe Enrico zeigt im Kurzfilm „So geht Nationalpark“, warum es so wichtig ist, dass sich alle Gäste im Nationalpark an fünf goldene Regeln halten. Als Stellvertreter der Tierwelt im Nationalpark appelliert er an die Rücksicht aller Besucher. Die Perspektivumkehr soll ohne lange Erklärungen für einen Aha-Effekt bei den Besuchern sorgen und war eine gemeinsame Idee der Nationalparkverwaltung und Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Alpenvereins, Landesverband Sachsen. Wie heute bekannt wurde, hat eine internationale Jury den Kurzfilm nun beim Art&Tur Filmfestival in Portugal ausgezeichnet: https://tourfilm-festival.com/en

Die Zahl der Gäste, die im Nationalpark Sächsische Schweiz aktive Erholung suchen, steigt stetig. Die Bitte um ein umsichtiges und aufmerksames Verhalten im Nationalpark wird bewusst aus der Sicht der Tiere dargestellt. Enrico Rabenstein präsentiert das einmalige Elbsandsteingebirge als seinen Lebensraum. Besonderheiten wie das Boofen, aber auch die Risikofaktoren für die Tier- und Pflanzenwelt, die durch Achtlosigkeit entstehen, kommen zur Sprache

„Die Einzigartigkeit des Elbsandsteingebirges dauerhaft zu erhalten und gleichzeitig intensives Naturerleben zu ermöglichen sind die Ziele der Nationalparkverwaltung. Mit der Dresdner Produktionsfirma AVANGA ist es uns geglückt, einprägsam aufzuzeigen wie im Nationalpark Sächsische Schweiz die Balance zwischen Naturerleben für alle und gebotenem Schutz von Tier- und Pflanzenwelt in einem Lebensraum gelingen kann. Dass Feuer imWald verboten ist, ist die wichtigste Botschaft des Films. Waldbrandprävention ist nicht nur Sache der Nationalparkverwaltung oder der Freiwilligen Feuerwehr, sondern braucht die Unterstützung aller, die draußen unterwegs sind. Wir hoffen, dass uns die Auszeichnung unterstützt, damit sich noch mehr Menschen an das Feuerverbot halten und couragierte Aufmerksamkeit aufbringen. Es waren vor allem wachsame Besucher, die in der letzten Saison mit dazu beigetragen haben, dass sechs illegale Feuer rechtzeitig entdeckt und gelöscht werden konnten. Dafür kann man nie genug danken!“ betont der stellvertretende Nationalparkleiter Christian Starke.

Der Nationalpark-Kurzfilm wurde produziert von der Firma AVANGA aus Dresden, Regie führte Stefan Deckner. Eine entscheidende Rolle spielte Puppenspieler Pierre Schäfer.

2023 wurden 262 Filme aus 47 Ländern beim Art&Tur Film Festival in Portugal

eingereicht. Der prämierte Film „So geht Nationalpark“ kann in Deutsch, Englisch und Tschechisch auf dem YouTube-Kanal der Nationalparkverwaltung gesehen und geteilt werden:

Deutsche Version („So geht Nationalpark“): https://youtu.be/Rfm4Wcl93sM

Englische Version (“How to: National Park”): https://youtu.be/lnEFKVvBsik

Tschechische Version(“How to: Národní park”) : https://youtu.be/R5FG1Nq6NHc

Bildunterschrift:

Fotos: N.Rademacher

Mit dem prämierten Kurzfilm „So geht Nationalpark“ zeigt die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz gemeinsam mit dem DAV-Landesverband Sachsen, warum es so wichtig ist, dass sich alle Gäste im Nationalpark an fünf goldene Regeln halten. Offenes Feuer imWald ist in Deutschland verboten und Waldbrandprävention betrifft alle. Sechs illegale Lagerfeuer konnten in diesem Jahr schnell gelöscht werden, weil aufmerksame Besucher sie gemeldet hatten. So konnte vermieden werden, dass ein noch aufwendiger zu löschender größerer Waldbrand entstand. Die Dresdner Firma AVANGA hat mit Regisseur Stefan Deckner (2.v.l.) und Puppenspieler Pierre Schäfer den prämierten Film produziert.

