Schlagwort: Nationalpark Sächsische Schweiz

Wanderweg Eulentilke im Nationalpark Sächsische Schweiz wieder passierbar

Winterzeit ist Reparaturzeit für Wanderwege. Während der Weg durch die Schwedenlöcher noch in Arbeit ist, konnte der Wanderweg durch die Eulentilke wieder freigegeben werden. Dazu veröffentlichte die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz folgende Pressemitteilung:

„Die Eulentilke ist nach umfangreicheren Sägearbeiten wieder passierbar und die Baumsturzgefahr ist reduziert. Eine Spezialfirma für Forstarbeiten und Maschinenservice aus Dohma konnte dank einer speziell gesicherten Maschine auf 450 Metern Länge rund 150 sturzgefährdete Bäume entlang des Wanderwegs kontrolliert fällen und ablegen. Bereits umgestürzte Bäume wurden vom Weg geräumt.

Wanderer nutzen den gekennzeichneten Wanderweg gerne, um nach einem Start im Kirnitzschtal vom Nassen Grund auf kurzem Wege hoch in Richtung Wilde Hölle und Carolaaussicht zu gelangen. Viele dürften diesen Abschnitt noch als unspektakulären dunklen Weg durch einförmigen Fichtenwald in Erinnerung haben. Doch die langanhaltenden Trockenjahre ab 2018 und der anschließende Borkenkäferbefall haben auch diese Fichten zum Absterben gebracht. Immer häufiger brachen sie um und machten neben vielen anderen auch diesen Wanderweg unpassierbar.

Jetzt nach dem Freisägen bietet sich ein hellerer Landschaftseindruck und die Felsen an den Hangschultern sind erkennbar.

Kleinere Windbrüche entfernen Waldarbeiter und Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst nahezu täglich von den Wanderwegen. Für größere Maßnahmen, wie sie jetzt in der Eulentilke durchgeführt wurden, musste die Verwaltung ein naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren durchlaufen. Die Arbeiten mussten so geplant und durchgeführt werden, dass beim Freischneiden alle Naturschutzbelange berücksichtigt wurden. Nachdem die Befreiung vorlag, konnten die Arbeiten beauftragt und jetzt noch vor Beginn der Brutzeit abgeschlossen werden.

Dieses Vorgehen ist auch mit der „Arbeitsgruppe Wege“ abgestimmt. Mit den dort vertretenen Bergsport-, Naturschutz- und Tourismusverbänden sowie den Vertretern von Kommunen wird die Passierbarkeit wichtiger, gekennzeichneter und nicht gekennzeichneter Wanderwege besprochen. So ist beispielsweise in diesem Jahr der Weg durch das Goldbachgründel westlich des Kleinsteins freigeschnitten worden. Ebenso setzen die Sachsenforstmitarbeiter der Nationalpark- und Forstverwaltung das Freischneiden von Zugängen zu Kletterfelsen fort, teilweise unterstützt von ehrenamtlichen Helfern aus den Reihen der Bergsportverbände.

Der Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung Uwe Borrmeister: „Wir sind sehr froh, dass wir dank der eingesetzten Spezialmaschine, in der der Arbeiter weitgehend gegen Baumstürze geschützt ist, nicht mehr passierbare Wege freischneiden können. Doch werden abgestorbene und umsturzgefährdete Bäume langfristig eine waldtypische Gefahr bleiben, auf die sich die Besucher im Nationalpark, wie in allen Wäldern einstellen müssen. Das gilt vor allem, wenn Wind, Schnee oder auch Regen die Bruchgefahr erhöhen. Besucher sollten den Wald dann meiden. Das Begehen von Wegen im Wald geschieht immer auf eigene Gefahr. Durch regelmäßige Entnahme einzelner Bäume entlang von Wegen wird die Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst das Risiko zumindest verringern.“

Hintergrund:

Mit einem umfangreichen Arbeitsprogramm hat die Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst seit dem Frühjahr 2021 rund 110 Wege freigeschnitten, viele davon wiederholt, einzelne bis zu zehnmal.

Nach dem Dürrejahr 2018 sind im Nationalpark Sächsische Schweiz auf rund 2000 Hektar Fichtenwälder abgestorben. Viele der damals durch Borkenkäfer abgestorbenen Bäume brachen seither um. Entsprechend des Schutzzwecks des Nationalparks wächst von alleine ein neuer vielfältiger Wald heran. Viele abgestorbene Bäume stehen aber noch, die jederzeit ohne Vorwarnung umstürzen können oder deren Kronen abbrechen können. Für Waldarbeiter besteht beim Fällen und Beräumen ein extremer Gefährdungsmoment. Während sie in Kniehöhe mit der Motorsäge an den morschen Stämmen sägen, reichen manchmal bereits die dadurch verursachten Erschütterungen, damit die Stämme in 3 bis 5 Metern Höhe abbrechen. Deshalb ist das Arbeiten in diesen Bereichen wegen nicht herzustellender Sicherheit nicht möglich.

