Zertifizierte Nationalparkführer qualifizieren sich im Dresdner Albertinum für das Caspar-David-Friedrich-Jahr

Der 250. Geburtstag von Caspar David Friedrich wird in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz und darüber hinaus groß gefeiert. Da heißt es, gut vorbereitet zu sein, auch jenseits des Natur- und Umweltschutzes. Als Nationalparkführer interessiere ich mich nicht nur für die Natur an sich, sondern auch für ihre Interpretation. Beides regt gleichermaßen die Phantasie an. So wie Zeichnungen und Gemälde Caspar David Friedrichs. Vielen Dank an die Kuratoren (m/w/d) der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, für die Einladung und an die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz für folgende Pressemitteilung:

Zertifizierte Nationalparkführer qualifizieren sich im Dresdner Albertinum für das Caspar-David-Friedrich-Jahr

Rund 25 zertifizierte Nationalparkführer absolvierten diese Woche im Albertinum eine Fortbildung zu Werken und Wirken von Caspar David Friedrich und die zentrale Rolle des Elbsandsteingebirges für sein Schaffen. Ziel dieser und zwei weiterer Fortbildungen ist es, die Nationalparkführer für das Caspar-David-Friedrich-Jahr zu qualifizieren. Als Multiplikatoren der Nationalparkregion, werden sie den Gästen die Natur über die Werke von Friedrich näher bringen und zwar idealerweise dort, wo er die Werke in der Sächsischen Schweiz geschaffen hat.

Jens Posthoff ist in der Nationalpark- und Forstverwaltung für die Betreuung der zertifizierten Nationalparkführer zuständig: „Das Caspar-David-Friedrich-Jahr verstehen wir als Möglichkeit, die Besucher der Nationalparkregion für eine intensivere Wahrnehmung der Natur zu sensibilisieren und sich für deren Erhalt einzusetzen. Viele Menschen können sich über Friedrichs Gemälde intensiver mit der Natur in Beziehung setzen, vor allem an den Plätzen, wo er diese gezeichnet hat. Damit das gelingt, möchten wir den zertifizierten Nationalparkführern die bestmögliche Qualifikation ermöglichen. Deshalb bin ich den beiden Kuratoren des Albertinums Dr. Holger Birkholz und Dr. Petra Kuhlmann-Hodick außerordentlich dankbar, dass sie Ihr umfangreiches Wissen für diesen Zweck aufbereitet und weitergegeben haben.“

Wenn die Fortbildungen abgeschlossen sind, wird die Nationalpark- und Forstverwaltung die Termine der Sonderführungen zum Caspar-David-Friedrich-Jahr in der Nationalparkregion veröffentlichen.

Hintergrund:

Als geschulte Experten bringen rund 60 Nationalparkführer den Gästen die Natur in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz seit vielen Jahren näher. Eine Liste mit kurzen Porträts findet sich auf der Webseite der Nationalpark- und Forstverwaltung zusammen mit den Kontaktdaten für die Buchung einer geführten Wanderung.

Zu seinem 250. Geburtstag widmen die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden dem Künstler eine Sonderausstellung im Albertinum und im Kupferstich-Kabinett. Die Kuratoren von »Caspar David Friedrich. Wo alles begann« (ab 24. August 2024) sind Dr. Holger Birkholz (Galerie Neue Meister) und Dr. Petra Kuhlmann-Hodick (Kupferstichkabinett).

Foto: N. Rademacher

Der Geburtstag von Caspar David Friedrich jährt sich in diesem Jahr zum 250. Mal. Das Elbsandsteingebirge prägte sein Schaffen. Anlass für eine besondere Qualifizierung der zertifizierten Nationalparkführer im Albertinum für entsprechende zukünftige Wanderangebote in der Nationalparkregion.

I. A. des Pressesprechers

Nadja Rademacher

Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit-Netzwerk

Assistant Desk Officer Public Relation-Network

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STAATSBETRIEB SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

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(PS: 5. von links, na Sie wissen schon…)

Ich bin kein Hotel!

In den letzten Wochen erreichen mich in zunehmender Häufigkeit Buchungsanfragen in englischer Sprache. Gesucht werden meist luxuriöse Unterkünfte mit Pool und diversen anderen Annehmlichkeiten. Die kann ich leider nicht anbieten. Denn ich bin kein Hotel, keine Unterkunftsvermittlung und keine Touristinformation. Ich bin Tourenveranstalter und -guide! Ich plane, organisiere und führe Exkursionen, Wanderungen, Trekkingtouren und Wanderreisen. Also (fast) alles, was mit Natur, Erlebnis und Wandern zu tun hat. Meine Führungs- und Vertragssprache ist deutsch.

