Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden: Der Nationalpark und das ihn umgebende Landschaftsschutzgebiet sind im Wesentlichen rechtskonform. Die Behauptung, der Nationalpark hätte aus naturschutzfachlichen Gründen niemals gegründet werden dürfen, ist damit höchstrichterlich widerlegt. Auch der Bürgerinitiative „Naturpark Sächsische Schweiz“ ist mit dem Urteil des OVG die sachliche Handlungsgrundlage verloren gegangen. Das Gericht hat mit seinem Urteil zugleich eine Revision ausgeschlossen.
Das OVG hat weiter festgestellt, dass die Landesdirektion und die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz des Staatsbetriebes Sachsenforst für das gesamte Gebiet des Nationalparks und des Landschaftsschutzgebietes zuständig sind. Allerdings wurden einzelne Teile der Nationalparkverordnung für ungültig erklärt. Das betrifft die Einstufung als Natura-2000-Schutzgebiet. Hier erkannte das Gericht einen Formfehler. Auch der konkrete Grenzverlauf auf einzelnen Flurstücken ist betroffen. Diese Flächen können entweder ausgegliedert oder der Grenzverlauf durch eine Änderungsverordnung korrigiert werden. Mit dem Urteil besteht nun Rechtssicherheit und eine sachliche Basis für Gespräche zwischen den Konfliktparteien.
(Quelle: Sächsische Zeitung, Ausgabe vom 04.09.2025)
Nein, neu ist diese Information nicht. Die Klage wurde bereits 2003 eingereicht und ruhte seitdem beim Oberverwaltungsgericht Bautzen. Über den aktuellen Sachstand informiert die Sächsische Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Der Artikel befindet sich jedoch hinter der Bezahlschranke. Frei lesbar ist eine Information auf dem Portal diesachsen.de (https://www.diesachsen.de/justiz/gemeinde-klagt-gegen-nationalpark-saechsische-schweiz-3049148?utm_source=Mastodon&utm_medium=dpa&utm_content=textlink ). Im Text steht jedoch nicht, dass und warum die Klage auch vom Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterstützt wird. Diese Information ist im Artikel der Sächsischen Zeitung enthalten.
Nun wird zeitnah ein Urteil erwartet. Wie es ausfällt, ist offen. Wird es zur Stärkung des gesetzlich geregelten Naturschutzes in Form einer Bestätigung des Status quo beitragen oder die Partikularinteressen der Klägerin und ihrer Unterstützer bestätigen und den Nationalpark Sächsische Schweiz in seiner gegenwärtigen Form und Struktur in Frage stellen?
Auf jeden Fall haben Kritiker und Gegner des Nationalparks mediale Aufmerksamkeit für ihr Anliegen. Das dürfte auch der Bürgerinitiative für die Umwandlung des Nationalparks in einen geringer geschützten und finanzierten Naturpark gefallen.
Die übergroße Mehrheit meiner Gäste in der Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz kommt wegen und nicht trotz der beiden grenzüberschreitenden Nationalparks hierher in den Urlaub. Nationalparkurlaub ist europa- und weltweit längst zu einer Marke des sanften, nachhaltigen Naturtourismus geworden. Nur hier lässt sich – wenn auch in unterschiedlichem Umfang – unberührte Natur erleben, die sich weitgehend und im Idealfall völlig ohne menschliche Einflüsse präsentiert und entwickelt. Davon profitieren auch zahlreiche Menschen, die in der Region leben. Der Nationalpark ist längst mehr als ein streng geschütztes Stück Natur. Der Nationalpark hat sich seit 1990 zu einem Wirtschaftsfaktor von regionaler, überregionaler und internationaler Bedeutung entwickelt. Es ist zu hoffen, dass die Bautzener Richter das in ihrem Urteil zu würdigen wissen.
Es ist warm und hat geregnet, also ideale Voraussetzungen für das Pilzwachstum. Was dabei zu beachten ist, hat die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz in folgender Medieninformation zusammengefasst:
„Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst weist auf Gebote zum Sammeln von Pilzen in der Nationalparkregion hin
Die Witterung dieser Tage – erst Regen, dann Wärme – bietet gute Voraussetzungen für das Pilzwachstum. Pilzsammler sind daher bereits jetzt in den Wäldern der Nationalparkregion Sächsische Schweiz unterwegs. Sowohl im Nationalpark als auch im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz ist das Sammeln von Pilzen unter Bedingungen erlaubt. Die Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst informiert über die damit verbundenen Ge- und Verbote und kontrolliert deren Einhaltung.