Auch Besucher müssen sich auf diese Gefahren einstellen. Sie sollten unpassierbare Wege umgehen und sich keinesfalls in diesem Gefahrenbereich länger aufhalten oder sich zur Rast niederlassen. Besonders bei Wind müssen sie mit verstärkten Brüchen rechnen. Wenn Wege dadurch vorübergehend unpassierbar werden, weist die Nationalpark- und Forstverwaltung mit Warnschildern an den Zugängen darauf hin. Die Wege sind zwar nicht gesperrt, sollten jedoch unbedingt gemieden werden.

Neben den Bemühungen zum Freischneiden der Wanderwege sorgt die Verwaltung mit der turnusmäßigen Reparatur der Wege und Steiganlagen wie in den Schwedenlöchern dafür, dass Einheimische und Besucher das Gebiet auf allen 400 Kilometern des markierten Wanderwegenetzes erleben können.

Bildunterschriften:

Foto 1:

Hp. Mayr

Nach dem Fällen der bruchgefährdeten Fichten ist der Felscharakter der Eulentilke besser zu erkennen. Die schon nachgewachsenen jungen Buchen und auch Fichten erhalten nun mehr Licht.

Foto 2:

Hp. Mayr

Die Eulentilke ist der Verbindungsweg vom Nassen Grund zur Wilden Hölle und weiter zum Carolafelsen und Großer Winterberg. Eine Fachfirma aus Dohma hat rund 150 bruchgefährdete Fichten vorsorglich gefällt, die nach Dürre und Borkenkäferbefall abgestorben sind. Jetzt ist der Wanderweg wieder passierbar.

Hanspeter Mayr

Pressesprecher

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STAATSBETRIEB SACHSENFORST | STATE ENTERPRISE SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz  | National Park- and Forest Administration   

Leiter Stabstelle, Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher | Head of executive department, public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

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Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.dewww.nationalpark-saechsische-schweiz.de  „

Zertifizierte Nationalparkführer qualifizieren sich im Dresdner Albertinum für das Caspar-David-Friedrich-Jahr

Der 250. Geburtstag von Caspar David Friedrich wird in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz und darüber hinaus groß gefeiert. Da heißt es, gut vorbereitet zu sein, auch jenseits des Natur- und Umweltschutzes. Als Nationalparkführer interessiere ich mich nicht nur für die Natur an sich, sondern auch für ihre Interpretation. Beides regt gleichermaßen die Phantasie an. So wie Zeichnungen und Gemälde Caspar David Friedrichs. Vielen Dank an die Kuratoren (m/w/d) der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, für die Einladung und an die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz für folgende Pressemitteilung:

Zertifizierte Nationalparkführer qualifizieren sich im Dresdner Albertinum für das Caspar-David-Friedrich-Jahr

Rund 25 zertifizierte Nationalparkführer absolvierten diese Woche im Albertinum eine Fortbildung zu Werken und Wirken von Caspar David Friedrich und die zentrale Rolle des Elbsandsteingebirges für sein Schaffen. Ziel dieser und zwei weiterer Fortbildungen ist es, die Nationalparkführer für das Caspar-David-Friedrich-Jahr zu qualifizieren. Als Multiplikatoren der Nationalparkregion, werden sie den Gästen die Natur über die Werke von Friedrich näher bringen und zwar idealerweise dort, wo er die Werke in der Sächsischen Schweiz geschaffen hat.

Jens Posthoff ist in der Nationalpark- und Forstverwaltung für die Betreuung der zertifizierten Nationalparkführer zuständig: „Das Caspar-David-Friedrich-Jahr verstehen wir als Möglichkeit, die Besucher der Nationalparkregion für eine intensivere Wahrnehmung der Natur zu sensibilisieren und sich für deren Erhalt einzusetzen. Viele Menschen können sich über Friedrichs Gemälde intensiver mit der Natur in Beziehung setzen, vor allem an den Plätzen, wo er diese gezeichnet hat. Damit das gelingt, möchten wir den zertifizierten Nationalparkführern die bestmögliche Qualifikation ermöglichen. Deshalb bin ich den beiden Kuratoren des Albertinums Dr. Holger Birkholz und Dr. Petra Kuhlmann-Hodick außerordentlich dankbar, dass sie Ihr umfangreiches Wissen für diesen Zweck aufbereitet und weitergegeben haben.“

Wenn die Fortbildungen abgeschlossen sind, wird die Nationalpark- und Forstverwaltung die Termine der Sonderführungen zum Caspar-David-Friedrich-Jahr in der Nationalparkregion veröffentlichen.

Hintergrund:

Als geschulte Experten bringen rund 60 Nationalparkführer den Gästen die Natur in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz seit vielen Jahren näher. Eine Liste mit kurzen Porträts findet sich auf der Webseite der Nationalpark- und Forstverwaltung zusammen mit den Kontaktdaten für die Buchung einer geführten Wanderung.

Zu seinem 250. Geburtstag widmen die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden dem Künstler eine Sonderausstellung im Albertinum und im Kupferstich-Kabinett. Die Kuratoren von »Caspar David Friedrich. Wo alles begann« (ab 24. August 2024) sind Dr. Holger Birkholz (Galerie Neue Meister) und Dr. Petra Kuhlmann-Hodick (Kupferstichkabinett).

Foto: N. Rademacher

Der Geburtstag von Caspar David Friedrich jährt sich in diesem Jahr zum 250. Mal. Das Elbsandsteingebirge prägte sein Schaffen. Anlass für eine besondere Qualifizierung der zertifizierten Nationalparkführer im Albertinum für entsprechende zukünftige Wanderangebote in der Nationalparkregion.

I. A. des Pressesprechers

Nadja Rademacher

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit-Netzwerk

Assistant Desk Officer Public Relation-Network

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STAATSBETRIEB SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

Postanschrift: An der Elbe 4 | 01814 Bad Schandau

Tel.: +49 35022 900-625 | Fax: +49 35022 900-729

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(PS: 5. von links, na Sie wissen schon…)

Wie erkannt man einen seriösen Tourenanbieter?

Das ist zugegebenermaßen nicht leicht zu beantworten. Denn die Tätigkeit als freiberuflicher oder gewerblicher Tourveranstalter oder -guide, Wanderführer – oder wie auch immer sich manche Anbieter nennen – ist kein staatlich anerkannter Beruf. Jeder (m/w/d) kann sich nennen wie er/sie/es will und frei die eigenen Dienstleistungen anbieten. Die grundgesetzlich verbriefte Berufs- und Gewerbefreiheit macht es möglich.

Um es deutlich vorweg zu nehmen: die meisten Anbieter freiberuflich und gewerblich geführter Touren sind seriös ausgebildet, professionell eingestellt, hoch motiviert und für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert. Das ist gut so und diesen Anbietern kann man in der Regel vertrauen.

Doch es gibt auch die anderen, die „Grauen“. Sie tummeln sich im sogenannten „Grautourismus“:

  • Anbieter, die gern etwas dazuverdienen wollen und für irgendetwas um die 3,50 € pro Person besondere Erlebnisse versprechen,
  • sogenannte „Freetourguides“, die offiziell keinen Teilnehmerpreis verlangen, aber hinter dem Rücken die Hand weit offenhalten (Zahlen die eigentlich auch Einkommenssteuer?),
  • Beherbergungsbetriebe, die ihren Gästen Aufenthaltspauschalen anbieten und sie dann auf schludrig geplanten Touren mit ihrem Betriebselektriker oder einem Laienschauspieler „beglücken“,
  • selbsternannte Reiseveranstalter, die für ihre Pauschalangebote bei der Buchung keine Reisepreis- Sicherungsscheine aushändigen, weil sie aufgrund mangelnder Bonität keinen Anbieter gefunden, keine Ahnung von ihren gesetzlichen Pflichten haben oder weil sie einfach nur Kosten sparen wollen,
  • Vereine, die ihre Reiseausschreibungen an eine unbestimmte Öffentlichkeit adressieren und glauben, das Reiserecht gemäß BGB beträfe sie nicht.
  • All diese Beispiele und noch viele mehr gibt es und habe ich schon erlebt.

Was es leider nicht gibt, ist ein einheitliches Gütesiegel für alle Arten von Tourveranstaltern und – guides. Was es aber gibt, sind regionale Zertifizierungen als „Natur- und Landschaftsführer (m/w/d)“ oder als Wanderführer (m/w/d) in seriösen Gebirgs-, Wander- und Naturfreundevereinen. Seriöse Touroperatoren und -guides ohne Vereins- oder Verbandsanbindung findet man auch im Internet. Eine eigene Internetseite mit Impressum, Teilnahmebedingungen (AGB), Datenschutzerklärung und buchbaren Tourangeboten zu betreiben und aktuell zu halten gehört inzwischen zum guten geschäftlichen Ton. Das allein ist zwar auch noch keine Qualitätsgarantie, aber eine Möglichkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.

Vorbeugende Löschwasserbereitstellung im Nationalpark Sächsische Schweiz verbessert

In einer Pressemitteilung informiert die Große Kreisstadt Sebnitz über weitere Maßnahmen zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes im Nationalpark Sächsische Schweiz. Die PM wurde freundlicherweise vom Pressesprecher des Nationalparks zur Verfügung gestellt.

Löschwassersituation im Nationalpark Sächsische Schweiz nachhaltig verbessert!

Pünktlich zum Jahresende 2023 konnte das Großprojekt zur Löschwassersituation im Nationalpark Sächsische Schweiz erfolgreich beendet werden. Vorangegangen waren fast zwei Jahre der Vorbereitung und Planung auch in den Städten Bad Schandau und Hohnstein. Mit der Errichtung von drei unterirdischen Löschwasserzisternen auf Sebnitzer Gebiet im Bereich des Nationalparks konnte die Löschwasserbereitstellung im teilweise sehr schwer zugänglichen Elbsandsteingebirge nachhaltig verbessert werden. Zusammengefasst stehen der Feuerwehr allein aus den Sebnitzer Zisternen nunmehr 250m³ Wasser stationär sofort im Wald zur Verfügung. Damit soll der überaus wichtige erste Löschangriff bei Entstehungsbränden effektiv unterstützt und die Löschwasserversorgung sichergestellt werden.

An folgenden Standorten konnte im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltig aus der Krise“ des Umweltministeriums eine Löschwasserzisterne errichtet werden:

1- Buchenparkhalle (Hinterhermsdorf) mit einem Fassungsvolumen von 100 m³

2- Thorwaldwiese (Ottendorf) mit einem Fassungsvolumen von 100 m³

3- Ende befahrbarer Großer Zschand (Ottendorf) mit einem Fassungsvolumen von 50 m³

Die Bauweise der Zisternen reicht bei den verwendeten Baumaterialien von klassischem Stahlbeton bis hin zu profilverstärktem Polypropylen.

Aufgrund der Wetterbedingungen zum Ende des vorigen Jahres werden noch abschließende Oberflächeninstandsetzungen im Frühjahr 2024 durchgeführt. Die Funktionsfähigkeit der Zisternen ist jedoch bereits jetzt gegeben.

Im Beisein von Oberbürgermeister Kretzschmar und dem Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst Uwe Borrmeister konnten die drei Zisternen jetzt offiziell in Betrieb genommen werden.

Uwe Borrmeister, Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz: „Mit drei fest installierten Löschwasserzisternen trägt die Stadt Sebnitz einen bedeutenden Anteil an der Löschwasserbereitstellung im Nationalpark. Zusammen mit vier weiteren unterirdischen Zisternen, die durch die Städte Hohnstein und Bad Schandau gebaut wurden ist ein solides Netz von neuen Löschwasserreservoirs für den vorbeugenden Waldbrandschutz im Nationalpark entstanden. Die Nationalpark- und Forstverwaltung gewährleistet ihrerseits mit mobilen Löschwasserzisternen, einer erhöhten Zahl von Rangern der Nationalparkwacht, mobiler Löschausstattung und Reduzierung der Brandlast entlang von Rettungswegen einen verbesserten Waldbrandschutz.“

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

Große Kreisstadt Sebnitz

SG Öffentlichkeitsarbeit

Foto: Hp. Mayr

Die Stadverwaltung Sebnitz hat mit Hilfe von Fördermitteln des Umweltministeriums im vergangenen Jahr drei Löschwasserzisternen im Nationalpark bauen lassen. Nun konnten der Sebnitzer Oberbürgermeister Ronald Kretzschmar, Stadtwehrleiter und Gerätewart der Feuerwehr Björn Hoyer die Zisternen mit dem Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz vom Sachsenforst Uwe Borrmeister in Betrieb nehmen. Die Zisterne im Großen Zschand fasst 50.000 Liter. Ihr Füllstand lässt sich leicht im grünen Sichtfenster kontrollieren.

Hanspeter Mayr

Pressesprecher

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Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz auch 2024 zeitweilig untersagt

In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren DAV-Landesverband Sachsen, BUND-Landesverband Sachsen und Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz über eine Maßnahme zum Schutz von Tieren während der Brut- und Setzzeit:

Boofen im Nationalpark wieder zeitweise untersagt

Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind (ist) zum Schutz der Natur auch im Jahr 2024 das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten („Boofen“), ist 2022 in Kraft getreten und gilt seitdem jährlich zunächst bis einschließlich 2025.

Die Nationalpark- und Forstverwaltung vom Sachsenforst erhofft sich gemeinsam mit den Naturschutz-, Tourismus- und Bergsportverbänden eine Verringerung von Störungen durch nächtliche Anwesenheit von Besuchern während der für alle Tierarten wichtigen Brut- und Setzzeit.

Ob die jetzt gültige temporäre Sperrung zum gewünschten Erfolg führt, wird während der Laufzeit dieser Regelung bis 2025 geprüft. Dazu werden in einer gemeinsamen Projektgruppe mit Vertretern der Bergsport- und Naturschutzverbände entsprechende Kriterien diskutiert. Außerdem wird diese Projektgruppe mögliche längerfristige Maßnahmen erarbeiten, die nach Ablauf der jetzt geltenden Regelung ab 2026 das Boofen auf ein naturverträgliches Maß zurückführen könnten.

Nach der derzeitigen Regelung können einzelne Boofen auch über Mitte Juni hinaus gesperrt bleiben, wenn dies aus Gründen des Artenschutzes notwendig ist — z.B. wenn in der Nähe einer Boofe die Brut eines Wanderfalkenpaares witterungsbedingt länger andauert. In den Jahren 2022 und 2023 war dies nicht notwendig.

In konstruktiven Gesprächen hatten Vertreter der Bergsport- und Naturschutzverbände sowie des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz mit den Naturschutzbehörden das temporäre Boof-Verbot als gemeinsame Lösung erarbeitet, um das in den Jahren 2020/2021 festgestellte ausufernde Freiübernachten im Nationalpark einzudämmen und die Auswirkungen des Boofens auf ein naturverträgliches Maß zurückzuführen.

Die deutliche Aufstockung der Nationalparkwacht im Jahr 2022 führte zu einer höheren Präsenz der Ranger auf der Fläche. Seither kann die Nationalparkverwaltung die Einhaltung der Vorschriften besser kontrollieren. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Ahndung des illegalen Freiübernachtens außerhalb der zugelassenen Boofen, das nach bisherigen Schätzungen ungefähr die Hälfte der jährlichen Übernachtungen im Nationalpark ausmacht. Gerade von diesen illegalen Übernachtungsstellen gehen besondere Störwirkungen aus.

Hintergrundinformation:

Das Übernachten in der Natur – egal ob im Zelt oder im Freien – ist auch bisher schon ganzjährig im Nationalpark grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 offiziellen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht.

Doch soziale Medien und Apps bewerben und erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und regen immer mehr Menschen an, im Nationalpark unabhängig vom Klettersport zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr die vorgesehenen zugelassenen Boofen, sondern übernachten mit Schlafsäcken oder Hängematten illegal im gesamten Nationalpark. Dabei sind die Plateau- und Rifflagen besonders beliebt. Eine großflächige Beunruhigung sensibler Bereiche ist die Folge. Deshalb soll mit dem zeitweisen Boofenverbot unter anderem eine Verringerung der nächtlichen Störungen für die Tierwelt im Nationalpark gewährleistet werden.

Foto: Hp. Mayr

In den Freiübernachtungsstellen im Nationalpark wird auf das Verbot zum Boofen vom 01. Februar bis zum 15. Juni higewiesen.

Pressesprecher

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Neues und Bewährtes im Tourenprogramm 2024, Teil 4

Forstsetzung des Beitrages vom 05.01.2024 und Schluss

Nachdem in den Beiträgen 1 bis 3 Neues im Tourenprogramm 2024 vorgestellt wurde, folgt nun das Bewährte. Dazu gehören seit 2020 geführte Touren auf dem Forststeig Elbsandstein. In den letzten Jahren zeichnet sich ein deutlicher Trend in Richtung grenzüberschreitende Touren ab. Die Böhmische Schweiz lockt offenbar inzwischen mindestens genauso stark, wie die Sächsische. Und das nicht nur wegen des guten böhmischen Biers und wanderfreundlicher Gaststättenpreise. Es ist ruhiger dort, verträumter, geheimnisvoller und nicht so überlaufen. Man steht sich nicht gegenseitig auf den Füßen. Die Teilnehmenden staunen immer wieder über Möglichkeiten jenseits der Grenze, die ihnen bis dato unbekannt waren und für die kaum auf der sächsischen Seite des Elbsandsteingebirges geworben wird. Das trifft übrigens auf Unverständnis, ist es doch ein einziges, zusammengehörendes Gebirge, das lediglich durch eine Verwaltungs- und eine Sprachgrenze getrennt wird.

Auf dem Forststeig Elbsandstein wollen wir in diesem Jahr an drei Wochenenden unter dem Motto „2 Tage im Wald – ForststeigTrekking!“ – auf siedlungsfernen Wegen und Pfaden abseits der Zivilisation unterwegs sein. Wir übernachten in einer spartanisch eingerichteten Selbstversorgerhütte im Wald. Strom und Trinkwasser gibt es dort nicht; alles was wir brauchen, müssen wir selbst mitbringen. Wir genießen die Ruhe und die natürlichen Geräusche des Waldes und erleben für kurze Zeit, dass es auch noch ein Leben ohne Zivilisationslärm, Alltagshektik und Termine gibt. Übrigens: dort existiert das wahrscheinlich größte, grenzüberschreitende Funkloch Sachsens und Böhmens!;-)

Folgende Termine sind geplant:

  • Samstag, 22. Juni 2024 bis Sonntag, 23. Juni 2024
  • Samstag, 29. Juni 2024 bis Sonntag, 30. Juni 2024 und
  • Samstag, 24. August 2024 bis Sonntag, 25. August 2024.

Anmeldeschluss ist jeweils 30 Tage vor Tourenbeginn. Nutzen Sie/nutzt bitte die Anmeldefunktion des Veranstaltungskalenders. Das geht schnell und einfach.

Weiterhin geplant sind Tagestouren

Während der Wanderwochen sind wir zusätzlich auf der grenzüberschreitenden „SchmugglerRoute“ und der großen „SchneebergRoute“ unterwegs.

Bewährt haben sich auch folgende Touren:

Termine und Anmeldung für alle Tagestouren siehe Veranstaltungskalender.

Die langjährigen Klassiker „Wild und romantisch: Die Gründe um Stadt Wehlen“ und „Wilde Felsenwelt im Schmilkaer Gebiet und Wege zur Wildnis“ werden im Rahmen der „Wanderreise Sächsisch-Böhmische Schweiz“ by Mediterranatours weiterhin durchgeführt. Als Tagestouren sind sie auch auf Anfrage bis 7 Tage vor Tourenbeginn möglich. Für diese wie für alle anderen geführten Touren gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 5 erwachsenen Personen, die zum Anmeldeschluss erreicht sein muss. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen.

Zusätzliche Tagestouren können im Laufe des Jahres, z.B. als Alternative bei behördlich angeordneten Gebbietssperrungen, höherer Gewalt oder Ausfall von geplanten Touren bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ausgeschrieben werden. Öfter mal und rechtzeitig in den Veranstaltungskalender zu schauen, kann sich also lohnen.

Für größere Gruppen finden wir auch eine gute Lösung. Bitte fragen Sie/fragt Ihre/eure Wunschtour mindestens 30 Tage vor dem Wunschtermin an, damit rechtzeitig kollegiale Unterstützung organisiert werden kann.

Neues und Bewährtes im Tourenprogramm, Teil 3

Fortsetzung des Beitrages vom 05.01.2024

Im Beitrag vom 08.01.2024 wurden 4 geführte Wanderwochen vorgestellt, die unter eigenem Namen veranstaltet werden – siehe: https://natursaxe.de/2024/01/08/neues-und-bewaehrtes-im-tourenprogramm-2024-teil-2/ . In diesem Beitrag geht es um geführte Wanderreisen in Kooperation mit anderen Reiseveranstaltern. Diese Reisen finden seit mehr als 5 Jahren statt und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Das ist keine Übertreibung, sondern an den Zahlen durchgeführter Reisen und zufriedener Teilnehmer (m/w/d) messbar. Es könnten noch mehr Teilnehmer sein, wenn mehr Einzelzimmer oder Doppelzimmer zur Alleinbenutzung im wandererfreundlichen Preissegment buchbar wären. Aber das ist ein Thema für sich, auf das noch separat eingegangen wird. Bis dahin gilt: Rechtzeitige Buchung sichert das Einzelzimmer!;-)

Bewährt und ohne Übertreibung inzwischen beliebt sind die geführten Wanderreisen in Kooperation mit dem Reiseveranstalter Mediterranatours aus Dresden. Mediterranatours ist als Gesamtveranstalter zuständig für die Ausschreibung und Vermarktung der Reisen und Natursaxe® kümmert sich um die Organisation und Führung der Touren inkl. Transfers mit ÖPNV vor Ort. Vertragspartner der Teilnehmenden ist Mediterranatours, auch wenn Buchungen über Kooperationspartner oder Anfragen über die Webseiten von Natursaxe® erfolgen. Für die folgenden Wanderreisen gelten deshalb ausschließlich die AGB und Datenschutzbestimmungen von Mediterranatours:

Geführte Wanderreise Sächsische und Böhmische Schweiz zu folgenden Terminen:

  • 28.04.-04.05.2024
  • 19.-25.05.2024
  • 09.-15.06.2024
  • 07.-13.07.2024
  • 01.-07.09.2024 und
  • 29.09.-05.10.2024.

Diese Wanderreise ist besonders geeignet für erlebnisorientierte Wanderer (m/w/d) mit Kondition für tägliche Touren von 12- 18 km Länge und bis zu jeweils 600 auf- und absteigende Höhenmeter auf naturbelassenen und auf markierten Wanderwegen in der der Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz.

Geführte Wanderreise Dresden und Ebsandsteingebirge zu folgenden Terminen:

  • 05.-11.05.2024
  • 16.-22.06.2024
  • 25.-31.08.2024
  • 08.-14.09.2024.

Diese Wanderreise ist besonders geeignet für genussorientierte Wanderer (m/w/d) mit Kondition für tägliche Touren von 10- 13 km Länge und bis zu maximal jeweils 400 auf- und absteigende Höhenmeter auf markierten, befestigten Wegen in der Region Dresden-Elbland und im Elbsandsteingebirge.

Die Teilnehmerzahlen sind limitiert. Anmeldefristen und -schluss entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung auf der Webseite von Mediterranatours.

„Neues und Bewährtes im Tourenprogramm 2024“ wird mit Teil 4 fortgesetzt.

