8 Frauen aus 6 deutschen Bundesländern reisten am 16.06.2024 voller Erwartung in einem Dresdner Hotel an. Dort befand sich diesmal unser Stadtquartier für 5 geführte Wanderungen zu verschiedenen Zielen in der Böhmischen und der Sächsischen Schweiz sowie durch die Meißner und die Pillnitzer Weinberge und die Richard-Wagner-Stätten in Graupa. Die Touren waren so konzipiert, dass Natur und Kultur gleichermaßen genossen werden konnten und auch die Kulinarik nicht zu kurz kam.
Touren mit einer reinen Frauengruppe sind immer etwas Besonderes. Sie machen viel Spaß und man lernt als Guide stets etwas dazu. Dieses Mal begann das Lernen schon bei der Begrüßung am Sonntagabend im Hotel. Eine Teilnehmerin teilte aufgelöst mit, dass ihr Auto verschwunden ist. Sie habe es auf einem Parkplatz abgestellt und sei – froh über die Ankunft in Dresden – kurz einen Kaffee trinken gegangen. Als sie zurückkam, war das Auto weg. Nicht gestohlen, sondern abgeschleppt. Also wurde das Auslösen des Autos zur ersten Herausforderung der Wanderwoche. Das gelang schließlich am späten Sonntagabend zum stolzen Preis von 890 € – keine gute Werbung für Dresden! Immerhin: der Preis für eine Stunde Falschparken war fast so hoch, wie der Preis für die gesamte Wanderreise. Ob die Strafe in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Verfehlung stand, mögen Juristen entscheiden.
In den nächsten Tagen beruhigten sich die Gemüter, so dass über die missliche Situation sogar gelacht werden konnte. Die Stimmung wurde von Tag zu Tag gelöster. Auch das Wetter trug dazu bei, traf doch keine der angekündigten Gewitter-, Starkregen- und Hagelwarnungen ein. Beim gemeinsamen Abendessen am letzten Tag in einem Dresdner Restaurant bedankten sich die Damen herzlich für die gelungene Wanderwoche.
Auch ich sage hiermit herzlich „Danke“ für den hervorragenden Teamgeist! Ihr habt mich sehr wertschätzend begleitet und dürft jederzeit gern wiederkommen!;-)
Schon wieder ist eine geführte Wanderwoche vorüber! Den Teilnehmenden aus Niedersachsen, Thüringen, Berlin, Bremen, Baden-Württemberg, NRW und der Pfalz gefiel es in der Nationalparkregion beidseits der sächsisch-böhmischen Grenze – und dem Tourguide natürlich auch! Das Wetter spielte mit, die Wege waren frei und gut passierbar – in den letzten beiden Jahren nicht immer selbstverständlich. Besonders beeindruckt waren die Teilnehmenden von der Schmilkaer Felsenwelt, der Idagrotte, dem Weg zur Wildnis, den wildromantischen Gründen um Stadt Wehlen und der Felsenburg Schauenstein. Auf der Schlusstour sandte uns Petrus einen Bonus und ließ den Regen nach dem Aufstieg auf den Hohen Schneeberg aufhören. Von Minute zu Minute wurde die Fernsicht besser. Bei der Schlusseinkehr in der Grenzbaude belohnten sich (fast) alle mit köstlichen Palatschinken und waren über das vorteilhafte Preis-Leistungsverhältnis in tschechischen Gaststätten erstaunt.
Vielen Dank an Alle! Kommt gut nach Hause und gerne wieder!
Fast jeder Tag hat inzwischen eine Widmung. Der morgige 14. Mai besitzt einen historischen Hintergrund: Am 14.05.1883 wurde der Deutsche Wanderband in Fulda gegründet. Glückwunsch zum Geburtstag!
Heute erreichte mich die Nachricht: Der Vorstand des Landesverbandes Nachhaltiges Sachsen e.V. hat meinem Aufnahmeantrag zugestimmt! Darüber freue ich mich sehr und bin voller Erwartung auf eine konstruktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit!
Vorbeugender Brandschutz und schnelleres Löschen, aber modern! Das wird jetzt im Nationalpark Sächsische Schweiz geübt, wie folgender PM zu entnehmen ist:
„Feuerwehr übt mit Rangern der Nationalpark- und Forstverwaltung den Einsatz mit Wärmebilddrohne
Künstliche Intelligenz für den Brandschutz? Was vielen lange sicherlich unvorstellbar erschien, könnte bald ein wichtiger Bestandteil für die Lageerkundung und Einsatzplanung der Feuerwehr werden.
Gemeinsam mit Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr Sebnitz und der Stadtverwaltung Sebnitz testete die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst den Einsatz von Drohnen zur Lageerkundung und Lokalisierung von Brandstellen im schwer zugänglichen bewaldeten Gebiet. Nicht zuletzt beim großen Waldbrand 2022 wurde das Auffinden von Brandstellen durch den Einsatz von Drohnen unterstützt.
Flankiert wird der Drohneneinsatz nunmehr durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Das Dresdner StartUp-Unternehmen „TRID Systems“ befindet sich dazu gegenwärtig in der Entwicklung einer Drohnensoftware mit automatischer Wärmequellenerkennung. Hierbei kann zudem bereits beim Überflug klassifiziert werden, ob es sich um einen Brand handelt und wie groß dieser bereits ist. Darüber hinaus kann das System anhand von äußeren Einflussfaktoren die voraussichtliche Ausbreitungsrichtung und Geschwindigkeit berechnen.
Gemeinsam mit der Ortsfeuerwehr Sebnitz wurde Anfang März die Bildübertragung und Auswertung in den Einsatzleitwagen getestet. Dabei wurde anhand eines vorgegebenen Rasters ein Waldstück systematisch überflogen und auf mögliche Brandstellen kontrolliert.
Für zukünftige Brandereignisse könnte das System für die Feuerwehr einen erheblichen Mehrwert im Rahmen der Einsatzführung und Lageerkundung bringen.
Bildunterschrift:
Foto: A. Nowak
Vertreter von Stadtverwaltung und Feuerwehr gemeinsam mit Rangern der Nationalpark- und Forstverwaltung und dem Team des StartUp-Unternehmens „TRID-Systems“
In diesen Tagen erhalten aktive Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer – kurz: ZNL – in Sachsen Post vom Staatsbetrieb Sachsenforst – kurz: SBS . Jedenfalls diejenigen von ihnen, die einen Gestattungsvertrag oder die neue Lizenzvereinbarung für organisierte Naturveranstaltungen im Staatswald mit SBS abgeschlossen haben. Darin enthalten ist die Jahresmarke für 2024, die ab sofort die Lizenzkarte zieren soll. So weist der Lizenzinhaber (m/w/d) nach, seiner gesetzlichen Pflicht gem. § 11 SächsWaldG nachgekommen zu sein. Man kann trefflich streiten, ob eine solche Pflicht für einige Wenige noch zeitgemäß ist, während sich Millionen Andere unangemeldet auf das freie – auch gebührenfreie – Betretungsrecht des Waldes berufen können. Sei es, wie es sei: eher legen Hähne Eier, als dass in Sachsen alle Waldnutzer vom Gesetzgeber gleich behandelt werden.
Die Sache hat aber auch etwas Gutes. Wer Touren auf Sachsenforstflächen führt und seine Lizenzkarte mit gültiger Jahresmarke
– als Nationalparkführer auch die Plakette mit gültiger Jahresmarke –
vorweisen kann, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Das unterscheidet seriöse Anbieter von den schwarzen oder grauen Schafen, die es leider auch gibt. Wie viele Anbieter sich im Schwarz- oder Grautourismus tummeln, entscheidet letztendlich die zahlende Kundschaft.
Winterzeit ist Reparaturzeit für Wanderwege. Während der Weg durch die Schwedenlöcher noch in Arbeit ist, konnte der Wanderweg durch die Eulentilke wieder freigegeben werden. Dazu veröffentlichte die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz folgende Pressemitteilung:
„Die Eulentilke ist nach umfangreicheren Sägearbeiten wieder passierbar und die Baumsturzgefahr ist reduziert. Eine Spezialfirma für Forstarbeiten und Maschinenservice aus Dohma konnte dank einer speziell gesicherten Maschine auf 450 Metern Länge rund 150 sturzgefährdete Bäume entlang des Wanderwegs kontrolliert fällen und ablegen. Bereits umgestürzte Bäume wurden vom Weg geräumt.
Wanderer nutzen den gekennzeichneten Wanderweg gerne, um nach einem Start im Kirnitzschtal vom Nassen Grund auf kurzem Wege hoch in Richtung Wilde Hölle und Carolaaussicht zu gelangen. Viele dürften diesen Abschnitt noch als unspektakulären dunklen Weg durch einförmigen Fichtenwald in Erinnerung haben. Doch die langanhaltenden Trockenjahre ab 2018 und der anschließende Borkenkäferbefall haben auch diese Fichten zum Absterben gebracht. Immer häufiger brachen sie um und machten neben vielen anderen auch diesen Wanderweg unpassierbar.
Jetzt nach dem Freisägen bietet sich ein hellerer Landschaftseindruck und die Felsen an den Hangschultern sind erkennbar.
Kleinere Windbrüche entfernen Waldarbeiter und Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst nahezu täglich von den Wanderwegen. Für größere Maßnahmen, wie sie jetzt in der Eulentilke durchgeführt wurden, musste die Verwaltung ein naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren durchlaufen. Die Arbeiten mussten so geplant und durchgeführt werden, dass beim Freischneiden alle Naturschutzbelange berücksichtigt wurden. Nachdem die Befreiung vorlag, konnten die Arbeiten beauftragt und jetzt noch vor Beginn der Brutzeit abgeschlossen werden.
Dieses Vorgehen ist auch mit der „Arbeitsgruppe Wege“ abgestimmt. Mit den dort vertretenen Bergsport-, Naturschutz- und Tourismusverbänden sowie den Vertretern von Kommunen wird die Passierbarkeit wichtiger, gekennzeichneter und nicht gekennzeichneter Wanderwege besprochen. So ist beispielsweise in diesem Jahr der Weg durch das Goldbachgründel westlich des Kleinsteins freigeschnitten worden. Ebenso setzen die Sachsenforstmitarbeiter der Nationalpark- und Forstverwaltung das Freischneiden von Zugängen zu Kletterfelsen fort, teilweise unterstützt von ehrenamtlichen Helfern aus den Reihen der Bergsportverbände.
Der Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung Uwe Borrmeister: „Wir sind sehr froh, dass wir dank der eingesetzten Spezialmaschine, in der der Arbeiter weitgehend gegen Baumstürze geschützt ist, nicht mehr passierbare Wege freischneiden können. Doch werden abgestorbene und umsturzgefährdete Bäume langfristig eine waldtypische Gefahr bleiben, auf die sich die Besucher im Nationalpark, wie in allen Wäldern einstellen müssen. Das gilt vor allem, wenn Wind, Schnee oder auch Regen die Bruchgefahr erhöhen. Besucher sollten den Wald dann meiden. Das Begehen von Wegen im Wald geschieht immer auf eigene Gefahr. Durch regelmäßige Entnahme einzelner Bäume entlang von Wegen wird die Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst das Risiko zumindest verringern.“
Hintergrund:
Mit einem umfangreichen Arbeitsprogramm hat die Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst seit dem Frühjahr 2021 rund 110 Wege freigeschnitten, viele davon wiederholt, einzelne bis zu zehnmal.
Nach dem Dürrejahr 2018 sind im Nationalpark Sächsische Schweiz auf rund 2000 Hektar Fichtenwälder abgestorben. Viele der damals durch Borkenkäfer abgestorbenen Bäume brachen seither um. Entsprechend des Schutzzwecks des Nationalparks wächst von alleine ein neuer vielfältiger Wald heran. Viele abgestorbene Bäume stehen aber noch, die jederzeit ohne Vorwarnung umstürzen können oder deren Kronen abbrechen können. Für Waldarbeiter besteht beim Fällen und Beräumen ein extremer Gefährdungsmoment. Während sie in Kniehöhe mit der Motorsäge an den morschen Stämmen sägen, reichen manchmal bereits die dadurch verursachten Erschütterungen, damit die Stämme in 3 bis 5 Metern Höhe abbrechen. Deshalb ist das Arbeiten in diesen Bereichen wegen nicht herzustellender Sicherheit nicht möglich.
Auch Besucher müssen sich auf diese Gefahren einstellen. Sie sollten unpassierbare Wege umgehen und sich keinesfalls in diesem Gefahrenbereich länger aufhalten oder sich zur Rast niederlassen. Besonders bei Wind müssen sie mit verstärkten Brüchen rechnen. Wenn Wege dadurch vorübergehend unpassierbar werden, weist die Nationalpark- und Forstverwaltung mit Warnschildern an den Zugängen darauf hin. Die Wege sind zwar nicht gesperrt, sollten jedoch unbedingt gemieden werden.
Neben den Bemühungen zum Freischneiden der Wanderwege sorgt die Verwaltung mit der turnusmäßigen Reparatur der Wege und Steiganlagen wie in den Schwedenlöchern dafür, dass Einheimische und Besucher das Gebiet auf allen 400 Kilometern des markierten Wanderwegenetzes erleben können.
Bildunterschriften:
Foto 1:
Hp. Mayr
Nach dem Fällen der bruchgefährdeten Fichten ist der Felscharakter der Eulentilke besser zu erkennen. Die schon nachgewachsenen jungen Buchen und auch Fichten erhalten nun mehr Licht.
Foto 2:
Hp. Mayr
Die Eulentilke ist der Verbindungsweg vom Nassen Grund zur Wilden Hölle und weiter zum Carolafelsen und Großer Winterberg. Eine Fachfirma aus Dohma hat rund 150 bruchgefährdete Fichten vorsorglich gefällt, die nach Dürre und Borkenkäferbefall abgestorben sind. Jetzt ist der Wanderweg wieder passierbar.
Hanspeter Mayr
Pressesprecher
________________________________________________________________________________________ STAATSBETRIEB SACHSENFORST | STATE ENTERPRISE SACHSENFORST
Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz | National Park- and Forest Administration
Leiter Stabstelle, Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher | Head of executive department, public relations and press officer
In den letzten Wochen erreichen mich in zunehmender Häufigkeit Buchungsanfragen in englischer Sprache. Gesucht werden meist luxuriöse Unterkünfte mit Pool und diversen anderen Annehmlichkeiten. Die kann ich leider nicht anbieten. Denn ich bin kein Hotel, keine Unterkunftsvermittlung und keine Touristinformation. Ich bin Tourenveranstalter und -guide! Ich plane, organisiere und führe Exkursionen, Wanderungen, Trekkingtouren und Wanderreisen. Also (fast) alles, was mit Natur, Erlebnis und Wandern zu tun hat. Meine Führungs- und Vertragssprache ist deutsch.
Menschen, die gern in anderen Sprachen geführt werden möchten, können dennoch gern mit mir Kontakt aufnehmen. Ich bin gut vernetzt und kenne Partner (m/w/d), die auch in anderen Sprachen führen. Und wer wirklich nur eine Unterkunft sucht, dem empfehle ich, beim regionalen Tourismusverband oder einem der Unterkunftsportale, z.B. wimdu.de, booking.com oder hrs.de zu recherchieren.
Den Portalen, die mich falsch gelistet haben, rate ich zur Aktualisierung ihres Angebotes.
Das ist zugegebenermaßen nicht leicht zu beantworten. Denn die Tätigkeit als freiberuflicher oder gewerblicher Tourveranstalter oder -guide, Wanderführer – oder wie auch immer sich manche Anbieter nennen – ist kein staatlich anerkannter Beruf. Jeder (m/w/d) kann sich nennen wie er/sie/es will und frei die eigenen Dienstleistungen anbieten. Die grundgesetzlich verbriefte Berufs- und Gewerbefreiheit macht es möglich.
Um es deutlich vorweg zu nehmen: die meisten Anbieter freiberuflich und gewerblich geführter Touren sind seriös ausgebildet, professionell eingestellt, hoch motiviert und für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert. Das ist gut so und diesen Anbietern kann man in der Regel vertrauen.
Doch es gibt auch die anderen, die „Grauen“. Sie tummeln sich im sogenannten „Grautourismus“:
Anbieter, die gern etwas dazuverdienen wollen und für irgendetwas um die 3,50 € pro Person besondere Erlebnisse versprechen,
sogenannte „Freetourguides“, die offiziell keinen Teilnehmerpreis verlangen, aber hinter dem Rücken die Hand weit offenhalten (Zahlen die eigentlich auch Einkommenssteuer?),
Beherbergungsbetriebe, die ihren Gästen Aufenthaltspauschalen anbieten und sie dann auf schludrig geplanten Touren mit ihrem Betriebselektriker oder einem Laienschauspieler „beglücken“,
selbsternannte Reiseveranstalter, die für ihre Pauschalangebote bei der Buchung keine Reisepreis- Sicherungsscheine aushändigen, weil sie aufgrund mangelnder Bonität keinen Anbieter gefunden, keine Ahnung von ihren gesetzlichen Pflichten haben oder weil sie einfach nur Kosten sparen wollen,
Vereine, die ihre Reiseausschreibungen an eine unbestimmte Öffentlichkeit adressieren und glauben, das Reiserecht gemäß BGB beträfe sie nicht.
All diese Beispiele und noch viele mehr gibt es und habe ich schon erlebt.