Hanspeter Mayr

Pressesprecher
_________________________________________________________________________________________
STAATSBETRIEB SACHSENFORST, NATIONALPARKVERWALTUNG SÄCHSISCHE SCHWEIZ 

STATE ENTERPRISE SACHSENFORST; NATIONAL PARK ADMINISTRATION  

Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit/Pressesprecher | Head of public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.dewww.nationalpark-saechsische-schweiz.de  

Wanderweg im Polenztal wieder freigegeben

Der beliebte Wanderweg durch den am längsten unter Naturschutz stehenden Teil des Nationalparks Sächsische Schweiz ist wieder nutzbar. Die Arbeiten am Wander- und Rettungsweg sowie zum vorbeugenden Brandschutz wurden abgeschlossen. Dazu veröffentliche die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz soeben folgende Pressemitteilung:

Polenztal wieder frei für Wanderer: Nationalparkverwaltung schließt umfangreiche Arbeiten zur Sicherung des Einsatzweges ab

Wegesanierung wird mit Waldbrandschutz verbunden 

Nach Abschluss von umfangreichen Sanierungsmaßnahmen im Polenztal konnte Nationalparkrevierleiter Frank Wagner die Sperrung des Einsatz- und Wanderwegs entlang der Polenz ab Parkplatz Frinzthalmühle bis zum Abzweig Steinbrücke heute aufheben.

Im Nationalpark, wurden auf 2685 Metern rund 1400 Festmeter Holz entnommen. Die jährlichen Maßnahmen zur Sicherung von Einsatz- sowie Wanderwegen vor Baumsturz dienen dazu, die sichere Befahrung im Einsatzfall weiterhin zu gewährleisten. Dazu wurden vom Borkenkäfer befallene und abgestorbene Fichten an Rettungswegen bis zu einer Tiefe von 30 Metern gefällt und vereinzelt entnommen.

Ziel der Arbeiten ist weiterhin, dass Feuerwehren entlang der Einsatzwege mehr Raum für mögliche Löschangriffe haben sowie, dass Brandlast entnommen wird. Hier wurde Totholz entfernt und Reißig im Umfang von ca. 1350 Schüttraummetern zu Hackschnitzel gehackt. Waldarbeiter haben das gefällte Totholz möglichst bodennah abgelegt, sodass es sich besser mit Feuchtigkeit aufsaugen kann.

Die Nationalparkverwaltung hat die Arbeiten noch im Oktober fertiggestellt um dem Schutz sensibler Arten, wie der Mopsfledermaus, gerecht zu werden. Später im Jahr fahren einige Tierarten ihren Stoffwechsel herunter und können deshalb zeitweise nicht mehr fliehen.

Die Maßnahmen wurden von der Maschinenstation Königstein des Sachsenforst in Zusammenarbeit mit den Forstwirten der Nationalparkverwaltung sowie durch private Unternehmen durchgeführt. Zuletzt hat der Vorarbeiter der Nationalparkverwaltung mit einem Bagger die Wegeschäden beseitigt, so dass der Weg wieder frei gegeben werden konnte.

Aktuelles zum Wegeservice inklusive den Umleitungen bei temporär gesperrten Wegen unter: https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/aktuelles/wegeservice-und-wegeinfo/

Foto: F. Wagner

Zur Verbesserung des vorbeugenden Waldbrandschutzes wird nach der Fällung der größeren abgestorbenen Fichten auch das Feinmaterial und Restholz gehackt und entfernt.

Im Auftrag des Pressesprechers

Nadja Rademacher

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit-Netzwerk

Assistant Desk Officer Public Relation-Network

______________________________________

STAATSBETRIEB SACHSENFORST

Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz

Postanschrift: An der Elbe 4 | 01814 Bad Schandau

Tel.: +49 35022 900-625 | Fax: +49 35022 900-729

Nadja.Rademacher@smekul.sachsen.de | www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

Wandern auf eigene Verantwortung – Gericht lehnt Schadensersatzklage ab

Die folgende Pressemitteilung des Deutschen Wanderverbandes e.V. macht erneut auf das wichtige Thema Eigenverantwortung beim Wandern in Wäldern und der sonstigen freien Natur aufmerksam. Darin wird ausführlich über ein Urteil des Bundesgerichtshofes zur abgewiesenen Schadenersatzforderung bei waldtypischen Gefahren informiert.