Menschen, die gern in anderen Sprachen geführt werden möchten, können dennoch gern mit mir Kontakt aufnehmen. Ich bin gut vernetzt und kenne Partner (m/w/d), die auch in anderen Sprachen führen. Und wer wirklich nur eine Unterkunft sucht, dem empfehle ich, beim regionalen Tourismusverband oder einem der Unterkunftsportale, z.B. wimdu.de, booking.com oder hrs.de zu recherchieren.

Den Portalen, die mich falsch gelistet haben, rate ich zur Aktualisierung ihres Angebotes.

Wie erkannt man einen seriösen Tourenanbieter?

Das ist zugegebenermaßen nicht leicht zu beantworten. Denn die Tätigkeit als freiberuflicher oder gewerblicher Tourveranstalter oder -guide, Wanderführer – oder wie auch immer sich manche Anbieter nennen – ist kein staatlich anerkannter Beruf. Jeder (m/w/d) kann sich nennen wie er/sie/es will und frei die eigenen Dienstleistungen anbieten. Die grundgesetzlich verbriefte Berufs- und Gewerbefreiheit macht es möglich.

Um es deutlich vorweg zu nehmen: die meisten Anbieter freiberuflich und gewerblich geführter Touren sind seriös ausgebildet, professionell eingestellt, hoch motiviert und für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert. Das ist gut so und diesen Anbietern kann man in der Regel vertrauen.

Doch es gibt auch die anderen, die „Grauen“. Sie tummeln sich im sogenannten „Grautourismus“:

  • Anbieter, die gern etwas dazuverdienen wollen und für irgendetwas um die 3,50 € pro Person besondere Erlebnisse versprechen,
  • sogenannte „Freetourguides“, die offiziell keinen Teilnehmerpreis verlangen, aber hinter dem Rücken die Hand weit offenhalten (Zahlen die eigentlich auch Einkommenssteuer?),
  • Beherbergungsbetriebe, die ihren Gästen Aufenthaltspauschalen anbieten und sie dann auf schludrig geplanten Touren mit ihrem Betriebselektriker oder einem Laienschauspieler „beglücken“,
  • selbsternannte Reiseveranstalter, die für ihre Pauschalangebote bei der Buchung keine Reisepreis- Sicherungsscheine aushändigen, weil sie aufgrund mangelnder Bonität keinen Anbieter gefunden, keine Ahnung von ihren gesetzlichen Pflichten haben oder weil sie einfach nur Kosten sparen wollen,
  • Vereine, die ihre Reiseausschreibungen an eine unbestimmte Öffentlichkeit adressieren und glauben, das Reiserecht gemäß BGB beträfe sie nicht.
  • All diese Beispiele und noch viele mehr gibt es und habe ich schon erlebt.

Was es leider nicht gibt, ist ein einheitliches Gütesiegel für alle Arten von Tourveranstaltern und – guides. Was es aber gibt, sind regionale Zertifizierungen als „Natur- und Landschaftsführer (m/w/d)“ oder als Wanderführer (m/w/d) in seriösen Gebirgs-, Wander- und Naturfreundevereinen. Seriöse Touroperatoren und -guides ohne Vereins- oder Verbandsanbindung findet man auch im Internet. Eine eigene Internetseite mit Impressum, Teilnahmebedingungen (AGB), Datenschutzerklärung und buchbaren Tourangeboten zu betreiben und aktuell zu halten gehört inzwischen zum guten geschäftlichen Ton. Das allein ist zwar auch noch keine Qualitätsgarantie, aber eine Möglichkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.

Vorbeugende Löschwasserbereitstellung im Nationalpark Sächsische Schweiz verbessert

In einer Pressemitteilung informiert die Große Kreisstadt Sebnitz über weitere Maßnahmen zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes im Nationalpark Sächsische Schweiz. Die PM wurde freundlicherweise vom Pressesprecher des Nationalparks zur Verfügung gestellt.

Löschwassersituation im Nationalpark Sächsische Schweiz nachhaltig verbessert!