Zulässige Handlungen und Verbote im Nationalpark Sächsische Schweiz sind durch die Verordnung für die Nationalparkregion geregelt. Demnach gilt im Nationalpark ein Wegegebot (§ 6 Abs. 2 Nr. 16, 17). Dies vorausgesetzt ist die schonende Entnahme von Pilzen für den persönlichen Bedarf zulässig (§ 8 Abs. 1 Nr. 13). Besucher dürfen Pilze also nur unmittelbar entlang der Wege sammeln, das heißt ohne die Wege zu verlassen. Eine Entnahme von Pilzen für den gewerblichen Zweck ist verboten.
Im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz gelten die Vorgaben des Sächsischen Waldgesetzes. Die Entnahme von Pilzen für den persönlichen Bedarf unterliegt der sogenannten „Handstrauß-Regel“ (§ 14 Abs. 1). Erlaubt sind ca. 2 Kilogramm Pilze pro Person. Die Entnahme für den gewerblichen Gebrauch ist auch hier verboten.
Bei aktuellen Kontrollen haben Rangerinnen und Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung festgestellt, dass Kraftfahrzeuge vielfach falsch geparkt werden, zum Beispiel entlang der Basteistraße. Durch das Falschparken sind teilweise Rettungs- und Einsatzwege blockiert. „Auch das Wegegebot im Nationalpark wird oft missachtet“, sagt Alexander Nowak, Leiter der Nationalparkwacht der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen an dafür nicht zugelassenen Plätzen in der Nationalparkregion und das Verlassen der Wege im Nationalpark Sächsische Schweiz stellen bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeiten dar.
„Wir bitten Besucherinnen und Besucher der Nationalparkregion sich im Sinne eines naturverträglichen Naturgenusses über die Regelungen für die Schutzgebiete zu informieren und diese zu berücksichtigen. Und wir wünschen allen viel Freude beim Pilze sammeln“, so Uwe Borrmeister, Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst.
Über die jüngste gemeinsame Kontrollaktion zum vorbeugenden Brandschutz informierte die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz mit folgender Medieninformation:
„In den Abend- und Nachtstunden des vergangenen Samstags waren die Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst erneut mit Polizisten der Polizeidirektion Dresden, mit der Hubschrauberstaffel Dresden und mit Beamten der tschechischen Polizei auf Kontrollgängen durch die Nationalparkregion Sächsische Schweiz unterwegs. Gemeinsam prüften sie die Einhaltung des im Sächsischen Wald ganzjährig geltenden Feuerverbots zum Schutz vor Waldbränden. Parallel dazu fand ein solcher Kontrollgang von Polizei und Rangern im Nationalpark Böhmische Schweiz statt.
In der Nationalparkregion Sächsische Schweiz erhielten die 11 Ranger und 24 Polizisten – vier davon aus Tschechien – auf ihrer Streife am Boden Unterstützung durch einen mit Wärmebildtechnik ausgestatteten Helikopter. Im Kontrollzeitraum stellten sie keine illegalen Feuerstellen fest. Die Einsatzkräfte informierten die Besucherinnen und Besucher im Gebiet über das Feuerverbot im Wald: Offenes Feuer, Rauchen, Grillen und die Nutzung von Campingkochern sind demnach zu jeder Zeit im Wald verboten.
Kontrollgänge der Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung mit der Polizei finden seit mehreren Jahren mehrmals jährlich statt. „Die Regelmäßigkeit der Maßnahme fördert unsere Routine. Wir sind der sächsischen und tschechischen Polizei sehr dankbar für das gemeinsame professionelle Vorgehen. Unser Dank gilt weiterhin dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung Sebnitz für seine Unterstützung der Maßnahme sowie der Dolmetscherin, die zu einer reibungslosen Kommunikation beigetragen hat, und unseren Rangerinnen und Rangern für ihren Einsatz zum Schutz der Wälder der Nationalparkregion Sächsische Schweiz“, sagt Uwe Borrmeister, Leiter der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst.
