Kategorie: Sächsische Schweiz

Nationalpark Sächsische Schweiz ist rechtskonform

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden: Der Nationalpark und das ihn umgebende Landschaftsschutzgebiet sind im Wesentlichen rechtskonform. Die Behauptung, der Nationalpark hätte aus naturschutzfachlichen Gründen niemals gegründet werden dürfen, ist damit höchstrichterlich widerlegt. Auch der Bürgerinitiative „Naturpark Sächsische Schweiz“ ist mit dem Urteil des OVG die sachliche Handlungsgrundlage verloren gegangen. Das Gericht hat mit seinem Urteil zugleich eine Revision ausgeschlossen.

Das OVG hat weiter festgestellt, dass die Landesdirektion und die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz des Staatsbetriebes Sachsenforst für das gesamte Gebiet des Nationalparks und des Landschaftsschutzgebietes zuständig sind. Allerdings wurden einzelne Teile der Nationalparkverordnung für ungültig erklärt. Das betrifft die Einstufung als Natura-2000-Schutzgebiet. Hier erkannte das Gericht einen Formfehler. Auch der konkrete Grenzverlauf auf einzelnen Flurstücken ist betroffen. Diese Flächen können entweder ausgegliedert oder der Grenzverlauf durch eine Änderungsverordnung korrigiert werden. Mit dem Urteil besteht nun Rechtssicherheit und eine sachliche Basis für Gespräche zwischen den Konfliktparteien.

(Quelle: Sächsische Zeitung, Ausgabe vom 04.09.2025)

Gemeinde Lohmen klagt gegen Nationalpark Sächsische Schweiz

Nein, neu ist diese Information nicht. Die Klage wurde bereits 2003 eingereicht und ruhte seitdem beim Oberverwaltungsgericht Bautzen. Über den aktuellen Sachstand informiert die Sächsische Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Der Artikel befindet sich jedoch hinter der Bezahlschranke. Frei lesbar ist eine Information auf dem Portal diesachsen.de (https://www.diesachsen.de/justiz/gemeinde-klagt-gegen-nationalpark-saechsische-schweiz-3049148?utm_source=Mastodon&utm_medium=dpa&utm_content=textlink ). Im Text steht jedoch nicht, dass und warum die Klage auch vom Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterstützt wird. Diese Information ist im Artikel der Sächsischen Zeitung enthalten.

Nun wird zeitnah ein Urteil erwartet. Wie es ausfällt, ist offen. Wird es zur Stärkung des gesetzlich geregelten Naturschutzes in Form einer Bestätigung des Status quo beitragen oder die Partikularinteressen der Klägerin und ihrer Unterstützer bestätigen und den Nationalpark Sächsische Schweiz in seiner gegenwärtigen Form und Struktur in Frage stellen?

Auf jeden Fall haben Kritiker und Gegner des Nationalparks mediale Aufmerksamkeit für ihr Anliegen. Das dürfte auch der Bürgerinitiative für die Umwandlung des Nationalparks in einen geringer geschützten und finanzierten Naturpark gefallen.

Die übergroße Mehrheit meiner Gäste in der Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz kommt wegen und nicht trotz der beiden grenzüberschreitenden Nationalparks hierher in den Urlaub. Nationalparkurlaub ist europa- und weltweit längst zu einer Marke des sanften, nachhaltigen Naturtourismus geworden. Nur hier lässt sich – wenn auch in unterschiedlichem Umfang – unberührte Natur erleben, die sich weitgehend und im Idealfall völlig ohne menschliche Einflüsse präsentiert und entwickelt. Davon profitieren auch zahlreiche Menschen, die in der Region leben. Der Nationalpark ist längst mehr als ein streng geschütztes Stück Natur. Der Nationalpark hat sich seit 1990 zu einem Wirtschaftsfaktor von regionaler, überregionaler und internationaler Bedeutung entwickelt. Es ist zu hoffen, dass die Bautzener Richter das in ihrem Urteil zu würdigen wissen.

Nationalparkregion Sächsische Schweiz: Sachsen hat „Deutschlands schönsten Wanderweg 2025“

Nun ist es sozusagen amtlich: Sachsen hat wieder einmal Deutschlands schönsten Wanderweg! Das Publikum der Fachzeitschrift „Wandermagazin“ hat gewählt und so geht der Titel nach der Kür des Malerweges vor 18 Jahren erneut nach Sachsen:

„Gemeinsame Medieninformation von: Stadtverwaltung Bad Schandau, Gemeindeverwaltung Reinhardtsdorf-Schöna, Tourismusverband Sächsische Schweiz e. V. und Staatsbetrieb Sachsenforst – Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

Sachsen hat „Deutschlands schönsten Wanderweg 2025“

Der Caspar-David-Friedrich-Weg in der Sächsischen Schweiz hat im jährlichen Publikumswettbewerb des Wandermagazins den Titel „Deutschlands schönster Wanderweg“ gewonnen.