Das Urteil verweist höchstrichterlich auf die Eigenverantwortung bei der Nutzung von Wanderwegen. Es ist danach jederzeit mit waldtypischen Gefahren zu rechnen. Ein Recht, von Waldbesitzern zu verlangen, dass diese die Gefahren beseitigen, besteht demnach nicht. Das trifft auch auf den Aufenthalt in Naturschutzgebieten zu und erlegt kommerziellen und ehrenamtlichen Wanderführer*innen und sonstigen Tourguides und -veranstaltern bei geführten Touren und anderen Veranstaltungen in der freien Natur eine hohe Verantwortung auf. Das höchste Risiko besteht jedoch bei selbst veranstalteten, individuellen Touren in der Natur. Jede teilnehmende Person ist für die eigene Sicherheit selbst verantwortlich und Schadenersatz von Dritten ist ausgeschlossen. Das sollte man wissen und beachten.

Und hier geht es nun zur angekündigten PM:

„Kassel, 20. Oktober 2023

Urteil zu Unfall auf Harzer-Hexen-Stieg rechtskräftig

„Auf eigene Gefahr“ – auch auf beworbenen Wanderwegen

Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des so genannten „Harzer-Hexen-Stieg-Urteils“ des Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen (V1 ZR357 / 21). Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig: Einem Kläger, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg im Jahr 2018 von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das Urteil zeigt, dass touristisch beworbene Wanderwege wie die „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege.

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte Mitte Dezember 2020 bereits ein entsprechendes Urteil des Landgericht Magdeburg bestätigt und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Dem Kläger stehe kein Schadensersatz zu, weil sich mit dem Umsturz des Baumes eine „waldtypische“ Gefahr verwirklicht habe, für die die beklagte Stadt auch auf Wanderwegen nicht hafte (15.12.2020, Az.: 2 U 66/20).

Der Mann hatte vor dem Landgericht Magdeburg geklagt und von der Stadt Thale Schmerzensgeld von mindestens 200.000 Euro verlangt. Nach eigenen Angaben wurde der Kläger im Juli 2018 auf dem touristisch beworbenen Harzer-Hexen-Stieg von einem herabstürzenden Baum erfasst und schwer verletzt. Der Unfall ereignete sich auf einem Waldgrundstück der Stadt Thale. Der Verletzte war der Auffassung, dass die Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt habe. Der Baum sei deutlich erkennbar abgestorben gewesen und wäre bei der Durchführung einer Baumschau sofort als Gefährdungsbaum ersichtlich gewesen und gefällt worden, so dass es nicht zu dem Unfall gekommen wäre.

Das Landgericht Magdeburg folgte dieser Auffassung nicht. Es wies die Klage aufgrund der geltenden Gesetzeslage (§ 4 und § 22 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom BGH, Urteil vom 02. Oktober 2012 – VI ZR 311/11) ab. In einer Mitteilung des Landgericht Magdeburg heißt es: „Der Waldbesucher, der auf eigene Gefahr Waldwege betritt, kann grundsätzlich nicht erwarten, dass der Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren ergreift. Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen. Er ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko. Dementsprechend können und müssen auf Wanderwegen nicht sämtliche Gefahren ausgeschlossen werden. Würde man eine völlige Gefahrlosigkeit der Wanderwege fordern, müsste man auf reizvolle Routen im Bergland ebenso wie auf einsame Waldpfade im Flachland aus Haftungsgründen verzichten. Auch nach der gesetzlichen Risikoverteilung aus § 22 LWaldG LSA haftet selbst auf stark frequentierten und touristisch beworbenen Waldwegen der Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren.“ (4.3.20, Az.: 10 O 701/19).