Er dankt vor allem auch den Besucherinnen und Besuchern der Nationalparkregion für ihr umsichtiges Verhalten.
i. A. des Pressesprechers
Kati Partzsch
Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit | Administrator Public Relations
STAATSBETRIEB SACHSENFORST | STATE ENTERPRISE SACHSENFORST
Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz | National Park- and Forest Administration Saxon Switzerland
Unglaublich, wie schnell eine Woche vergeht! Darin waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 6 deutschen Bundesländern einig. Wir hatten Wetterglück ohne Starkregen und Gewitter und auch die Temperaturen hielten sich im wanderverträglichen Rahmen. Als es mal etwas heißer wurde, verschwanden wir in den kühlen Wehlener Gründen und bei nahezu idealer Fernsicht erlebten wir GebirgsPanoramen aus der Perspektive des Schmilkaer Felsenkessels und des Goldsteins. Biobier und -kuchen gab es in Schmilka und in Ostrov und Schneeberg überzeugte uns die original böhmische Gastronomie. Auf dem „Weg zur Wildnis“ erlebten wir die erstaunliche Regenerationskraft der Natur, am Hohen Schneeberg wurden wir Zaunzeugen einer tschechischen Hochzeit und am Zehrbornbiwak bestaunten wir die neue futuristische Unterkunft.
Abwechslungs- und erlebnisreich war sie, diese sächsisch-böhmische Wanderwoche! Danke an alle Teilnehmenden: Ihr wart ein super Team und dürft gerne wiederkommen!;-)
Dieser spontane Freudenschrei lag mir gestern früh kurz vor 8 Uhr auf der Zunge. Wann schafft man es schon mal, ungestört den Genuis Loci dieser faszinierenden Natur- und Kulturlandschaft zu genießen? Gestern war so ein Tag. Romantisch war schon die Überfahrt auf der Rathener Fähre. Die Elbe dampfte und das Basteimassiv war mehr zu ahnen als zu sehen.
Geplant war ein Dreh für eine ZDF- Reportage und ich natürlich viel zu früh vor Ort. Diese Verfrühung habe ich genossen, wie lange nichts anderes mehr. Auf der neuen Aussichtsplattform begegnete mir ein einziger Mensch, versunken in die Betrachtung der romantischen Felsenlandschaft der Sächsisch-Böhmischen Schweiz. Ein moderner Wanderer über dem Nebelmeer: Caspar David Friedrich hätte es sicher gefallen, seine Kunst in die Realität zurück zu spiegeln.
Leider dauern solche magischen Momente nicht lange. Dann beginnt wie auf ein unsicht- und hörbares Kommando hin der Zustrom der Vielen, die es zu diesem schönen Ort zieht. Etwa 1,5 Millionen Besucher sollen es pro Jahr sein, so schätzt man. Genau gezählt hat das vermutlich niemand. Denn der Eintritt ist frei und kostenlos.
Für den Naturschutz ist das grenzwertig. Der Nutzungsdruck ist enorm und nur kompensierbar, wenn sich möglichst alle Besucher (m/w/d) an die wenigen Regeln des Nationalparks halten – und in besonders sensiblen Naturräumen in geringer Anzahl unterwegs sind. Das geht nur mit geduldiger Überzeugungsarbeit, Respekt vor unseren natürlichen Lebensgrundlagen und guten alternativen Angeboten. Letztere gibt es z.B. auf geführten Touren durch professionelle Nationalparkführer (m/w/d) in kleinen Gruppen und abseits der Hotspots des Massentourismus. Man könnte es auch Plan B für eine Symbiose aus Naturschutz und nachhaltigem Tourismus nennen.