„Deutschlands schönster Wanderweg 2025“: Diesen Titel darf seit heute der Caspar-David-Friedrich-Weg in der Sächsischen Schweiz tragen. Aus einem Publikumswettbewerb des Wandermagazins ging der Weg zwischen Krippen und Schöna als Gewinner hervor. Damit geht nach 18 Jahren Pause der Titel erneut nach Sachsen. Zuletzt hatte im Jahr 2007 der Malerweg Elbsandsteingebirge in der Kategorie Mehrtagestouren gewonnen.

„Sachsen ist ein Wanderland – und eine besondere Preziose ist die Sächsische Schweiz. Das zeigt die nunmehr zweite Prämierung als Deutschlands schönster Wanderweg für eine Route durch die Nationalparkregion“, sagt Sachsens Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch. „Wie der Malerweg Elbsandsteingebirge steht auch der Caspar-David-Friedrich-Weg für die einmalige Verbindung von Natur und Kunst in der wildromantischen Felsenwelt.“

Landrat Michael Geisler, Vorsitzender des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz (TVSSW), ergänzt: „Der Titel ist ein schöner Lohn für die gemeinschaftlichen Anstrengungen zur Neugestaltung des Weges zum Caspar-David-Friedrich-Jubiläum im vergangenen Jahr. Mit neuen Schautafeln, neuen Aussichten und neuer Wegeführung ist die Route wieder ein Wanderhighlight in der Region.“

Daniel Thomann, stellvertretender Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz, sagt: „Der Caspar-David-Friedrich-Weg lenkt den Blick auf die landschaftliche Schönheit der linken Elbseite mit ihrer Weite, den Tafelbergen und den ruhigen Wegen. Gleichzeitig bietet er eindrucksvolle Ausblicke über die Elbe hinweg auf den Nationalpark. Die Auszeichnung ist ein Gewinn für die Region und ein schöner Lohn der tollen Zusammenarbeit der Kommunen und unserer Verwaltung. Er lädt Besucher ein, auch weniger bekannte Ecken der Nationalparkregion zu entdecken und die Nationalparkregion aus einer ganz anderen Perspektive zu entdecken.“

Der Caspar-David-Friedrich-Weg ist nicht nur eine Reverenz an Caspar David Friedrich (1774 – 1840), er ist auch eng mit Leben und Werk des Jahrhundertkünstlers verbunden. Im Sommer 1813 verbringt der Maler einige Monate im Haus eines Freundes im beschaulichen Fischerdorf Krippen. Es ist eine Flucht aus Dresden, das der französische Diktator Napoleon mit seinen Truppen besetzt hatte. Bei Wanderungen durch die Umgebung sammelt er Motive für seine späteren Werke. Einige, wie der besondere Standort des „Wanderer über dem Nebelmeer“ (ca. 1818), finden sich in dem bekanntesten Gemälde der Deutschen Romantik wieder.

Wandeln auf den Spuren des Meisters, innehalten, wo er innegehalten hat, und vielleicht sogar zeichnen, wo er gezeichnet hat: Dazu lädt der Caspar-David-Friedrich-Weg ein. Der insgesamt etwa 15 Kilometer lange und landschaftlich abwechslungsreiche Wanderweg führt von Krippen entlang der Elbe hinauf nach Schöna mit der Kaiserkrone und anschließend über den Wolfsberg und durch Reinhardtsdorf wieder zurück zum Ausgangspunkt. Es ist eine Route, die der Maler während seines Krippener Exils vermutlich oft genutzt hat. Anhand der damals entstandenen Zeichnungen lassen sich seine Standorte und Motive noch heute finden. Informationstafeln zeigen die jeweils an den entsprechenden Orten entstandenen Naturstudien.

Die grundlegende Neugestaltung und Modernisierung des Caspar-David-Friedrich-Weges war neben der Einrichtung der neuen, multimedialen Ausstellung „CDFriedrich inspiriert“ in Bad Schandau eines der aufwändigsten Jubiläumsprojekte zum 250. Geburtstag des Malers in der Sächsischen Schweiz. Die Stadt Bad Schandau, die Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna, die Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst und der Tourismusverband Sächsische Schweiz (TVSSW) sowie weitere Unterstützer haben das Projekt gemeinsam realisiert.

