Kategorie: Rechtliches

Datenschutzerklärung aktualisiert und ergänzt

Während der Covid-19-Pandemie haben sich Videokonferenzssysteme als sehr nützlich erwiesen, um mit Kooperationspartnern, Kunden und anderen interessierten Menschen (für alle Genannten und Ungenannten gilt ausdrücklich die männliche/weibliche/diverse Ansprache = m/w/d) in Kontakt zu bleiben oder zu kommen. Die lange Zeit im Heimatbüro erwies sich zudem als nützlich, diverse Systeme ausgiebig zu testen. Als besonders benutzerfreundlich hat sich bis jetzt die Anwendung von Zoom Videosystems Inc. herausgestellt. Mit diesem System wird deshalb zunächst befristet für ein Jahr gearbeitet. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Datenschutzerklärung um entsprechende Hinweise für die Verwendung von Zoom zu ergänzen. Sie finden diese Hinweise stets aktuell in der Datenschutzerklärung auf dieser und den verbundenen Webseiten https://saechsisch-boehmische-schweiz.tours und https://kammtouren.de.

Sollten Sie Zoom nicht nutzen wollen oder können, informieren Sie uns bitte vor Beginn eines geplanten Zoom- Meetings oder -Webinars, spätestens jedoch nach Erhalt der Einwahldaten darüber. Wir werden Ihnen in diesem Fall eine andere geeignete Kommunikationsmöglichkeit vorschlagen. Einen Anspruch auf den Inhalt des geplanten und durchgeführten Zoom- Meetings oder -Webinars können Sie in diesem Fall aber nicht geltend machen.

Gästeführungen ab 15.05.2020 wieder möglich

Die Sächsische Staatsregierung hat am 12.05.2020 weitere Lockerungen von Coronabeschränkungen beschlossen. Grundlage ist die neue Corona-Schutz-Verordnung, die am 15.05.2020 in Kraft tritt. Um die Ausbreitung des Virus Sars-COV-2 weiter einzudämmen, bleibt der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auch weiterhin bestehen.

In der Verordnung erwähnt wird die Möglichkeit von Gästeführungen. Damit sind ab 15.05.2020 auch touristische Natur- und Landschaftsführungen, Nationalparkführungen, naturkundliche Wanderungen und Trekkingtouren wieder möglich. Unklar bleibt, welche konkreten Hygiene- und Schutzbestimmungen im Outdoorbereich einzuhalten sind. Eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckung im Outdoorbereich und eine Teilnehmerbeschränkung bei Gästeführungen enthält die Verordnung nicht. Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern ist zwar allgemein vorgeschrieben, in Wald- und Schutzgebieten auf schmalen Wegen und Pfaden und bei zufälligen Gruppenbegegnungen im Gegenverkehr jedoch nur schwer durchzusetzen. Unklar bleibt auch, ob für die in diesem Beitrag beispielhaft genannten Touren im Outdoorbereich ein Hygienekonzept zwingend erforderlich und welche Behörde zuständig ist, wenn diese Touren über mehrere kommunale und Landkreisgrenzen verlaufen. Es besteht also weiterhin Klärungsbedarf.

Den vollständigen Text der Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt finden Sie hier: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236832

Die neue Corona-Verordnung tritt mit Ablauf des 5. Juni 2020 außer Kraft.

Absage aller Veranstaltung bis 30.04.2020

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Covid-19-Pandemie habe ich mich entschlossen, alle Veranstaltungen bis einschließlich 30.04.2020 abzusagen. Die Gesundheit potentieller Teilnehmer*innen und die eigene Gesundheit haben in dieser außerordentlichen Situation oberste Priorität.

Alle bisher gebuchten Tickets und Gutscheine behalten ihre Gültigkeit und können nach Wiederaufnahme des regulären Veranstaltungsbetriebes eingelöst werden. Den neuen Starttermin für die Frühjahrs- und Sommersaison gebe ich rechtzeitig auf dieser Webseite bekannt.

Die Teilnahmebedingungen wurden ergänzt

Die Teilnahmebedingungen (AGB) für Touren wurden in Punkt 1 um die Klarstellung, dass sie für alle Rechtsgeschäfte mit Vertragspartnern gelten und um Punkt 2.1. (Anmeldeschluss) ergänzt:

 2.1. Anmeldeschluß

Anmeldeschluß für Touren unter 24 Stunden Dauer an Wochentagen ist der Vorabend der Tour, für Touren unter 24 Stunden Dauer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen 7 Tage und für Touren über 24 Stunden Dauer 30 Tage vor Tourenbeginn.

Damit besteht Klarheit über Anmeldefristen. Alle Beteiligten haben nun mehr Planungssicherheit für die Wochenend- und Urlaubsplanung.

Wichtige Hinweise zum Veranstaltungskalender für 2020!

Pünktlich zum geplanten Termin und damit rechtzeitig vor Beginn der Hauptsaison für genussvolle Outdooraktivitäten ist er fertig geworden, der neue Veranstaltungskalender! Auf der Partnerseite www.saechsisch-boehmische-schweiz.tours als „Tourenprogramm“ bezeichnet wird die neue Programmstruktur vorgestellt. Dazu hier noch einige wichtige Hinweise:

  • Die bewährten Entdeckertouren in Schmilka und Stadt Wehlen werden auch 2020 fortgeführt, jedoch mit geänderter Ausschreibung. Die Touren finden nicht mehr mit jeder Minimal- Gruppenstärke und nicht mehr ohne Anmeldung statt. Die Anmeldung spätestens bis zum Vorabend der Tour ist ab sofort Teilnahmevoraussetzung. Es wird empfohlen, Tickets im Vorverkauf über diese oder die Partnerwebseite zu buchen. Das schafft für alle Beteiligten Planungssicherheit und macht nervige Telefonnachfragen überflüssig*.
  • Neu ist ab 2020 die Durchführungsgarantie für zahlreiche Touren. Sie wird gewährt, wenn bis zum Anmeldeschluss – bei Touren an Wochentagen ist das in der Regel der Vorabend, bei Touren an Wochenend- und Feiertagen in der Regel 7 Tage vor Tourenbeginn – mindestens 4 Tickets für die jeweilige Tour gebucht wurden. Bei Forststeigtrekking mit Übernachtung und bei den Sächsisch- Böhmischen Wanderwochen ist der Anmeldeschluss 30 Tage vor Tourenbeginn und die Durchführungsgarantie wird gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt mindestens 5 Tickets für die jeweilige Tour gebucht wurden.
  • Die Buchung von Tickets ist erforderlich geworden, weil durch alle Teilnehmenden die gesetzlichen Bestimmungen der EU- Datenschutzgrundverordnung (EU- DSGVO) bereits vor Abschluss und die Teilnahmebedingungen (AGB) mit Abschluss des Dienstleistungsvertrages verbindlich akzeptiert werden müssen. Der Veranstalter ist zudem verpflichtet, den Teilnehmenden bei Pauschalangeboten und verbundenen Reiseleistungen bereits beim Erstkontakt die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen und den Reisepreissicherungsschein (Insolvenzversicherung) zur Verfügung zu stellen. Um den damit verbundenen Bürokratiemehraufwand für alle Beteiligten so weit gesetzlich zulässig zu minimieren, hat sich Natursaxe® entschlossen, seine gesetzlichen Pflichten als Veranstalter ausschließlich auf elektronischem Weg zu erfüllen.

(* Telefonkontakt ist selbstverständlich weiterhin möglich. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass wir häufig in Gebieten unterwegs sind, die leider immer noch lückenhaft funktechnisch versorgt sind. Berücksichtigen Sie bitte auch, dass während der Touren die Interessen der Teilnehmenden Vorrang haben und Telefongespräche in der Regel als störend empfunden werden. Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis!)

Tour oder Reise – oder beides?

Das neue Jahr hat Fahrt aufgenommen und das gilt auch für dieses Projekt. Wer die Seiten aufmerksam verfolgt, wird sicher den Wechsel der Domaine und der Seitenbeschreibung bemerkt haben. Zunächst: die Domaines www.natursaxe.reisen und www.natursaxe.de existieren genauso weiter wie die „alte“ Domaine www.natursaxe.com. Daran hat sich nichts geändert. Die Hauptdomaine dieser Seite ist jetzt www.natursaxe.de, die beiden anderen Domaines verweisen auf sie. Natursaxe.de vergrößert den Handlungsspielraum, das ist alles.

Was hat es nun mit „Tour oder Reise“ – der Überschrift – auf sich?

Wer touristische Leistungen anbietet, kommt an der Umsetzung der EU- Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht nicht vorbei. Der Gesetzgeber erweiterte das BGB und führte neue Begriffe ein bzw. präzisierte den Begriff der Pauschalreise. Nachzulesen ist das alles übrigens im § 651 BGB. Diese Zeilen sind lediglich die Selbstreflexion eines Betroffenen und können und sollen auf keinen Fall eine juristische Beratung ersetzen!

Wer im eigenen Namen und für eigene Rechnung Touren anbietet, bietet eine touristische Leistung an. Dauert die Tour nicht länger als 24 Stunden, beinhaltet sie keine weitere touristische Leistung und kostet sie nicht mehr als 500 €, ist das per Gesetz eine Tagesreise. Tagestour = Tagesreise.

Im Umkehrschluss heisst das: dauert die Tour länger als 24 Stunden, beinhaltet sie eine oder mehrere weitere tourististische Leistungen (z.B. Unterkunft, Transport, Verpflegung), dann handelt es sich – von wenigen Ausnahmen abgesehen – entweder um eine Pauschalreise (vereinfacht gesagt: Buchung aller Leistungen aus einer Hand zu einem Pauschalpreis mit einer Rechnung) oder um verbundene Reiseleistungen, z.B. eigene Hauptleistung wie Planung, Organisation und Führung der Tour + vermittelte Fremdleistungen (z.B. für Transport, Unterkunft, Verpflegung mit getrennter Rechnung, aber zum Zweck derselben Tour), nennt das der Gesetzgeber „verbundene Reiseleistung“. Dafür gibt es neue Haftungsregelungen und Aufklärungspflichten für Anbieter und Rechte für Verbraucher.

Eine Tour ist also auch weiterhin eine Tour, aber auch eine Reise, wenn sie touristischen Zwecken dient und man sie selbst unter eigenem Namen veranstaltet. Sie ist hingegen keine Reise, wenn es sich z.B. um eine Lehrwanderung oder eine Exkursion für eine Bildungseinrichtung, einen Verein oder ein Projekt handelt und die Tour im Auftrag für einen Dritten erbracht wird. Dann ist der Dritte der Veranstalter – oder auch nicht; siehe Ausnahmen im Gesetz. Kompliziert! Hoffentlich wissen das Alle im Grau- und Schwarztourismus!

Natursaxe® praktiziert keinen Grau- und erst recht keinen Schwarztourismus. Alle gesetzlichen Pflichten werden eingehalten, darunter auch der Abschluss einer Insolvenzversicherung für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen sowie einer Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter. Das kostet eine Menge Geld und hat Auswirkungen auf den Preis der Touren und Reisen. Deshalb mussten die Preise moderat angepasst werden. Und wenn es der Gesetzgeber tut, dann darf man auch selbst seine Touren „Reisen“ nennen!