Pünktlich zum Jahresende 2023 konnte das Großprojekt zur Löschwassersituation im Nationalpark Sächsische Schweiz erfolgreich beendet werden. Vorangegangen waren fast zwei Jahre der Vorbereitung und Planung auch in den Städten Bad Schandau und Hohnstein. Mit der Errichtung von drei unterirdischen Löschwasserzisternen auf Sebnitzer Gebiet im Bereich des Nationalparks konnte die Löschwasserbereitstellung im teilweise sehr schwer zugänglichen Elbsandsteingebirge nachhaltig verbessert werden. Zusammengefasst stehen der Feuerwehr allein aus den Sebnitzer Zisternen nunmehr 250m³ Wasser stationär sofort im Wald zur Verfügung. Damit soll der überaus wichtige erste Löschangriff bei Entstehungsbränden effektiv unterstützt und die Löschwasserversorgung sichergestellt werden.

An folgenden Standorten konnte im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltig aus der Krise“ des Umweltministeriums eine Löschwasserzisterne errichtet werden:

1- Buchenparkhalle (Hinterhermsdorf) mit einem Fassungsvolumen von 100 m³

2- Thorwaldwiese (Ottendorf) mit einem Fassungsvolumen von 100 m³

3- Ende befahrbarer Großer Zschand (Ottendorf) mit einem Fassungsvolumen von 50 m³

Die Bauweise der Zisternen reicht bei den verwendeten Baumaterialien von klassischem Stahlbeton bis hin zu profilverstärktem Polypropylen.

Aufgrund der Wetterbedingungen zum Ende des vorigen Jahres werden noch abschließende Oberflächeninstandsetzungen im Frühjahr 2024 durchgeführt. Die Funktionsfähigkeit der Zisternen ist jedoch bereits jetzt gegeben.

Im Beisein von Oberbürgermeister Kretzschmar und dem Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst Uwe Borrmeister konnten die drei Zisternen jetzt offiziell in Betrieb genommen werden.

Uwe Borrmeister, Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz: „Mit drei fest installierten Löschwasserzisternen trägt die Stadt Sebnitz einen bedeutenden Anteil an der Löschwasserbereitstellung im Nationalpark. Zusammen mit vier weiteren unterirdischen Zisternen, die durch die Städte Hohnstein und Bad Schandau gebaut wurden ist ein solides Netz von neuen Löschwasserreservoirs für den vorbeugenden Waldbrandschutz im Nationalpark entstanden. Die Nationalpark- und Forstverwaltung gewährleistet ihrerseits mit mobilen Löschwasserzisternen, einer erhöhten Zahl von Rangern der Nationalparkwacht, mobiler Löschausstattung und Reduzierung der Brandlast entlang von Rettungswegen einen verbesserten Waldbrandschutz.“

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

Große Kreisstadt Sebnitz

SG Öffentlichkeitsarbeit

Foto: Hp. Mayr

Die Stadverwaltung Sebnitz hat mit Hilfe von Fördermitteln des Umweltministeriums im vergangenen Jahr drei Löschwasserzisternen im Nationalpark bauen lassen. Nun konnten der Sebnitzer Oberbürgermeister Ronald Kretzschmar, Stadtwehrleiter und Gerätewart der Feuerwehr Björn Hoyer die Zisternen mit dem Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz vom Sachsenforst Uwe Borrmeister in Betrieb nehmen. Die Zisterne im Großen Zschand fasst 50.000 Liter. Ihr Füllstand lässt sich leicht im grünen Sichtfenster kontrollieren.

Hanspeter Mayr

Pressesprecher

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Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz  | National Park- and Forest Administration   

Leiter Stabstelle, Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher | Head of executive department, public relations and press officer

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Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.dewww.nationalpark-saechsische-schweiz.de  „

Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz auch 2024 zeitweilig untersagt

In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren DAV-Landesverband Sachsen, BUND-Landesverband Sachsen und Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz über eine Maßnahme zum Schutz von Tieren während der Brut- und Setzzeit:

Boofen im Nationalpark wieder zeitweise untersagt

Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind (ist) zum Schutz der Natur auch im Jahr 2024 das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten („Boofen“), ist 2022 in Kraft getreten und gilt seitdem jährlich zunächst bis einschließlich 2025.

Die Nationalpark- und Forstverwaltung vom Sachsenforst erhofft sich gemeinsam mit den Naturschutz-, Tourismus- und Bergsportverbänden eine Verringerung von Störungen durch nächtliche Anwesenheit von Besuchern während der für alle Tierarten wichtigen Brut- und Setzzeit.

Ob die jetzt gültige temporäre Sperrung zum gewünschten Erfolg führt, wird während der Laufzeit dieser Regelung bis 2025 geprüft. Dazu werden in einer gemeinsamen Projektgruppe mit Vertretern der Bergsport- und Naturschutzverbände entsprechende Kriterien diskutiert. Außerdem wird diese Projektgruppe mögliche längerfristige Maßnahmen erarbeiten, die nach Ablauf der jetzt geltenden Regelung ab 2026 das Boofen auf ein naturverträgliches Maß zurückführen könnten.

Nach der derzeitigen Regelung können einzelne Boofen auch über Mitte Juni hinaus gesperrt bleiben, wenn dies aus Gründen des Artenschutzes notwendig ist — z.B. wenn in der Nähe einer Boofe die Brut eines Wanderfalkenpaares witterungsbedingt länger andauert. In den Jahren 2022 und 2023 war dies nicht notwendig.

In konstruktiven Gesprächen hatten Vertreter der Bergsport- und Naturschutzverbände sowie des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz mit den Naturschutzbehörden das temporäre Boof-Verbot als gemeinsame Lösung erarbeitet, um das in den Jahren 2020/2021 festgestellte ausufernde Freiübernachten im Nationalpark einzudämmen und die Auswirkungen des Boofens auf ein naturverträgliches Maß zurückzuführen.

Die deutliche Aufstockung der Nationalparkwacht im Jahr 2022 führte zu einer höheren Präsenz der Ranger auf der Fläche. Seither kann die Nationalparkverwaltung die Einhaltung der Vorschriften besser kontrollieren. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Ahndung des illegalen Freiübernachtens außerhalb der zugelassenen Boofen, das nach bisherigen Schätzungen ungefähr die Hälfte der jährlichen Übernachtungen im Nationalpark ausmacht. Gerade von diesen illegalen Übernachtungsstellen gehen besondere Störwirkungen aus.

Hintergrundinformation:

Das Übernachten in der Natur – egal ob im Zelt oder im Freien – ist auch bisher schon ganzjährig im Nationalpark grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 offiziellen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht.

Doch soziale Medien und Apps bewerben und erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und regen immer mehr Menschen an, im Nationalpark unabhängig vom Klettersport zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr die vorgesehenen zugelassenen Boofen, sondern übernachten mit Schlafsäcken oder Hängematten illegal im gesamten Nationalpark. Dabei sind die Plateau- und Rifflagen besonders beliebt. Eine großflächige Beunruhigung sensibler Bereiche ist die Folge. Deshalb soll mit dem zeitweisen Boofenverbot unter anderem eine Verringerung der nächtlichen Störungen für die Tierwelt im Nationalpark gewährleistet werden.

Foto: Hp. Mayr

In den Freiübernachtungsstellen im Nationalpark wird auf das Verbot zum Boofen vom 01. Februar bis zum 15. Juni higewiesen.

Pressesprecher

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Neues und Bewährtes im Tourenprogramm 2024, Teil 4

Forstsetzung des Beitrages vom 05.01.2024 und Schluss

Nachdem in den Beiträgen 1 bis 3 Neues im Tourenprogramm 2024 vorgestellt wurde, folgt nun das Bewährte. Dazu gehören seit 2020 geführte Touren auf dem Forststeig Elbsandstein. In den letzten Jahren zeichnet sich ein deutlicher Trend in Richtung grenzüberschreitende Touren ab. Die Böhmische Schweiz lockt offenbar inzwischen mindestens genauso stark, wie die Sächsische. Und das nicht nur wegen des guten böhmischen Biers und wanderfreundlicher Gaststättenpreise. Es ist ruhiger dort, verträumter, geheimnisvoller und nicht so überlaufen. Man steht sich nicht gegenseitig auf den Füßen. Die Teilnehmenden staunen immer wieder über Möglichkeiten jenseits der Grenze, die ihnen bis dato unbekannt waren und für die kaum auf der sächsischen Seite des Elbsandsteingebirges geworben wird. Das trifft übrigens auf Unverständnis, ist es doch ein einziges, zusammengehörendes Gebirge, das lediglich durch eine Verwaltungs- und eine Sprachgrenze getrennt wird.

Auf dem Forststeig Elbsandstein wollen wir in diesem Jahr an drei Wochenenden unter dem Motto „2 Tage im Wald – ForststeigTrekking!“ – auf siedlungsfernen Wegen und Pfaden abseits der Zivilisation unterwegs sein. Wir übernachten in einer spartanisch eingerichteten Selbstversorgerhütte im Wald. Strom und Trinkwasser gibt es dort nicht; alles was wir brauchen, müssen wir selbst mitbringen. Wir genießen die Ruhe und die natürlichen Geräusche des Waldes und erleben für kurze Zeit, dass es auch noch ein Leben ohne Zivilisationslärm, Alltagshektik und Termine gibt. Übrigens: dort existiert das wahrscheinlich größte, grenzüberschreitende Funkloch Sachsens und Böhmens!;-)

Folgende Termine sind geplant:

  • Samstag, 22. Juni 2024 bis Sonntag, 23. Juni 2024
  • Samstag, 29. Juni 2024 bis Sonntag, 30. Juni 2024 und
  • Samstag, 24. August 2024 bis Sonntag, 25. August 2024.

Anmeldeschluss ist jeweils 30 Tage vor Tourenbeginn. Nutzen Sie/nutzt bitte die Anmeldefunktion des Veranstaltungskalenders. Das geht schnell und einfach.

Weiterhin geplant sind Tagestouren

Während der Wanderwochen sind wir zusätzlich auf der grenzüberschreitenden „SchmugglerRoute“ und der großen „SchneebergRoute“ unterwegs.

Bewährt haben sich auch folgende Touren:

Termine und Anmeldung für alle Tagestouren siehe Veranstaltungskalender.

Die langjährigen Klassiker „Wild und romantisch: Die Gründe um Stadt Wehlen“ und „Wilde Felsenwelt im Schmilkaer Gebiet und Wege zur Wildnis“ werden im Rahmen der „Wanderreise Sächsisch-Böhmische Schweiz“ by Mediterranatours weiterhin durchgeführt. Als Tagestouren sind sie auch auf Anfrage bis 7 Tage vor Tourenbeginn möglich. Für diese wie für alle anderen geführten Touren gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 5 erwachsenen Personen, die zum Anmeldeschluss erreicht sein muss. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen.

Zusätzliche Tagestouren können im Laufe des Jahres, z.B. als Alternative bei behördlich angeordneten Gebbietssperrungen, höherer Gewalt oder Ausfall von geplanten Touren bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ausgeschrieben werden. Öfter mal und rechtzeitig in den Veranstaltungskalender zu schauen, kann sich also lohnen.

Für größere Gruppen finden wir auch eine gute Lösung. Bitte fragen Sie/fragt Ihre/eure Wunschtour mindestens 30 Tage vor dem Wunschtermin an, damit rechtzeitig kollegiale Unterstützung organisiert werden kann.

Google Cloud und Workspace mit Angemessenheitsbeschluss in der EU DSGVO- konform nutzbar

In den letzten Jahren gab es viele Irritationen und widersprüchliche Aussagen, ob Produkte von Google DSGVO- konform genutzt werden können. Speziell mit den aufkommenden Videokonferenzen während und nach der Coronazeit geriet z.B. Google Meet als nutzerfreundliche Lösung im Rahmen von Google Workspace in den Blick vieler Nutzer von Android- Smartphones. Schließlich hatten sie bereits einen aktiven Google- Account und der nächste Schritt zu Meet war ein kleiner. Doch immer wieder gab es Äußerungen, dass Google nicht DSGVO- konform nutzbar sei. Das führte zu Verunsicherung und Ablehnung einer an sich an sich sehr nutzerfreundlichen Lösung.

Weniger im Fokus war und ist der Angemessenheitsbeschluss zur internationalen Datenübermittlung nach Art. 45 der DSGVO. Danach kann die EU- Kommission feststellen, dass ein Drittland oder eine internationale Organisation ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet. Wird eine Datenübermittlung von einem Angemessenheitsbeschluss umfasst, bedarf es keiner weiteren Schutzmaßnahme. Eine aktuelle Übersicht über die verabschiedeten Angemessenheitsbeschlüsse stellt die Europäische Kommission bereit. Am 10. Juli 2023 nahm die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework an, der unmittelbar in Kraft getreten ist. Damit hat die Europäische Kommission entschieden, dass nunmehr auch die USA ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten, die aus der EU an Unternehmen und Organisationen in den USA übermittelt werden. Voraussetzung ist, dass diese Unternehmen und Organisationen unter dem EU-US DPF zertifiziert und in der DPF-Liste aufgeführt sind. Mit dem Angemessenheitsbeschluss zum EU-US DPF ändert sich die rechtliche Bewertung in Bezug auf internationale Übermittlungen personenbezogener Daten an die USA: Datenübermittlungen aus der EU an die USA können – im Rahmen des Anwendungsbereichs des Angemessenheitsbeschlusses – an zertifizierte Unternehmen und Organisationen stattfinden, ohne dass zusätzliche Übermittlungsinstrumente nach Art. 46 DSGVO erforderlich sind oder durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt werden müssen.

Gemäß dem EU-U.S. Data Privacy Framework ist das Unternehmen Google LLC zertifiziert und in der Liste aufgeführt. Damit können Google Cloud und Workspace in der EU DSGVO- konform genutzt werden. Wir werden deshalb einen neuen Anlauf in Richtung Google Workspace unternehmen. Schade um die viele Grübel- und Recherchezeit und um die abgebrochenen Versuche – siehe frühere Beiträge zu diesem Thema hier und hier.

Neues und Bewährtes im Tourenprogramm, Teil 3

Fortsetzung des Beitrages vom 05.01.2024

Im Beitrag vom 08.01.2024 wurden 4 geführte Wanderwochen vorgestellt, die unter eigenem Namen veranstaltet werden – siehe: https://natursaxe.de/2024/01/08/neues-und-bewaehrtes-im-tourenprogramm-2024-teil-2/ . In diesem Beitrag geht es um geführte Wanderreisen in Kooperation mit anderen Reiseveranstaltern. Diese Reisen finden seit mehr als 5 Jahren statt und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Das ist keine Übertreibung, sondern an den Zahlen durchgeführter Reisen und zufriedener Teilnehmer (m/w/d) messbar. Es könnten noch mehr Teilnehmer sein, wenn mehr Einzelzimmer oder Doppelzimmer zur Alleinbenutzung im wandererfreundlichen Preissegment buchbar wären. Aber das ist ein Thema für sich, auf das noch separat eingegangen wird. Bis dahin gilt: Rechtzeitige Buchung sichert das Einzelzimmer!;-)

Bewährt und ohne Übertreibung inzwischen beliebt sind die geführten Wanderreisen in Kooperation mit dem Reiseveranstalter Mediterranatours aus Dresden. Mediterranatours ist als Gesamtveranstalter zuständig für die Ausschreibung und Vermarktung der Reisen und Natursaxe® kümmert sich um die Organisation und Führung der Touren inkl. Transfers mit ÖPNV vor Ort. Vertragspartner der Teilnehmenden ist Mediterranatours, auch wenn Buchungen über Kooperationspartner oder Anfragen über die Webseiten von Natursaxe® erfolgen. Für die folgenden Wanderreisen gelten deshalb ausschließlich die AGB und Datenschutzbestimmungen von Mediterranatours:

Geführte Wanderreise Sächsische und Böhmische Schweiz zu folgenden Terminen:

  • 28.04.-04.05.2024
  • 19.-25.05.2024
  • 09.-15.06.2024
  • 07.-13.07.2024
  • 01.-07.09.2024 und
  • 29.09.-05.10.2024.

Diese Wanderreise ist besonders geeignet für erlebnisorientierte Wanderer (m/w/d) mit Kondition für tägliche Touren von 12- 18 km Länge und bis zu jeweils 600 auf- und absteigende Höhenmeter auf naturbelassenen und auf markierten Wanderwegen in der der Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz.

Geführte Wanderreise Dresden und Ebsandsteingebirge zu folgenden Terminen:

  • 05.-11.05.2024
  • 16.-22.06.2024
  • 25.-31.08.2024
  • 08.-14.09.2024.

Diese Wanderreise ist besonders geeignet für genussorientierte Wanderer (m/w/d) mit Kondition für tägliche Touren von 10- 13 km Länge und bis zu maximal jeweils 400 auf- und absteigende Höhenmeter auf markierten, befestigten Wegen in der Region Dresden-Elbland und im Elbsandsteingebirge.

