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Ich bin kein Hotel!

In den letzten Wochen erreichen mich in zunehmender Häufigkeit Buchungsanfragen in englischer Sprache. Gesucht werden meist luxuriöse Unterkünfte mit Pool und diversen anderen Annehmlichkeiten. Die kann ich leider nicht anbieten. Denn ich bin kein Hotel, keine Unterkunftsvermittlung und keine Touristinformation. Ich bin Tourenveranstalter und -guide! Ich plane, organisiere und führe Exkursionen, Wanderungen, Trekkingtouren und Wanderreisen. Also (fast) alles, was mit Natur, Erlebnis und Wandern zu tun hat. Meine Führungs- und Vertragssprache ist deutsch.

Menschen, die gern in anderen Sprachen geführt werden möchten, können dennoch gern mit mir Kontakt aufnehmen. Ich bin gut vernetzt und kenne Partner (m/w/d), die auch in anderen Sprachen führen. Und wer wirklich nur eine Unterkunft sucht, dem empfehle ich, beim regionalen Tourismusverband oder einem der Unterkunftsportale, z.B. wimdu.de, booking.com oder hrs.de zu recherchieren.

Den Portalen, die mich falsch gelistet haben, rate ich zur Aktualisierung ihres Angebotes.

Wie erkannt man einen seriösen Tourenanbieter?

Das ist zugegebenermaßen nicht leicht zu beantworten. Denn die Tätigkeit als freiberuflicher oder gewerblicher Tourveranstalter oder -guide, Wanderführer – oder wie auch immer sich manche Anbieter nennen – ist kein staatlich anerkannter Beruf. Jeder (m/w/d) kann sich nennen wie er/sie/es will und frei die eigenen Dienstleistungen anbieten. Die grundgesetzlich verbriefte Berufs- und Gewerbefreiheit macht es möglich.

Um es deutlich vorweg zu nehmen: die meisten Anbieter freiberuflich und gewerblich geführter Touren sind seriös ausgebildet, professionell eingestellt, hoch motiviert und für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert. Das ist gut so und diesen Anbietern kann man in der Regel vertrauen.

Doch es gibt auch die anderen, die „Grauen“. Sie tummeln sich im sogenannten „Grautourismus“:

  • Anbieter, die gern etwas dazuverdienen wollen und für irgendetwas um die 3,50 € pro Person besondere Erlebnisse versprechen,
  • sogenannte „Freetourguides“, die offiziell keinen Teilnehmerpreis verlangen, aber hinter dem Rücken die Hand weit offenhalten (Zahlen die eigentlich auch Einkommenssteuer?),
  • Beherbergungsbetriebe, die ihren Gästen Aufenthaltspauschalen anbieten und sie dann auf schludrig geplanten Touren mit ihrem Betriebselektriker oder einem Laienschauspieler „beglücken“,
  • selbsternannte Reiseveranstalter, die für ihre Pauschalangebote bei der Buchung keine Reisepreis- Sicherungsscheine aushändigen, weil sie aufgrund mangelnder Bonität keinen Anbieter gefunden, keine Ahnung von ihren gesetzlichen Pflichten haben oder weil sie einfach nur Kosten sparen wollen,
  • Vereine, die ihre Reiseausschreibungen an eine unbestimmte Öffentlichkeit adressieren und glauben, das Reiserecht gemäß BGB beträfe sie nicht.
  • All diese Beispiele und noch viele mehr gibt es und habe ich schon erlebt.

Was es leider nicht gibt, ist ein einheitliches Gütesiegel für alle Arten von Tourveranstaltern und – guides. Was es aber gibt, sind regionale Zertifizierungen als „Natur- und Landschaftsführer (m/w/d)“ oder als Wanderführer (m/w/d) in seriösen Gebirgs-, Wander- und Naturfreundevereinen. Seriöse Touroperatoren und -guides ohne Vereins- oder Verbandsanbindung findet man auch im Internet. Eine eigene Internetseite mit Impressum, Teilnahmebedingungen (AGB), Datenschutzerklärung und buchbaren Tourangeboten zu betreiben und aktuell zu halten gehört inzwischen zum guten geschäftlichen Ton. Das allein ist zwar auch noch keine Qualitätsgarantie, aber eine Möglichkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.

Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz auch 2024 zeitweilig untersagt

In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren DAV-Landesverband Sachsen, BUND-Landesverband Sachsen und Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz über eine Maßnahme zum Schutz von Tieren während der Brut- und Setzzeit:

Boofen im Nationalpark wieder zeitweise untersagt

Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind (ist) zum Schutz der Natur auch im Jahr 2024 das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten („Boofen“), ist 2022 in Kraft getreten und gilt seitdem jährlich zunächst bis einschließlich 2025.

Die Nationalpark- und Forstverwaltung vom Sachsenforst erhofft sich gemeinsam mit den Naturschutz-, Tourismus- und Bergsportverbänden eine Verringerung von Störungen durch nächtliche Anwesenheit von Besuchern während der für alle Tierarten wichtigen Brut- und Setzzeit.

Ob die jetzt gültige temporäre Sperrung zum gewünschten Erfolg führt, wird während der Laufzeit dieser Regelung bis 2025 geprüft. Dazu werden in einer gemeinsamen Projektgruppe mit Vertretern der Bergsport- und Naturschutzverbände entsprechende Kriterien diskutiert. Außerdem wird diese Projektgruppe mögliche längerfristige Maßnahmen erarbeiten, die nach Ablauf der jetzt geltenden Regelung ab 2026 das Boofen auf ein naturverträgliches Maß zurückführen könnten.

Nach der derzeitigen Regelung können einzelne Boofen auch über Mitte Juni hinaus gesperrt bleiben, wenn dies aus Gründen des Artenschutzes notwendig ist — z.B. wenn in der Nähe einer Boofe die Brut eines Wanderfalkenpaares witterungsbedingt länger andauert. In den Jahren 2022 und 2023 war dies nicht notwendig.

In konstruktiven Gesprächen hatten Vertreter der Bergsport- und Naturschutzverbände sowie des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz mit den Naturschutzbehörden das temporäre Boof-Verbot als gemeinsame Lösung erarbeitet, um das in den Jahren 2020/2021 festgestellte ausufernde Freiübernachten im Nationalpark einzudämmen und die Auswirkungen des Boofens auf ein naturverträgliches Maß zurückzuführen.

Die deutliche Aufstockung der Nationalparkwacht im Jahr 2022 führte zu einer höheren Präsenz der Ranger auf der Fläche. Seither kann die Nationalparkverwaltung die Einhaltung der Vorschriften besser kontrollieren. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Ahndung des illegalen Freiübernachtens außerhalb der zugelassenen Boofen, das nach bisherigen Schätzungen ungefähr die Hälfte der jährlichen Übernachtungen im Nationalpark ausmacht. Gerade von diesen illegalen Übernachtungsstellen gehen besondere Störwirkungen aus.

Hintergrundinformation:

Das Übernachten in der Natur – egal ob im Zelt oder im Freien – ist auch bisher schon ganzjährig im Nationalpark grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme ist das Freiübernachten in den 58 offiziellen Boofen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht.

Doch soziale Medien und Apps bewerben und erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und regen immer mehr Menschen an, im Nationalpark unabhängig vom Klettersport zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen. Immer mehr Menschen nutzen zudem nicht mehr die vorgesehenen zugelassenen Boofen, sondern übernachten mit Schlafsäcken oder Hängematten illegal im gesamten Nationalpark. Dabei sind die Plateau- und Rifflagen besonders beliebt. Eine großflächige Beunruhigung sensibler Bereiche ist die Folge. Deshalb soll mit dem zeitweisen Boofenverbot unter anderem eine Verringerung der nächtlichen Störungen für die Tierwelt im Nationalpark gewährleistet werden.

Foto: Hp. Mayr

In den Freiübernachtungsstellen im Nationalpark wird auf das Verbot zum Boofen vom 01. Februar bis zum 15. Juni higewiesen.

Pressesprecher

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STAATSBETRIEB SACHSENFORST | STATE ENTERPRISE SACHSENFORST

Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz  | National Park- and Forest Administration   

Leiter Stabstelle, Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher | Head of executive department, public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.dewww.nationalpark-saechsische-schweiz.de  