Naturpark- Initiative übergibt Petition

Nach dem Waldbrand in der Sächsischen Schweiz 2022 gründete sich eine Bürgerinitiative (BI), die die Umwandlung des Nationalparks Sächsische Schweiz in einen Naturpark anstrebt. Mit teilweise spektakulären Aktionen, wie einem Banner an der Basteibrücke, machte die BI seither auf ihr Anliegen aufmerksam. Parallel zu Banneraktionen und der Beteiligung an öffentlichen Diskussionen mit Nationalparkverwaltung, Landratsamt und Tourismusverband startete die BI eine Petition. Insgesamt 8.502 Petentinnen und Petenten haben zwischenzeitlich unterzeichnet. Vor wenigen Tagen übergaben Vertreter der BI die Petition an den zuständigen Ausschuss im Sächsischen Landtag. Der Petitionsausschuss wird jetzt die Unterlagen prüfen und dann entscheiden, ob der Petition stattgegeben wird oder nicht. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

(Quelle: Sächsische Zeitung, Ausgabe vom 06.01.2024)

Nationalpark- und Forstverwaltung saniert den dritten Bauabschnitt der Steiganlagen in den Schwedenlöchern – Umleitung ist ausgeschildert

Die Sanierung des beliebten Wanderweges durch die Schwedenlöcher im Rathener Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz wird fortgesetzt. Dazu veröffentlichte die Nationalpark- und Forstverwaltung folgende Pressemitteilung:

„Nach den Weihnachtsferien beginnt am kommenden Montag, dem 08.01. eine Spezialfirma im Auftrag der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst mit der Sanierung des dritten und letzten Bauabschnittes der Schwedenlöcher. In den engen Felsschluchten werden die Steiganlagen instandgesetzt. Die stark verrosteten Eisenträger der Konstruktion werden durch neue ersetzt. Auch für den dritten Bauabschnitt hat die Nationalpark- und Forstverwaltung wieder eine sechsstellige Summe eingeplant.

Die aufwändigen und körperlich schweren Arbeiten im Winter sind sehr von der Witterung abhängig. So kann eine feste Aussage zur Dauer der Maßnahme leider nicht getroffen werden.

Die Umleitung für Wanderer zur Bastei führt von Kurort Rathen aus über den Basteiweg (Abzweig am Kassenhaus der Felsenbühne) oder über den Amselfall und den Rathewalder Fußweg (rund 15 min längere Gehzeit).

In den vergangenen zwei Wintern hat die Nationalparkverwaltung die Steiganlagen bereits auf mehreren 100 Metern sanieren lassen, unter anderem der lange Steg südöstlich des Schwedenturms. Dabei hat die Baufirma über drei Meter lange verrostete Bahnschienenträger durch Aluminiumträger ersetzt. Die Straßenbahnschienen wurden 1967/68 mit vielen ehrenamtlichen Helfern eingebaut. Nach über 50 Jahren hat die Korrosion den alten Schienen, in den immer feuchten Felsschluchten, so stark zugesetzt, dass diese durch neue Träger ersetzt werden müssen.

Die Aufteilung in mehrere Bauabschnitte diente dazu, die Sperrzeiten auf dem beliebten Wanderweg für die Besucher möglichst auf die Jahreszeit mit weniger Besuchern zu begrenzen.

Bildunterschrift:

Foto: M. Aulitzky

Bereits in den vergangenen zwei Wintern hat eine Spezialfirma die anspruchsvollen und körperlich schweren Sanierungsarbeiten an den Stahlkonstruktionen in den Schwedenlöchern voran getrieben und zwei Drittel der Steiganlagen saniert. Diese Arbeiten sollen in diesem Winter zum Abschluss gebracht werden.

Hanspeter Mayr

Pressesprecher
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Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz auch künftig nur für Kletterer (m/w/d) erlaubt

Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, BUND und DAV Sachsen evaluierten die seit 2022 geltende Übergangsregelung zum Boofen und informierten darüber in folgender gemeinsamer Pressemitteilung:

Nationalpark und Verbände ziehen Bilanz des Boofenverbots

Boofen im Nationalpark auch künftig nur für Kletternde erlaubt

Seit der Einführung der Übergangsregelung zum Boofen 2022 ziehen Nationalparkverwaltung, die beteiligten Bergsport- und Naturschutzverbände gemeinsam Bilanz. Zwar hat die Zahl der Freiübernachtungen erheblich abgenommen, doch musste die Nationalparkwacht über 100 Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, weil Besucher versuchten, während der Boofensperrungen im Nationalpark zu übernachten. Auffällig war dabei, dass weniger Freiübernachtende aus dem Raum Dresden und Sächsische Schweiz angetroffen wurden, sondern die meisten Verstöße von Menschen gemacht wurden, die weiter entfernt wohnten, so dass sie die Informationen zum Boofenverbot wohl nicht erhalten haben.