Die Publikumswahl „Deutschlands schönster Wanderweg“ wird seit 2006 jährlich von der Fachzeitschrift „Wandermagazin“ ausgerichtet. Es ist einer der renommiertesten nationalen Wettbewerbe für Wanderwege.

i. A. des Pressesprechers

Nadja Rademacher

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit-Netzwerk

Assistant Desk Officer Public Relation-Network

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STAATSBETRIEB SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

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Die Pilzsaison hat begonnen!

Es ist warm und hat geregnet, also ideale Voraussetzungen für das Pilzwachstum. Was dabei zu beachten ist, hat die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz in folgender Medieninformation zusammengefasst:

Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst weist auf Gebote zum Sammeln von Pilzen in der Nationalparkregion hin

Die Witterung dieser Tage – erst Regen, dann Wärme – bietet gute Voraussetzungen für das Pilzwachstum. Pilzsammler sind daher bereits jetzt in den Wäldern der Nationalparkregion Sächsische Schweiz unterwegs. Sowohl im Nationalpark als auch im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz ist das Sammeln von Pilzen unter Bedingungen erlaubt. Die Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst informiert über die damit verbundenen Ge- und Verbote und kontrolliert deren Einhaltung.

Zulässige Handlungen und Verbote im Nationalpark Sächsische Schweiz sind durch die Verordnung für die Nationalparkregion geregelt. Demnach gilt im Nationalpark ein Wegegebot (§ 6 Abs. 2 Nr. 16, 17). Dies vorausgesetzt ist die schonende Entnahme von Pilzen für den persönlichen Bedarf zulässig (§ 8 Abs. 1 Nr. 13). Besucher dürfen Pilze also nur unmittelbar entlang der Wege sammeln, das heißt ohne die Wege zu verlassen. Eine Entnahme von Pilzen für den gewerblichen Zweck ist verboten.

Im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz gelten die Vorgaben des Sächsischen Waldgesetzes. Die Entnahme von Pilzen für den persönlichen Bedarf unterliegt der sogenannten „Handstrauß-Regel“ (§ 14 Abs. 1). Erlaubt sind ca. 2 Kilogramm Pilze pro Person. Die Entnahme für den gewerblichen Gebrauch ist auch hier verboten.

Bei aktuellen Kontrollen haben Rangerinnen und Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung festgestellt, dass Kraftfahrzeuge vielfach falsch geparkt werden, zum Beispiel entlang der Basteistraße. Durch das Falschparken sind teilweise Rettungs- und Einsatzwege blockiert. „Auch das Wegegebot im Nationalpark wird oft missachtet“, sagt Alexander Nowak, Leiter der Nationalparkwacht der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen an dafür nicht zugelassenen Plätzen in der Nationalparkregion und das Verlassen der Wege im Nationalpark Sächsische Schweiz stellen bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeiten dar.

„Wir bitten Besucherinnen und Besucher der Nationalparkregion sich im Sinne eines naturverträglichen Naturgenusses über die Regelungen für die Schutzgebiete zu informieren und diese zu berücksichtigen. Und wir wünschen allen viel Freude beim Pilze sammeln“, so Uwe Borrmeister, Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst.

Mehr Informationen:

Die Verordnung für die Nationalparkregion ist online unter REVOSax Landesrecht Sachsen – VO Nationalparkregion Sächsische Schweiz verfügbar.

Das Sächsische Waldgesetz steht ebenfalls im Internet unter REVOSax Landesrecht Sachsen – SächsWaldG zur Einsicht bereit.

i. A. des Pressesprechers

Kati Partzsch

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit | Administrator Public Relations

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Sanfter Tourismus in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz – Eine Reportage im ZDF

Es gibt viele Möglichkeiten, touristische Angebote nachhaltig und schonend für die Natur zu gestalten. Wie das in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz gemacht wird, darüber berichtet die Sendung „Plan B“ des ZDF in einer aktuellen Reportage. Ich hatte die Ehre und das Vergnügen, kurzfristig daran mitzuwirken. Der Film wird am Samstag, dem 02.08.2025 um 17:35 Uhr im ZDF gesendet und ist schon vorab in der Mediathek verfügbar: https://www.zdf.de/video/reportagen/bewusst-unterwegs-100/plan-b-bewusst-unterwegs-110 .