Schweizen gibt es viele, zumindest wenn man der „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) Glauben schenken darf. Die Zeitung will vor einiger Zeit herausgefunden haben, dass es in Deutschland und weltweit je nach Lesart 191 bis 233 Gebiete geben soll, die „Schweiz“ im Namen tragen. Allein in Deutschland zählte die NZZ 106 Schweizen. Die meisten wurden in Nordrhein-Westfalen mit 30 gefunden, gefolgt von Niedersachsen mit 18 und Rheinland-Pfalz mit 13. Lediglich 2 Schweizen haben das Saarland, Baden-Württemberg, Berlin und die Hansestadt Bremen. Immerhin noch eine Schweiz gibt es in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Sachsen befindet sich mit 6 Schweizen im Mittelfeld, hat aber die wahrscheinlich bekannteste Schweiz Deutschlands vorzuweisen: die Sächsische Schweiz! Und wem verdanken wir das? Natürlich den Schweizern – und zwar 2 waschechten. Die Maler Anton Graff und Adrian Zingg weilten im späten 18. Jahrhundert am kurfürstlichen Hof und der Kunstakademie zu Dresden. Der Legende nach sahen sie in ihrer Wahlheimat östlich von Dresden ein merkwürdiges, flaches Gebirge ohne eigentliche Gipfel, das sie an ihre Herkunftsheimat, das Schweizer Jura erinnerte. Ihrer Schwärmerei mag das geflügelte Wort von einer „sächsischen“ Schweiz entflogen sein. Später griffen es andere Koryphäen auf, verbreiteten es weiter und irgendwann Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts hatte sich der neue Name eingebürgert. Einer der ersten Fremdenführer, der Theologe und Autor Wilhelm Leberecht Götzinger , verwendete den Namen schließlich in seinen Werken. Wer wollte da noch widersprechen? Und als nahezu zeitgleich Maler der Romantik wie Caspar David Friedrich („Der Wanderer über dem Nebelmeer“) und Ludwig Richter („Überfahrt am Schreckenstein“) sowie Tonkünstler wie Carl Maria von Weber („Der Freischütz“) und Richard Wagner („Lohengrin“) die romantische Felsenlandschaft in ihren Werken verewigten, war etwas Neues und Einzigartiges entstanden: die Sächsische Schweiz. Mit der Betriebsaufnahme der Sächsisch-Böhmischen Eisenbahn und der Sächsisch-Böhmischen Dampfschifffahrt trugen erstmals massentaugliche Verkehrsmittel dazu bei, Menschen aus den Städten der Umgebung in größerer Zahl den Besuch der romantischen Felsenlandschaft zu ermöglichen. Neugierige erkundeten die Region, Kletterer entdeckten die Felsenwelt für ihren Sport und unternehmungslustige Wanderer eroberten die abenteuerlichen Wege, Pfade und Stiegen. Heute besuchen ca. 3 bis 6 Millionen Menschen aus aller Welt jährlich die Sächsisch-Böhmische Schweiz – und längst nicht alle können gezählt werden.
Seit 1990 befindet sich auf dem Gebiet der Sächsischen Schweiz der gleichnamige Nationalpark. Er grenzt an den 10 Jahre später eingerichteten Nationalpark Böhmische Schweiz auf dem Terretorium der Tschechischen Republik. Beide Nationalparks feiern in diesem Jahr Geburtstag: der Nationalpark Sächsische Schweiz wird 35 Jahre alt, der Nationalpark Böhmische Schweiz 25 Jahre.
Beide Parks und die umliegenden, großflächigen Landschaftsschutzgebiete bilden die InterNationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz. Im Norden und Osten grenzt die Region auf beiden Seiten der Grenze an das Lausitzer Gebirge, im Osten und Süden an das Böhmische Mittelgebirge und das Osterzgebirge, im Westen an die Erlebnisregion Dresden und nordwestlich an das Westlausitzer Hügel- und Bergland. Die landschaftliche, geologische, naturräumliche und kulturhistorische sowie die Vielfalt der Arten und Lebensräume von Tieren und Pflanzen bilden einen unermesslichen Schatz, den es zu schützen und zu erhalten gilt – gemäß den geflügelten Worten: Nur was man kennt, das lernt man schätzen! Und nur was man schätzt, das schützt man auch!
Am 5. Februar 2025 war es wieder soweit. Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz hatte zum jährlichen Treffen mit Zertifizierten Nationalparkführern (m/w/d) eingeladen und sehr viele folgten der Einladung. Krönender Abschluss war die Überreichung der aktuellen Zertifikate*. Zum Treffen veröffentlichte die NPFV folgendeMedieninformation:
„Der Einladung der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst zum jährlichen Informationstreffen folgten am vergangenen Mittwoch 32 von insgesamt 42 Zertifizierten Nationalparkführerinnen und -führern der Region ins NationalparkZentrum Bad Schandau. Zu den Angeboten der Zertifizierten Nationalparkführer gehören individuell buchbare Führungen sowie die bei den Gästen und Einheimischen beliebten „Entdeckertouren“. Zudem führen sie Umweltbildungsveranstaltungen etwa mit den örtlichen Junior Ranger Gruppen durch.