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte diese Auffassung im Dezember 2020 bestätigt. Hinsichtlich der daraufhin beim Bundesgerichtshof eingereichten Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesgericht am 21. September 2023 entschieden, eine Revision nicht zuzulassen (V1 ZR357 / 21). Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Der Deutsche Wanderverband bedauert derartige Unfälle ausdrücklich, begrüßt die Entscheidung aber, da es seinen Mitgliedsorganisationen für ihre tägliche Arbeit Sicherheit gebe und die Bedeutung eigenverantwortlichen Handelns betone. Außerdem zeige die Entscheidung, dass „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ wie der Harzer-Hexen-Stieg juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege. Das Urteil habe damit für alle touristisch beworbenen und zertifizierten Wege hohe Bedeutung. Sie unterlägen keinen besonderen Auflagen und es erwüchsen daraus keine erhöhten Pflichten für Wald- und Grundeigentümer*innen.

Viele Grüße

Jens Kuhr

Öffentlichkeitsarbeit

Deutscher Wanderverband
Kleine Rosenstraße 1-3
34117 Kassel
Tel. 0561 / 9 38 73 -14
Fax. 0561 / 9 38 73 -10
j.kuhr@wanderverband.de

www.wanderverband.de
www.wanderbares-deutschland.de

Erneut illegales Lagerfeuer im Nationalpark entdeckt und gelöscht

Nur wenige Tage nach der letzten Information über eine illegale Feuerstelle im Nationalpark Sächsische Schweiz gibt es erneut einen Anlass, über menschliches Fehlverhalten zu informieren. Am 17.10.2023 wurden Polizei und Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wehlen zu einem Feuer gerufen. Derartige Meldungen häufen sich inzwischen fast im Wochentakt und lassen Zweifel an der Vernunft mancher Besucher zu.

„Am Abend des vergangenen Dienstag (17.10.) wurden Beamte des Polizeireviers Pirna und die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wehlen zu einem illegalen Lagerfeuer oberhalb von Stadt Wehlen gerufen.

Drei dänische Malerwegwanderer hatten auf einem Felsriff abseits der offiziellen Wege verbotenerweise ein Zelt errichtet und ein Lagerfeuer entzündet.

Während die Beamten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Wanderin und zwei Wanderer einleiteten, löschte die Feuerwehr das Lagerfeuer. Das Feuer wurde auf einem exponierten Felsriff entzündet. Vom Wind verdriftete Glutpartikel hätten leicht darunter liegende Waldpartien entzünden können.

Die Nationalparkwacht kontrollierte am Folgetag die Feuerstelle und auch die am Fuße des Felsens gelegenen Bereiche und nahm ebenfalls die Personalien der Wanderer auf.

Offensichtlich hat die neue Ausschilderung zum Feuer- und Rauchverbot die Wandertouristen aus Dänemark nicht erreicht oder sie haben sich bewusst darüber hinweggesetzt.

In den zurückliegenden Wochen konnte die Nationalparkwacht mehrere illegale Feuerstellen löschen.

Der stellvertretende Nationalparkleiter Christian Starke bedankt sich bei denjenigen, die Polizei und Feuerwehr über das illegale Lagerfeuer informiert haben und dass diese das Feuer schnell löschen konnten: „Waldbrände können am erfolgreichsten vermieden oder bekämpft werden, wenn Feuerstellen wie diese schnell entdeckt und gelöscht werden. Ich appelliere an die Besucher, sich an das Feuer- und Rauchverbot im Wald zu halten und dass sie illegale Feuer im Wald schnellstmöglich bei der 112 melden.“

Foto: F. Kowalzik

Bei diesen Bildern werden unliebsame Erinnerungen an den Waldbrand von 2018 in der Nähe der Bastei wach: 400 Feuerwehrleute brauchten damals 4 Tage um das Feuer zu löschen. Ein Übergreifen auf die Gebäude von Kurort Rathen drohte.

Dieses aktuelle Lagerfeuer wurde rechtzeitig der Polizei und Feuerwehr gemeldet und konnte gelöscht werden. Die Reste des Löschschaums waren noch man nächsten Morgen bei der Nachkontrolle der Feuerstelle durch die Nationalparkwacht zu sehen. Gegen die Verursacher wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Hanspeter Mayr

Pressesprecher
_________________________________________________________________________________________
STAATSBETRIEB SACHSENFORST, NATIONALPARKVERWALTUNG SÄCHSISCHE SCHWEIZ 

STATE ENTERPRISE SACHSENFORST; NATIONAL PARK ADMINISTRATION  

Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit/Pressesprecher | Head of public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.dewww.nationalpark-saechsische-schweiz.de  „

Weg zur Wildnis, Teil 2, im Nationalpark Sächsische Schweiz offiziell eröffnet

Umweltminister Wolfram Günther eröffnet zweiten Teil des Weges zur Wildnis über eine Waldbrandfläche im Nationalpark Sächsische Schweiz

Am gestrigen Montag eröffnete der Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Wolfram Günther mit vielen Gästen aus der Region und Vertretern der Feuerwehren der Sächsischen Schweiz den zweiten Teil des Naturerlebnispfades „Weg zur Wildnis“, der auf einer Waldbrandfläche aus dem vergangenen Jahr im Nationalpark die erstaunliche Regeneration des Waldes nach nur einem Jahr erlebbar macht.

Besonders überraschend war für viele Besucher die Vielfalt und Geschwindigkeit, mit der die Vegetation in dieser kurzen Zeit nach nur einem Jahr die Waldbrandfläche zurück erobern konnte.

Die Nationalparkverwaltung errichtete den 100 Meter langen Pfad auf der Waldbrandfläche am Reitsteig in unmittelbarer Nähe zum ersten Teilabschnitt des „Weg zur Wildnis“. Umweltminister Günther nutzte den Termin, um erneut den Feuerwehren und vielen ehrenamtlichen Einsatzkräften für Ihren Einsatz zu danken. Hier am Brandherd „Frienstein“ waren es unter anderem die Freiwilligen Feuerwehren aus Stolpen, Pirna-Copitz, Königstein, Porschdorfer und Reinhardtsdorf, die eine weitere Ausbreitung des Feuers verhinderten.

Staatsminister Wolfram Günther war es besonders wichtig, auch den zweiten Teilabschnitt des „Weg zur Wildnis“ persönlich zu eröffnen: „Die Bilder des Waldbrandes haben viele Sachsen und auch mich sehr betroffen gemacht. Auf dem neuen Abschnitt über die Waldbrandflächen sind die Selbstheilungskräfte der Natur unmittelbar erlebbar. Besonders fallen hier die jungen Birken ins Auge. Kurz nach dem Brand konnte ich persönlich die vielen Birkensamen auf den schwarz verkohlten Flächen sehen. Tatsächlich konnten sie hier in großer Vielzahl keimen und binnen eines Jahres nun bis zu einer Größe von 160 cm heranwachsen. Aber auch kleine Kiefern, Buchen, Eschen und Eichen sind bereits vereinzelt hier zu finden. Im Nationalpark werden sich sowohl die Waldbrandflächen 2022 sowie auch die Borkenkäferflächen langfristig in einen starken Mischwald entwickeln.

Ich lade die Besucher des Nationalparks ein, diese erstaunliche Entwicklung auf dem neuen Erlebnisweg nachzuvollziehen. Mich freut es sehr, dass der erste Weg zur Wildnis so gut angenommen wurde. Ich bin sicher, dass auch der zweite Teilabschnitt auf großes Interesse stoßen wird.“

Nationalparkleiter Uwe Borrmeister ergänzt: „Natur Natur sein lassen – das Motto im Nationalpark, war nach den schrecklichen Bildern des Waldbrandes eine besondere Herausforderung. Viele Menschen wollten, dass die Brandflächen so schnell wie möglich wieder aufgeforstet werden. Auf dem zweiten Teil des „Weg zur Wildnis“ zeigt die Natur, dass es sich lohnen kann, auf die Selbstheilungskräfte der Natur zu vertrauen. Selbst nach Extremereignissen wie dem Waldbrand, siedelten sich in kürzester Zeit spezielle Moos-, Pilz- und Insektenarten an, die genau auf das Wachstum auf den Ascheböden und der Holzkohle der verbrannten Stämme spezialisiert sind.“

Der Pfad bietet außerdem Informationen zur Lage und Ausbreitung des Waldbrandes 2022, zu Fragen des Totholzes und bittet die Besucher um Mithilfe zur Vermeidung künftiger Waldbrände.