PS: Danke an Luisa Adlkofer vom TV Sächsische Schweiz, das Produktionsteam und alle anderen Mitwirkenden! Und das Lächeln in die Kamera kriege ich auch noch hin.;-)

Nationalpark- und Forstverwaltung kontrolliert gemeinsam mit der Polizei die Einhaltung des Feuerverbots in den Wäldern der Nationalparkregion

Über die jüngste gemeinsame Kontrollaktion zum vorbeugenden Brandschutz informierte die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz mit folgender Medieninformation:

„In den Abend- und Nachtstunden des vergangenen Samstags waren die Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst erneut mit Polizisten der Polizeidirektion Dresden, mit der Hubschrauberstaffel Dresden und mit Beamten der tschechischen Polizei auf Kontrollgängen durch die Nationalparkregion Sächsische Schweiz unterwegs. Gemeinsam prüften sie die Einhaltung des im Sächsischen Wald ganzjährig geltenden Feuerverbots zum Schutz vor Waldbränden. Parallel dazu fand ein solcher Kontrollgang von Polizei und Rangern im Nationalpark Böhmische Schweiz statt.

In der Nationalparkregion Sächsische Schweiz erhielten die 11 Ranger und 24 Polizisten – vier davon aus Tschechien – auf ihrer Streife am Boden Unterstützung durch einen mit Wärmebildtechnik ausgestatteten Helikopter. Im Kontrollzeitraum stellten sie keine illegalen Feuerstellen fest. Die Einsatzkräfte informierten die Besucherinnen und Besucher im Gebiet über das Feuerverbot im Wald: Offenes Feuer, Rauchen, Grillen und die Nutzung von Campingkochern sind demnach zu jeder Zeit im Wald verboten.

Kontrollgänge der Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung mit der Polizei finden seit mehreren Jahren mehrmals jährlich statt. „Die Regelmäßigkeit der Maßnahme fördert unsere Routine. Wir sind der sächsischen und tschechischen Polizei sehr dankbar für das gemeinsame professionelle Vorgehen. Unser Dank gilt weiterhin dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung Sebnitz für seine Unterstützung der Maßnahme sowie der Dolmetscherin, die zu einer reibungslosen Kommunikation beigetragen hat, und unseren Rangerinnen und Rangern für ihren Einsatz zum Schutz der Wälder der Nationalparkregion Sächsische Schweiz“, sagt Uwe Borrmeister, Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst.

Er dankt vor allem auch den Besucherinnen und Besuchern der Nationalparkregion für ihr umsichtiges Verhalten.

i. A. des Pressesprechers

Kati Partzsch

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Waldbrand im Glasergrund (Sächsische Schweiz) gelöscht

So schnell wie die Löschung war auch die Pressemitteilung! Danke an Hanspeter Mayr von der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz:

Nationalparkregion Sächsische Schweiz: Waldbrand im Glasergrund bei der Ottomühle (Bielatal) erfolgreich gelöscht

Am heutigen Montag, den 30.06.2025 entdeckten Forstwirte der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz einen Waldbrand im Glasergrund, einem Nebental des Bielatals im Revier Ottomühle im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz. Die Ursache des Brandes ist derzeit unbekannt. Der Brandgeruch ist den Forstwirten während ihrer Kontrollgänge zur Borkenkäfersuche aufgefallen. Nachdem sie den Brandort gefunden hatten, alarmierten sie umgehend die Rettungsleitstelle.

Die Feuerwehren aus Rosenthal, Bielatal und Königstein waren innerhalb weniger Minuten vor Ort und konnten den Brand erfolgreich löschen. Dank des schnellen Handelns der Einsatzkräfte und der Forstwirte konnte eine potenzielle Katastrophe verhindert werden.

Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst möchte allen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sowie den Forstwirten für ihren engagierten Einsatz danken. Ihr beherztes Handeln hat dazu beigetragen, die Auswirkungen des Brandes zu minimieren.

Angesichts der aktuellen Wetterbedingungen, die durch hohe Temperaturen und trockene Luft geprägt sind, bittet die Verwaltung die Bevölkerung, besondere Achtsamkeit und Vorsicht im Wald walten zu lassen. Bei der bevorstehenden Hitzewelle in den kommenden Tagen appelliert die Nationalpark- und Forstverwaltung dringend, das Feuer- und Rauchverbot in den Wäldern zu beachten und Waldeingänge nicht zuzuparken. Auch das Betreiben von Campingkochern ist im Wald verboten. Die Förster und Ranger werden in den kommenden Tagen die Einhaltung des Feuerverbots besonders intensiv kontrollieren.