Neues und Bewährtes im Tourenprogramm 2024, Teil 4

Forstsetzung des Beitrages vom 05.01.2024 und Schluss

Nachdem in den Beiträgen 1 bis 3 Neues im Tourenprogramm 2024 vorgestellt wurde, folgt nun das Bewährte. Dazu gehören seit 2020 geführte Touren auf dem Forststeig Elbsandstein. In den letzten Jahren zeichnet sich ein deutlicher Trend in Richtung grenzüberschreitende Touren ab. Die Böhmische Schweiz lockt offenbar inzwischen mindestens genauso stark, wie die Sächsische. Und das nicht nur wegen des guten böhmischen Biers und wanderfreundlicher Gaststättenpreise. Es ist ruhiger dort, verträumter, geheimnisvoller und nicht so überlaufen. Man steht sich nicht gegenseitig auf den Füßen. Die Teilnehmenden staunen immer wieder über Möglichkeiten jenseits der Grenze, die ihnen bis dato unbekannt waren und für die kaum auf der sächsischen Seite des Elbsandsteingebirges geworben wird. Das trifft übrigens auf Unverständnis, ist es doch ein einziges, zusammengehörendes Gebirge, das lediglich durch eine Verwaltungs- und eine Sprachgrenze getrennt wird.

Auf dem Forststeig Elbsandstein wollen wir in diesem Jahr an drei Wochenenden unter dem Motto „2 Tage im Wald – ForststeigTrekking!“ – auf siedlungsfernen Wegen und Pfaden abseits der Zivilisation unterwegs sein. Wir übernachten in einer spartanisch eingerichteten Selbstversorgerhütte im Wald. Strom und Trinkwasser gibt es dort nicht; alles was wir brauchen, müssen wir selbst mitbringen. Wir genießen die Ruhe und die natürlichen Geräusche des Waldes und erleben für kurze Zeit, dass es auch noch ein Leben ohne Zivilisationslärm, Alltagshektik und Termine gibt. Übrigens: dort existiert das wahrscheinlich größte, grenzüberschreitende Funkloch Sachsens und Böhmens!;-)

Folgende Termine sind geplant:

  • Samstag, 22. Juni 2024 bis Sonntag, 23. Juni 2024
  • Samstag, 29. Juni 2024 bis Sonntag, 30. Juni 2024 und
  • Samstag, 24. August 2024 bis Sonntag, 25. August 2024.

Anmeldeschluss ist jeweils 30 Tage vor Tourenbeginn. Nutzen Sie/nutzt bitte die Anmeldefunktion des Veranstaltungskalenders. Das geht schnell und einfach.

Weiterhin geplant sind Tagestouren

Während der Wanderwochen sind wir zusätzlich auf der grenzüberschreitenden „SchmugglerRoute“ und der großen „SchneebergRoute“ unterwegs.

Bewährt haben sich auch folgende Touren:

Termine und Anmeldung für alle Tagestouren siehe Veranstaltungskalender.

Die langjährigen Klassiker „Wild und romantisch: Die Gründe um Stadt Wehlen“ und „Wilde Felsenwelt im Schmilkaer Gebiet und Wege zur Wildnis“ werden im Rahmen der „Wanderreise Sächsisch-Böhmische Schweiz“ by Mediterranatours weiterhin durchgeführt. Als Tagestouren sind sie auch auf Anfrage bis 7 Tage vor Tourenbeginn möglich. Für diese wie für alle anderen geführten Touren gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 5 erwachsenen Personen, die zum Anmeldeschluss erreicht sein muss. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen.

Zusätzliche Tagestouren können im Laufe des Jahres, z.B. als Alternative bei behördlich angeordneten Gebbietssperrungen, höherer Gewalt oder Ausfall von geplanten Touren bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ausgeschrieben werden. Öfter mal und rechtzeitig in den Veranstaltungskalender zu schauen, kann sich also lohnen.

Für größere Gruppen finden wir auch eine gute Lösung. Bitte fragen Sie/fragt Ihre/eure Wunschtour mindestens 30 Tage vor dem Wunschtermin an, damit rechtzeitig kollegiale Unterstützung organisiert werden kann.

Google Cloud und Workspace mit Angemessenheitsbeschluss in der EU DSGVO- konform nutzbar

In den letzten Jahren gab es viele Irritationen und widersprüchliche Aussagen, ob Produkte von Google DSGVO- konform genutzt werden können. Speziell mit den aufkommenden Videokonferenzen während und nach der Coronazeit geriet z.B. Google Meet als nutzerfreundliche Lösung im Rahmen von Google Workspace in den Blick vieler Nutzer von Android- Smartphones. Schließlich hatten sie bereits einen aktiven Google- Account und der nächste Schritt zu Meet war ein kleiner. Doch immer wieder gab es Äußerungen, dass Google nicht DSGVO- konform nutzbar sei. Das führte zu Verunsicherung und Ablehnung einer an sich an sich sehr nutzerfreundlichen Lösung.

Weniger im Fokus war und ist der Angemessenheitsbeschluss zur internationalen Datenübermittlung nach Art. 45 der DSGVO. Danach kann die EU- Kommission feststellen, dass ein Drittland oder eine internationale Organisation ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet. Wird eine Datenübermittlung von einem Angemessenheitsbeschluss umfasst, bedarf es keiner weiteren Schutzmaßnahme. Eine aktuelle Übersicht über die verabschiedeten Angemessenheitsbeschlüsse stellt die Europäische Kommission bereit. Am 10. Juli 2023 nahm die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework an, der unmittelbar in Kraft getreten ist. Damit hat die Europäische Kommission entschieden, dass nunmehr auch die USA ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten, die aus der EU an Unternehmen und Organisationen in den USA übermittelt werden. Voraussetzung ist, dass diese Unternehmen und Organisationen unter dem EU-US DPF zertifiziert und in der DPF-Liste aufgeführt sind. Mit dem Angemessenheitsbeschluss zum EU-US DPF ändert sich die rechtliche Bewertung in Bezug auf internationale Übermittlungen personenbezogener Daten an die USA: Datenübermittlungen aus der EU an die USA können – im Rahmen des Anwendungsbereichs des Angemessenheitsbeschlusses – an zertifizierte Unternehmen und Organisationen stattfinden, ohne dass zusätzliche Übermittlungsinstrumente nach Art. 46 DSGVO erforderlich sind oder durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt werden müssen.

Gemäß dem EU-U.S. Data Privacy Framework ist das Unternehmen Google LLC zertifiziert und in der Liste aufgeführt. Damit können Google Cloud und Workspace in der EU DSGVO- konform genutzt werden. Wir werden deshalb einen neuen Anlauf in Richtung Google Workspace unternehmen. Schade um die viele Grübel- und Recherchezeit und um die abgebrochenen Versuche – siehe frühere Beiträge zu diesem Thema hier und hier.

Neues und Bewährtes im Tourenprogramm, Teil 3

Fortsetzung des Beitrages vom 05.01.2024

Im Beitrag vom 08.01.2024 wurden 4 geführte Wanderwochen vorgestellt, die unter eigenem Namen veranstaltet werden – siehe: https://natursaxe.de/2024/01/08/neues-und-bewaehrtes-im-tourenprogramm-2024-teil-2/ . In diesem Beitrag geht es um geführte Wanderreisen in Kooperation mit anderen Reiseveranstaltern. Diese Reisen finden seit mehr als 5 Jahren statt und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Das ist keine Übertreibung, sondern an den Zahlen durchgeführter Reisen und zufriedener Teilnehmer (m/w/d) messbar. Es könnten noch mehr Teilnehmer sein, wenn mehr Einzelzimmer oder Doppelzimmer zur Alleinbenutzung im wandererfreundlichen Preissegment buchbar wären. Aber das ist ein Thema für sich, auf das noch separat eingegangen wird. Bis dahin gilt: Rechtzeitige Buchung sichert das Einzelzimmer!;-)

Bewährt und ohne Übertreibung inzwischen beliebt sind die geführten Wanderreisen in Kooperation mit dem Reiseveranstalter Mediterranatours aus Dresden. Mediterranatours ist als Gesamtveranstalter zuständig für die Ausschreibung und Vermarktung der Reisen und Natursaxe® kümmert sich um die Organisation und Führung der Touren inkl. Transfers mit ÖPNV vor Ort. Vertragspartner der Teilnehmenden ist Mediterranatours, auch wenn Buchungen über Kooperationspartner oder Anfragen über die Webseiten von Natursaxe® erfolgen. Für die folgenden Wanderreisen gelten deshalb ausschließlich die AGB und Datenschutzbestimmungen von Mediterranatours:

Geführte Wanderreise Sächsische und Böhmische Schweiz zu folgenden Terminen:

  • 28.04.-04.05.2024
  • 19.-25.05.2024
  • 09.-15.06.2024
  • 07.-13.07.2024
  • 01.-07.09.2024 und
  • 29.09.-05.10.2024.

Diese Wanderreise ist besonders geeignet für erlebnisorientierte Wanderer (m/w/d) mit Kondition für tägliche Touren von 12- 18 km Länge und bis zu jeweils 600 auf- und absteigende Höhenmeter auf naturbelassenen und auf markierten Wanderwegen in der der Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz.

Geführte Wanderreise Dresden und Ebsandsteingebirge zu folgenden Terminen:

  • 05.-11.05.2024
  • 16.-22.06.2024
  • 25.-31.08.2024
  • 08.-14.09.2024.

Diese Wanderreise ist besonders geeignet für genussorientierte Wanderer (m/w/d) mit Kondition für tägliche Touren von 10- 13 km Länge und bis zu maximal jeweils 400 auf- und absteigende Höhenmeter auf markierten, befestigten Wegen in der Region Dresden-Elbland und im Elbsandsteingebirge.

Die Teilnehmerzahlen sind limitiert. Anmeldefristen und -schluss entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung auf der Webseite von Mediterranatours.

„Neues und Bewährtes im Tourenprogramm 2024“ wird mit Teil 4 fortgesetzt.

Neues und Bewährtes im Tourenprogramm 2024, Teil 2

Fortsetzung des Beitrages vom 05.01.2024

Nicht ganz neu, aber trotzdem erwähnenswert sind die

  • geführten Schneeschuhtouren im sächsischen und böhmischen Osterzgebirge. Die standen auch 2023 schon im Programm, fielen aber dem Schneemangel zum Opfer. Hoffen wir, dass es in diesem Winter Schneeauflagen von mindestens 30 cm gibt, damit sich der Aufwand und die Touren lohnen. Geplant sind sie zunächst für ausgewählte Tage im Januar und Februar. Sollte sich der Schnee verspäten und erst im März fallen, werden Zusatztermine ausgeschrieben.

Echt neu sind die WanderWochen „„Auf den Spuren Caspar David Friedrichs durch die Sächsische Schweiz in 10 Etappen“ zu Ehren und als Erinnerung an den wahrscheinlich populärsten Maler der deutschen Romantik, Caspar David Friedrich. Die Touren wurden aus Anlass des 250-jährigen Jubiläums des Meisters zusammengestellt und führen zu ausgewählten Orten, an denen sich einige seiner bekanntesten Werke lokalisieren lassen. Die Etappen 1-5 sind vom 14.- 19.04.2024 und die Etappen 5- 10 vom 18.- 23.08.2024 geplant. Anmeldeschluss ist jeweils 30 Tage vor Tourenbeginn. Die Teilnehmerzahl ist limitiert.

Ebenfalls neu und dem 250. Jubiliäum von CDF gewidmet ist die Wanderwoche „Auf den Spuren Caspar David Friedrichs durch das Böhmische Mittelgebirge“ in der Tschechischen Republik. Auch dort schuf der Meister unvergänglich Kunstwerke und es ist ein ausgesprochener Wandergenuss, sie in einer der romantischsten Gebirgslandschaften Europas zu lokalisieren. Übrigens: auch die tschechische Küche und diverse Kaltgetränke sind immer einen Besuch wert. Geplant ist die 5-tägige Wanderwoche vom 04.- 09.08.2024. Anmeldeschluss ist auch hier 30 Tage vor Tourenbeginn.

Und weiter geht es mit Neuem: Die WanderWoche „Böhmische Schweiz und Böhmische Lausitz“ für auf 5 wenig begangenen Wegen und Pfaden durch das Reich der böhmischen Sandsteinfelsen und vulkanischen Kegelberge. Geplant ist diese Tour vom 11.- 16.08.2024, Anmeldeschluss und Teilnehmerlimit wie vorgenannt.

Ein besonderes Naturerlebnis verspricht die WanderWoche „“Böhmische Schweiz mit neuen Touren“ vom 13.- 18.10.2024 zu werden. Auf 5 Touren abseits der Massenpfade entdecken wir einige der malerischsten Winkel der Nationalparkregion Böhmische Schweiz, Anmeldeschluss und Teilnehmerlimit wie vorgenannt.

„Neues und Bewährtes im Tourenprogramm 2024“ wird mit Teil 3 fortgesetzt.

Natursaxe® geht neue Wege in 2024!