Kürzlich trafen sich die Verbände mit der Nationalparkverwaltung zur detaillierteren Auswertung. Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen auf die Tierwelt gestalten sich schwierig, da auch die Wissenschaft hierzu wenig greifbare Ansatzpunkte bietet. Die Projektgruppe Boofen stellte fest, dass es schwierig bis unmöglich ist, ökologisch begründete Indikatoren zu messen, die Rückschlüsse auf die Entwicklung von Flora und Fauna im Zusammenhang mit dem Boofverbot zulassen. Eine Analyse der Wanderfalkenpopulation der letzten 10 Jahre hatte z.B. ergeben, dass Gebiete mit zugelassenen Boofen zu den erfolgreichsten Brutrevieren in der Sächsischen Schweiz zählen. Es konnte kein unmittelbarer Zusammenhang des temporären Boofverbots mit den sehr guten Wanderfalken-Brutzahlen in den letzten beiden Jahren festgestellt werden. Nach intensiver Diskussion wurde festgestellt, dass es auch langfristig nicht möglich ist, die Entwicklung der Felsbrüter speziell in Hinblick auf Boofregelungen auszuwerten, da eine Vielzahl anderer Ursachen wie z.B. natürliche Fressfeinde und das Wetter den Bruterfolg der Felsbrüter signifikant beeinflussen können.

Das zeitweise Boofenverbot wurde unter anderem zur Verringerung der Störungen für die Tierwelt im Nationalpark erlassen. Befristet bis 2025 soll das Verbot des Freiübernachtens jeweils vom 1. Februar bis 15. Juni gelten. In der übrigen Zeit des Jahres ist das Übernachten in den zugelassenen 58 Freiübernachtungsstellen weiterhin erlaubt, allerdings wie bisher nur in Verbindung mit dem Klettersport.

Die Nationalparkverwaltung hat das zeitweise Verbot mit Naturschutz- und Bergsportverbänden, sowie Kommunen und dem Tourismusverband abgestimmt und für drei Jahre eingeführt. Alle Beteiligten werden den Erfolg der Maßnahme überprüfen und eine langfristige Regelung ab 2026 erarbeiten.

Nationalparkleiter Uwe Borrmeister: „Ich bin dankbar, dass die neuen Regeln von den meisten Besuchern respektiert wurden. Es war nachts deutlich ruhiger im Nationalpark. Die Gäste waren überwiegend gut informiert und die Nationalparkwacht traf auf viel Verständnis für das Verbot. Allerdings sind die 100 Fälle, in denen die Nationalparkwacht während der Zeit des Boofenverbots Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten musste, deutlich zu hoch. Hier müssen wir künftig versuchen, besser zu informieren.“

Lutz Zybell vom DAV-Landesverband Sachsen ergänzt: „Wir freuen uns, dass unsere Informationskampagne zum temporären Boofenverbot im Nationalpark die hiesige Bevölkerung erreicht hat und das derzeit geltende Verbot von ihr beachtet wird. Gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung und den Naturschutzverbänden werden wir überlegen, wie wir Besucher von weiter her noch besser erreichen und auf die bis einschließlich 2025 geltende Regelung im Frühjahr hinweisen können.“

Mit der temporären Sperrung konnte auf jeden Fall ein deutliches Zeichen gegen das ausufernde Freiübernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz gesetzt werden. Auch an den Feiertagswochenenden im Mai und Juni war eine deutliche Beruhigung der sensiblen Natur im Nationalparkgebiet zu spüren.

Hintergrund:

Das Übernachten in der Natur – ob im Freien oder im Zelt – ist auch bisher schon im Nationalpark grundsätzlich ganzjährig untersagt. Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 zugelassenen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettersport geschieht. Damit wird die Tradition der Bergsteiger berücksichtigt. Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist der einzige Nationalpark in Deutschland, in dem diese eingeschränkte Form der Freiübernachtung erlaubt ist. Doch Internet und Apps erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und machen es für immer mehr Nichtkletterer attraktiv, im Nationalpark zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr nur die zugelassenen Boofen, sondern übernachten illegal im gesamten Nationalpark. Eine großflächige Einschränkung der Lebensräume der Wildtiere ist die Folge.

Bildunterschrift:

Foto: Archiv Nationalparkverwaltung

Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind zum Schutz der Natur alle Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz gesperrt. Das Übernachten in der Natur – ob im Freien oder im Zelt – ist im Nationalpark grundsätzlich ganzjährig untersagt. Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 zugelassenen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettersport geschieht. Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist der einzige Nationalpark in Deutschland, in dem diese eingeschränkte Form der Freiübernachtung erlaubt ist.

i. A. des Pressesprechers

Stellvertretend für alle Beteiligten:

Nadja Rademacher

Nadja Rademacher

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit-Netzwerk

Assistant Desk Officer Public Relation-Network

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STAATSBETRIEB SACHSENFORST

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