Was es leider nicht gibt, ist ein einheitliches Gütesiegel für alle Arten von Tourveranstaltern und – guides. Was es aber gibt, sind regionale Zertifizierungen als „Natur- und Landschaftsführer (m/w/d)“ oder als Wanderführer (m/w/d) in seriösen Gebirgs-, Wander- und Naturfreundevereinen. Seriöse Touroperatoren und -guides ohne Vereins- oder Verbandsanbindung findet man auch im Internet. Eine eigene Internetseite mit Impressum, Teilnahmebedingungen (AGB), Datenschutzerklärung und buchbaren Tourangeboten zu betreiben und aktuell zu halten gehört inzwischen zum guten geschäftlichen Ton. Das allein ist zwar auch noch keine Qualitätsgarantie, aber eine Möglichkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren DAV-Landesverband Sachsen, BUND-Landesverband Sachsen und Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz über eine Maßnahme zum Schutz von Tieren während der Brut- und Setzzeit:
Boofen im Nationalpark wieder zeitweise untersagt
Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind (ist) zum Schutz der Natur auch im Jahr 2024 das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten („Boofen“), ist 2022 in Kraft getreten und gilt seitdem jährlich zunächst bis einschließlich 2025.
Die Nationalpark- und Forstverwaltung vom Sachsenforst erhofft sich gemeinsam mit den Naturschutz-, Tourismus- und Bergsportverbänden eine Verringerung von Störungen durch nächtliche Anwesenheit von Besuchern während der für alle Tierarten wichtigen Brut- und Setzzeit.
Ob die jetzt gültige temporäre Sperrung zum gewünschten Erfolg führt, wird während der Laufzeit dieser Regelung bis 2025 geprüft. Dazu werden in einer gemeinsamen Projektgruppe mit Vertretern der Bergsport- und Naturschutzverbände entsprechende Kriterien diskutiert. Außerdem wird diese Projektgruppe mögliche längerfristige Maßnahmen erarbeiten, die nach Ablauf der jetzt geltenden Regelung ab 2026 das Boofen auf ein naturverträgliches Maß zurückführen könnten.
Nach der derzeitigen Regelung können einzelne Boofen auch über Mitte Juni hinaus gesperrt bleiben, wenn dies aus Gründen des Artenschutzes notwendig ist — z.B. wenn in der Nähe einer Boofe die Brut eines Wanderfalkenpaares witterungsbedingt länger andauert. In den Jahren 2022 und 2023 war dies nicht notwendig.
In konstruktiven Gesprächen hatten Vertreter der Bergsport- und Naturschutzverbände sowie des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz mit den Naturschutzbehörden das temporäre Boof-Verbot als gemeinsame Lösung erarbeitet, um das in den Jahren 2020/2021 festgestellte ausufernde Freiübernachten im Nationalpark einzudämmen und die Auswirkungen des Boofens auf ein naturverträgliches Maß zurückzuführen.
Die deutliche Aufstockung der Nationalparkwacht im Jahr 2022 führte zu einer höheren Präsenz der Ranger auf der Fläche. Seither kann die Nationalparkverwaltung die Einhaltung der Vorschriften besser kontrollieren. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Ahndung des illegalen Freiübernachtens außerhalb der zugelassenen Boofen, das nach bisherigen Schätzungen ungefähr die Hälfte der jährlichen Übernachtungen im Nationalpark ausmacht. Gerade von diesen illegalen Übernachtungsstellen gehen besondere Störwirkungen aus.
Hintergrundinformation:
Das Übernachten in der Natur – egal ob im Zelt oder im Freien – ist auch bisher schon ganzjährig im Nationalpark grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 offiziellen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht.
Doch soziale Medien und Apps bewerben und erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und regen immer mehr Menschen an, im Nationalpark unabhängig vom Klettersport zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr die vorgesehenen zugelassenen Boofen, sondern übernachten mit Schlafsäcken oder Hängematten illegal im gesamten Nationalpark. Dabei sind die Plateau- und Rifflagen besonders beliebt. Eine großflächige Beunruhigung sensibler Bereiche ist die Folge. Deshalb soll mit dem zeitweisen Boofenverbot unter anderem eine Verringerung der nächtlichen Störungen für die Tierwelt im Nationalpark gewährleistet werden.
Foto: Hp. Mayr
In den Freiübernachtungsstellen im Nationalpark wird auf das Verbot zum Boofen vom 01. Februar bis zum 15. Juni higewiesen.
Pressesprecher
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Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz | National Park- and Forest Administration
Leiter Stabstelle, Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher | Head of executive department, public relations and press officer