Zentraler Punkt ist die langfristige fotografische Dokumentation der Waldentwicklung in diesem Bereich. An Ort und Stelle zeigen die Fachleute der Nationalparkverwaltung Vergleichsbilder mit der Waldsituation in den Jahren vor dem Waldbrand und unmittelbar danach. Daraus wird die teilweise erstaunliche Vegetationsentwicklung einschätzbar.

Bildunterschrift:

Sachsens Umweltminister Wolfram Günther (li) eröffnet im Nationalpark Sächsische Schweiz den zweiten Teil des Pfades „Weg zur Wildnis“. Mit Ihm freuen sich Nadja Rademacher (Projektleiterin des Weges), Uwe Borrmeister (Nationalparkleiter) sowie Thomas Kunack (Bürgermeister Stadt Bad Schandau) über die Ergänzung des Wildnisweges (v.l.n.r.).

Foto: Jörg Weber, Nationalparkverwaltung

i.A.d. Pressesprechers“

PS: Beide Teile des Weges zur Wildnis werden auch im Jahr 2024 Bestandteil von Natursaxe® Exkursionen sein.

Wieder illegales Lagerfeuer im Nationalpark Sächsische Schweiz entdeckt

Am Donnerstag, dem 12.10.2023, entdeckten und löschten Helfer und Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung im Bereich des Großen Winterbergs erneut ein illegales Lagerfeuer. Mit folgender Pressemitteilung informiert die Nationalparkverwaltung über das Geschehen:

Nationalparkwacht entdeckt und löscht illegale Feuerstelle

Am gestrigen Donnerstag, dem 12.10.2023 mussten Helfer der Nationalparkwacht erneut Brandgeruch und eine illegale Feuerstelle im Nationalpark am Hang des Großen Winterbergs in der Nähe des Wanderwegs Wurzel feststellen. Die Suche war durch das Verdriften des Rauchs langwierig, doch schließlich erfolgreich. Die Verursacher des mitten in einer dicken Laubstreuschicht glimmenden Feuers waren nicht mehr festzustellen.

Die herbeigerufenen hauptamtlichen Mitarbeiter der Nationalparkwacht brachten insgesamt sechs Löschrucksäcke mit insgesamt 150 Litern Löschwasser sowie Hacken und Schaufeln an der Brandstelle zum Einsatz. Waldarbeitslehrlinge aus dem Forstbezirk Neustadt haben die Löscharbeiten im Rahmen ihrer überbetrieblichen Ausbildung bei der Nationalparkwacht unterstützt.

Die Glut hatte sich im Laub bereits bergab gefressen. Gemeinsam konnte das Feuer auf einer Fläche von rund sechs Quadratmetern aufgegraben und gelöscht werden. Vermutlich hat die feuchte Witterung schlimmeres verhindert. Frisch abgesägte Äste in unmittelbarer Nähe der Feuerstelle sind eindeutige Indizien für ein illegales Lagerfeuer.

Die Nationalparkverwaltung wird Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Hinweise zu den Brandverursachern nimmt die Nationalparkverwaltung zu diesem Zweck gerne entgegen.

Foto: Nationalparkwacht Schmilka

Naturschutzhelfer entdeckten die unzureichend abgelöschte und illegale Lagerfeuerstelle am Hang des Großen Winterbergs. Die herbeigerufenen hauptamtlichen Mitarbeiter der Nationalparkwacht brachten insgesamt sechs Löschrucksäcke mit insgesamt 150 Litern Löschwasser sowie Hacken und Schaufeln an der Brandstelle zum Einsatz. Waldarbeitslehrlinge aus dem Forstbezirk Neustadt haben die Löscharbeiten unterstützt.“