Die Qualifikation zum Zertifizierten Nationalparkführer basiert auf den Kriterien des Bundesweiten Arbeitskreises der staatlich getragenen Bildungsstätten im Natur- und Umweltschutz (BANU). Nach erfolgreicher Absolvierung eines entsprechenden Lehrgangs erhalten Absolventinnen und Absolventen das Zertifikat zum Natur- und Landschaftsführer. In der Nationalparkregion Sächsische Schweiz gilt hierfür die Sonderbezeichnung „Zertifizierter Nationalparkführer“. Auf Grundlage dieser Qualifikation und regelmäßiger Schulungsveranstaltungen übernehmen die Zertifizierten Nationalparkführer Aufgaben der Besucherinformation in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz. Damit unterstützen sie die Nationalpark- und Forstverwaltung in diesem Bereich.
„Wir schätzen das vielseitige und für Besucherinnen und Besucher interessante Angebot der Zertifizierten Nationalparkführerinnen und -führer“, sagt Uwe Borrmeister, Leiter der Nationalpark- und Forst-verwaltung, „es ist eine Bereicherung und ein Alleinstellungsmerkmal. Auch daher würden wir uns freuen, wenn die touristischen Leistungsträger der Region sowie Privatpersonen diesen Service in der kommenden Saison weiterhin rege nutzen. Interessierte können unsere Zertifizierten Nationalparkführer auch im Rahmen der 19. Tourismusbörse am 22.03.2025 im NationalparkZentrum Bad Schandau kennenlernen, wo sie mit einem Stand vertreten sein werden“.
Das Treffen in dieser Woche diente dem Informationsaustausch für eine lebendige Kooperation auf partnerschaftlicher Basis. Jens Posthoff, Mitarbeiter im Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Nationalpark- und Forst-verwaltung, informierte über erforderliche Gestattungen von Waldbesitzern, die Gebietsentwicklung, Neuigkeiten beim Personal der Nationalpark- und Forstverwaltung sowie über den in Planung befindlichen neuen Qualifizierungskurs zum Zertifizierten Nationalparkführer.
Katrin Weiner nahm als Vertreterin der Landesstiftung für Natur und Umwelt an der Veranstaltung teil. Sie verlieh einigen der anwesenden Nationalparkführerinnen und -führern das Zertifikat und berichtete außerdem über die Fortschreibung der Lehrgänge und der Prüfungsordnung.
Dr. Karolin Tischer, Leiterin des Fachbereiches „Besucherzentren und Umweltbildung“ der Nationalpark- und Forstverwaltung, stellte den Teilnehmenden das Aufgabenspektrum des Fachbereiches vor und warb um eine stärkere Zusammenarbeit mit den Zertifizierten Nationalparkführern im Umweltbildungsbereich. Außerdem erörterten die Vertreter der Verwaltung mit den Nationalparkführern die Möglichkeiten einer Kooperation in der Öffentlichkeitsarbeit. Ziel dessen ist eine authentische und stimmungsvolle Kommunikation der Arbeiten und Aktivitäten der Nationalpark- und Forstverwaltung in der Natur und mit den Menschen.
Zum jährlichen Informationstreffen mit der Nationalpark- und Forstverwaltung freuen sich die Zertifizierten Nationalparkführerinnen und -führer auf die kommende Saison und den Austausch mit den Besucherinnen und Besuchern.
Pressesprecher
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Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz | National Park- and Forest Administration
Leiter Stabstelle, Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher | Head of executive department, public relations and press officer
Was vor einiger Zeit öffentlich angedacht wurde, ist nun Realität. Besucher beachten bitte besonders den letzten Absatz:
„Freischneiden eines Einsatzweges für den Waldbrandschutz im Hinteren Großen Zschand
Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst stellt im Hinteren Großen Zschand die Passierbarkeit eines Einsatzweges für kleine geländegängige Fahrzeuge und Quads der Feuerwehren her, um die Möglichkeiten der grenzübergreifenden Waldbrandbekämpfung im Einsatzfall zu verbessern. Die Maßnahme ist ein Ergebnis der gemeinsamen Abstimmungen mit der Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz und Vertretern der Feuerwehren auf sächsischer und böhmischer Seite.
Die Maßnahme findet in der Naturzone A des Nationalparks Sächsische Schweiz statt. Um die durchgängige Passierbarkeit der grenzüberschreitenden Einsatzroute für kleine geländegängige Fahrzeuge zu sichern, werden das auf der Route liegende Totholz entfernt und wenige noch stehende abgestorbene Bäume so zu Fall gebracht, dass sie die Strecke nicht blockieren können. Einzelne Spurrillen werden hinterher eingeebnet oder mit geringen Mengen Sandsteinschotter stabilisiert. Zur Bodenschonung und Minimierung von Spuren durch die Arbeitsgeräte kommen bei den Waldarbeiten stellenweise Gummimatten zum Einsatz.
Die Arbeiten wurden in Abstimmung mit der Landesdirektion Sachsen (LDS) so vorbereitet, dass diese die naturschutzfachliche und –rechtliche Zulässigkeit bestätigen konnte. Nationalpark-Förster Ralf Schaller und Waldbrandschutzreferent Dr. Louis Georgi der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst werden die Arbeiten eng begleiten. Die Arbeiten werden noch vor der bevorstehenden Brutzeit und vor der kommenden Waldbrandsaison abgeschlossen sein.
Der Hintere Große Zschand gehört im sensiblen grenznahen Bereich zum größten unzerschnittenen grenzübergreifend zusammenhängenden Ruhebereich der Nationalparke. Beide Nationalparke wollen diesen seltenen Ruhecharakter in den Kernzonen auch für die Zukunft bewahren, weshalb die Einsatzstrecke nicht als zusätzlicher touristischer Weg markiert und geöffnet wird, sondern sowohl auf tschechischer als auch auf deutscher Seite nur für die Feuerwehren für den Notfall im Waldbrandeinsatz passierbar und abgestimmt ist.
BU:
Foto: Sachsenforst, NLPFV
Abstimmungstermin in Tschechien zwischen den Nationalparken und den Feuerwehren zur Nutzbarkeit des Großen Zschand als grenzüberschreitende Einsatzroute für kleine Geländefahrzeuge der Feuerwehren bei Notfällen in der Waldbrandbekämpfung.
Auch im Jahr 2025 bleibt das zeitliche Boofenverbot im Nationalpark Sächsische Schweiz in Kraft. Dazu veröffentlichten Nationalparkverwaltung, Deutscher Alpenverein (DAV) und Sächsischer Bergsteigerbund (SBB) folgende gemeinsame Pressemitteilung:
„Ab Anfang Februar ist das Freiübernachten im Nationalparkgebiet bis Mitte Juni untersagt.
Vom 1. Februar bis zum 15. Juni ist zum Schutz der Natur auch im Jahr 2025 das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten („Boofen“), ist 2022 in Kraft getreten und gilt seitdem jährlich zunächst bis einschließlich 2025.
In konstruktiven Gesprächen hatten Vertreter der Bergsport- und Naturschutzverbände sowie des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz mit den Naturschutzbehörden das temporäre Boof-Verbot vor drei Jahren als gemeinsame Lösung erarbeitet, um das in den Jahren 2020/2021 festgestellte ausufernde Freiübernachten im Nationalpark einzudämmen und die Auswirkungen des Boofens auf ein naturverträgliches Maß zurückzuführen.
Ob die temporäre Sperrung der Boofen im Frühjahr zum gewünschten Erfolg führt, wird derzeit evaluiert. Dazu werden in einer gemeinsamen Projektgruppe mit Vertretern der Bergsport- und Naturschutzverbände entsprechende Kriterien diskutiert und ausgewertet. Die Mitglieder der Projektgruppe Boofen erarbeiten derzeit außerdem eine Handlungsempfehlung für das Sächsische Umweltministerium, wie das Boofen nach dem Auslaufen der bis dieses Jahr befristeten Regelung mit dem temporären Verbot im Frühjahr in Zukunft langfristig geregelt werden kann. Dazu wird die Projektgruppe mögliche längerfristige Maßnahmen erarbeiten, die nach Ablauf der jetzt geltenden Regelung das Boofen auf ein naturverträgliches Maß begrenzen sollen.
Foto/Montage in der Anlage: DAV Sachsen
Hanspeter Mayr
Pressesprecher
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