Die Teilnehmerzahlen sind limitiert. Anmeldefristen und -schluss entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung auf der Webseite von Mediterranatours.

„Neues und Bewährtes im Tourenprogramm 2024“ wird mit Teil 4 fortgesetzt.

Neues und Bewährtes im Tourenprogramm 2024, Teil 2

Fortsetzung des Beitrages vom 05.01.2024

Nicht ganz neu, aber trotzdem erwähnenswert sind die

  • geführten Schneeschuhtouren im sächsischen und böhmischen Osterzgebirge. Die standen auch 2023 schon im Programm, fielen aber dem Schneemangel zum Opfer. Hoffen wir, dass es in diesem Winter Schneeauflagen von mindestens 30 cm gibt, damit sich der Aufwand und die Touren lohnen. Geplant sind sie zunächst für ausgewählte Tage im Januar und Februar. Sollte sich der Schnee verspäten und erst im März fallen, werden Zusatztermine ausgeschrieben.

Echt neu sind die WanderWochen „„Auf den Spuren Caspar David Friedrichs durch die Sächsische Schweiz in 10 Etappen“ zu Ehren und als Erinnerung an den wahrscheinlich populärsten Maler der deutschen Romantik, Caspar David Friedrich. Die Touren wurden aus Anlass des 250-jährigen Jubiläums des Meisters zusammengestellt und führen zu ausgewählten Orten, an denen sich einige seiner bekanntesten Werke lokalisieren lassen. Die Etappen 1-5 sind vom 14.- 19.04.2024 und die Etappen 5- 10 vom 18.- 23.08.2024 geplant. Anmeldeschluss ist jeweils 30 Tage vor Tourenbeginn. Die Teilnehmerzahl ist limitiert.

Ebenfalls neu und dem 250. Jubiliäum von CDF gewidmet ist die Wanderwoche „Auf den Spuren Caspar David Friedrichs durch das Böhmische Mittelgebirge“ in der Tschechischen Republik. Auch dort schuf der Meister unvergänglich Kunstwerke und es ist ein ausgesprochener Wandergenuss, sie in einer der romantischsten Gebirgslandschaften Europas zu lokalisieren. Übrigens: auch die tschechische Küche und diverse Kaltgetränke sind immer einen Besuch wert. Geplant ist die 5-tägige Wanderwoche vom 04.- 09.08.2024. Anmeldeschluss ist auch hier 30 Tage vor Tourenbeginn.

Und weiter geht es mit Neuem: Die WanderWoche „Böhmische Schweiz und Böhmische Lausitz“ für auf 5 wenig begangenen Wegen und Pfaden durch das Reich der böhmischen Sandsteinfelsen und vulkanischen Kegelberge. Geplant ist diese Tour vom 11.- 16.08.2024, Anmeldeschluss und Teilnehmerlimit wie vorgenannt.

Ein besonderes Naturerlebnis verspricht die WanderWoche „“Böhmische Schweiz mit neuen Touren“ vom 13.- 18.10.2024 zu werden. Auf 5 Touren abseits der Massenpfade entdecken wir einige der malerischsten Winkel der Nationalparkregion Böhmische Schweiz, Anmeldeschluss und Teilnehmerlimit wie vorgenannt.

„Neues und Bewährtes im Tourenprogramm 2024“ wird mit Teil 3 fortgesetzt.

Naturpark- Initiative übergibt Petition

Nach dem Waldbrand in der Sächsischen Schweiz 2022 gründete sich eine Bürgerinitiative (BI), die die Umwandlung des Nationalparks Sächsische Schweiz in einen Naturpark anstrebt. Mit teilweise spektakulären Aktionen, wie einem Banner an der Basteibrücke, machte die BI seither auf ihr Anliegen aufmerksam. Parallel zu Banneraktionen und der Beteiligung an öffentlichen Diskussionen mit Nationalparkverwaltung, Landratsamt und Tourismusverband startete die BI eine Petition. Insgesamt 8.502 Petentinnen und Petenten haben zwischenzeitlich unterzeichnet. Vor wenigen Tagen übergaben Vertreter der BI die Petition an den zuständigen Ausschuss im Sächsischen Landtag. Der Petitionsausschuss wird jetzt die Unterlagen prüfen und dann entscheiden, ob der Petition stattgegeben wird oder nicht. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

(Quelle: Sächsische Zeitung, Ausgabe vom 06.01.2024)