Was sich liest wie eine Proklamation, ist zunächst eine dialektische Zustandsbeschreibung. Beginnen wir deshalb von vorn:

Das Jahr 2023 war in vielerlei Hinsicht ein erfülltes und erfolgreiches. Dafür rückwirkend herzlichen Dank an alle Partner, Gäste, Freunde und – ja, auch das muss sein – Kritiker (m/w/d)! Sie haben/ihr habt alle miteinander und Jede(r) für sich zum Erfolg beigetragen! Sie haben/Ihr habt mir auch die Entscheidung erleichtert, wie mit dem sensiblen Thema „Gendern“ wertschätzend umgegangen werden kann. Ich werde das gewachsene Bedürfnis nach Gendergerechtigkeit ebenso respektieren wie die Regeln der deutschen Rechtschreibung und hoffe, dass das auch von der geschätzten Zielgruppe respektiert wird.

Im vergangenen Jahr ist ein weiteres Bedürfnis gewachsen: das Bedürfnis, ausgetretene Wege zu verlassen und neue Wege zu entdecken. Insbesondere solche jenseits der Grenzen Sachsens. Touren in Böhmen erfreuen sich seit Jahren wachsender Beliebtheit und zwar bei Gästen und Veranstalter gleichermaßen. Die schönsten und erlebnisreichsten Natur- und Kulturlandschaften unserer Nachbarländer Tschechien und Polen befinden sich nur wenige Fahrminuten weiter entfernt, als die vom Massentourismus geplagten Hotspots diesseits der Grenze. Von Dresden aus ist man mit Bus und Bahn in einer Stunde in der Böhmischen Schweiz und auf dem Kamm des Böhmischen Osterzgebirges. Unwesentlich mehr Zeit benötigt man für eine Tour in angrenzende nordböhmische und niederschlesische Landschaften. Der Urlaub beginnt sozusagen vor der Haustür. Ich habe mich deshalb entschlossen, noch einmal ein neues Projekt zu beginnen: das grenzüberschreitende Wanderprojekt „Kammtouren.eu“. Die Projektwebseite ist seit gestern online und wird kontinuierlich mit Leben – sprich: Inhalt – gefüllt.

Schwerpunkt des neuen, grenzüberschreitenden Projektes „Kammtouren.eu“ sind geführte Touren in Tschechien und Polen. Schwerpunkt von Natursaxe Touren – also dieser Webseite – bleiben naturkundliche Touren in der ebenfalls grenzüberschreitenden Nationalparkregion Sächsisch-Böhmische Schweiz und Umgebung. Beide Webseiten nutzen den selben Veranstaltungskalender von Datefix. Damit sind die geografisch und thematisch unterschiedlichen Touren auf beiden Webseiten buchbar.

Über weitere Neuigkeiten und über das was auch in 2024 bleibt, informiert der folgende Beitrag.

Wandern für den Wiederaufbau im Ahrtal 2023

Mehr als vier Wochen ist es nun her, als wir von einer beeindruckenden Wanderreise aus dem Ahrtal zurückkehrten. Geplant war sie schon früher, doch dann kamen Corona und ein gigantisches Hochwasser dazwischen. Diesmal funktionierte alles wie geplant: die stressfreie Anreise, ein sehr gutes Quartier im idyllischen Ort Ahrweiler, spätsommerliches Wetter, tolle Panoramawege, guter Wein und viele interessante Eindrücke. Wir hatten uns Touren auf dem Rotweinwanderweg und dem Ahrsteig ausgesucht. Letzterer war zwischen Dernau und Ahrweiler auf dem Rückweg abschnittsweise gesperrt und unpassierbar. Hier hatte das Hochwasser ganze Arbeit geleistet und den Weg weggespült. Weggespült wurden auch zahlreiche Brücken und die Gleise der Ahrtalbahn. Ein gut organisierter Schienenersatzverkehr machte es jedoch möglich, den schwer von den Fluten heimgesuchten Ort Altenahr zu erreichen. Von der nahe gelegenen Ahrschleife und der Burgruine Are führte uns der Rotweinwanderweg auf Panoramahöhe zurück zum Ausgangsort Dernau, wo wir mit italienischen Eisspezialitäten verwöhnt wurden. Unterwegs gab es der Landschaft angepasst bei einem Einkehrschwung – wie könnte es anders sein – eine Kostprobe vom Ahrtalwein!

Besonders beeindruckt hat uns der Fleiß und Wiederaufbauwille der Ahrtalerinnen und Ahrtaler. Vieles, sehr vieles funktioniert wieder: kleine Läden, Restaurants, Cafés, Weingüter – und eine geradezu ansteckende Gelassenheit und Freundlichkeit der Menschen. Fast so, als hätte es nie ein zerstörerisches Hochwasser mit mehreren Todesopfern und vielen verlorenen Häusern und Existenzen gegeben. Kein Klagen, kein Meckern war zu hören. Das gefiel uns gut, werden wir doch in hiesigen Gefilden aus wesentlich geringeren Anlässen mit permanenter Dauerunzufriedenheit, Nörglertum und Straßenpöbelei genervt. Insofern war die kleine Wanderreise, die der Vorbereitung einer größeren diente, ein tolles Erlebnis in einer bezaubernden Landschaft. Besonders gut gefiel uns ein Spruch, den wir auf vielen Plakaten lesen konnten: Wandern für den Wiederaufbau! So machen wir das; wir kommen wieder und bringen noch ein paar wanderlustige Leute mit!

Zum Schluss gibt es noch einige optische Häppchen zum Durchblättern:

Erneut illegales Lagerfeuer im Nationalpark entdeckt und gelöscht

Nur wenige Tage nach der letzten Information über eine illegale Feuerstelle im Nationalpark Sächsische Schweiz gibt es erneut einen Anlass, über menschliches Fehlverhalten zu informieren. Am 17.10.2023 wurden Polizei und Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wehlen zu einem Feuer gerufen. Derartige Meldungen häufen sich inzwischen fast im Wochentakt und lassen Zweifel an der Vernunft mancher Besucher zu.

„Am Abend des vergangenen Dienstag (17.10.) wurden Beamte des Polizeireviers Pirna und die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wehlen zu einem illegalen Lagerfeuer oberhalb von Stadt Wehlen gerufen.

Drei dänische Malerwegwanderer hatten auf einem Felsriff abseits der offiziellen Wege verbotenerweise ein Zelt errichtet und ein Lagerfeuer entzündet.

Während die Beamten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Wanderin und zwei Wanderer einleiteten, löschte die Feuerwehr das Lagerfeuer. Das Feuer wurde auf einem exponierten Felsriff entzündet. Vom Wind verdriftete Glutpartikel hätten leicht darunter liegende Waldpartien entzünden können.

Die Nationalparkwacht kontrollierte am Folgetag die Feuerstelle und auch die am Fuße des Felsens gelegenen Bereiche und nahm ebenfalls die Personalien der Wanderer auf.

Offensichtlich hat die neue Ausschilderung zum Feuer- und Rauchverbot die Wandertouristen aus Dänemark nicht erreicht oder sie haben sich bewusst darüber hinweggesetzt.

In den zurückliegenden Wochen konnte die Nationalparkwacht mehrere illegale Feuerstellen löschen.

Der stellvertretende Nationalparkleiter Christian Starke bedankt sich bei denjenigen, die Polizei und Feuerwehr über das illegale Lagerfeuer informiert haben und dass diese das Feuer schnell löschen konnten: „Waldbrände können am erfolgreichsten vermieden oder bekämpft werden, wenn Feuerstellen wie diese schnell entdeckt und gelöscht werden. Ich appelliere an die Besucher, sich an das Feuer- und Rauchverbot im Wald zu halten und dass sie illegale Feuer im Wald schnellstmöglich bei der 112 melden.“

Foto: F. Kowalzik

Bei diesen Bildern werden unliebsame Erinnerungen an den Waldbrand von 2018 in der Nähe der Bastei wach: 400 Feuerwehrleute brauchten damals 4 Tage um das Feuer zu löschen. Ein Übergreifen auf die Gebäude von Kurort Rathen drohte.

Dieses aktuelle Lagerfeuer wurde rechtzeitig der Polizei und Feuerwehr gemeldet und konnte gelöscht werden. Die Reste des Löschschaums waren noch man nächsten Morgen bei der Nachkontrolle der Feuerstelle durch die Nationalparkwacht zu sehen. Gegen die Verursacher wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Hanspeter Mayr

Pressesprecher
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STAATSBETRIEB SACHSENFORST, NATIONALPARKVERWALTUNG SÄCHSISCHE SCHWEIZ 

STATE ENTERPRISE SACHSENFORST; NATIONAL PARK ADMINISTRATION  

Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit/Pressesprecher | Head of public relations and press officer

An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau

035022/ 900 615

0173 3796 503

Hanspeter.mayr@smekul.sachsen.dewww.nationalpark-saechsische-schweiz.de  „