Foto: L. Georgi

„Den Waldbrand bekämpfen, solange er noch klein ist“ – dieser Leitsatz der Waldbrandbekämpfung ist Dank des schnellen Handelns der Forstwirte der Nationalpark- und Forstverwaltung und der Feuerwehren Rosenthal, Bielatal und Königstein geglückt. Die Brandursache konnte nicht ermittelt werden. Die Forstwirte fällten den betroffenen Baum aus Sicherheitsgründen. Der Brandort liegt im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz im Glasergrund, einem Nebental des Bielatals.

Hanspeter Mayr

Pressesprecher

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STAATSBETRIEB SACHSENFORST | STATE ENTERPRISE SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz  | National Park- and Forest Administration   

Leiter Stabstelle, Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher | Head of executive department, public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.dewww.nationalpark-saechsische-schweiz.de  „

25-35-Jahre_NPs

Erinnerung an die Sächsisch-Böhmische Wanderwoche 22.-28.06.2025

Unglaublich, wie schnell eine Woche vergeht! Darin waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 6 deutschen Bundesländern einig. Wir hatten Wetterglück ohne Starkregen und Gewitter und auch die Temperaturen hielten sich im wanderverträglichen Rahmen. Als es mal etwas heißer wurde, verschwanden wir in den kühlen Wehlener Gründen und bei nahezu idealer Fernsicht erlebten wir GebirgsPanoramen aus der Perspektive des Schmilkaer Felsenkessels und des Goldsteins. Biobier und -kuchen gab es in Schmilka und in Ostrov und Schneeberg überzeugte uns die original böhmische Gastronomie. Auf dem „Weg zur Wildnis“ erlebten wir die erstaunliche Regenerationskraft der Natur, am Hohen Schneeberg wurden wir Zaunzeugen einer tschechischen Hochzeit und am Zehrbornbiwak bestaunten wir die neue futuristische Unterkunft.

Abwechslungs- und erlebnisreich war sie, diese sächsisch-böhmische Wanderwoche! Danke an alle Teilnehmenden: Ihr wart ein super Team und dürft gerne wiederkommen!;-)

Allein auf der Bastei!

Dieser spontane Freudenschrei lag mir gestern früh kurz vor 8 Uhr auf der Zunge. Wann schafft man es schon mal, ungestört den Genuis Loci dieser faszinierenden Natur- und Kulturlandschaft zu genießen? Gestern war so ein Tag. Romantisch war schon die Überfahrt auf der Rathener Fähre. Die Elbe dampfte und das Basteimassiv war mehr zu ahnen als zu sehen.

Geplant war ein Dreh für eine ZDF- Reportage und ich natürlich viel zu früh vor Ort. Diese Verfrühung habe ich genossen, wie lange nichts anderes mehr. Auf der neuen Aussichtsplattform begegnete mir ein einziger Mensch, versunken in die Betrachtung der romantischen Felsenlandschaft der Sächsisch-Böhmischen Schweiz. Ein moderner Wanderer über dem Nebelmeer: Caspar David Friedrich hätte es sicher gefallen, seine Kunst in die Realität zurück zu spiegeln.

Leider dauern solche magischen Momente nicht lange. Dann beginnt wie auf ein unsicht- und hörbares Kommando hin der Zustrom der Vielen, die es zu diesem schönen Ort zieht. Etwa 1,5 Millionen Besucher sollen es pro Jahr sein, so schätzt man. Genau gezählt hat das vermutlich niemand. Denn der Eintritt ist frei und kostenlos.

Für den Naturschutz ist das grenzwertig. Der Nutzungsdruck ist enorm und nur kompensierbar, wenn sich möglichst alle Besucher (m/w/d) an die wenigen Regeln des Nationalparks halten – und in besonders sensiblen Naturräumen in geringer Anzahl unterwegs sind. Das geht nur mit geduldiger Überzeugungsarbeit, Respekt vor unseren natürlichen Lebensgrundlagen und guten alternativen Angeboten. Letztere gibt es z.B. auf geführten Touren durch professionelle Nationalparkführer (m/w/d) in kleinen Gruppen und abseits der Hotspots des Massentourismus. Man könnte es auch Plan B für eine Symbiose aus Naturschutz und nachhaltigem Tourismus nennen.

Hurra, wir leben noch!

