Schlagwort: Nationalpark Böhmische Schweiz

Schwarzstorch aus der Nationalparkregion Böhmische Schweiz in Senegal nachgewiesen

Schwarzstörche sind extrem selten und stark im Bestand gefährdet. Im Gegensatz zu ihren weißen Artgenossen meiden sie menschliche Nähe und reagieren empfindlich auf Störungen während der Brut- und Aufzuchtzeit.

Die Anzahl der Brutpaare und Aufzuchten ist seit Jahren rückläufig und die Art ist in der grenzüberschreitenden Region vom Aussterben bedroht. Umso erfreulicher ist der Nachweis einer erfolgreichen Aufzucht aus dem Jahr 2022 in der Böhmischen Schweiz, wie in nachfolgender Pressemitteilung beschrieben:

Schwarzstorch aus der Nationalparkregion Böhmische Schweiz erstmals in Afrika nachgewiesen

Aus dem Senegal, aus über 6000 km Entfernung hat die Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz erstmals einen Nachweis über einen in der Böhmischen Schweiz geschlüpften Schwarzstorch erhalten. An der Atlantikküste bei Joal, etwa 90 Kilometer südöstlich von Dakar, konnte ein französischer Ornithologe den Storch so fotografieren, dass auch der Ring und der eingravierte Code erkennbar ist, den der Storch kurz nach seiner Geburt in der Felswand des Elbecanyons von böhmischen Ornithologen erhalten hat. Damit ist das der am weitesten entfernte Ort, an dem bisher ein Schwarzstorch aus der Böhmischen Schweiz nachgewiesen wurde. Derzeit sind der Storch und seine Artgenossen wahrscheinlich auf dem Weg zurück nach Europa.

Im März beginnt im Elbsandsteingebirge die Brutzeit, bei der freiwillige Ranger und Kletterer helfen, die Horstplätze zu schützen. Petr Kříž, Direktor der Verwaltung des Nationalparks Böhmische Schweiz: „Schwarzstörche, aber auch Wanderfalken oder Kormorane, haben hier vor allem deshalb eine Chance, ihre Jungen aufzuziehen, weil die Besucher ihren Lebensraum respektieren. Die nötige Sicherheit und Ruhe haben die Vögel nur, wenn der Mensch den notwendigen Abstand wahrt. Dann können wir uns nach den Bruterfolgen so wie jetzt gerade gemeinsam an Meldungen über die Lebenswege der hiesigen Jungvögel erfreuen.“

Schwarzstörche gehören zusammen mit Wanderfalken und Uhus zu den besonders geschützten Arten, für die die Verwaltung des Nationalparks Böhmische Schweiz jährlich die Horstschutzgebiete für den Zeitraum vom 1. März bis Ende Juli festlegt. Die Maßnahme gilt für die unmittelbare Umgebung der Horste im Nationalpark Böhmische Schweiz sowie im CHKO Labské pískovce (Landschaftsschutzgebiet Elbsandsteingebirge) und besteht darin, den Zugang für Besucher zu beschränken. Der Horstschutz schränkt die Wanderungen auf markierten Wanderwegen nicht ein.

Hintergrund:

Der im Senegal fotografierte Schwarzstorch schlüpfte im Jahr 2022 zusammen mit zwei weiteren Geschwistern in einem Felsennest in Podskali im národní přírodní rezervaci Kaňon Labe (Nationales Natuschschutzgebiet Elbecanyon). Die extrem scheuen Schwarzstörche nisten normalerweise in Bäumen, aber im Elbsandsteingebirge erlaubt das Gelände auch das Nisten auf Felsvorsprüngen. Dort, wo dies möglich und für die Vögel sicher ist, beringen Ornithologen die Küken. Die Ringe ermöglichen eine weitere Beobachtung der Vögel, denn die Codes können aus größerer Entfernung abgelesen werden.

Schwarzstörche sind Zugvögel. Welche Zugroute die jungen Schwarzstörche nach dem Verlassen des Horstes zu ihren Winterquartieren jeweils nehmen werden, ist genetisch festgelegt. Ihre Eltern bringen ihnen die Route nicht bei. Mitteleuropäische Schwarzstörche ziehen in zwei Richtungen nach Süden: über die Iberische Halbinsel oder über den Balkan. Es ist wahrscheinlich, dass einige Störche in Südeuropa überwintern, wobei viele Nachweise über in der Böhmischen Schweiz beringte Störche aus der französischen Camargue oder Südspanien stammen. Es gab auch Berichte aus dem Nahen Osten, insbesondere aus Israel.

Weitere Informationen: https://www.npcs.cz/prosime-nerusit-hnizdime

Ort im Senegal, an dem der Schwarzstorch von Podskalí aufgenommen wurde: https://mapy.cz/s/jomuzudena

Foto 1: Jean-Marie Dupart

Es ist zwar bekannt, dass Zufvögel weit fliegen, aber wenn ein aktuelles Foto vom 19. Februar 2024 aus dem Senegal einen „persönlich bekannten“ Schwarzstorch aus der Böhmischen Schweiz zeigt, ist die Faszination umso größer und kann sogar berührend sein. Dank der Meldung des französischen Fotografen Jean-Marie Dupart konnte der Storch anhand des weißen Rings mit dem Code 67PP identifiziert werden.

Foto 2: Václav Sojka

Der jüngst im Senegal fotografierte Schwarzstorch ist hier am 23. Juni 2022 noch als eines von drei Küken zu sehen. Die Ornithologen Pavel Benda, Václav Sojka und Václav Šena haben sie auf einem Felsennest bei Podskalí im Nationalen Naturschutzgebiet des Elbecanyonsin der Nähe von Děčín beringt.

Hintergrundinformationen aus dem Nationalpark Sächsische Schweiz:

In der Nationalparkregion Sächsische Schweiz gab es bis vor der Coronazeit vier bis sechs Schwarzstorchhorste pro Jahr. Die Zahl hat sich leider bis auf ein bis zwei Horste im Nationalpark reduziert. Trotz aller Bemühungen zum Schutz gab es auch 2023 nur 2 Bruten aus denen nur ein Jungvogel hervorgegangen ist.

In der Böhmischen Schweiz ist die Anzahl der Schwarzstorchbruten von früher neun auf mittlerweile nur noch drei bis vier pro Jahr zurückgegangen.

Der Rückgang der Bruterfolge ist in Osteuropa wohl länderübergreifend zu verzeichnen. Eindeutige Gründe stehen nicht fest, doch könnten Störungen am Brutplatz, Trockenheit in den Nahrungsgewässern mit Futtermangel oder Probleme in den Winterquartieren eine Ursache sein.

Um die wenigen Bruten nicht zu gefährden, wird im Nationalpark Sächsische Schweiz schon seit einigen Jahren auf das Beringen der Jungvögel verzichtet.

Hanspeter Mayr

Pressesprecher

________________________________________________________________________________________
STAATSBETRIEB SACHSENFORST | STATE ENTERPRISE SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz  | National Park- and Forest Administration   

Leiter Stabstelle, Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher | Head of executive department, public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.dewww.nationalpark-saechsische-schweiz.de  „

Erneut Waldbrand im Nationalpark Böhmische Schweiz

Manche können es einfach nicht lassen! Am heutigen Tag brannte es wieder am Prebischtor im Nationalpark Böhmische Schweiz. Dazu veröffentlichte die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz soeben folgende Medieninformation:

Neuer Waldbrand am Prebischtor gelöscht – kein Übergreifen des Feuers auf den Nationalpark Sächsische Schweiz

In der Nähe des Prebischtors im Nationalpark Böhmische Schweiz ist am heutigen Feiertag ein Waldbrand entstanden. Eine Waldfläche von rund 20 x 100 Metern brannte, nachdem ein mutmaßlich betrunkener Mann dort einen Feuerwerkskörper gezündet haben soll.

Die tschechische Feuerwehr war mit neun Löschfahrzeugen im Einsatz und hat das Feuer gegen 17:00 Uhr gelöscht. Auch ein Hubschrauber war zur Aufklärung im Einsatz. Die tschechische Polizei hat den mutmaßlichen Verursacher des Waldbrandes festgenommen.

Auf der Seite des Nationalparks Sächsische Schweiz kontrollierte die Nationalparkwacht, ob das Feuer drohte, über die Grenze zu kommen. Dies war nicht der Fall. Auch die Feuerwehr Bad Schandau war für diesen Fall bereits vor Ort.

Hanspeter Mayr

Pressesprecher
_________________________________________________________________________________________
STAATSBETRIEB SACHSENFORST, NATIONALPARKVERWALTUNG SÄCHSISCHE SCHWEIZ 

STATE ENTERPRISE SACHSENFORST; NATIONAL PARK ADMINISTRATION  

Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit/Pressesprecher | Head of public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.de; www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

Möge der Täter mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden! Wer nicht hören will, muss fühlen!

Allgemeines Waldbetretungsverbot im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgehoben – Geführte Touren wieder möglich

Vor wenigen Minuten teilte das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auf seiner Facebookseite mit, dass das allgemeine Waldbetretungsverbot im Landkreis ab Sonntag, dem 07.08.2022 aufgehoben ist. Die Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

„Landkreisweites Waldbetretungsverbot aufgehoben – Weiterhin Betretungsverbot für Einsatzgebiet

Ab Sonntag, dem 07.08.2022 wird das Waldbetretungsverbot im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgehoben. Das Verbot war aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr sowie mit Blick auf die Katastrophenlage in der Hinteren Sächsischen Schweiz erlassen worden. Damit sollte die Gefahr weiterer Waldbrände im Landkreis minimiert und die Aufteilung der Einsatzkräfte auf mehrere Brandgeschehen verhindert werden. Diese Ziele sind in der Wirkungszeit der Allgemeinverfügung erreicht worden. Einzelne Einsätze in Waldgebieten des Landkreises konnten schnell unter Kontrolle gebracht werden, so dass sich die Einsatzkräfte insbesondere auf die Lage im Nationalpark konzentrieren konnten.

Auch wenn die sehr geringen Niederschläge der letzten Tage keine nennenswerte Entspannung der Lage in dem vom Waldbrand betroffenen Einsatzgebiet gebracht haben, ist die allgemeine Waldbrandgefahr im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge spürbar gesunken. Am heutigen Sonnabend, 06.08.2022, gelten im Kreisgebiet die Warnstufen 1 und 2, als sehr geringe bis geringe Gefahr. Auch für die kommenden Tage wird lediglich ein Anstieg auf Warnstufe 3, mittlere Gefahr, prognostiziert. Daher wird das seit dem 26.07.2022 geltende ganztägige Waldbetretungsverbot ab morgen aufgehoben.

Lediglich für das Einsatzgebiet in der Hinteren Sächsischen Schweiz gilt weiterhin ein Betretungsverbot des Waldes auf Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG). Die Allgemeinverfügungen können im Wortlaut auf folgender Seite abgerufen werden: www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html

Damit sind ab 07.08.2022 geführte Touren im Nationalpark Sächsische Schweiz mit Ausnahme des aktuellen Einsatzgebietes grundsätzlich wieder möglich. Die dafür vorgesehenen Wege werden ab Montag, dem 08.08.2022 noch einmal testweise begangen. Fällt das Testergebnis positiv aus, sind die Touren zeitnah wieder buchbar. Noch ungeklärt ist die aktuelle Wegesituation in der Böhmischen Schweiz. Auch dort werden auf den geplanten Routen – sofern möglich – Testwanderungen durchgeführt, bevor die Touren wieder gebucht werden können.

Wichtige Hinweise zum Veranstaltungskalender für 2020!

Pünktlich zum geplanten Termin und damit rechtzeitig vor Beginn der Hauptsaison für genussvolle Outdooraktivitäten ist er fertig geworden, der neue Veranstaltungskalender! Auf der Partnerseite www.saechsisch-boehmische-schweiz.tours als „Tourenprogramm“ bezeichnet wird die neue Programmstruktur vorgestellt. Dazu hier noch einige wichtige Hinweise:

  • Die bewährten Entdeckertouren in Schmilka und Stadt Wehlen werden auch 2020 fortgeführt, jedoch mit geänderter Ausschreibung. Die Touren finden nicht mehr mit jeder Minimal- Gruppenstärke und nicht mehr ohne Anmeldung statt. Die Anmeldung spätestens bis zum Vorabend der Tour ist ab sofort Teilnahmevoraussetzung. Es wird empfohlen, Tickets im Vorverkauf über diese oder die Partnerwebseite zu buchen. Das schafft für alle Beteiligten Planungssicherheit und macht nervige Telefonnachfragen überflüssig*.
  • Neu ist ab 2020 die Durchführungsgarantie für zahlreiche Touren. Sie wird gewährt, wenn bis zum Anmeldeschluss – bei Touren an Wochentagen ist das in der Regel der Vorabend, bei Touren an Wochenend- und Feiertagen in der Regel 7 Tage vor Tourenbeginn – mindestens 4 Tickets für die jeweilige Tour gebucht wurden. Bei Forststeigtrekking mit Übernachtung und bei den Sächsisch- Böhmischen Wanderwochen ist der Anmeldeschluss 30 Tage vor Tourenbeginn und die Durchführungsgarantie wird gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt mindestens 5 Tickets für die jeweilige Tour gebucht wurden.
  • Die Buchung von Tickets ist erforderlich geworden, weil durch alle Teilnehmenden die gesetzlichen Bestimmungen der EU- Datenschutzgrundverordnung (EU- DSGVO) bereits vor Abschluss und die Teilnahmebedingungen (AGB) mit Abschluss des Dienstleistungsvertrages verbindlich akzeptiert werden müssen. Der Veranstalter ist zudem verpflichtet, den Teilnehmenden bei Pauschalangeboten und verbundenen Reiseleistungen bereits beim Erstkontakt die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen und den Reisepreissicherungsschein (Insolvenzversicherung) zur Verfügung zu stellen. Um den damit verbundenen Bürokratiemehraufwand für alle Beteiligten so weit gesetzlich zulässig zu minimieren, hat sich Natursaxe® entschlossen, seine gesetzlichen Pflichten als Veranstalter ausschließlich auf elektronischem Weg zu erfüllen.

(* Telefonkontakt ist selbstverständlich weiterhin möglich. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass wir häufig in Gebieten unterwegs sind, die leider immer noch lückenhaft funktechnisch versorgt sind. Berücksichtigen Sie bitte auch, dass während der Touren die Interessen der Teilnehmenden Vorrang haben und Telefongespräche in der Regel als störend empfunden werden. Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis!)

Erste Touren für die Sommersaison 2019 sind online

Das Tourenprogramm füllt sich; die ersten buchbaren Angebote hier auf der neuen Webseite sind online. Sie sind momentan noch identisch mit dem Programm auf der Schwesternseite https://saechsisch-boehmische-schweiz.tours. Das wird sich aber ändern. Sächsisch-Böhmische Schweiz Tours konzentriert sich auf die Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz und die unmittelbare Umgebung. Natursaxe Reisen hat einen deutlich größeren Aktionsraum. Die Zieldestinationen sind bereits online und werden auf der Seite Destinationen und ihren Unterseiten näher vorgestellt.

Zur neuen Programmstruktur:

Weiterlesen