Nein, in diesem Beitrag geht es weder um den gleichnamigen Bestseller des österreichischen Autors Johannes Mario Simmel aus dem Jahr 1978 noch um Milvas Schlager! Sondern um den verantwortungsvollen Umgang eines Tourguides mit Wetterprognosen und seinen Entscheidungen während der Tour. Doch der Reihe nach:

Heute Morgen meldeten die Radionachrichten, dass gestern zwei Wanderer in der Nähe von Tisa (Tschechische Republik) vom Blitz getroffen wurden. Das hat mich tief berührt, denn ich war gestern mit einer Gruppe ebenfalls dort in der Gegend unterwegs. Ich hoffe, dass es den Verletzten inzwischen besser geht und sie keine ernsthaften Schäden davon getragen haben.

Unsere „Schmugglertour“ durch das sächsisch-böhmische Grenzgebiet war lange vorausgeplant. Doch je näher der Termin rückt, desto präziser muss die tagesaktuelle Überprüfung des Vorhabens sein. Bereits drei Tage vor der Tour deuteten Wetterprognosen an, dass es am Samstagnachmittag starken Niederschlag geben könnte. Die Prognosen verdichteten sich bis Samstag früh, unterschieden sich jedoch. Das Prognosemodell ECMWF sagte Gewitter für ca. 14 Uhr und starken Regen bis nach 17 Uhr voraus, das Prognosemodell ICON-D2 ebenfalls Regen um 17 Uhr, aber kein Gewitter. Welchem Vorhersagemodell soll man glauben?

Als risiko- und verantwortungsbewusster Guide geht man immer vom höchstmöglichen Risiko aus, im konkreten Fall also von Gewitter ab ca. 14 Uhr. Entsprechend wurde die Tour vorsorglich umgeplant: Verkürzung der geplanten Distanz, keine verlangsamenden Auf- und Abstiege über den Forststeig Elbsandstein, vorgezogene Mittagspause in Rajec/Raitza und Verzicht auf die Abstecher zu Grenzplatte und Himmelreich. Ziel war, bis spätestens 13:30 Uhr die Restauration auf dem tschechischen Zeltplatz in Ostrov zu erreichen. Das gelang erfreulicherweise pünktlich und nahezu zeitgleich begann es zu regnen. Das Problem, Platzmangel in völlig überfüllten Gasträumen, konnte dank des freundlichen und hilfsbereiten tschechischen Personals in wenigen Minuten gelöst werden. In der Not rückt man zusammen und so fanden wir 12 Neuankömmlinge auch noch Platz. Wir saßen dann sehr gut versorgt erstmal den Regen aus. Der wurde immer heftiger und es begann zu gewittern. Gegen 14:30 Uhr beruhigte sich das Wetter vorübergehend und wir planten aufzubrechen. 10 Minuten später setzten Starkregen und Gewitter erneut ein. Also Plan C: Verlängerung im Hostinec und Bus erst ab 17:10 Uhr! Gegen 15:30 Uhr ließ dann endlich der Regen nach und wir brachen zur etwa 1,5 Gehstunden entfernten Bushaltestelle mitten im Wald auf. Nach wenigen hundert Metern setzte jedoch das Gewitter in Verbindung mit Starkregen wieder ein. Umkehren über freies Gelände war keine Option, also weitergehen im Schutz des Waldrandes bis zum nächstgelegenen Gebäude, der alten Bäckerei/Pekarna. Dort fanden wir im Trauf des Daches Schutz. Inzwischen steigerte sich das Gewitter zu ungeheurer Wucht. Der Donner verstärkte sich im Talkessel in einem Maße, dass bei einzelnen Teilnehmerinnen Angst aufkam. Jetzt waren die Empathie des Guides und die Geduld der Gruppe gefragt. Damit überstanden wir bange 30 Minuten, bis das Gewitter endlich nachließ und abzuziehen begann. Der Rest des Weges zur Bushaltestelle wurde zum lockeren Vergnügen, hatten wir doch alle gemeinsam erfolgreich eine Prüfung bestanden. Solche Erlebnisse vergisst man nicht so schnell wieder. Sie schweißen eine Gruppe zusammen, sensibilisieren aber auch individuell für den Umgang mit Naturgefahren. Und es wächst das Verständnis, dass ein Guide mehr braucht, als pure Streckenkenntnis, ein Lieblingsthema und einige schnurrige Anekdoten. Ein guter Guide hat immer einen Plan B, ein exzellenter auch einen Plan C – und die richtigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer!